Parkscheibe richtig einstellen.
Das habe ich heute morgen lesen müssen, daß ich bisher meine Parkscheibe immer falsch eingestellt habe.
https://de.yahoo.com/.../...gen-f%C3%BCr-kn%C3%B6llchen-110902046.html
Wenn ich um 13:05 parke, habe ich bisher immer 13:00 auf der Parkscheibe eingestellt. Wenn ich mir aber den Artikel durchlese, dann muß ich aber 13:30 einstellen. Alles andere wäre laut ADAC falsch. Ich hätte also bisher immer ein Knöllchen für meine falsche Parkscheiben-Einstellung bekommen können.
Wie ist eure Meinung dazu ?
73 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 22:27:48 Uhr:
Wie man die Parkscheibe einzustellen hat, wurde doch oben schon mehrfach erläutert?
Sicher, ist ja auch völlig unstrittig. Aber unterscheide doch bitte zwischen 2 ganz unterschiedlichen Fragen:
1. Wie muss man die Parkscheibe einstellen?
2. Wie lange darf man dann parken?
Was sagt denn die StVO zu deinem Schwimmbad-Parkplatz mit Parkscheibenpflicht und 15-Minuten-Beschränkung? Sie sagt:
"... ist das Halten und Parken nur erlaubt für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist"
Und das sind in deinem Fall 15 Minuten.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 22:27:48 Uhr:
Wenn's um 2 Stunden geht, ist jedem offenbar klar, daß man bis zu 29 min zusätzlich "gewinnen" kann. Warum sollte das bei 15 min anders sein?
Warum eigentlich 29 Minuten? Es wären doch genau 30 Minuten. Und ob das jedem klar ist, ist fraglich. Das ist ja offenbar nicht der Fall.
Also wenn die Einstellvorschrift sagt "auf die nächste halbe Stunde drehen", dann impliziert das doch, daß man die zusätzlichen Minuten ganz legal "geschenkt bekommt.
Bin gespannt, ob sich deiner Sichtweise noch jemand hier im Forum anschließt.
Wenn deine Unterscheidung nach Fall 1 und 2 zuträfe, müßte man regelmäßig den Parkplatz zu früh wieder räumen, nämlich so viele Minuten wie man am Anfang die Scheibe vorgestellt hat.
Zitat:
@nogel schrieb am 28. September 2024 um 07:38:35 Uhr:
dann impliziert das doch
Das habe ich doch geschrieben: Es ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern erst durch Auslegung und Interpretation.
Zitat:
@nogel schrieb am 28. September 2024 um 07:38:35 Uhr:
Bin gespannt, ob sich deiner Sichtweise noch jemand hier im Forum anschließt.
Das ist mir nicht so wichtig. Wenn 8 von 10 Leuten meinen, dass Basel die Hauptstadt der Schweiz ist, dann sollen sie es eben meinen.
Und mir ist nur wichtig, daß sich die Politesse meiner Sichtweise anschließt :-)
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Das wird sie in aller Regel nicht bewusst machen, denn wenn sie nur die Parkscheibe sieht und deinen Einparkvorgang nicht beobachtet hat, dann stellt sich die Frage für sie ja gar nicht.
Aber den Widerspruch zwischen StVO-Wortlaut und praktischer Anwendung hast du auch erkannt, oder?
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 18:43:00 Uhr:
Wem das Grundstück gehört kann ich nicht sagen. Vorne zur Straße sind ein paar Wohnungen und ein Frauenarzt. Und im hinteren Teil des Gebäudes hat sich Netto eingepflanzt, wo der Parkplatz angesiedelt ist.
Scroll ein wenig nach oben, da siehst du den Parkplatz mit Parkscheibenpflicht.
Natürlich, ... ich Parkpkätze die ich kenne und nicht der Stadt gehören, haben aber völlig andere Schilder. Ich meine sogar immer mit einem Logo des Inhabers, damit der Hausherr klar ist.
Ein Logo des Hausherrn ist nicht vorgeschrieben, aber private Beschilderung muss anders aussehen und darf nicht zu Verwechslungen mit amtlicher Beschilderung führen (§ 33 Abs. 2 StVO).
Insofern ist eine amtliche Beschilderung immer auch ein Indiz für eine öffentliche (gewidmete) Straßenfläche. Aber dem TE wurde mal gleich wieder nicht geglaubt ...
Respekt. Fünf Seiten für so eine triviale Frage. Das muss man erst einmal schaffen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. September 2024 um 19:22:14 Uhr:
Insofern ist eine amtliche Beschilderung immer auch ein Indiz für eine öffentliche (gewidmete) Straßenfläche. Aber dem TE wurde mal gleich wieder nicht geglaubt ...
Der Sachverhalt ist doch vom Eingangsposting etwas abgedriftet. Es ging ja zwischenzeitlich darum ob der Parkplatz zum Discounter gehört oder Komunal ist. Auf *des Discounters* Parkplatz schreibt das OA sicher keine Knöllchen und der Discounter könnte auch noch selbst festlegen wie die PS einzustellen ist. Vermutlich werden die meisten gewerblichen Betreiber allerdings die Vorstellung auf nächste 30min. akzeptieren.
Zum Thema Netto und die Stadt überprüft Parkscheiben. Ja in unsere Stadt gibt es auch ein Einkaufscentrum mit großen Parkplatz ( Bahnhofsnähe ) , wo der Besitzer ( ich glaube Seidel oder so aus Leipzig )ein Abkommen mit der Stadt hatte die Parkscheiben zu kontrollieren. Ist doch für die Stadt eine gute Einnahme Quelle Wurde erst in diesem Jahr gekündigt da man jetzt was Elektronisches installieren will.
Private Firmen dürfen nicht für die Ortspolizeibehörde tätig werden. Wenn die dort tatsächlich kontollieren, dann ist das ein Privatparkplatz.
? Andersherum wird ein Schuh draus. Das Ordnungsamt kontrolliert nicht auf Privatgrundstücken.
Ja, aber mein Schuh ist auch richtigrum.
Hier drei Links zu dem Thema, da die genannte Stadt das vor ein paar Jahren mit privaten Firmen versucht hat.
Frankfurt/M
Frankfurt/M
Frankfurt/M
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Sept. 2024 um 07:54:10 Uhr:
Respekt. Fünf Seiten für so eine triviale Frage. Das muss man erst einmal schaffen.
Wo du Recht hast...
Die ursprüngliche Frage ist längst beantwortet.