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Parkschaden an Fahrzeug verursacht, gegnerische Versicherung will Fotos.

Themenstarteram 13. Februar 2018 um 8:14

Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben. Am Fahrzeug selbst ist für Laien kaum ein Schaden erkennbar. Eine Fachwerkstatt stellte aber Lackabplatzer und einen eingedrückten Träger fest. Schäden ca.1000€.

Ich telefonierte mit dem Unfallgegner, und bat ihn den Schaden seiner Versicherung zu melden. Der Unfallgegner stellte sich dumm, bestritt alles und warf mir Bereicherung vor.

 

Ich antwortete ihm die Sache der Polizei zu übergeben. Danach wurde er aktiv und meldete den Schaden seiner Versicherung. Diese will jetzt Fotos von mir. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll? Wenn ich jetzt einen unabhängige Sachverständiger beauftrage, wer bezahlt den? Kann die gegnerische Versicherung dies verweigern, habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

 

Danke für die Mithilfe.

Beste Antwort im Thema

Sieht für mich aus als ob das ein schwieriger fall wäre, da sich der Gegner mit Sicherheit weiter quer stellt.

Ich würde hier einen Anwalt mit einbeziehen, der die Sache für dich regelt.

Da du Zeugen hast ist das schonmal sehr gut für dich

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Sieht für mich aus als ob das ein schwieriger fall wäre, da sich der Gegner mit Sicherheit weiter quer stellt.

Ich würde hier einen Anwalt mit einbeziehen, der die Sache für dich regelt.

Da du Zeugen hast ist das schonmal sehr gut für dich

Nach meiner reichlichen Unfallerfahrung der letzten Monate -immer als Geschädigter.

1.) Keine Info an die gegnerische Versicherung.

2.) Anwalt beauftragen, den Anwalt zahlt die Versicherung des Schädigers

3.) Gutachten beauftragen, den Gutachter zahlt die Versicherungung des Schädigers ( Es ist sinnvoll den Anwalt zu fragen, ob er einen Gutachter hat mit dem er zusammen arbeitet)

4.) Der Anwalt beziiffert dann die Schadenshöhe mit dem Gutachten bei der Versicherung und treibt den Schaden für Dich ein. Am besten nach der Reperatur mit der Werkstattrechnung.

Du hast keine Aufwände und Kosten.

Fahr zum Gutachter und teile ihm die Anforderungen der Versicherung mit.

Je nach Schadenhöhe wird er evtl. auch ein Kurzgutachten erstellen.

Kosten trägt die Versicherung.

am 13. Februar 2018 um 9:37

Sorry, war im falschen Tread.

Themenstarteram 13. Februar 2018 um 9:57

Erschwert für den Unfallgegner kommt noch hinzu, dass sich der Vorfall vor einem Schulgebäude im Halte und Parkverbot ereignete. Meine Frau ist Pädagogin und befugt dort zu parken. In wie weit sich das für den Unfallgegner als belastend auswirkt, weiß ich nicht. Unverständlich ist mir aber die Vorgangsweise des Verursachers, die rechtlichen Fakten sind klar, es gibt 3 Zeugen für den Vorfall und trotzdem stellt er alle als dumm dar. Verstehe wer will....

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 13. Februar 2018 um 10:57:37 Uhr:

Erschwert für den Unfallgegner kommt noch hinzu, dass sich der Vorfall vor einem Schulgebäude im Halte und Parkverbot ereignete. Meine Frau ist Pädagogin und befugt dort zu parken. In wie weit sich das für den Unfallgegner als belastend auswirkt, weiß ich nicht. Unverständlich ist mir aber die Vorgangsweise des Verursachers, die rechtlichen Fakten sind klar, es gibt 3 Zeugen für den Vorfall und trotzdem stellt er alle als dumm dar. Verstehe wer will....

Wo der Rempler passiert ist, ist nicht relevant. (außer in sehr speziellen Ausnahmen. Beispielsweise parken an Stellen, die die Übersicht anderer sehr einschränken)

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 13. Februar 2018 um 10:57:37 Uhr:

..., die rechtlichen Fakten sind klar, es gibt 3 Zeugen für den Vorfall und trotzdem stellt er alle als dumm dar. Verstehe wer will....

dann sieht für euch doch alles gut aus.

Daher solltet ihr also:

  1. einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen
  2. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 13. Februar 2018 um 09:14:39 Uhr:

 

Ich antwortete ihm die Sache der Polizei zu übergeben. Danach wurde er aktiv und meldete den Schaden seiner Versicherung. Diese will jetzt Fotos von mir. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll? Wenn ich jetzt einen unabhängige Sachverständiger beauftrage, wer bezahlt den? Kann die gegnerische Versicherung dies verweigern, habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Danke für die Mithilfe.

Das mit der Polizei würde ich sowieso machen. So wie ich das rauslese, liegt hier zumindest der Verdacht einer Unfallflucht vor.

Dadurch wird die zivilrechtliche Seite zwar nicht tangiert, vielleicht lernt er aber so dazu und meldet sich das nächste Mal, wenn er ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Zeugen sind gut. Meldung an die Polizei, sonst kann es böse enden und alles wird bestritten. Dann selbst einen Gutachter beauchtragen, nicht den nehmen den die gegenersiche Versicherung schickt! Und nichts der Versicherung mitteilen, keine Fotos schicken, nichts schreiben. Sie ist bestrebt, den Schaden geringer zu bewerten, ist immer so weil sie sparen wollen und ein riesen Apparat dahinter haben. Jedes Telefonat mit deren Fachberater wäre den Hals in die Schlinge gelegt.

Ein Anwalt hilft, die eigenen Rechte zu bewahren. Man vernimmt sehr oft, dass diese bei Haftpflichtschaden leider immer wieder stark beschnitten werden.

Habt neutrale Zeugen, bravo. (Daran hapert es ja oft).

Wenn der Verursacher schon jetzt sein wahres Gesicht zeigt würde auch ich zum sofortigen Beauftragen eines Fachanwaltes raten.

Wenn der seine Versicherung anlügt kann es vor Gericht enden, vielleicht auch wenn die Versich. nur 50% reguliert und Ihr den Rest auch haben wollt.

Selbst einen Gutachter beauftragen, vielleicht kennt der Anwalt ja einen. Ich würde dann ruhig bleiben, das Auto ist ja fahrtüchtig. Der Anwalt regelt das schon.

Zitat:

...Selbst einen Gutachter beauftragen, vielleicht kennt der Anwalt ja einen. ..

oder der unabhängige Kfz-Sachverständige kennt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht

für das gutachten muss aber auch ein gewisser schadenswert bei zusammen kommen.

und anzeige bei der polizei wegen fahrerflucht. wer flieht, den MUSS man eine reinwürgen. damit die gegnerische versicherung überhaupt was zahlt, muss die schuldfrage wohl eh geklärt werden.

Zitat:

@PayDay schrieb am 14. Februar 2018 um 13:48:37 Uhr:

...........damit die gegnerische versicherung überhaupt was zahlt, muss die schuldfrage wohl eh geklärt werden.

Was in diesem Fall nicht allzu schwer sein dürfte, bei einem Schade am geparkten Fahrzeug.

Zitat:

 

Was in diesem Fall nicht allzu schwer sein dürfte, bei einem Schade am geparkten Fahrzeug.

ach so einfach ist das? der andere sagt einfach, das er das nicht war. peng und ende. ohne gericht wird dann genau nichts passieren. folgerichtig kommt also meine ursprüngliche aussage dann wieder, das er gleich den weg über die polizei gehen soll.

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