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Gutachter oder Kostenvoranschlag nach unverschuldetem Parkrempler?

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 7:09

Hallo zusammen,

und ist am Wochenende ein Fahrzeug beim Ausparken leicht in die Fahrertür unseres Zafiras gefahren.

Die Tür ist etwas eingedrückt und der Lack zerkratzt.

Jetzt überlege ich, was der sinnvollere Weg ist. Lasse ich einen Kostenvoranschlag durch die Werkstatt erstellen, entstehen mir ja Kosten, die vermutlich die gegnerische Versicherung nicht ersetzt.

Allerdings kann ich ja vorher nicht wissen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, für die die Versicherung einen Gutachter bezahlen muss.

Was meint ihr dazu? Habe gelesen, dass die Grenze derzeit bei gut 700 € Schaden liegt, aber ein Schaden kann ja schnell mal recht teuer werden.

Was ist die sinnvollste Vorgehensweise?

Gruß

Philipp

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24 Antworten

Bei der Werkstatt mündlich fragen, was die Reparatur kosten wird.

Die mündliche Antwort der Versicherung übermitteln und fragen, ob Sie KVA oder Gutachten wollen.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von philbo20

Hallo zusammen,

und ist am Wochenende ein Fahrzeug beim Ausparken leicht in die Fahrertür unseres Zafiras gefahren.

Die Tür ist etwas eingedrückt und der Lack zerkratzt.

Jetzt überlege ich, was der sinnvollere Weg ist. Lasse ich einen Kostenvoranschlag durch die Werkstatt erstellen, entstehen mir ja Kosten, die vermutlich die gegnerische Versicherung nicht ersetzt.

Allerdings kann ich ja vorher nicht wissen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, für die die Versicherung einen Gutachter bezahlen muss.

Was meint ihr dazu? Habe gelesen, dass die Grenze derzeit bei gut 700 € Schaden liegt, aber ein Schaden kann ja schnell mal recht teuer werden.

Was ist die sinnvollste Vorgehensweise?

Gruß

Philipp

Lass dir nen Kostenvoranschlag machen.

Meistens ist der umsonst oder wird bei der Reparatur abgezogen.

Den schickst du per mail an die gegnerische Versicherung.

Fordere eine Kostenübernahme-Erklärung und eine Zusage,

dass du die Rechnung bei der Werkstatt abtreten kannst.

Frist würde ich auf 3-4 Tage setzen.

Nach erfolgter Reparatur kannst du dann noch die

Kostenpauschale (25,-€) und den Nutzungsausfall einfordern.

Hast du bis dahin keine Antwort übergib die Sache an einen Verkehrsrechtler.

Meiner Erfahrung nach regulieren die Versicherungen

auf diesem Weg am schnellsten.

Sollte die Vs ein Gutachten fordern,

solltest du dir sofort einen Gutachter wählen.

Wenn di Vs schon einen Gutachter bestellt hat,

kannst du ihn direkt wieder nach Hause schicken.

Fahr zum Gutachter deiner Wahl.

1. Ersetzen einer Tür kostet locker über 1000€.

2. Falls nicht, wird ein Kurzgutachten erstellt.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 7:56

okay, danke euch für die Antworten.

"Problem" an der Sache ist halt, dass ich fiktiv abrechnen wollte und den Schaden nicht in der Markenwerkstatt beheben lassen will (bzw. nicht in dem Umfang, den die wahrscheinlich ansetzen).

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Fahr zum Gutachter deiner Wahl.

1. Ersetzen einer Tür kostet locker über 1000€.

2. Falls nicht, wird ein Kurzgutachten erstellt.

Das denke ich mir eigentlich auch, dass ich auf jeden Fall über diese Grenze (700 €) kommen müsste, ein Ausbeulen ist ja nicht hinnehmbar.

Muss ich die gegn. Vers. vorher informieren, dass ich zum Gutachter fahre?

Zitat:

Original geschrieben von philbo20

 

Muss ich die gegn. Vers. vorher informieren, dass ich zum Gutachter fahre?

Musst Du nicht, kannst Du aber machen.

Als ich einen parkrempler hatte, sagte mir die gegnerische Versicherung das die bis 1500 ohne Gutachten regulieren, was drüber ist muss begutachtet werden. Hatte auch fiktiv abgerechnet. Haben alles vom Kostenvoranschlag akzeptiert, außer bei der Lackierung haben sie 10% abgezogen, war ok für mich. Am besten bei der gegnerischen Versicherung den Ablauf erfragen

Ein Bagatellschaden liegt nur dann vor, wenn du als Fahrzeughalter dieses erkennen kannst. Das ist nicht der Fall, sonst hättest Du diese Frage gar nicht gestellt.

Fahr zu einem unabhängigen, freien Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens und lass ihn den Schaden besichtigen. Auch der Sachverständige hat bei einem geringen Schaden ncoh die Möglichkeit nur eine Schadenskalkulation oder ein Kurzgutachten zu erstellen. So eine Schadensklakulation ist auch nicht teurer als ein Kostenvoranschlag.

Die Kosten für die Leistungen des Sachverständigen sind vom Verursacher oder seiner Versicherung zu tragen (bei eindeutiger 100 % Haftung). Bei einem Kostenvoranschlag sieht die Sache anders aus, da hier eine Erstattung bei Reparatur erfolgt.

Desweiteren ist ein Kostenvoranschlag nicht zur Beweissicherung geeignet.

Zitat:

Muss ich die gegn. Vers. vorher informieren, dass ich zum Gutachter fahre?

nein brauchst du nicht

Wie alt ist das Auto? Gerade bei jüngeren Fahrzeugen würde ich immer zum Gutachter gehen und da fragen ob das ein Bagatellschaden ist oder nicht. Mit einem KVA regulieren die Versicherer oftmals gerne, da fehlt z.B. immer die Wertminderung! Hier und da noch ein paar % Kürzen (10% waren mir egal) und schon spart die Versicherung schnell mal 500€ an einem Schaden.

Je nach Lackart, Schadengröße und Stelle kann der Aufwand schon größer werden, ggf. muss noch das benachbarte Teil mit einlackiert werden damit man hinterher keinen Farbunterschied sieht usw..

Fiktiv wird es auch oft Stress mit den Stundenverrechnungssätzen geben. Alter, scheckheftgepflegt oder nicht, ...

Hab gerade via Kostenvoranschlag mit Fotos ein Zusage über 700,-€ Reparatur

fùr eine zerkratzte Heckstossstange bekommen.

Ich würd's vom Wagen abhängig machen, bei hohem Fahrzeugwert eher Gutachter,

sollte aber Reparaturkosten sich dem WBW annähern, reicht mir KVA.

Haste kein Stammwerkstatt? Vielleicht kriegste als Stammkunde mal einen KVA kostenlos?!

Ansonsten sollte ein Kurzgutachten ja auch eine "Beweissicherung" in Form einiger

aussagekräftiger Fotos enthalten.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte, was so ein Kurzgutachten kostet?

Zitat:

sollte aber Reparaturkosten sich dem WBW annähern, reicht mir KVA.

Genau dann brauchst du immer ein Gutachten, auch bei einem Schaden von 500 €.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

sollte aber Reparaturkosten sich dem WBW annähern, reicht mir KVA.

Genau dann brauchst du immer ein Gutachten, auch bei einem Schaden von 500 €.

Sofern die Versicherung einen haben möchte!?

Warum, wenn die Versicherung den KVA absegnet?

In der Preisklasse ist Wertminderung etc. wohl zu vernachlässigen.

 

Zitat:

Sofern die Versicherung einen haben möchte!?

Warum, wenn die Versicherung den KVA absegnet?

In der Preisklasse ist Wertminderung etc. wohl zu vernachlässigen.

Bei diesem Beispiel ist immer eine gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert / Restwert und Reparaturkosten erforderlich. alles andere wäre nicht korrekt.

Die freie Gutachterwahl ist wichtig, ohne Zweifel.

Aber selbst mittelmässige Mechaniker können beim Anblick schon eine

grobe Hausnummer ansagen.

Die Versicherung fragt doch sowieso nach Modell & Baujahr

und wird dann schon sagen was sie wollen.

Ich unerfahrener Welcher hätte halt Angst nachher auf den

Gutachterkosten sitzenzubleiben, wenn die Versicherung diese,

mit dem Argument "Bagatelle & Schadensminderungspflicht verletzt" ablehnt.

Obwohl sehr wahrscheinlich uber eine Klage irgendwann alles zurück kommt.

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