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Dienstwagen am Wohnsitz oder Praxisstandort zulassen? Und Versicherung?

Themenstarteram 15. Mai 2021 um 12:59

Hallo,

ich bin Psychotherapeut in eigener Praxis. Nun will ich mir einen Dienstwagen zulegen. Die Frage ist, an welchem Ort der zugelassen werden muss bzw kann.

Ich bin Freiberufler und arbeite alleine, der Wagen wird zu 95% nur für die Arbeitswege genutzt, gelegentlich für Fahrten zu Fortbildungen, fast gar nicht privat. Es geht es um regelmäßige Fahrten zwischen drei Standorten: 1. Praxis in Sachsen-Anhalt, 2. Zweitwohnsitz in Niedersachsen (wo ich werktags lebe), 3. Erstwohnsitz in NRW (Familienheimfahrten am Wochenende).

An welchem der Orte kann oder muss iu´ch den Wagen zulassen? Welche Vor-/Nachteile hätte das jeweils, zB steuerlich?

 

Und wie versichert man den Wagen günstig? Der Privatwagen läuft auf meinen Namen am Erstwohnsitz, mit höherer Schadenfreiheitsklasse. Die hätte ich natürlich für den Dienstwagen auch gerne... Kann ich ihn einfach bei der gleichen Versicherung als Zweitwagen anmelden? Auch, wenn er an einem anderen Ort zugelassen wird? Oder gibt es eine bessere Option?

Grüße, Immo

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19 Antworten

Ich empfehle, dass ein Mod/Pate die Frage in das Versicherungs-Forum verschiebt :)

Wenn es ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist, sollte es auf die Praxis, bzw. den Praxisstandort zugelassen werden. Ich denke, dass dies auch steuerlich besser ist, aber man mag mich gern korrigieren. :)

Wenn der Wagen über die Freiberuflichkeit abgesetzt werden soll, dann muss er dort gemeldet sein, wo man mit dem Gewerbe gemeldet ist.

Versicherung als Zweitwagen ist möglich.

Zulassung ist auf den Hauptwohnsitz und auch auf den Betriebssitz möglich. Schau halt, wo die Versicherung günstiger ist.

Ob das Auto als Betriebsmittel geführt werden kann, hängt etwas vom Nutzungsumfang ab. Bei 5% dienstlicher Nutzung geht es m.E. nur über die Kilometererstattung der betrieblichen Strecken zzgl. Werbungskosten füe den Arbeitsweg. Bei 95% Heimweg wäre das halt überwiegend privat. Wäre vielleicht besser, der dienstliche Anteil wäre 10% und größer. Dann geht es über die betriebliche Seite (gewillkürtes Betriebsvermögen).

So weit ich weis, geht es am Wohnort immer. Falls das Auto nicht auf deinen Namen, sondern auf Firma zugelassen wird, dann auch dort. Wenn die Wahlmöglichkeit bestehen sollte, dann in der Stadt oder dem Kreis anmelden, wo die Regionalklasse der Versicherung am günstigsten ist. Dein Versicherungsspezi kann dir in allen Fragen bestimmt weiterhelfen.

Wenn der TE nen Versicherungsspezi hätte, würde er hier wahrscheinlich nicht so eine Frage stellen :D.

Wer braucht schon einen Versicherungs-Spezi... es gibt doch Check-Irgendwas4711 :)

Würde Mal sagen das Auto wird überwiegend privat genutzt.

Gewerblich ist nicht. Geschäftlich wäre, wenn man damit zu seinen Patienten fährt.

Würde es auf meine private Adresse anmelden, dann geht auch eine ZWR.

Wenn es auf die Firma angemeldet wird, geht keine ZWR.

Aber du kannst der Firma deinen SFR zur Nutzung übertragen.

Celica, das hat der TE doch verneint :)

Themenstarteram 15. Mai 2021 um 17:15

Freiberuflich ungleich gewerblich.

Arbeitswege sind m.W. für das Finanzamt dienstliche Fahrten.

Ich werde natürlich bei meiner Versicherung auch fragen, aber Beratung ist nicht grad deren Stärke...

Danke fürs Verschieben, ich hatte dieses Unterforum nicht gefunden.

Was ist hier eine dienstliche Fahrt? Wer hat die angeordnet? Das könnte höchstens die Fahrt zur Weiterbildung sein

am 15. Mai 2021 um 17:39

Zitat:

@roseblood schrieb am 15. Mai 2021 um 19:15:34 Uhr:

Freiberuflich ungleich gewerblich.

Arbeitswege sind m.W. für das Finanzamt dienstliche Fahrten.

Nein, weder Arbeitswege noch Heimfahrten sind dienstliche/geschäftliche Fahrten. Das ist leider alles Privatkram. Das Büro ist die Arbeitsstätte und Wege zwischen Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz) sind privat. Du kannst sicher bei der Einkommenssteuer ordentlich etwas an km absetzen, aber leider nicht die Betriebskosten des KFZ als Geschäftsausgaben.

Themenstarteram 15. Mai 2021 um 18:07

Dann würde es keinen Psychotherapeuten geben, der das tut, es machen aber viele.

Wenn es bei Außenprüfungen einen stets und ständig gepflegten Streitpunkt mit dem FA gibt, dann ist das der Pkw im Betriebsvermögen. Lies dich da mal ein wenig ein. Es ist ein komplizierteres Thema als man denken möchte.

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