Parklicht Pflicht?
Hallo Zusammen!
Ich hätte gerne gewußt, ob das sogenannte "Parklicht" Pflicht ist. Nicht zu verwechseln mit Standlicht. Das Parklicht wird bei ausgeschaltener Zündung und Lichtschalter auf aus aktiviert, indem man den Blinkerhebel entweder nach oben oder unten drückt. Dann leuchtet entweder die linke oder rechte Seite. Ich habe *das hier* gefunden. Demnach ist es theoretisch so, das es keine Pflicht ist und somit vom Tüv auch nicht beanstandet werden kann. Oder hab ich das falsch verstanden?
Weis jemand mehr?
Grüße
-dodo-
Beste Antwort im Thema
Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss. Bloß weil es Autos ohne Nebelscheinwerfer gibt darf ich nicht mit kaputten rumfahren.
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39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
aber ist es evtl. doch das innere, der Fahrbahn zugeneigte Licht?
ist das nicht auch das linke
Ups!
Ich meinte dem Fahrbahn
randzugeneigte....
Kommt davon wenn man beim Schreiben noch telefoniert

Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Das rechte Parklicht ist eigentlich eh sinnfrei, weil es kaum bis gar nicht gebraucht wird.
Ist wohl ein Einheitsbauteil weil es auch Linksverkehr gibt.
Oder weil man in einer Einbahnstraße auch links in Fahrtrichtung parken darf.
Gruß
Malfe
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wie willst du beide Parklichtpaare zur gleichen Zeit einschalten?
Mit dem Standlicht. Ist doch nichts anderes wie linkes und rechtes Parklicht gleichzeitig ...
So gesehen schon... Mit Standlicht darfst du auch parken, es wird nur die Batterie schneller leer. Das war ja der Grund, warum das Parklicht erfunden wurde... nur 2 Glühlampen leuchten, während bei Standlicht ja der Innenraum mit funzelt...
Das Beispiel von Malfe ist wohl eher selten anzutreffen, wer bitte ist so blöd und bleibt hinter einem parkenden Fahrzeug minutenlang stehen?
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Das Beispiel von Malfe ist wohl eher selten anzutreffen, wer bitte ist so blöd und bleibt hinter einem parkenden Fahrzeug minutenlang stehen?
ja selten. Aber es gibt so Helden.

Zitat:
Original geschrieben von Malfe
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Das Beispiel von Malfe ist wohl eher selten anzutreffen, wer bitte ist so blöd und bleibt hinter einem parkenden Fahrzeug minutenlang stehen?![]()
ja selten. Aber es gibt so Helden.
Stimmt... eigentlich gestern erst gesehen, wie Kollege Alfred was kopieren will und es nach dem 20. Versuch endlich hin bekommt. Allerdings brauchte er weitere 15 Versuche um zu kapieren, warum in der Kopie keine Löcher sind, die doch im Original zweifelsfrei vorhanden waren!?!
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Mit dem Standlicht. Ist doch nichts anderes wie linkes und rechtes Parklicht gleichzeitig ...So gesehen schon...
Mit Standlicht darfst du auch parken, es wird nur die Batterie schneller leer. Das war ja der Grund, warum das Parklicht erfunden wurde... nur 2 Glühlampen leuchten, während bei Standlicht ja der Innenraum mit funzelt...
Das Beispiel von Malfe ist wohl eher selten anzutreffen, wer bitte ist so blöd und bleibt hinter einem parkenden Fahrzeug minutenlang stehen?
Hallo,
das Einschalten des Standlichts ist beim Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften sogar Pflicht. Da reicht das Parklicht nicht.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von worldedit
Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss.
Das ist so nicht ganz Richtig. Ein Beispiel: Ein Bekannter hat aus optischen Gründen ( welche immer das auch sein mögen ) an seinem Golf die original VW-NSW eingebaut, allerdings ohne diese zu verkabeln und ohne den Schalter. Ergo ist es unmöglich, daß diese funktionieren. Beim TÜV ging das anstandlos durch. Etwas anderes wäre es jedoch, wenn sein Auto serienmässig NSW hätte, dann müssen die auch funktionieren.

So long
Ghost
Ich habe mal gelernt, dass das Parklicht eingeschalten werden muss, wenn man an unbeleuchteten Straßenabschnitten parkt, bzw. wenn man bei Laternen parkt die einen rot/orangen Ring haben. Diese Laternen gehen Nachts aus und dann würde das Fahrzeug unbeleuchtet da stehen. Deswegen Parklicht an.
Bei meinem alten Ford KA, ging es nicht zum umschalten zwischen rechten und linkem Parklicht. da brannten generell beide Seiten, trotzt Blinkerbetätigung. Probleme hab ich damit nie bekommen, weder beim TÜV noch bei nächtlichen Kontrollen. Auf ne Anfrage damals von mir, hieß es bei der Rennleitung das es egal ist ob nur die Straßenzugewandte Seite leuchtet oder beide. Solange das Licht nicht auf der abgewandten Seite bzw. gar nicht leuchtet is das somit kein Problem.
Ich habe an meimem Auto von Werk ab kein Parklicht. Der ist Baujahr 96. Ich glaube heutzutage kriegt man auch keine neuen Autos mehr ohne.
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Ich habe an meimem Auto von Werk ab kein Parklicht. Der ist Baujahr 96.
Du wirst doch wohl Begrenzungs- und Rückleuchten an Deiner Karre haben…
Ich kann kaum glauben das Parklicht Pflicht ist, da wie schon geschrieben, einige Autos gar keins haben. Meins Bj. 2007 auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Ich habe an meimem Auto von Werk ab kein Parklicht. Der ist Baujahr 96.
Du wirst doch wohl Begrenzungs- und Rückleuchten an Deiner Karre haben…
Klar habe ich so eien Art Standlichtfunktion. Aber wenn ich den Schalter auf diese Position drehe ist die kennzeichenbeleuchtung und die Tachobeleuchtung mit an.
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Du wirst doch wohl Begrenzungs- und Rückleuchten an Deiner Karre haben…
Klar habe ich so eien Art Standlichtfunktion. Aber wenn ich den Schalter auf diese Position drehe ist die kennzeichenbeleuchtung und die Tachobeleuchtung mit an.
Und wenn du dann den Blinker setzt?!
dann bleibt es dunkel. Sowohl wenn ich den Schalter auf Standlicht als auch auf Abblendlicht stelle. Beim Standlicht ist wie gesagt die Tacho und Kennzeichenbeleuchtung mit an.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,das Einschalten des Standlichts ist beim Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften sogar Pflicht. Da reicht das Parklicht nicht.
Gruß, diezge
Mal abgesehen davon, dass das Parken auf der Fahrbahn auf Vorfahrtsstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist. Kennt kaum einer und wird daher auch oft missachtet. Wo steht das mit dem Standlicht außerhalb genau?