Parkrempler

Audi A3

Moin Leute!

Gestern komm ich aus dem Supermarkt und sehe grad noch (es war schon recht dunkel, kurz vor 8) dass unter meinem Wischer ein kleiner Zettel steckt:

Farshado bin gegen ihre Auto gekommen

Dabei noch eine Handynummer. Schaden ist nicht groß, aber die Heckschürze muss mindestens neu lackiert werden, Audi würde wegen Rissen wahrscheinlich wieder eine neue verbauen, ist nicht das erste Mal bei mir...

Nur leider kann ich seitdem Niemanden auf der Nummer erreichen, eine SMS ist noch nicht angekommen nach mittlerweile fast 16 Stunden.

Ich frage mich langsam, wie ich mich verhalten soll. Ich will ja eigentlich keine Fahrerflucht unterstellen, wäre ja auch schlecht für mich, wenn es so wäre. Der Tatbestand ist aber voll erfüllt und der Meldeamts-Rechner der Polizei findet unter dem vermeintlichen Namen auch Niemanden. Langsam glaube ich, das sollte "Fahrschaden" heißen.

Wie würdet ihr vorgehen?

da_baitsnatcha

18 Antworten

wenn sich der typ nach 24h nicht bei der polizei gemeldet hat anzeige erstatten...

mit etwas glück führt die handynimmer ja sogar noch zum ziel...

Glasklarer Fall. Unfallflucht. Wenn der Verursacher niemanden antrifft nach angemessener Wartezeit, MUSS er die Polizei rufen!

Also: Anzeige erstatten.

Soweit ist mir die Sache schon klar, aber ich bin ja ein gutmütiger Bürger. Wenn ich in ein anderes Land ziehe (der Typ ist der deutschen Sprache offenbar nur bedingt mächtig), dann weiß ich ja noch nicht pauschal, wie man dort sowas zu regeln hat. Ich finde es selber ja auch grade erst raus.

Außerdem wird die Polizei auch nicht ne Ringfahndung einleiten deswegen. Bislang hat sich aber immer noch Nichts getan. Werde wohl morgen früh dann zur Polizei gehen, ich habe es gestern ja schon "an"gemeldet dort...

Nur so nebenbei: Sowas ist eigentlich eine Sache, die unser insuffizientes Fahrschulsystem beibringen sollte, bzw. eine Prüfungsfrage sein könnte.

da_baitsnatcha

Ich kann Dir auch nur empfehlen eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Das dürfte die einzige Chance sein nicht selbst auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Falls sich der Verursacher noch meldet, kannst Du die Anzeige immer noch zurück ziehen, auch wenn das Verfahren wegen Fahrerflucht wohl dann nicht mehr zu stoppen ist. Aber Du hast schon mehr entgegenkommen gezeigt, als man Dir zumuten kann. Schließlich muß dem Verursacher doch klar sein, dass man die Nummer auch gleich benutzt, wenn man sie schon hinterlässt.

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Würde an deiner Stelle noch einen Zettel am Supermarkt aushängen, wer gesehen hat, was da passiert ist.
Es gibt immer mal paar Zeugen!

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Falls sich der Verursacher noch meldet, kannst Du die Anzeige immer noch zurück ziehen, auch wenn das Verfahren wegen Fahrerflucht wohl dann nicht mehr zu stoppen ist.

Guten Abend!

Das ist eher so ein filmischer Trugschluss und so nicht richtig. Ist die Anzeige erst einmal erstattet, läuft alles seinen Weg. Fahrerflucht - § 142 StGB - ist kein Antrags- sondern ein sog. Offizialdelikt, welches nicht erst durch einen Strafantrag rechtlich verfolgbar wird.
Ein Zurückziehen der Anzeige ist dann nicht mehr möglich.

Nur mal so zum rechtlichen Charakter!

Zu dem geschilderten Fall: Sollte der vermutliche Verursacher sich nicht melden bzw. nicht auf Anrufe reagieren, bleibt dir nur der Gang zur Polizei. Klingt doch alles sehr dubios, so dass du so zumindest Grund zur Hoffnung haben kannst, deinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Der Bedingungen des § 142 StGB sind auf jeden Fall erfüllt!

Habe vorhin nochmal mit der Polizei telefoniert, um genau diese rechtliche Sache zu erörtern. Der Typ am Telefon hat mich quasi bekniet, doch noch mal von einer Anzeige abzusehen, das sei "doch schon sehr hart"!?

Der denkt wohl nicht an seinen Arbeitsplatzerhalt, aber naja...

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass da nix mehr rauskommt. Die SMS ist mittlerweile verfallen und das Telefon war bisher offenbar nie an.

Mir ist aber aufgefallen, dass auf der Rückseite des Zettels ein Stadtwappen und ein Teil eines offiziellen Anschreibens einer Behörde drauf ist. Wortfetzen wie: Tatbestand, Verfahren, Anfragen, etc. sind dort zu lesen. Werde das morgen alles bei der Polizei einreichen, wenn ich bis morgen Mittag keinen erreichen kann. Bin schon geduldig genug gewesen.

Ich hoffe, dass die ganzen Dinge reichen, den Typen zu ermitteln:

- rotes Auto (Lackreste), das einen Schaden haben sollte
- Stadtwappen + die Kenntnis, dass er dort aktenkundig ist (warum auch immer)
- eine Telefonnummer
- möglicherweise ein Name

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, finde es ja selber spannend.

da_baitsnatcha

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha


Habe vorhin nochmal mit der Polizei telefoniert, um genau diese rechtliche Sache zu erörtern. Der Typ am Telefon hat mich quasi bekniet, doch noch mal von einer Anzeige abzusehen, das sei "doch schon sehr hart"!?

...verstehe ich das richtig?! Der POLIZIST hat Dich "bekniet", keine Anzeige zu erstatten?! Wo leben wir eigentlich?!....

Mir ist gleiches passiert als ich den A3 grade 3 Wochen hatte. Allerdings keine Spur von einem Zettel oder einer hinterlassenen Adresse an der Info des Kaufhauses... ich könnte immer noch Kotzen, wenn ich davon erzähle.

Das Schlimmste war, dass ich es beim Abstellen des Wagens schon geahnt hatte. Da stand eben links von mir (ganz normale leicht schräge Parkreihen) diese kleine, alte Einkaufskutsche (ein alter, schraddeliger Japaner-Schuhkarton) - ziemlich weit nach vorne gefahren, dass das Heck gerade so auf Höhe meiner Türe abschloss - weil eben kleines Auto 😉
Ich dachte noch so bei mir wie ich ausstieg, dass der/DIEJENIGE 😉 aber beim Rückwärtssetzen ganz schön lange GERADE rückwärts fahren muss, um nicht in mein Heck im wahrsten Sinne des Wortes einzuschlagen.

...als ich nach dem Einkaufen rauskam, war es natürlich passiert 😰

Also, sei froh, dass Du auch nur ETWAS in der Hand hast. Und dass Du eine Anzeige erstatten solltest, steht wohl völlig außer Frage, wenn sich jetzt schon einige Tage nichts mehr tut.
Viel Erfolg damit...

Tja, aber wofür gibts Handy´s mit Kamera... Wenn man schon ein ungutes Gefühl hat gerad nen Foto machen und in Ruhe weitergehen....

Gruß

Meierto

...ja, nach diesem Vorfall bin ich in der Tat so paranoid und fotografiere die Fahrzeuge neben mir 😁

Genau darüber habe ich mich ja so geärgert.

Andererseits möchte ich das jetzt ungern als meinen Fehler darstellen.

Bei engen Geschichten merk ich mir eben Kennzeichen, Typ und Farbe links und rechts, das kann ich grad noch für ne halbe Stunde Einkaufen behalten 😁

Aber es stand eben weder vorher noch nachher ein Wagen neben meinem Auto...auf die Autos gegenüber achte ich (noch) nicht...

da_baitsnatcha

Ich war ja bei Audi, um den Schaden schätzen zu lassen. Der Freundliche meinte, ich sollte ruhig meine Versicherung in Kenntnis setzen, das würde "mehr Druck" hinter die Sache bringen.

Ich frag mich nur, wie? Soll ich bei der Polizei die Schadensnummer einreichen? Oder bei der Versicherung das Aktenzeichen der Polizei? Oder beides?

da_baitsnatcha

Die Polizei interessiert die Schadennummer der Versicherung nicht, aber die Versicherung das AZ der Polizei, da sie beim Schädiger Regress nehmen wird, sofern er denn ermittelt wird. Und damit sie die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern können, benötigen sie das AZ.

Zitat:

Tja, aber wofür gibts Handy´s mit Kamera... Wenn man schon ein ungutes Gefühl hat gerad nen Foto machen und in Ruhe weitergehen....

ich weiß nicht wasdas brongen soll , das auto was neben dir stand könne ja in der zeit weggefahren sein und ein anderes mit gleicher farben gemonnen sein den schaden gamchet haben und abgehauen sein .

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