Parkschaden / Fahrerflucht
hallo,
hab mein auto am 7.März 06 zugelassen (3C variant 2,0tdi dpf)
...und was sehe ich heute vormittag in der rechten hinteren seitenwand! ein delle verursacht durch eine reingeschlagene tür.
genau über dem radkasten. doppeltes blech, kann nicht gedrückt werden! ist anscheinend gestern nachmittag passiert, wie mein wagen neben einem geländewagen geparkt war. fahrer ist natürlich abgehauen.
und was ist mir heute passiert!!
ich komme am abend zu meinem geparkten auto und siehe da, fast die kompl. front kaputt. -> grill, stosstange, der linke scheinwerfer und eine delle im linken kotflügel! alles eingedrückt! natürlich ist der fahrer (verursacher) abgehauen!
zwei parkschäden innerhalb von 2 tagen. muss das mal meiner versicherung erklären!? (vollkasko) aber ich kann eh nichts machen, ist eben so vorgefallen.
ich hab mich so aufgeregt, dass mir noch immer schlecht ist.
33 Antworten
Kann ich mir gut vorstellen.Kannst einem Leid tun.
Alex
Re: Parkschaden / Fahrerflucht
Zitat:
Original geschrieben von connecty
ich hab mich so aufgeregt, dass mir noch immer schlecht ist.
Kann ich mir gut vorstellen. Hab ähnliches erlebt. Versicherung hat ohne gross Fragen zu stellen alles bezahlt. (ink. Ersatzwagen)
Zitat:
Original geschrieben von alex6655
Kann ich mir gut vorstellen.Kannst einem Leid tun.
Alex
Du sagst es.
MFG (aus CH)
PS:
Zitat:
Original geschrieben von connecty
dass mir noch immer schlecht ist.
Gute besserung und deinem Passi natürlich auch;-)
Mein Beileid. Bei der Rennleitung anzeigen die Sau... die Säue! Bringt leider sowieso gar nichts, aber dennoch.
hast du Bilder von dem Schaden?
😰 Mein Beileid, so einen müßte ich erwischen, dem würd ich die Hand abh.....!
Das ist ja fast noch Schlimmer als Kratzer!
Hi,
solche Typen gehören geteert und gefedert.
Gruß
Duffy
4 teilen sollte man die
beileid auch von mir
mfgsammy
Hm. Ich weiss das hilft Dir jetzt nicht. Aber ich glaube gehört zu haben, dass es das Delikt Fahrerflucht nur im Zusammenhang mit Personenschaden gibt. Solange nur Sachschaden passiert ist, kann man glaub ich ungestraft wegfahren. Auch wenn ich diese Regelung idiotisch finde...
Trotzdem: Herzliches Beileid...
Nukl
@nukl
NEIN
Übrigens Anzeige und selber die Augen aufhalten kann schon was bringen.
Hatte auch mal so n Ding.
2 Tage säter sah ich in der Nähe des "Tatorts" eine Schrottkarre mit meinen (grünen) Lackspuren auf seinem weissen Auto.
Also Polizei dazu und der war's tatsächlich.
Die Versicherung hat's bezahlt aber der Täter wurde nie belangt.
Der Halter hat beauptet er hätte das Auto an X verliehen.
X sagte er war's nicht. Und Punkt!
Hm. Ich weiss das hilft Dir jetzt nicht. Aber ich glaube gehört zu haben, dass es das Delikt Fahrerflucht nur im Zusammenhang mit Personenschaden gibt. Solange nur Sachschaden passiert ist, kann man glaub ich ungestraft wegfahren. Auch wenn ich diese Regelung idiotisch finde...
Trotzdem: Herzliches Beileid...
Nukl
Zitat:
Aber ich glaube gehört zu haben, dass es das Delikt Fahrerflucht nur im Zusammenhang mit Personenschaden gibt. Solange nur Sachschaden passiert ist, kann man glaub ich ungestraft wegfahren.
Das ist defintiv falsch. Es gibt auch bei einem Bagatellschaden die Warteplicht. Wenn innerhalb einer angemessen Frist niemand kommt muss man sogar auf die nächste Polizeidienststelle fahren (oder sonst eine geeignete Institution z.B. Ordnungsamt) und das melden, um sich nicht dem Verdacht der Fahreflucht auszusetzen. Auch ein Zettel an der Scheibe ist nicht(!) ausreichend. Gibt es sogar ein BGH Urteil dazu.
Naja, vielleicht gibt es Wartepflicht, aber es ist nicht Fahrerflucht im _strafrechtlichen_ Sinn... Oder?
ähm wieso zwei mal? 🙂
Also Fahrerflucht ist Fahrerflucht ob mit Personenschaden oder nur(!) mit Sachschaden. Kenne da eine Story: A hat beim Ausparken ein anderes Auto berührt. Er bemerkte dies zwar, war aber in Zeitnot und fuhr weiter. Auf dem Weg hielt er an um doch nachzusehen, was bei ihm ist und entdeckte auf der Stoßstange einen Kratzer. Er fuhr dann zur "Unfallstelle" zurück um doch was zu unternehmen, aber der andere war nicht mehr da. Ja und der andere (B) hat alles mit seinen eigenen Augen gesehen und rief natürlich die Polizei an. Als A heimkam stand die Polizei vor der Tür. A wurde von B wegen Fahrerflucht angezeigt. Komisch allerdings: am Fahrzeug von B entstanden kaum Schäden und A war bereit alles zu bezahlen und entschuldigte sich auch bei B. B wollte sogar die Anzeige zurücknehmen, aber das geht nicht. A musste Führerschein abgeben, viel Geld zahlen und zum Aufbauseminar gehen. Was lernen wir daraus - Unfallflucht ist auf jeden Fall strafbar (StGb)! Diese These mit "kein Personenschaden - keine Unfallflucht" hat vor kurzem ein Polizeibeamte (Hammer!) einem Freund von mir gesagt, dessen Auto auf einem Parkplatz beschädigt wurde. Aber da hilft nur eins - ab zum Anwalt.
P.S.
Hab was dazu gefunden hier
Zitat:
Naja, vielleicht gibt es Wartepflicht, aber es ist nicht Fahrerflucht im _strafrechtlichen_ Sinn... Oder?
Es ist Fahrerflucht(!) mit allen Konsequenzen. Ein Monat Fahrverbot ist das mindeste. Da gibt es für den Richter noch nicht mal Spielraum für weniger. Und es ist ein Straftatbestand. Da musst Du mit 20-30 Tagessätzen rechnen. Da geht (zum Fahrverbot) unter 2000€ nichts. Da gibt es jede Menge einschlägige Urteile. Kannst auch mal bei der Polizei nachfragen. Ich würde da beim geringsten Schaden die Polizei anrufen. Ob die dann kommen ist eine andere Frage, aber dann ist man aus dem Schneider. Namen des Polizeibeamten merken!