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Parkschaden an Fahrzeug verursacht, gegnerische Versicherung will Fotos.

Themenstarteram 13. Februar 2018 um 8:14

Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben. Am Fahrzeug selbst ist für Laien kaum ein Schaden erkennbar. Eine Fachwerkstatt stellte aber Lackabplatzer und einen eingedrückten Träger fest. Schäden ca.1000€.

Ich telefonierte mit dem Unfallgegner, und bat ihn den Schaden seiner Versicherung zu melden. Der Unfallgegner stellte sich dumm, bestritt alles und warf mir Bereicherung vor.

 

Ich antwortete ihm die Sache der Polizei zu übergeben. Danach wurde er aktiv und meldete den Schaden seiner Versicherung. Diese will jetzt Fotos von mir. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll? Wenn ich jetzt einen unabhängige Sachverständiger beauftrage, wer bezahlt den? Kann die gegnerische Versicherung dies verweigern, habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

 

Danke für die Mithilfe.

Beste Antwort im Thema

Sieht für mich aus als ob das ein schwieriger fall wäre, da sich der Gegner mit Sicherheit weiter quer stellt.

Ich würde hier einen Anwalt mit einbeziehen, der die Sache für dich regelt.

Da du Zeugen hast ist das schonmal sehr gut für dich

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Zitat:

@PayDay schrieb am 15. Februar 2018 um 11:50:12 Uhr:

Zitat:

 

Was in diesem Fall nicht allzu schwer sein dürfte, bei einem Schade am geparkten Fahrzeug.

ach so einfach ist das? der andere sagt einfach, das er das nicht war. peng und ende. ohne gericht wird dann genau nichts passieren. folgerichtig kommt also meine ursprüngliche aussage dann wieder, das er gleich den weg über die polizei gehen soll.

Ok. Hatte ich falsch verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass der Verursacher hier feststeht und von daher die Schuldfrage geklärt ist, da ein parkendes Fahrzeug nicht Verursacher sein kann - verkehrsrechtlich -.

Die ersten 2 Sätze in diesem Thread:

"Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben"

Der Unfallverursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen. Wo ist da eine Fahrerflucht? Oder stehen jetzt Name und Telefonnummer auf´m Nummernschild.

Eigentlich nichts zu sehen - Fachwekstatt stellt 1000€ Schaden fest. Wenn das so ein riesiger Schaden ist, wird es doch nicht so schwer sein, davon Fotos zu machen. So eine Fachwerkstatt sollte schon fotografieren können, ist ja eine Fachwerkstatt. Und wenn diese Fachwerkstatt dann auch die fachgerechte Reparatur durchführt, wird es am Ende eine ganz gewöhnliche Schadensregulierung.

Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier fiktiv abgerechnet werden soll und nicht repariert. Da ist ein riesiger Schaden, den man gar nicht sieht, von Vorteil.

Es ist trotzdem eine Fahrerflucht, da er unabhängigen Leuten die Daten gegeben hat. Entweder hat er diese der Polizei oder dem Unfallbeteiligten zu geben.

Die Unbeteiligten könnten ja auch bekannte von ihm sein und das ganze wäre dann nur "für andere Zeugen".

am 15. Februar 2018 um 13:19

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 15. Februar 2018 um 13:56:08 Uhr:

Die ersten 2 Sätze in diesem Thread:

"Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben"

Der Unfallverursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen. Wo ist da eine Fahrerflucht?

Noch ist es eine.

Der Verursacher muss vor Ort bleiben und (alles) vieles unternehmen den Geschädigten ausfindig zu machen. Wenn er keine Zeit hat hat er den Vorfall der Polizei zu melden, erst dann entscheidet sich ob er davon brausen darf.

Der Verkehrsgerichtstag denkt ja erst über eine Änderung nach.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 15. Februar 2018 um 14:19:59 Uhr:

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 15. Februar 2018 um 13:56:08 Uhr:

Die ersten 2 Sätze in diesem Thread:

"Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben"

Der Unfallverursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen. Wo ist da eine Fahrerflucht?

Noch ist es eine.

Der Verursacher muss vor Ort bleiben und (alles) vieles unternehmen den Geschädigten ausfindig zu machen. Wenn er keine Zeit hat hat er den Vorfall der Polizei zu melden, erst dann entscheidet sich ob er davon brausen darf.

Der Verkehrsgerichtstag denkt ja erst über eine Änderung nach.

Leider

am 15. Februar 2018 um 13:32

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Februar 2018 um 14:26:30 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 15. Februar 2018 um 14:19:59 Uhr:

 

Noch ist es eine.

Der Verursacher muss vor Ort bleiben und (alles) vieles unternehmen den Geschädigten ausfindig zu machen. Wenn er keine Zeit hat hat er den Vorfall der Polizei zu melden, erst dann entscheidet sich ob er davon brausen darf.

Der Verkehrsgerichtstag denkt ja erst über eine Änderung nach.

Leider

Na ja, ein zweischneidiges Schwert.

Ich traue den meisten Verursachern viel zu, aber nur wenig Gutes. Gerade auf Parkplätzen.

Zitat:

@KSV schrieb am 13. Februar 2018 um 11:48:18 Uhr:

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 13. Februar 2018 um 10:57:37 Uhr:

..., die rechtlichen Fakten sind klar, es gibt 3 Zeugen für den Vorfall und trotzdem stellt er alle als dumm dar. Verstehe wer will....

dann sieht für euch doch alles gut aus.

Daher solltet ihr also:

  1. einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen
  2. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

Genau das würde ich auch tun. Den Gutachter und den Anwalt muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Die Polizei ist für ein Strafverfahren zuständig, sie hilft aber nicht bei der Durchsetzung der Ansprüche im Zivilverfahren.

Der Unfallverursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen -------------> der TE hat diese Daten problemlos erhalten, warum jetzt Fahrerflucht. Vielleicht hat der Gegner diese Daten dem Weihnachtsmann gegeben oder aber dem Hausmeister, oder im Sekretariat hinterlasssen - das wären auch alles Zeugen.

Letzendlich ist die Anfangsfrage: Versicherung will Fotos. Und es ist in D immer noch so, dass man seinen Schaden nachweisen muss. Ist der TE der Meinung, keine Fotos erstellen zu wollen, muss er es sein lassen. Man kann natürlich noch ein riesiges Fass aufmachen, Fahrerflucht, Anwalt, Gutachter usw. Oder einfach die Fotos mit einem Kostenvoranschlag der FACHwerkstatt vorlegen, eine Reparaturkostenübernahme bekommen und reparieren lassen (sogar in einer Fachwerkstatt). Keine Woche später ist alles erledigt, es gibt noch 25 € Stresszulage und je nach Situation ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall. Und Ihr werdet es nicht glauben, auf gar keinen Fall: so werden 100tausende Schäden reguliert, völlig problemlos (egal ob Auto, Privat-HP, Hausratschäden usw.)

Aber mit Sicherheit kommen noch die Experten zu Wort. So in der Richtung: Anwalt, nichts ohne Anwalt, insbesonders Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunk Verkehrsrecht

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 15. Februar 2018 um 14:46:01 Uhr:

Der Unfallverursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen -------------> der TE hat diese Daten problemlos erhalten, warum jetzt Fahrerflucht. Vielleicht hat der Gegner diese Daten dem Weihnachtsmann gegeben oder aber dem Hausmeister, oder im Sekretariat hinterlasssen - das wären auch alles Zeugen.

Letzendlich ist die Anfangsfrage: Versicherung will Fotos. Und es ist in D immer noch so, dass man seinen Schaden nachweisen muss. Ist der TE der Meinung, keine Fotos erstellen zu wollen, muss er es sein lassen. Man kann natürlich noch ein riesiges Fass aufmachen, Fahrerflucht, Anwalt, Gutachter usw. Oder einfach die Fotos mit einem Kostenvoranschlag der FACHwerkstatt vorlegen, eine Reparaturkostenübernahme bekommen und reparieren lassen (sogar in einer Fachwerkstatt). Keine Woche später ist alles erledigt, es gibt noch 25 € Stresszulage und je nach Situation ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall. Und Ihr werdet es nicht glauben, auf gar keinen Fall: so werden 100tausende Schäden reguliert, völlig problemlos (egal ob Auto, Privat-HP, Hausratschäden usw.)

Aber mit Sicherheit kommen noch die Experten zu Wort. So in der Richtung: Anwalt, nichts ohne Anwalt, insbesonders Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunk Verkehrsrecht

Fahrerflucht deswegen, weil der Schädiger warten muss bis der geschädigte kommt und nach einer gewissen Zeit des nicht erscheinens die Polizei hinzuziehen MUSS.

Ein zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zählt NICHT als Prävention für Fahrerflucht

Es ist eine Fahrerflucht, punkt.

In dem Moment, wo der Schädiger dann zurückrudert und sagte, dass er keine Schuld hat, hat er eine volle Breitseite zu kassieren. Meine Meinung. Schliesslich hat es ja vor den Zeugen auch geklappt. Dann kann er es auch der Versicherung so weitergeben und alles ist gut.

Das eine Versicherung Nachweise haben will ist klar. Also wird da nen Kostenvoranschlag oder bei begründetem Schaden das (dann von der gegnerischen Versicherung bezahlte) Gutachten dahin und fertig.

Anwalt muss bei sowas nicht einbezogen werden, sofern der Verursacher für seine Taten auch geradesteht, was hier wohl nunmal nicht mehr der Fall ist.

 

Nichts kotzt mehr an, als wenn einen solche Deppen ne Beule reinhauen, aufs eigene Auto schauen und sehen, dass da nichts ist und dann einfach abhauen. Gibt kaum schlimmeres im Verkehr als sowas. Zurückrudern und sagen, dass man es nicht war, nur weil man hochgestuft wird zählt mit dazu.

Wenn es nur eine Beule mit Lackabplatzer ist, beträgt der Schaden sicherlich keine 1000€ und kann per Smartrepair wieder gerade gebogen werden.

Dann kann aber auch nicht fiktiv abrechnen, viel zuviel Geld kassieren und das dann selbst per Smartrepair machen lassen. Inwieweit das nun die Intention des TE ist, sei erstmal dahingestellt.

Klar, wenn Ihr leicht an ein Fahrzeug anstoßt, nichts zu sehen ist und dann kommt der Geschädigte und spricht von 1.000€ Schaden, ja dann jubelt ihr und bietet ihm an, dass man doch locker auf 2.000€ erhöhen kann. Niemals wäret ihr überrascht. Hier steht nur die Aussage des TE über das Telefonat. Dass der Gegner am Telefon "not amused" reagiert hat - aus meiner Sicht verständlich, schöner natürlich wenn Einsichtigkeit vorliegt. Und es gibt laut Aussage des TE Zeugen. Also Tathergang beweisbar.

Ich bleibe dabei: man kann´s schmerzfrei über die Bühne bringen oder ein riesen Fass aufmachen. Und das unabhängig davon, ob Fahrerflucht angezeigt wird oder nicht. Für des TE´s Schadenregulierung völlig Wumpe, nur der Gegner wird eventuell in Regress genommen oder auch nicht.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, ist die Eingangsfrage immer noch offen - sprich: Fotos. Sicherlich wird es auch RAe geben mit Tätigkeitsschwerpunkt Fotografie. Dann ist das auch geklärt.

Da du direkt auf meinen Post geantwortet hast, lies doch bitte nochmal alles von mir. Sowas hab ich sicherlich nie gesagt, noch zum Anwalt geraten noch sonstwas.

Im Gegenteil, ich sprach ja sogar selbst davon, dass man das schnell und ohne regeln könnte, würde sich der Verursacher nicht querstellen.

Die Höhe des Schadens können wir nicht beurteilen. Und ob der TE nun Geld aus der Sache herausholen möchte können wir auch nicht direkt beantworten.

Ich riet zu einem in der Regel kostemlosen Kostenvoranschlag, der belegbar mit Fotos der Versicherung mitgeteilt werden kann und damit wäre die Sache dann, unter Berücksichtigung der Zeugen, durch.

Bevor du irgenwas unterstellst, bitte richtig lesen.

Da hier immer die lieben Anwälte in den Himmel gelobt werden: wer kann mir einen fähigen Anwalt empfehlen. Bis jetzt hatte ich immer das Glück, wenn wirklich mal ein Anwalt nötig war, nur Vollluschen gehabt zu haben. Und das betrifft nicht nur mich, sondern auch den Bekannten- und Verwandtenkreis.

 

 

P.S. @unleashed4790

ich habe nicht Dich gemeint, war eher allgemein. Dein Post kam, während ich meinen noch geschrieben habe, denke ich zumindest. Ich stimme Dir ja zum Großteil zu, aber hier wird auf der Fahrerflucht rumgeritten, obwohl die Kontaktdaten problemlos erhalten worden. Was bringt dem TE die Strafanzeige? Exakt nichts. Die Schadenregulierung wird nicht beschleunigt. Und um Missverständnisse auszuräumen: Fahrerflucht ist assozial, egal ob Blech- oder Körperschaden. Aber der Schädiger hat doch vor Zeugen die"Tat" eingeräumt und seine Daten hinterlassen.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 15. Februar 2018 um 15:32:15 Uhr:

Klar, wenn Ihr leicht an ein Fahrzeug anstoßt, nichts zu sehen ist und dann kommt der Geschädigte und spricht von 1.000€ Schaden, ja dann jubelt ihr und bietet ihm an, dass man doch locker auf 2.000€ erhöhen kann. Niemals wäret ihr überrascht. Hier steht nur die Aussage des TE über das Telefonat. Dass der Gegner am Telefon "not amused" reagiert hat - aus meiner Sicht verständlich, schöner natürlich wenn Einsichtigkeit vorliegt. Und es gibt laut Aussage des TE Zeugen. Also Tathergang beweisbar.

Ich bleibe dabei: man kann´s schmerzfrei über die Bühne bringen oder ein riesen Fass aufmachen. Und das unabhängig davon, ob Fahrerflucht angezeigt wird oder nicht. Für des TE´s Schadenregulierung völlig Wumpe, nur der Gegner wird eventuell in Regress genommen oder auch nicht.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, ist die Eingangsfrage immer noch offen - sprich: Fotos. Sicherlich wird es auch RAe geben mit Tätigkeitsschwerpunkt Fotografie. Dann ist das auch geklärt.

Mir hat jemand bei meinem Fahrzeug als es ein dreiviertel jahr alt war die Stoßstange auf einem Parkplatz angefahren (leicht touchiert) und die felge angekratzt

Die Stoßstange hatte leichte Kratzer und war am Radkasten leicht eingedrückt. Nichts was man so wirklich gesehen hätte. Ebenso die Felge.

Erst dachte ich "smart repair passt schon"

Doch der Gutachter sagte: Felge neu lackieren + Stoßstange aufn schrott weil man die nicht ausbeulen kann, macht 1750€

Unfallgegner hat dann als Sie gemerkt hat dass es doch teurer wird versucht mir zu unterstellen, dass mein Fahrzeug ebenfalls in Bewegung war, was dann zu 50/50 geführt hätte

Der gegner ersicherung habe ich dann gesagt dass ich gerne auf Anwalt verzichten würde etc. Ging dann alles durch. Der Versuch des Gegners meine Versicherung anzuzapfen schlug dann fehl.

Manchmal steckt einfach mehr drin als man denkt.

Und wenn Leute dann bocken, bin ich nicht mehr kooperativ

Die Eingangsfrage ist: Versicherung will Foto´s. Klar kann auch so ein leichter Gungs einen Schaden von 1.000€ erzeugen. Also Fotos, KVA an die Versicherung schicken. Fertsch

Auch wenn sich der Gegner bockig zeigt: es sind doch Zeugen vorhanden, die den Schadensablauf bestätigen. Sollte der Schädiger seinen Obliegenheiten (hier Schadenmeldung) nicht nachkommen, bekommt er von seiner Versicherung einen auf den Deckel.

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