Parkrempler

Opel Insignia A (G09)

Vor ca. 2 Wochen hat jemand mein Fahrzeug "gerammt" und stand spack vor meinem. Nach Hinzuziehung der Polizei und Aufnahme des Schadens war kein Fahrer in Sicht, Halterabfrage war ergebnislos verlaufen.

Der "Flüchtige" steht zu 1. drin, ich habe 3 weitere Zeugen die bestätigen, dass ich vor dem anderen in der Parklücke stand.

Rechtfertigt der Schaden einen Gutachter ?

Die sagen sofort ja und beziffern den direkt über 800.-€ Euro, möchte aber hier eure Meinung hören.

Also, was sagt Ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

Ich glaube wer Rechtssicherheit im eigentlichen Sinne, erwartet ist hier sowieso falsch. Letzlich sind die meisten Post's von Privatleuten und da kann es auch mal zu Missverständnissen kommen. Verstehe leider auch nicht was die längere Mitgliedschaft mit der Art und Weise zu tun hat wie man sich der Meinung anderer gegenüber äußert? Will jetzt aber auch keinen Streit vom Zaun brechen letztlich sind wir ja alle hier weil wir Spaß an unseren Autos haben, und das sollte doch im Mittelpunkt stehen. ;-)

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Wenn es sich um die vordere Stoßstange handelt und keine Schäden an der Karosserie vorhanden sind, dann kostet das Lackieren der kompletten Stoßstange inkl. Demontage/ Montage zusammen ca.400€. Habe ich vor zwei Wochen wegen Steinschlägen machen lassen.
Davon unberührt hast du als Geschädigter natürlich das Recht einen Gutachter hinzuzuziehen. In der Regel wird das aber erst ab einer bestimmten Schadenshöhe gemacht. Die Werkstätten können meistens bis zu einer bestimmten Schadenshöhe ohne Gutachter reparieren. Bei einem Auffahrunfall beim Auto meiner Frau, meinte der Wekstattmeister daß er bis 2000€ ohne Gutachter instandsetzen darf. Erst wenn die Reparaturkosten höher liegen dann verlangen die Versicherungen das zuerst ein Gutachter den Schaden bewertet

Verstehe deine Frage nicht, wieso war die Halterabfrage ergebnislos? Du kannst hier:
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/
die Halterabfrage machen und den Unfall bei der Gegnerischen Versicherung melden. Diese schreibt dann diesen Halter an. Kannst dann auch direkt klären wie die Versicherung das handhabt.

Das Gutachten bzw den Kostenvoranschlag sollte man aber innerhalb von 2 Tagen machen lassen. Alles was später kommt, kann von der Versicherung angezweifelt werden, es sei denn, der Wagen stand die ganze Zeit bei einer Werkstatt oder der Polizei, so daß er nicht mehr gefahren werden konnte.

@thomasp1309
Da wird Dir nur aus "Datenschutzgründen" in der Regel der Name und die Kontaktdaten der ermittelten Versicherung mitgeteilt, ...nicht der Name und die Anschrift des Unfallbeteiligten!
Das Pol. Kennzeichen reicht für diese Auskunft vollkommen aus.
edit:
Halteranfragen sind z.B. bei Mietfahrzeugen recht oft ergebnislos. (jedenfalls vor Ort wenn´s ne Bagatelle ist)
Auch eine Autovermietung geht nicht sorglos mit den Kundendaten um.....(Das klärt sich dann aber alles im Nachhinein auf....)

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@TE: Melde es auch deiner eigenen Versicherung- die kann da oft auch unterstützen. Mein hatte mir auch schon die Reparatur bezahlt und sich dann um die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung gekümmert...

Gutachten rechtfertigt sich bei jedem (unverschuldetem) Unfall.

Hast ja das KFZ Kennzeichen und den Polizeibericht mit Zeugen.

Der Bund der Versicherten nennt dir Versicherung des Gegners.
Aber wozu das? Ab zum Anwalt, der regelt das für dich. Stressfrei!

Zitat:

@brausebruno schrieb am 16. August 2017 um 23:51:05 Uhr:


@thomasp1309
Da wird Dir nur aus "Datenschutzgründen" in der Regel der Name und die Kontaktdaten der ermittelten Versicherung mitgeteilt, ...nicht der Name und die Anschrift des Unfallbeteiligten!
Das Pol. Kennzeichen reicht für diese Auskunft vollkommen aus.
edit:
Halteranfragen sind z.B. bei Mietfahrzeugen recht oft ergebnislos. (jedenfalls vor Ort wenn´s ne Bagatelle ist)
Auch eine Autovermietung geht nicht sorglos mit den Kundendaten um.....(Das klärt sich dann aber alles im Nachhinein auf....)

Ich habe nicht gesagt dass man die Daten des Halters bekommt, meinte dass man so den Namen und die Versicherungsnummer des Halters bekommt sich dann an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden kann.

Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 17. August 2017 um 12:59:31 Uhr:


Gutachten rechtfertigt sich bei jedem (unverschuldetem) Unfall.

Wenn der Schaden geringer ist als die Begutachtungskosten nicht unbedingt.
Bei dem Schaden hier würde ich es direkt mit der Versicherung klären. Wenn die nicht einlenkt .... dann Feuer frei ....

Auch der Geschädigter ist stets verpflichtet, den finanziellen Aufwand zu minimieren. So gut gemeinte Ratschläge können auch nach hinten losgehen -denn der Auftraggeber für GA und Reparatur ist der Geschädigte. Zahlt die Versicherung nicht oder zögert es hinaus, juckt es die Auftragnehmer erstmal nicht und die können sehr wohl das eigene Geld vom Auftraggeber einfordern.

Überhaupt sehe ich auf dem Bild mikroskopische Beschädigung. Wahrscheinlich habe ich jede Woche mehr "Schaden" durch die Autobahnfahrt quer durch die Republik oder spätestens wenn man französische Parkhäuser nutzt.

Auch wenn es sicherlich ums Prinzip geht und man alle Rechte hat, würde ich überlegen, ob man ganz ganz große Keule auspackt. Wie ich oben angemerkt habe, kann es nach hinten losgehen. Recht haben und Recht bekommen- auch ohne eigenem Verschulden- sind in DE doch 2 unterschiedliche Sachen.

Im Übrigen wäre das Thema besser im Versicherungsforum aufgehoben, da sitzen auch die Fachleute, die besseren Rat geben können. 🙂

Es handelte sich um ein Mietfahrzeug von Europcar, eine Mieterabfrage ( auch im Hotel nebenan ) blieb ergebnislos.
Wenn also die örtliche Polizei selbst keine Info erhält, kann ich ja noch weniger tun. Der KVA von meinem Opel Händler beziffert alles in allem mit 1299.-€ Euro, damit ist der i.d.R. sogar der günstigste unter den ganzen.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 18. August 2017 um 09:54:18 Uhr:


Es handelte sich um ein Mietfahrzeug von Europcar, eine Mieterabfrage ( auch im Hotel nebenan ) blieb ergebnislos.
Wenn also die örtliche Polizei selbst keine Info erhält, kann ich ja noch weniger tun. Der KVA von meinem Opel Händler beziffert alles in allem mit 1299.-€ Euro, damit ist der i.d.R. sogar der günstigste unter den ganzen.

Der Fahrer ist ja für dich bei der Abrechnung komplett egal, dich interessiert der Halter und seine Versicherung (Stichwort Halterhaftung) - und das scheinst du ja nun zu haben. Und wäre ja noch schöner, wenn die Polizei oder sonstige Ämter ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf die Kundendaten der Mietwagenfirmen hätten....also ist schon alles korrekt so - aber was ich dir im Umgang mit Mietwagenfirmen, deren Versicherungen (zahlen Haftpflichtschäden oft aus eigener Tasche, haben einen sehr hohen Selbstbehalt, deren Versicherungen kommen zBsp. nur für Schäden über 10.000€ auf) und vor Allem deren Rechtsabteilung sagen kann (aus eigener Erfahrung) - nimm dir nen Anwalt. Du wirst richtig Stress haben, all dein dir zustehendes Geld zu bekommen (Nutzungsausfallentschädigung etc...).

Zitat:

@Thy schrieb am 18. August 2017 um 11:18:31 Uhr:



Zitat:

@Hapabla schrieb am 18. August 2017 um 09:54:18 Uhr:


Es handelte sich um ein Mietfahrzeug von Europcar, eine Mieterabfrage ( auch im Hotel nebenan ) blieb ergebnislos.
Wenn also die örtliche Polizei selbst keine Info erhält, kann ich ja noch weniger tun. Der KVA von meinem Opel Händler beziffert alles in allem mit 1299.-€ Euro, damit ist der i.d.R. sogar der günstigste unter den ganzen.

Der Fahrer ist ja für dich bei der Abrechnung komplett egal, dich interessiert der Halter und seine Versicherung (Stichwort Halterhaftung) - und das scheinst du ja nun zu haben. Und wäre ja noch schöner, wenn die Polizei oder sonstige Ämter ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf die Kundendaten der Mietwagenfirmen hätten....also ist schon alles korrekt so - aber was ich dir im Umgang mit Mietwagenfirmen, deren Versicherungen (zahlen Haftpflichtschäden oft aus eigener Tasche, haben einen sehr hohen Selbstbehalt, deren Versicherungen kommen zBsp. nur für Schäden über 10.000€ auf) und vor Allem deren Rechtsabteilung sagen kann (aus eigener Erfahrung) - nimm dir nen Anwalt. Du wirst richtig Stress haben, all dein dir zustehendes Geld zu bekommen (Nutzungsausfallentschädigung etc...).

Genau so ist es, der Fahrer geht dich nichts an. Deine Ansprüche stellst Du an Europcar als Halter bzw. an deren Versicherung. Bei einem so hohen Schaden würde ich das nicht ohne Anwalt machen. Ob eine Mietwagen Fa. einen hohen SB hat ...ist nicht dein Problem. Genauso wenig wer das Auto gefahren ist.

1299€ nur für den Lack Schaden an der Leiste? Scheint mir sehr hoch zu sein wenn man bedenkt daß die komplette Lackierung der Stoßstange so um die 400€ kostet. War noch mehr beschädigt? Sie so harmlos aus auf dem Bild

Meine Fragen an euch bezogen sich auf den Schaden und eine eventuelle Einbeziehung eines Sachverständigen, wie der Ablauf und die Durchsetzung meiner Ansprüche abläuft, sind mir bekannt und bedürfen keiner Diskussion.

Der Vollständigkeit halber konnten die Beamten in einem Schadensfall über die zu vermietende Firma den Mieter herausbekommen, nur war dieser auch über die dort hinterlegte Handy Nr. nicht erreichbar.

Mein Fehler war, dass ich "Halter" schrieb und nicht Nutzer.

Wer erzählt denn so ein Mist, dass ein Gutachten innerhalb von 2 Tagen nach Schadenseintritt erstellt werden muss ?
Da der Schaden kurz vor Antritt meines Urlaubes eintrat und das Fahrzeug dafür genutzt werden musste, werde ich mich erst jetzt wirklich drum kümmern können.

Zusätzlich sei angemerkt, das die hinzugerufenen Beamten Vor Ort mit den von mir genannten Zeugen ebenfalls Bilder vom Schaden erstellt angefertigt hatten, insofern ist die getroffene Aussage Bullshit.

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