Parkrempler - Wie geht man vor?

Audi A6 C6/4F

Gestern habe ich an meinem Audi einen Parkrempler erlitten. Hinterer Kotflügel und Stoßstange sind verkratzt.
Der Unfallverursacher hat seine Tel Nr hinterlassen - das war schon mal eine Erleichterung.

Wie geht man jetzt vor? Ich überlege den Schaden mit smart repair beseitigen zu lassen.

Beste Antwort im Thema

Oder erstmal anrufen und schauen ob er freiwillig alles zugibt und zahlt. Man muss ja nicht unbedingt die Pozilei dazu holen, wenns hart auf hart kommt bekommt der arme dann noch ne anzeige wegen fahrerflucht, dass muss ja nicht unbedingt sein, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


....
Was das jetzt mit der Mutter und dem Kind soll erschließt sich mir gerade nicht so.... 😕😕
....

ich denke, damit war gemeint, daß es auch den Fall geben kann, daß dies einer Mutter passieren kann, aber nicht allzulange vor Ort warten kann, wegen einem Kind/Baby, das z.B. schon schreit, weil es ihm im Sommer zu heiß ist, was auch immer ...

es gibt x Fälle, die, juristisch gesehen, eine Fahrerflucht darstellen, aber unter menschlichen Gesichtspunkten durchaus nachvollziehbar sind ....

mir ist vor Jahren etwas ähnliches passiert, aber es wurde keine Telefonnummer hinterlassen und ich blieb auf dem Schaden sitzen ... da wäre mir eine hinterlassene Telefonnummer mit anschließender Regelung auf dem "kleinen Dienstweg" lieber gewesen, obwohl, wie bereits ja richtigerweise erwähnt, es eine Fahrerflucht gewesen ist ....

nicht alles, was im Gesetz steht, macht auch wirklich Sinn und ist jeder Situation angepasst ... da sollte man auch manchmal die Angelegenheit nicht nur juristisch sehen ... wichtig ist doch letztendlich, wie es zum Schluß dann wirklich geregelt wird ...

die Polizei nimmt das Ganze dann nur auf, entscheiden dürfen die gar nichts ... dafür ist eine Staatsanwaltschaft zuständig ...

und die ist froh, wenn solche Dinge untereinander geregelt werden, ohne das sie eingreifen muß ... man sollte nicht immer gleich die Institutionen mit Anzeigen überhäufen ... die ersticken in formalen Vorgängen ...

Grüße
Peter, der alle paar Monate seine Pokerrunde mit zwei Staatsanwälten und einem Richter tätigt und dessen Vater Kriminalbeamter in Pension ist ... ja, Poker ist ein Glücksspiel, aber wir spielen es jeweils zu Hause und nicht in Gaststätten oder sonstigen öffentlich zugänglichen Orten 😉 ... Spaßmodus an: nicht das ich mir hier noch eine Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel einhandle 😉

@ peterk8

Super Beitrag!
Mehr kann man dazu nicht sagen.

Ihr merkt schon, dass ihr nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen werdet? 🙄

Wohl nicht. Aber ich wünschen denen, die hier einem gut gesinnten aber unwissenden Mitmenschen ohne Not viel Ärger durch eine Anzeige aufhalsen wollen, von ganzem Herzen Zahnausfall und Impotenz.

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kurze frage zum thema 😉
kann man die hintere stoßstange einfach gg die sline austauschen?
aufgrund des remplers bekomme ich eine neue.

machbar ist das mit Sicherheit aber ob die gegnerische Versicherung da mitspielt sollstest Du besser vorher mal abklären. Wenn es doch privat geregelt wird kannst Du ja die Preisdifferenz (falls es eine gibt) aus eigener Tasche drauflegen. Zur S-Line Stosstange gehört aber auch ein S-Line Diffusor den Du komplett selbst bezahlen müßtest.

Zitat:

Original geschrieben von Faxe-1



Zitat:

Original geschrieben von Michaerz


Oder erstmal anrufen und schauen ob er freiwillig alles zugibt und zahlt. Man muss ja nicht unbedingt die Pozilei dazu holen, wenns hart auf hart kommt bekommt der arme dann noch ne anzeige wegen fahrerflucht, dass muss ja nicht unbedingt sein, oder?
Das war eindeutig Fahrerflucht und sollte als Straftat auch so bestraft werden, sonst hört das nie auf!

Vermutlich 1-3 Monate ohne Lappen und einige 1000 Euro fände ich schon angemessen nur weil der feine Herr Unfallgegner weder Zeit zum Warten noch für den Weg zur Polizei hatte.

Nun mal immer langsam! Wenn der Verursacher seine Telefonnummer hinterlassen hat, ist doch erst mal Erleichterung angesagt. Im übrigen ist ja gar nicht klar, ob er nicht die vorgeschriebene Wartezeit am Orte des Geschehens verbracht hat. Dann ist es mitnichten unkorrekt abgelaufen!

Also: Erst mal ihn anrufen, freundlich um seiner Verischerungskoordinaten bitten, den Schaden dort melden, reparieren lassen und dann weitersehn!

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


machbar ist das mit Sicherheit aber ob die gegnerische Versicherung da mitspielt sollstest Du besser vorher mal abklären. Wenn es doch privat geregelt wird kannst Du ja die Preisdifferenz (falls es eine gibt) aus eigener Tasche drauflegen. Zur S-Line Stosstange gehört aber auch ein S-Line Diffusor den Du komplett selbst bezahlen müßtest.

kompatibel wäre es aber ohne weitere änderungsarbeiten?

@Gunaldo:
nachdem was ich in der Vergangenheit hier so lesen konnte passt das ohne Änderungen aber da ich es selbst noch nicht gemacht habe kann ich es nicht  100%ig sagen. Bemühe doch einfach mal die SUFU - da findet man viele Infos zum Aufrüsten auf S-Line oder FL....

Oh je, da ist ein Parkrempler, kleinerer Güte. Der Sündiger gesteht (Telefon-Nr.) und ist erreichbar.

Manche wollen dass ein Jurist stetig mit im Auto fährt (sozusagen als Begleitung), damit sich danach Juristen und Juristen streiten, bis der Geldsäckel der jeweiligen Zahler leer ist. Oh je.

Zitat:

Original geschrieben von patina



Nun mal immer langsam! Wenn der Verursacher seine Telefonnummer hinterlassen hat, ist doch erst mal Erleichterung angesagt. Im übrigen ist ja gar nicht klar, ob er nicht die vorgeschriebene Wartezeit am Orte des Geschehens verbracht hat. Dann ist es mitnichten unkorrekt abgelaufen!

Also: Erst mal ihn anrufen, freundlich um seiner Verischerungskoordinaten bitten, den Schaden dort melden, reparieren lassen und dann weitersehn!

Meine persönlichr Meinung als Jurist habe ich schon auf den vorigen Seiten kundgetan. Nun zu deiner Aussage: es gibt keine Wartezeit! Wenn der Unfall nicht im fließenden Verkehr (wie z.B. Parktempler) passiert und kein Personenschaden entstanden ist, wird demjenigen Straffreiheit garantiert, wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Mir tun auch die Mandanten leid, die dann brav ihre Telefonnummer da lassen (was ja bei der Strafzumessung berücksichtigt wird) und dann trotzdem nicht unerhebliche Strafen bezahlen und obendrauf trotz Erhöhung der Versicherungs"prozente" noch eine Menge Geld an ihre Haftpflichtversicherung zurückzahlen müssen.

Klar, gleich scharf schießen und am besten noch den Verursacher noch ein paar Tritte in den Hintern geben. Was soll denn das? Man liest fast jede Woche hier, dass ein Unbekannter bei einem fremden Auto einen Parkrempler verursacht hat und danach ohne sich zu melden einfach abgehauen ist.

Hier ist die Situation anders. Der Verursacher hat seine Nummer hinterlassen und möchte den Unfall höchst wahrscheinlich ohne Probleme klären. Was ist daran falsch?? Wäre er abgehauen, dann müsste er weder den Schaden begleichen, noch mit einer Anzeige rechnen. Wäre das vielleicht besser??
Ein Auto ist ein Auto und nicht ein Kind...

Zitat:

Original geschrieben von RussianSat



Zitat:

Original geschrieben von patina



Nun mal immer langsam! Wenn der Verursacher seine Telefonnummer hinterlassen hat, ist doch erst mal Erleichterung angesagt. Im übrigen ist ja gar nicht klar, ob er nicht die vorgeschriebene Wartezeit am Orte des Geschehens verbracht hat. Dann ist es mitnichten unkorrekt abgelaufen!

Also: Erst mal ihn anrufen, freundlich um seiner Verischerungskoordinaten bitten, den Schaden dort melden, reparieren lassen und dann weitersehn!

Meine persönlichr Meinung als Jurist habe ich schon auf den vorigen Seiten kundgetan. Nun zu deiner Aussage: es gibt keine Wartezeit! Wenn der Unfall nicht im fließenden Verkehr (wie z.B. Parktempler) passiert und kein Personenschaden entstanden ist, wird demjenigen Straffreiheit garantiert, wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Mir tun auch die Mandanten leid, die dann brav ihre Telefonnummer da lassen (was ja bei der Strafzumessung berücksichtigt wird) und dann trotzdem nicht unerhebliche Strafen bezahlen und obendrauf trotz Erhöhung der Versicherungs"prozente" noch eine Menge Geld an ihre Haftpflichtversicherung zurückzahlen müssen.

Da denkt man wirklich schon fast nach, ob es nicht besser wäre, (unerkannt) abzuhauen. Das ist keinesfalls meine Art, aber wenn es Leute gibt, die so ehrlich sind und ihre Nummer hinterlassen, dann frage ich mich wirklich, warum auf die so scharf geschossen wird...

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch


Oh je, da ist ein Parkrempler, kleinerer Güte. Der Sündiger gesteht (Telefon-Nr.) und ist erreichbar.

Manche wollen dass ein Jurist stetig mit im Auto fährt (sozusagen als Begleitung), damit sich danach Juristen und Juristen streiten, bis der Geldsäckel der jeweiligen Zahler leer ist. Oh je.

Naja, Einige haben schlechte Erfahrungen gemacht und fahren nun die ganz harte Schiene. Die können oder wollen nicht verstehen das man sich auch ohne Juristen und Polizei einigen kann und die setzten vorraus das Jeder ein wandeldes Strafgesetzbuch ist und sämtliche Vorschriften stets im Kopf hat und auch anwendet.

Ich bin nicht so perfekt und gestehe das auch meinen Mitmenschen zu und Dein Beispiel mit dem Geldsäckel könnte man auch auf auf Arbeitsplatz, Existens und das ganze Leben ausweiten was Alles durch einen simplen Parkrempler aus den Fugen geraten könnte wenn man an einer dieser harten Typen gerät. Ich möchte nur mal gerne wissen wie diese perfekten Herren sich verhalten werden wenn die selbst mal einen kleinen Fehler begangen haben und trotz Bereitschaft alles zu regeln gnadenlos ans Messer geliefert werden ???

Ist wohl eine harte Welt in der wir leben und Manche fahren anscheinend lieber Alles vor die Wand um dem Gesetz genüge zu tun anstatt sich zu einigen.

Zitat:

Meine persönlichr Meinung als Jurist habe ich schon auf den vorigen Seiten kundgetan. Nun zu deiner Aussage: es gibt keine Wartezeit! Wenn der Unfall nicht im fließenden Verkehr (wie z.B. Parktempler) passiert und kein Personenschaden entstanden ist, wird demjenigen Straffreiheit garantiert, wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. ........

Verkehrsrecht - Parkschaden

Publiziert von:
RAin Anette Grzywacz
am 10.08.2006

Das Hinterlassen einer Visitenkarte am geschädigten Fahrzeug ist nicht ausreichend.

Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass bei einem Unfall mit einem geparkten Auto das Hinterlassen einer schriftlichen Notiz oder einer Visitenkarte am geschädigten Fahrzeug ausreichend ist. Dieser Irrtum kann für Sie als Schädiger erhebliche Konsequenzen haben. Um die gesetzlich geschuldete Feststellung Ihrer persönlichen Daten und der Art Ihrer Beteiligung am Unfall zu ermöglichen, müssen Sie mehr tun.

Bei einem Unfall mit einem geparkten Auto ist der Geschädigte regelmäßig nicht anwesend. Den Unfallverursacher trifft in diesem Fall eine Wartepflicht. Die Dauer der Wartepflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Höhe des hervorgerufenen Schadens und davon, wie lange dem Schädiger das Warten an der Unfallstelle zuzumuten ist. Es reicht keinesfalls aus, wenn ein Zettel mit den persönlichen Daten an dem geschädigten Fahrzeug angebracht wird, selbst dann nicht, wenn mit dem Erscheinen des Geschädigten nicht gerechnet werden kann.

Auch bei einem üblichen, kleineren Parkschaden besteht in der Regel eine Wartezeit von mindestens 15 bis 30 Minuten.

Wird die Unfallstelle nach Ablauf der Wartepflicht verlassen, so muss der Schädiger unverzüglich die erforderlichen Feststellungen nachholen. Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie möglich. Der Schädiger hat keine 24 Stunden Zeit, sich bei dem Geschädigten oder der Polizei zu melden, um straffrei zu bleiben. Ermöglicht der Schädiger innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, freiwillig nachträglich die erforderlichen Feststellungen, mildert das Gericht die Strafe oder kann von einer Strafe absehen. Sofern der Unfall ausschließlich einen nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat. Wird der Schädiger ermittelt, bevor er sich bei der Polizei meldet, besteht für ihn nicht mehr die Möglichkeit, die erforderlichen Feststellungen durch nachträgliche Meldung bei dem Geschädigten oder bei der Polizei freiwillig nachzuholen.

Es besteht in allen Fällen, in denen der Schädiger der Wartepflicht nicht nachkommt oder die erforderlichen Feststellungen nicht unverzüglich ermöglicht, die Gefahr einer Verurteilung wegen Fahrerflucht und die Gefahr des Verlustes des Führerscheins.

Des Weiteren nimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers oftmals Regress bei diesem wegen des geleisteten Schadensersatzes bei dem Geschädigten.

Es ist daher dringend zu empfehlen, den Geschädigten beziehungsweise die Polizei möglichst von der Unfallstelle aus zu verständigen. Sonst sehen Sie sich später Beweisproblemen ausgesetzt, die die unverzügliche Benachrichtigung betreffen, trotz einer angebrachten Nachricht am geschädigten Fahrzeug.

Stand: 10.08.2006

Quelle:AdvoGarand.de
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...Dich würde ich als Jurist jedenfalls nicht befragen oder beauftragen.... soviel ist mal sicher ! 😉

mfg Senti

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