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Parkschaden an Fahrzeug verursacht, gegnerische Versicherung will Fotos.

Themenstarteram 13. Februar 2018 um 8:14

Hallo, bei meiner Frau ihren geparkten Auto ist jemand angefahren. Dafür gibt es auch Zeugen, welche den Namen und die Telefonnummer des Verursacher notiert haben. Am Fahrzeug selbst ist für Laien kaum ein Schaden erkennbar. Eine Fachwerkstatt stellte aber Lackabplatzer und einen eingedrückten Träger fest. Schäden ca.1000€.

Ich telefonierte mit dem Unfallgegner, und bat ihn den Schaden seiner Versicherung zu melden. Der Unfallgegner stellte sich dumm, bestritt alles und warf mir Bereicherung vor.

 

Ich antwortete ihm die Sache der Polizei zu übergeben. Danach wurde er aktiv und meldete den Schaden seiner Versicherung. Diese will jetzt Fotos von mir. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll? Wenn ich jetzt einen unabhängige Sachverständiger beauftrage, wer bezahlt den? Kann die gegnerische Versicherung dies verweigern, habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

 

Danke für die Mithilfe.

Beste Antwort im Thema

Sieht für mich aus als ob das ein schwieriger fall wäre, da sich der Gegner mit Sicherheit weiter quer stellt.

Ich würde hier einen Anwalt mit einbeziehen, der die Sache für dich regelt.

Da du Zeugen hast ist das schonmal sehr gut für dich

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Also bei einem Schaden der kaum sichtbar ist, ist es durchaus möglich, dass der Verursacher nichts gemerkt hat. Dann ist ein unbeabsichtigtes Entfernen vom Unfallort und keine Fahrerflucht. Unabhängig davon hat das mit der Schadenregulierung nichts zu tun!

Der Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, die wollen nun, ist ihr gutes Recht, natürlich den Schaden sehen. Ich verstehe die Aufregung nicht. Ein einfacher und alltäglicher Versicherungsfall. Selbstverständlich kannst Du von der Versicherung auch den geschätzten Reparaturbetrag Dir auszahlen lassen. Ob Du danach den Schaden wirklich reparieren lässt interessiert die Versicherung dann nicht mehr. Und natürlich ist es Dein gutes Recht die ganze Angelegenheit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Der kümmert sich dann um die gesamte Schadensregulierung und hat nichts mit einer eventuellen Fahrerflucht zu tun. Die hat, wie oben schon gesagt auf die Schadensregulierung nichts zu tun

Ich setze jetzt mal voraus, dass im Bereich des Parkschadens keine Vorschäden waren und auch dass die Zeugen glaubwürdig sind und gesehen haben dass der Verursacher dein Auto beschädigt hat und nicht nur, dass er neben dir ausgeparkt ist.

Ich sehe somit keinen Grund warum du der Versicherung zu diesem Zeitpunkt irgendwelche Fotos schicken solltest.

Ich persönlich würde von der gegnerischen Versicherung eine Bestätigung der Eintrittspflicht verlangen, wenn diese erfolgt ist einen Gutachter beauftragen und dann entscheiden ob (und evtl. wie) repariert wird oder ob ich fiktiv abrechnen will.

Aufgrund mancher Berichte hier auf MT ist sogar die vorherige Beauftragung einen Anwalts nicht von der Hand zu weisen.

Zitat:

@GABehnke schrieb am 15. Februar 2018 um 17:28:26 Uhr:

...

Der Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, die wollen nun, ist ihr gutes Recht, natürlich den Schaden sehen....

ist es das? Das habe ich ja noch nie gehötrt

Die einzig denkbare Reihenfolge ist hier: Strafanzeige, Werkstatt - wenn Werkstatt sagt: Gutachter - dann erst Anwalt, dann Gutachter.

Dann: Alles wird gut.

Zitat:

@tomold schrieb am 15. Februar 2018 um 18:41:43 Uhr:

Die einzig denkbare Reihenfolge ist hier: Strafanzeige, Werkstatt - wenn Werkstatt sagt: Gutachter - dann erst Anwalt, dann Gutachter.

Dann: Alles wird gut.

wieso die einzig denkbare Reihenfolge?

Werkstatt könnte auch ersatzlos gestrichen werden, Gutachter macht Gutachten oder Kurzgutachten und der Anwalt könnte ziemlich an den Anfang

Werkstatt zuerst, weil das ja auch ein Bagatellschaden hätte sein können...

Das kann ein seriöser Gutachter auch ohne Werkstatt beurteilen

Ja, aber das kann kostenpflichtig sein - im Grund haben wir wohl beide Recht, lohnt aber kein Streit drum.

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