Parkrempler Heckstoßstange

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Gemeinde!

Ich habe seit heute einen Parkrempler an der Heck-Stoßstange. Der Unfallverursacher hat sich aber glücklicherweise bei mir gemeldet. Somit wird das ganze also von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Nun ist die Frage... lässt man so ein Schaden beim Freundlichen richten, der ja dann bestimmt die ganze Stoßstange lackiert oder geht man zum Lackierer und macht Smart-Repair. Somit hätte man ja evtl. ein paar € gespart bzw übrig.

Also Bsp mit erdachten Zahlen: Schaden = 600€.... Smart-Repair = 300€ würde 300€ in die eigene Tasche bedeuten.

Wie ist das mit dem Gutachter? Kommt bei so einer "Kleinigkeit" überhaupt einer? Muss dieser dann die Preise von VW einholen und davon ausgehen das die ganze Stoßstange lackiert werden muss ODER darf dieser auch mit den möglichkeiten von Smart-Repair und Freien Werkstätten rechnen?

Ein paar Infos wären nett von euch und würden mir weiterhelfen! Dankeschööön

Beste Antwort im Thema

Dr. A.Mok-2-
Kastelo-2+
Alle Anderen-4-
@Zelzmann:
Das Schadenersatzrecht ist im BGB und durch Rechtsprechung ziemlich eindeutig geregelt, auch wenn die Versicherer gerne was Anderes behaupten. Lese den Beitrag von Markus_79 wie es ergehen kann. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt, daß wenn der Geschädigte als Laie nicht eindeutig erkennen kann, daß es sich um einen nur geringen Schaden handelt, fachmännischen Beistand hinzuziehen darf.
Die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Ein KV der Werkstatt kostet auch Geld, wird von der Versicherung i.d.R. aber nicht bezahlt mit Verweis auf: wird bei Reparaturauftrag verrechnet. Mein Rat deshalb: gehe zu einem unabhängigen, anerkannten und qualifizierten Gutachter und zu einem Rechtsanwalt für Autorecht. Kostet zwar Geld, aber nicht Deins. Kein falsches Mitleid mit den "armen Versicherungen".
@Dr.A.Mok:
Nach BGH Rechtsprechung hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Markenwerkstattlöhne und übliche Zuschläge (Porsche Urteil), ausser das Fahrzeug ist älter als 3 Jahre (VW Urteil).
Wird das Fahrzeug regelmäßig bei VW gewartet, gilt diese Ausnahme nicht. Gibt noch einige Ausnahmen, aber mir tun langsam die Finger weh.
Verbringungskosten müssen auch erstattet werden, wenn die Markenwerkstatt nicht selber lackiert.(mehrere OLG+LG). Deswegen auch Rechtsanwalt! Und wenn doch das Abschlussblech eingedrückt sein sollte, kann der Gutachter auch was über eventuellen Minderwert sagen. Das kann ein Kostenvoranschlag nicht.
Gute Nacht zusammen

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Das Schadenersatzrecht ist im BGB und durch Rechtsprechung ziemlich eindeutig geregelt, auch wenn die Versicherer gerne was Anderes behaupten. Lese den Beitrag von Markus_79 wie es ergehen kann. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt, daß wenn der Geschädigte als Laie nicht eindeutig erkennen kann, daß es sich um einen nur geringen Schaden handelt, fachmännischen Beistand hinzuziehen darf.
Die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Ein KV der Werkstatt kostet auch Geld, wird von der Versicherung i.d.R. aber nicht bezahlt mit Verweis auf: wird bei Reparaturauftrag verrechnet. Mein Rat deshalb: gehe zu einem unabhängigen, anerkannten und qualifizierten Gutachter und zu einem Rechtsanwalt für Autorecht. Kostet zwar Geld, aber nicht Deins. Kein falsches Mitleid mit den "armen Versicherungen".
@Dr.A.Mok:
Nach BGH Rechtsprechung hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Markenwerkstattlöhne und übliche Zuschläge (Porsche Urteil), ausser das Fahrzeug ist älter als 3 Jahre (VW Urteil).
Wird das Fahrzeug regelmäßig bei VW gewartet, gilt diese Ausnahme nicht. Gibt noch einige Ausnahmen, aber mir tun langsam die Finger weh.
Verbringungskosten müssen auch erstattet werden, wenn die Markenwerkstatt nicht selber lackiert.(mehrere OLG+LG). Deswegen auch Rechtsanwalt! Und wenn doch das Abschlussblech eingedrückt sein sollte, kann der Gutachter auch was über eventuellen Minderwert sagen. Das kann ein Kostenvoranschlag nicht.
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