Parkscheibe richtig einstellen.
Das habe ich heute morgen lesen müssen, daß ich bisher meine Parkscheibe immer falsch eingestellt habe.
https://de.yahoo.com/.../...gen-f%C3%BCr-kn%C3%B6llchen-110902046.html
Wenn ich um 13:05 parke, habe ich bisher immer 13:00 auf der Parkscheibe eingestellt. Wenn ich mir aber den Artikel durchlese, dann muß ich aber 13:30 einstellen. Alles andere wäre laut ADAC falsch. Ich hätte also bisher immer ein Knöllchen für meine falsche Parkscheiben-Einstellung bekommen können.
Wie ist eure Meinung dazu ?
73 Antworten
Soll ich jetzt auch nochmal schreiben, dass ich auch so eine tolle elektronische Parkuhr an der Scheibe habe, wer die gebaut hat und wo man die kaufen kann zu welchem Preis ? Nee, lass ich lieber.
@Malcolm-zodiac: hast Du schon die Bkat-Tatbestandsnummer für 'Parkscheibe auf zu früh eingestellt und sich selbst benachteiligt' rausgesucht ? Frage für einen Freund.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:
Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?
Wieso denn nicht? Vielleicht war die dienstbeflissene Dame selbst zum Einkauf dort
und hat gleich ne Sonderschicht angehangen. 😁 😉
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:05:37 Uhr:
Die Grauen sind lt. ADAC nicht in Deutschland erlaubt. Sie müssen blau sein.
"Die Form muss einem Rechteck entsprechen. Dieses darf 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Zudem ist eine Einteilung in halbe und volle Stunden Pflicht. Sogar zur Schriftart gibt es Vorgaben: nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 („Schriften für den Straßenverkehr“) und Farben nach DIN 6171 („Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“) sind erlaubt."
(Quelle: Bußgeldkatalog.de)-------
Ich bin immer wieder bass erstaunt darüber, was nicht alles so in "Tschörmeny"
bis ins kleinste Detail geregelt ist ... 😰
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:
Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?
Ich kenne mindestens einen öffentlichen Parkplatz neben einem Lidl mit Parkscheibenregelung. Der Parkplatz hat eine Zu- und Abfahrt, mit eindeutiger Beschilderung mit VZ 314 (Parken) und Zusatzzeichen 1040-32 (mit Parkscheibe, 2 Std.) und 1040-30 (Zeitliche Beschränkung 08:00h -18:00h). Am Eingang zum Lidl ist eine nicht zu übersehender Aushang, dass der Parkplatz öffentlich ist und die Parkscheibe ausgelegt werden muss. Das hat die meisten Autofahrer aber nicht interessiert oder sie haben alle Schilder und Aushänge nicht gesehen oder sie denken, der Einkauf würde als Parkberechtigung reichen.
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Öffentlich ist der wohl nicht,wird von Lidl dann außerhalb der Geschäftszeiten zum Parken freigegeben.
Ist in einem Kölner Lidl den ich kenne auch so,dort ist 24/7 ausgeschildert,in den Geschäftszeiten allerdings mit Parkscheibe und Maximalzeit.
Der wurde lange Zeit durch Parkraumbewirtschafter überwacht,zuletzt mit Meldern in jeder Parklücke.
Die wurden dann irgendwann entfernt,seitdem ist dort die 24/7 angegeben.
Eventuell wird der heute noch mit Kameras während der Geschäftszeiten überwacht,in der Einfahrt ist dort eine rote Linie quer zur Einfahrt angebracht.
Dort hat eine Politesse dann aber trotzdem nichts zu suchen,ist zwar öffemtlich zugänglich,aber immer noch Privatgrund.
Wenn ich schreibe, dass der Parkplatz öffentlich ist, kannst du mir das ruhig glauben.
Der Parkplatz war schon lange vor dem Lidl da, wurde zum Abstellen von Wohnwagen, Schrottfahrzeugen und Anhängern durch die Anwohner genutzt und wurde im Zuge des Baus des Gebäudes in welchem auch der Lidl untergebracht ist modernisiert/verschönert. Die Beschilderung wurde mit Eröffnung des "neuen" Parkplatzes aufgestellt und die die Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung begann ca. sechs Wochen danach. Vorher wurden entsprechende Hinweise an die dort parkenden Fahrzeuge verteilt.
Ah,dann lag mein Mißverständnis darin Dein "neben dem Lidl" als zum Lidl zugehörig zu interpretieren.
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:05:37 Uhr:
Zitat:
@matzi99 schrieb am 27. September 2024 um 09:19:06 Uhr:
Fa. Needit, die sind schön klein und gibts in grau und blau. Ich hab letztes Jahr einen Doppelpack für 26 Euro bei Amazon geschossen .Die Grauen sind lt. ADAC nicht in Deutschland erlaubt. Sie müssen blau sein.
Andere sagen hingegen, dass die elektr. Parkscheiben auch schwar/grau sein dürfen, es muss jedoch das blaue "P" abgebildet sein. Dazu die entsprechende Prüfnummer, und die werden vermutlich nicht genehmigt, wenn die Farbe falsch wäre.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:
Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?
So, habe Google Maps aktiviert und siehe da. Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt.
Ich habe es nicht nötig, irgendwelche Märchen zu erzählen.
Zitat:
@hkliesch schrieb am 27. September 2024 um 12:27:30 Uhr:
Hallo wir haben eine elektronische Parkscheibe,stellt sich bei Stillstand des Autos automatisch ein und ist gesetzlich zugelassen Needit,ein dänisches Unternehen,Kosten bei Saturn um die 24 Euro,Batterie hält 3 Jahre,etwas besseres gibt es nicht .
Ich möchte behaupten, dass meine besser ist.
Sie hat € 0,- gekostet, besteht aus Pappe und es lässt sich manuell jede beliebige Uhrzeit einstellen. Batterie braucht sie übrigens keine 😁
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 10:21:59 Uhr:
Vor unserem örtlichen Freibad sind Kurzparker-Plätze mit Parkscheibe "15 min".
Da komme ich gerne z.B. um 17.01 an und kann bis 17.45 parken.
Jetzt müsstest du mal anhand der StVO nachweisen, dass du da 45 Minuten parken darfst, obwohl die Parkzeit laut Beschilderung auf 15 Minuten beschränkt ist. Das wird dir nur durch Auslegung und Interpretation gelingen, nicht anhand des Wortlautes.
Zitat:
@tartra schrieb am 27. September 2024 um 09:50:37 Uhr:
Die oldschool Parkscheibe ist nun keine Messuhr, wenn man bei 13.05 13.00 einstellt. Das fällt bereits unter Parallaxefehler wie beim Messschieber...😁😁😁
Du hast eine Parkscheibe wo der Zeiger mehrere cm über dem Uhrenblatt schwebt? ... krass, 3D-Parkscheibe - will haben.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:
Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?
Wenn, dann war da sicher nicht nur Netto. Sowas kenne ich irgendwo von MH.a.d.R ... großer Parkplatz, viele Gebäude/Geschäfte drann (nein, nicht das RheinRuhrzentum) ...
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:41:51 Uhr:
Du mußt es ja nicht glauben. Aber es gibt eine ganze Reihe von "Netto" Parkplätzen in Deutschland, die auch von jedermann genutzt werden sollen und auch können. Die einzige Bedingung sind halt Parkscheiben, damit Mr. Jedermann nicht 9 Stunden dort parkt. Und das wird von der Stadt überwacht. In meinem Fall war es Geldern am Niederrhein.
und Du bist Dir sicher das das Grundstück Netto gehört?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 27. September 2024 um 18:26:31 Uhr:
Du hast eine Parkscheibe wo der Zeiger mehrere cm über dem Uhrenblatt schwebt? ... krass, 3D-Parkscheibe - will haben.
Vor allem hatte ja die Ausgangsfrage gar nichts mit einem eventuellen Parallaxenfehler zu tun.