Parkrempler, was mach ich jetzt als nächstes?
Hallo,
heute abend in der Stadt gewesen und ein wenig eingekauft, als ich zu meinem Auto zurückkomme, hatte ich einen roten Zettel unter dem Scheibenwischer. Dachte mir im ersten Moment noch, hättest längere Parkzeit ziehen sollen, beim näheren Betrachten ahnte ich dann schon nichts gutes. Zu lesen stand auf dem Zettel, dass jemand an meinen Wagen gefahren ist und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Des Weiteren stand auf dem Zettel eine Telefonnummer (von dem Zeugen) die ich anrufen sollte. Das hab ich getan, Gott sei dank konnte er sich das Kennzeichen merken und eine Beschreibung des Fahrers konnte er auch noch abgeben. Also ab zur Polizei und Anzeige gemacht. Der nette Polizeihauptkommisar meinte ich solle mich mit dem Halter des Autos in Verbindung setzen zwecks Regulierung des Schadens. In der Anzeige schätzte er den Wert des Schadens auf ca. 400 Euro, was ich allerdings als ein wenig niedrig angesetzt empfinde. Nun ist mir so etwas noch nie passiert, wie sollte ich am besten vorgehen? Die Adresse des Unfallgegners habe ich zwar, habe aber keine Ahnung ob ich da morgen erst anrufen soll oder erst zum Händler zwecks Schadenshöhe schätzen lassen. Was meint ihr hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?
Bilder: (Leider heute abend und mit der Handycam aufgenommen)
Die Felge hatte bis heute noch keinerlei Kratzer, bekomm ich das irgendwie weg? Oder eine neue Felge? Ist schlecht zu erkennen aber es sind Kratzer und die spürt man wenn man drüberstreicht.
Felge
Auto
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Gestern abend dann ruft mich der UG an und "bittet" mich um ein Treffen heute bei mir.
Er wollte dich bei dem Unfall nicht treffen, wieso jetzt im nachhinein noch ein treffen vereinbaren? Verpflichtet bist du dazu jedenfalls nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Nun lange Rede kurzer Sinn ich solle gefälligst meine Anzeige zurücknehmen, er gibt mir seine Versicherungsdaten und damit sollte der Fall ja erledigt sein.
Wenn du die Anzeige jetzt zurücknimmst, gehörst du bestraft.
1. Wenn der Zeuge nicht so freundlich gewesen wäre, müsstest du den schaden jetzt selber tragen
2. wird der typ das nächste mal wieder Unfallflucht begehen
3. macht die gegnerische Versicherung nachher vielleicht noch Stress, weil du deine Anzeige zurückgenommen hast
An deiner Stelle würde ich so vorgehen:
- Typ anrufen und das treffen absagen
- deine Rechtsschutz- (hoffentlich vorhanden) und KFZ-Versicherung informieren
- Termin beim Anwalt und dort alles weitere besprechen
- vorsorglich schonmal den Schaden vom freundlichen begutachten lassen
51 Antworten
Ich würde mich weder mit ihm treffen und ich würde auf gar keinen Fall die Anzeige zurückziehen......
Der Typ hat doch den A... offen....
Zitat:
Original geschrieben von 2Andy6
Man trifft sich dann halt einfach in einer Fußgängerzone in einem Cafe. Da sind genügend andere Menschen unterwegs und laut rumbrüllen kann der Typ auch nicht. Vorrausgesetzt er hätte überhaupt vor, Stunk zu machen. Das können wir von hier aus nicht beurteilen....
"Gestern abend dann ruft mich der UG an und "bittet" mich um ein Treffen heute bei mir. Meine Verwunderung war schonmal ziemlich groß woher er meine Daten incl. Telefonnummer hat. Nun lange Rede kurzer Sinn ich solle gefälligst meine Anzeige zurücknehmen, er gibt mir seine Versicherungsdaten und damit sollte der Fall ja erledigt sein."
liest sich aber auf jeden Fall, als wäre er zumindest uneinsichtig ...
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Gestern abend dann ruft mich der UG an und "bittet" mich um ein Treffen heute bei mir.
Er wollte dich bei dem Unfall nicht treffen, wieso jetzt im nachhinein noch ein treffen vereinbaren? Verpflichtet bist du dazu jedenfalls nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Nun lange Rede kurzer Sinn ich solle gefälligst meine Anzeige zurücknehmen, er gibt mir seine Versicherungsdaten und damit sollte der Fall ja erledigt sein.
Wenn du die Anzeige jetzt zurücknimmst, gehörst du bestraft.
1. Wenn der Zeuge nicht so freundlich gewesen wäre, müsstest du den schaden jetzt selber tragen
2. wird der typ das nächste mal wieder Unfallflucht begehen
3. macht die gegnerische Versicherung nachher vielleicht noch Stress, weil du deine Anzeige zurückgenommen hast
An deiner Stelle würde ich so vorgehen:
- Typ anrufen und das treffen absagen
- deine Rechtsschutz- (hoffentlich vorhanden) und KFZ-Versicherung informieren
- Termin beim Anwalt und dort alles weitere besprechen
- vorsorglich schonmal den Schaden vom freundlichen begutachten lassen
FULL ACK
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
sollte der fall noch nicht an einen staatsanwalt gegangen sein,
was relativ unwarscheinlich ist, da sowas meist direkt per edv weitergeleitet wird.....
interessant wäre es aber doch, woher er überhaupt Deine Telefonnummer hat...
ich würde mich auch nicht mit ihm treffen und auch die Anzeige wohl nicht zurücknehmen
So, hab mich mit ihm getroffen, bzw. ist das bei mir sowieso etwas schwierig mit Absage des Treffens, meine Eltern besitzen einen Lebensmittelmarkt und der steht auf dem gleichen Grundstück wie meine Wohnung und ich arbeite auch dort, also ist die Wahrscheinlichkeit groß das er mich sowieso antrifft. Mir war allerdings nicht ganz wohl bei der Geschichte, man weiss nach dem Telefongespräch nicht wie es ausgeht, er hatte ja schon Adresse und Telefonnummer bekommen und wer weiss wie. Er kam in Begleitung machte im Gegensatz zum Telefongespräch einen netten und eher ruhigeren Eindruck, er hat sich mehrmals entschuldigt und hat auch alles eingeräumt. Nun bat er mich (bzw. sein Begleiter) die Anzeige wenn möglich zurückzuziehen, es happert auch ein wenig an der Ausdrucksweise bzw. Verständlichkeit des UG. Zur Entschuldigung meinte er, er wusste gestern abend nicht was er tun/machen sollte, hatte keine Unterlagen, keinen Stift und Blatt bei sich. Wollte wohl erstmal nach Hause und anschliessend zur Polizei, wo er dann auch war, allerdings anderes Revier und später, die sagten ihm aber schon das er zu spät sei.
Nun habe ich mich schon informiert im Netz, es sieht so aus als ob ich die Anzeige nicht mehr zurücknehmen kann, es liegt ein öffentliches Interesse vor. Hab ihm versprochen es am Montag bei der Polizei zu versuchen, denke aber nicht das es geht. Es hängt wohl ein noch nicht angetretener Job als LKW Fahrer dran.
PS: Natürlich werde ich dem Zeugen was gutes zukommen lassen, hat mir schliesslich den Glauben an das Gute im Menschen wiedergegeben. Die meisten hätten sich wohl gedacht, neuer Wagen der hats ja und soll es gefälligst selbst bezahlen oder wollen einfach keinen Ärger bzw. Stress.
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Wollte wohl erstmal nach Hause und anschliessend zur Polizei, wo er dann auch war, allerdings anderes Revier und später, die sagten ihm aber schon das er zu spät sei.
wenn dem wirklich so ist, dass er bei der polizei war,
bevordie bei ihm geklingelt haben und die unfallschäden gesichert wurden, brauch er soziemlich keine angst zu haben, dass er wegen fahrerflucht verurteilt wird.....
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
Hab ihm versprochen es am Montag bei der Polizei zu versuchen, denke aber nicht das es geht.
da wird nix mehr gehen!
die anzeigen werden direkt per hauspost bzw. edv an den zuständigen staatsanwalt weitergeleitet...das dauert weniger als zwei werktage....und wenn der das verfahren eröffnet ists zu spät....
und auf die "entschuldigung" würde ich an deiner erstmal garnix geben!
Ich denke mal wenn der bei einer anderen Diensstelle sich gemeldet hat.. sollte das ganze wg. Fahrerflucht ja kein problem sien.
Bei Parkremplern etc muss man soweit ich es weiß nicht bis ultimo an der Tatstelle verharren, sondern innerhalb einer gewissen Zeit aktiv werden (Halter kontaktieren falls bekannt, sich bei der Polizei melden etc)
würde ich den Halter nicht kennen würde ich z.b. auch bei der Polizei anrufen und fragen welche Möglichkeiten bestehen damit das ganze möglichst ohne viel Drumherum reguliert wird..
Schließlich willst Du ja nur deinen Schaden reguliert haben und keine Rachegelüste etc ausüben ... gell?
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
... Zur Entschuldigung meinte er, er wusste gestern abend nicht was er tun/machen sollte, hatte keine Unterlagen, keinen Stift und Blatt bei sich. ... Es hängt wohl ein noch nicht angetretener Job als LKW Fahrer dran.
...
Als (angehender?) Berufskraftfahrer wusste er also nicht was er machen sollte? Naja. Und auf Mitleid machen (wenn es denn überhaupt stimmt) ist auch nicht nett. Hatte jetzt ja auch genug Zeit, sich ne Story auszudenken. Solche Typen sind mir am liebsten. Erst abhauen, und wenn kein Ausweg mehr besteht, das Opfer mimen (erinnert mich an bestimmte Fussballertypen 🙂 ) Zum Glück geht es ja für dich gut aus.
Und die Idee mit der Belohnung für den Augenzeugen finde ich toll.
Mal ganz abgesehen davon, dass solche nachträglichen Entschuldigungsversuche (mit seinen billigen Ausreden - schließlich hätte er ja z. B. den Zeugen um einen Stift bitten können -) nur der Angst entspringen, für seine Tat bestraft zu werden, muss solchen Leuten klargemacht werden, dass so ein asoziales Verhalten unbedingt geahndet wird. Der Typ würde doch beim nächsten mal (dann hat er vielleicht ein Kind auf einem Fahrrad angefahren) wieder denken, er käme mit seiner Fahrerflucht durch. Ich hoffe, Du lässt Dich nicht einschüchtern und der Typ erhält eine gehörige Bestrafung. So ein Verhalten ist einfach INDISKUTABEL !!!
Zitat:
Original geschrieben von Haegar2910
er wusste gestern abend nicht was er tun/machen sollte, hatte keine Unterlagen, keinen Stift und Blatt bei sich. Wollte wohl erstmal nach Hause und anschliessend zur Polizei, wo er dann auch war, allerdings anderes Revier und später, die sagten ihm aber schon das er zu spät sei.
Hat er dir von der Polizei etwas vorgelegt oder hat er es nur behauptet, dass er dort gewesen sei?
Und als zweite frage wäre hier: Jeder hat doch heutzutage ein Handy, womit man ganz schnell und einfach bei der Polizei anrufen kann. Selbst wenn er keins hat, Akku platt war oder sonst was, gibts doch bestimmt in der direkten Umgebung vom Unfallort Geschäfte/Anwohner oder sogar den Zeugen 😉, die sicherlich hierbei behilflich gewesen wären. Hört sich für mich auch nach einer dummen Ausrede an.
Und zum guten Schluss: selbst wenn er von sich aus bei der Polizei gewesen wäre, meinste der hätte so ganz ohne Stift und Papier noch dein Kennzeichen gewusst? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von OxYgEnE1980
Ich denke mal wenn der bei einer anderen Diensstelle sich gemeldet hat.. sollte das ganze wg. Fahrerflucht ja kein problem sien.Bei Parkremplern etc muss man soweit ich es weiß nicht bis ultimo an der Tatstelle verharren, sondern innerhalb einer gewissen Zeit aktiv werden (Halter kontaktieren falls bekannt, sich bei der Polizei melden etc)
würde ich den Halter nicht kennen würde ich z.b. auch bei der Polizei anrufen und fragen welche Möglichkeiten bestehen damit das ganze möglichst ohne viel Drumherum reguliert wird..
Schließlich willst Du ja nur deinen Schaden reguliert haben und keine Rachegelüste etc ausüben ... gell?
Also ich weiß nur wie ich ich es in der Fahrschule gelernt hab vor zwei Jahren....
Man muss eine bestimmte Zeit dableiben, wenn dann niemand kommt muss man SOFORT die Polizei benachrichtigen und sagen dass man den Unfallort nun verlassen muss etc.. Alles andere ist Fahrerflucht....
Korrigiert mich ruhig wenn es nicht stimmt, das ist der Stand auf dem ich bin.... 😉
EDIT:
Jetzt wollte ich es genau wissen.....
Zitat:
"Wenn weder der Geschädigte noch ein Zeuge anwesend ist, muss eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet werden. Welche Wartezeit als "angemessen" gelten kann, richtet sich nach Zeit, Ort, Schwere des Unfalls, Verkehrsdichte und Höhe des Fremdschadens.
Man hinterlässt in jedenm Fall den Namen und die Anschrift am geschädigten Fahrzeug und meldet sich (telefonisch) bei der nächsten Polizeidienststelle. Dort bittet man um die Benachrichtigung des Geschädigten und schließt somit den Strafbestand der Unfallflucht aus.
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, nicht eine angemessene Zeit wartet oder nach berechtigtem Entfernen nicht nachträglich eine Feststellung ermöglicht, riskiert seine Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat."
Und was soll man zu einem Argument wie: Ich hatte nichts dabei, sagen? Warst du nicht in der Satdt einkaufen? Kann man da nicht jemanden nach einem Zettel und einen Stift fragen....? Ich hab von der rechtlichen Lage weiter keine Ahnung, ist glaub ich aber eine schwierige Situation....
Richtig ,es ist schon Fahrerflucht, wenn du dich vom Unfallort entfernst.
Egal ob nach Hause oder zum Einkaufen.
Damit ist ein späterer Rücktritt vom Versuch (auf den hier einige anspielten) durch das "Selbstmelden bei der Polizei im Nachhinein" nicht mehr möglich, da das Delikt der Fahrerflucht schon vollendet war.
Die Polizei wird da auch "keine Anzeige zurücknehmen". Das ist rechtlich nicht möglich, sie muss immer ermitteln, wenn sie von einer Straftat erfährt (§163 StPO) - Legalitätsprinzip. Einstellen darf immer nur die Staatsanwaltschaft, niemals die Rennleitung.
Also spar dir den Gang zur Polizei am Montag, lass den Schaden per Werkstatt regulieren und dann is gut. Was deinem Unfallgegner passiert, wirst du eh nicht mitbekommen.
Schönes Wochenende!
doch doch
in solch einem fall kann man mit einer meldung innerhalb von 24h den 7pkt und einem verfahren entgehen 🙂
aber nur wenn die polizei nicht vorher fündig wird 🙁