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Parkrempler Bagatellschaden

VW
Themenstarteram 2. April 2022 um 19:19

Guten Abend,

ich bin etwas ratlos und überfordert, weshalb ich mich an euch wende. Gestern kam ich im leichten Schneeregen zu meinem Auto und hatte eine Tankquittung daran mit "Macke am Kennzeichen hinten" und einer Telefonnummer (alles zum Glück noch leserlich und nicht aufgeweicht). Ich schaute mir hinten das Auto an und entdeckte kleine Kratze und/oder Lack?Schäden und Risse in der Kennzeichenhalterung (siehe Bilder). Ich rief die Nummer an, ging keiner ran. Danach rief ich bei der örtlichen Polizeistelle an um zu erfragen, ob was hinterlegt sei, war nicht der Fall. Später der Rückruf des Verursachers so in die Richtung "ja, sorry, sau ärgerlich, tut mir leid, leichter Parkrempler, war heute morgen im Stress und halb verschlafen". Er sagte nichts in Richtung "Wiedergutmachung" und legte auf. Ich nahm dann Kontakt mit meiner Versicherung auf und fragte nach Rat. Diese meinte, auch wenn der Schaden noch so klein ist, soll ich sein Kennzeichen fordern oder seine Versicherung, er habe mein Eigentum beschädigt. Zumal sei es Fahrerflucht. Also der Weg über die Versicherung. Ich ihm ne SMS geschrieben. Er meldete es seiner Versicherung, gab mir die Schadensnummer und ich rief bei der Versicherung (HUK) an. Dort ging alles so schnell und die Dame gibt meine Daten an die DEKRA weiter und dort meldet sich jemand zur Begutachtung oder so. Nun, weiß ich nicht so ganz weiter. Ich denke, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt und komm mir irgendwie dämlich und fast schon lächerlich vor extra jemanden kommen zu lassen und habe Sorge, dass dessen Kosten höher sind als der Schaden und ich ggf. darauf sitzen bleibe? Ich bin absolut neu was "Unfälle" und Versicherungsfälle angeht und etwas überfragt. Könnt ihr mir vielleicht sagen, was zutun ist, wie ihr das seht und was ich tun soll? Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Foxi

 

P.S. Es handelt sich um einen 16 Jahre alten VW Polo und mir geht es nicht ums Aussehen oder "Kohle machen"

Kratzer? Lackschaden?
Schrammen, Kratzer, Risse
Risse Kennzeichenhalterung
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38 Antworten

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. April 2022 um 18:48:07 Uhr:

....

Mandanten, die zu dir gelangen, die können einem echt leid tun......

Jau. Wenn du dafür hältst :D Ich bin immer wieder irritiert über die Diktion, die einige hier pflegen.

Aus meiner Erfahrung sind nicht due (Erst-) Gutachter das Problem, sondern die Zweitgutachter, die eingereichte Gutachten zerpflücken sollen, vor allem solche Insitutionen wie ClaimsControlling usw.

Die Gutachter hängen im Zweifel alle am selben EDV-System.

Lassen wir den TE doch berichten, wie es ausgegangen ist.

wenn der Erstgutachter von der Versicherung geschickt wurde und seine Arbeit "auftragsgemäss" erledigt hat, braucht es doch gar keinen keinen controllexpert o.ä die das Gutachten zerpflücken

@Blubber-AWD

Jau. Wenn du dafür hältst :D Ich bin immer wieder irritiert über die Diktion, die einige hier pflegen.

Aus meiner Erfahrung sind nicht due (Erst-) Gutachter das Problem, sondern die Zweitgutachter, die eingereichte Gutachten zerpflücken sollen, vor allem solche Insitutionen wie ClaimsControlling usw.

Die Gutachter hängen im Zweifel alle am selben EDV-System.

Lassen wir den TE doch berichten, wie es ausgegangen ist.

 

Naja, wenn man die Diktion der anderen kritisiert, sollte man die selber schon beherrschen, aber du hast ja noch 2 Stunden Zeit daran zu arbeiten........

Auch dieser Beitrag zeugt bedauerlichwerweise von deiner Unkenntnis. Sonst würdest du nicht behaupten, dass in diesen Kürzungsunternehmen richtige Sachverständige arbeiten. Aber wundern tut es mich nicht.

Wenn du nicht einmal in der Lage bist, für einen Mandanten das Honorar eines von Ihm selbst beauftragten Sachverständigen durchzusetzen, wass soll das dann erst bei den Kürzungsversuchen werden....

Themenstarteram 3. April 2022 um 17:21

Ohje, jetzt irritieren mich all die Antworten, Erfahrungen und Meinungen. Mir geht es wie gesagt nicht darum Kohle zu machen, sehe es aber auch nicht ein Geld in die Hand zu nehmen für etwas was ich nicht verursacht habe. Mir wäre es lieber gewesen alles ohne den ganzen Aufwand zu klären. Da der Verursacher jedoch zunächst gar nichts klären wollte und dann seine Versicherung eingeschaltet hat, hat er nun den Weg vorgegeben. Ich werde mir später jeden Beitrag in Ruhe durchlesen und schauen, wie ich nun vorgehe. Möchte einfach nur den wenigsten Stress und Aufwand haben

@Foxi

du bist der Gechädigte und musst dich nicht rechtfertigen oder ein schlechtes Gewissen haben.

Du musst dir hier auch nichts falsches einreden lassen.

Als Geschädigter hast du das Recht, dass dein Schaden vollumfänglich ersetzt wird.

Und die Schadenhöhe bestimmt nun einmal nicht der Schadenverursacher.

Schau bitte in deinem Wohnort nach dem nächsten qualifizierten Sachverständigen

Diesen findest du im Verzeichnis der

- Handwerkskammer

- Industrie und Handelskammer

- dem BVKS (einem Bundesverband der KFZ-Sachverständigen)

- dem VKS (ein weiter Bundesverband der KFZ-Sachverständigen)

- dem B.V.S (auch ein Bundesverband von öbuV Sachverständigen)

Mit dem machst du einen Termin aus, der schaut sich dann dein Auto an und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten, den Wert deines Fahrzeuges und unter Umständen auch den Restwert.

Aufgrund des Prinzip der Waffengleichheit hast du auch das Recht dich anwaltlich vertreten zu lassen, die Versicherung verfügt ja diesbezüglich auch über Fachleute.

Die Kosten hierfür muss bei geklärter Schuldfrage vom Versicherer übernommen werden.

Das die Kosten hierfür nicht übernommen werden, blendest du jetzt einfach mal aus.

Das stimmt so nicht.

Das hört sich jetzt für dich etwas überzogen an, aber der Schaden ist schon in Relation zum Alter deines Fahrzeuges keine Bagatelle (zumindest im Bezug auf die Reparaturkosten). Lass dich hier vernünftig beraten und entscheide dann selber.

 

 

Themenstarteram 3. April 2022 um 18:05

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. April 2022 um 19:41:54 Uhr:

@Foxi

du bist der Gechädigte und musst dich nicht rechtfertigen oder ein schlechtes Gewissen haben.

Du musst dir hier auch nichts falsches einreden lassen.

Als Geschädigter hast du das Recht, dass dein Schaden vollumfänglich ersetzt wird.

Und die Schadenhöhe bestimmt nun einmal nicht der Schadenverursacher.

Schau bitte in deinem Wohnort nach dem nächsten qualifizierten Sachverständigen

Diesen findest du im Verzeichnis der

- Handwerkskammer

- Industrie und Handelskammer

- dem BVKS (einem Bundesverband der KFZ-Sachverständigen)

- dem VKS (ein weiter Bundesverband der KFZ-Sachverständigen)

- dem B.V.S (auch ein Bundesverband von öbuV Sachverständigen)

Mit dem machst du einen Termin aus, der schaut sich dann dein Auto an und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten, den Wert deines Fahrzeuges und unter Umständen auch den Restwert.

Aufgrund des Prinzip der Waffengleichheit hast du auch das Recht dich anwaltlich vertreten zu lassen, die Versicherung verfügt ja diesbezüglich auch über Fachleute.

Die Kosten hierfür muss bei geklärter Schuldfrage vom Versicherer übernommen werden.

Das die Kosten hierfür nicht übernommen werden, blendest du jetzt einfach mal aus.

Das stimmt so nicht.

Das hört sich jetzt für dich etwas überzogen an, aber der Schaden ist schon in Relation zum Alter deines Fahrzeuges keine Bagatelle (zumindest im Bezug auf die Reparaturkosten). Lass dich hier vernünftig beraten und entscheide dann selber.

Vielen Dank für die Beschreibung des klaren Vorgehens. Fand es auch merkwürdig, dass mir gleich jemand von der DEKRA angedreht wurde. Also mache ich es so, wie oben jemand erwähnt, dass ich dort per Mail das Schadensmanagement dankend ablehne und mir über die empfohlenen Verzeichnisse jemanden raussuche und morgen kontaktiere. Würdest du mir tatsächlich zu einem Anwalt raten oder reicht ein unabhängiges Gutachten? Hab inzwischen viel negatives über die Schadensabwicklung seitens der HUK gelesen, möchte aber wie gesagt nur den geringsten Aufwand betreiben müssen

Leider ist, insbesondere bei der HUK eine Schadensabwicklung ohne Rechtsanwalt nicht mehr möglich.

Ich will dich aber nicht zu etwas drängen. Hol dir eine unabhängige Meinung von deinem Sachverständigen ein und entscheide dann.

Aber gib hier dich Bescheid, wie das ganze ausgegangen ist.

Vielen Dank

Themenstarteram 3. April 2022 um 18:12

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. April 2022 um 20:08:35 Uhr:

Leider ist, insbesondere bei der HUK eine Schadensabwicklung ohne Rechtsanwalt nicht mehr möglich.

Ich will dich aber nicht zu etwas drängen. Hol dir eine unabhängige Meinung von deinem Sachverständigen ein und entscheide dann.

Aber gib hier dich Bescheid, wie das ganze ausgegangen ist.

Vielen Dank

Alles klar, werde ich machen und bin gespannt was mich erwartet. Danke

Mal zum Thema Anwalt:

Zitat:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Themenstarteram 4. April 2022 um 13:33

So. Nachdem ich gestern ne Mail an die Huk und heute nochmal telefonisch mitgeteilt habe, dass ich auf deren Gutachten verzichte, war ich eben bei einem hier vor Ort. Er schätzt den "Schaden" (hat noch weitere Kratzer entdeckt) auf ca. 800€, weiß noch nicht genau, ob es bei einem Kostenvoranschlag bleibt oder doch ein Gutachten wird. Er wird es alles an die Huk weiterleiten und in ca. 3 Wochen dürfte es abgewickelt sein. Die Dame von der Huk meinte, irgendwas in Richtung "Sachverständigen wegen 16 Jahre altem Auto"? Keine Ahnung worauf sie hinaus wollte. Ich hoffe einfach, dass es das jetzt war. Bin immer noch ganz erschrocken über die Summe.

 

Ach und am Telefon meinte er heute morgen, dass wir es vom Schaden abhängig machen, ob ein Anwalt hinzugezogen werden sollte oder nicht. Ich warte jetzt einfach mal ab.

 

Nochmals vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe und Tipps zur Vorgehensweise

@Foxi

Die Dame von der Huk meinte, irgendwas in Richtung "Sachverständigen wegen 16 Jahre altem Auto"? Keine Ahnung worauf sie hinaus wollte. Ich hoffe einfach, dass es das jetzt war. Bin immer noch ganz erschrocken über die Summe

Vielleicht gerade deswegen?...........:rolleyes:

Das Gutachten sagt 800 € - die HUK zahlt 550 €.

Dann suchst Du einen ziemlich schlecht motivierten Anwalt, der auf Basis 250 € Streitwert arbeiten soll. Könnte sein, dass Du ziemlich lange suchen musst.

Und glaube mir: die HUK wird was abziehen. Kannst Du hier gut nachlesen.

naja er wird über die 550€ sicherlich mehr als zufrieden sein, wenn er mit nen hunni auf die kralle zum "selber rauspolieren" am anfang auch zufrieden gewesen wäre. nun wird das alte auto nochmal gut zu geld gemacht.

hat der andere halt nicht angeboten. sein pech. nun muss er mehr blechen oder wird hochgestuft. insgesamt wird der spaß für ihn wohl über 1000 flocken liegen.

Zitat:

Ach und am Telefon meinte er heute morgen, dass wir es vom Schaden abhängig machen, ob ein Anwalt hinzugezogen werden sollte oder nicht.

die aussage ist quatsch von der versicherung. die versicherung hat eh immer eigene juristen am start und ob du einen nimmst oder nicht haben die nicht zu entscheiden, sehr wohl aber zu bezahlen.

das wahrscheinlich einfachste und bequemste wird es wohl sein, wenn du einfach deren angebot was nun kommt annimmst. das wird aber auf jeden fall nicht das beste sein. willste mehr, musste stress machen. wie schon gesagt, muss der anwalt dann aber jetzt her, damit der streitwert höher ist, damit er dann mehr verdient...

@payday

Die Aussage mit dem Anwalt kam vom Gutachter, nicht von der HUK

Zitat:

@Foxi schrieb am 4. April 2022 um 15:33:46 Uhr:

Er schätzt den "Schaden" (hat noch weitere Kratzer entdeckt) auf ca. 800€, weiß noch nicht genau, ob es bei einem Kostenvoranschlag bleibt oder doch ein Gutachten wird. Er wird es alles an die Huk weiterleiten und in ca. 3 Wochen dürfte es abgewickelt sein. Ach und am Telefon meinte er heute morgen, dass wir es vom Schaden abhängig machen, ob ein Anwalt hinzugezogen werden sollte oder nicht. Ich warte jetzt einfach mal ab.

Wer ist "er" ?

Falls "er" ein Gutachter ist: Ein Gutachter schreibt keine KVA. Er erstellt Gutachten oder im Bagatellbereich ein Kurzgutachten. "Er" entscheidet nicht ob du einen Anwalt hinzuziehst und er beauftragt ihn nicht. "Er" stellt keine Forderungen an die Versicherung sondern du oder dein Anwalt. "Er" ist nicht Herr des Verfahrens sondern du.

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