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Gab es jemals eine Pflicht zur Mitführung des Berichtes der Hauptuntersuchung (HU)?

Themenstarteram 23. April 2021 um 8:57

Kann mir bitte jemand mitteilen, ob es je eine Pflicht zur Mitführung des Berichtes der letzten HU (Hauptuntersuchung) gegeben hat?

Und wenn ja, seid wann wurde diese aufgehoben und in eine Aufbewahrungsfrist geändert?

Ich war bisher der Meinung, mann müsse diese Mitführen, finde natürlich aktuell nur Quellen die belegen, dass man dieses nun nicht mehr mitführen muss. Es reicht den Bericht bis zur nächsten HU aufzubewahren. Es wäre schön, wenn ich belegen könnte, dass es mal so eine Pflicht gegeben hat :D

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27 Antworten

Soweit mir bekannt, mussten die Berichte zur HU/AU nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Das gilt nur für den Fahrzeugschein. Darüber hinaus wird in der STVO nur eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten HU erwähnt.

Ich für meinen Teil lege die HU immer ins Handschuhfach.

Der Bericht liegt bei mir schon immer im Ordner aber nie im Fahrzeug.

Kann mich auch nicht daran erinnern das bei einer Kontrolle danach gefragt wurde.

Und, egal wie alt der Bericht ist, der TÜV hat sich bei jedem Verfahren das gegen sie eingeleitet wurde bisher immer aus der Verantwortung geschlichen.

MfG kiheinz

Keine Ahnung, ich hab erst seit 1994 den Führerschein :p

am 23. April 2021 um 9:34

Wie soll aber ohne mitgeführten HU-Bericht erkennbar sein, ob eventuelle geringe Mängel bei der letzten HU inzwischen auch wirklich behoben wurden?

Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel

Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden, wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.

Die Prüfplakette darf nur zugeteilt werden, wenn die Bereitschaft zur Behebung der vorhandenen Mängel erkennbar ist.

Quelle:

https://www.tuv.com/.../

Na und? Wenn ich geringe Mängel hatte wg einer durchgebrannten Kennzeichenbeleuchtung, kann die ja nach einem Jahr schon wieder durch sein.

Außerdem sind Polizeibeamte keine aaS.

am 23. April 2021 um 9:44

Meine verlinkte TÜV-Information ist möglicherweise veraltet.

Inzwischen ist eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ein erheblicher Mangel. Wenn das der Preis dafür war, dass man den HU-Bericht nicht mehr mitführen muss, finde ich ihn zu hoch. Ein schlechter Tausch.

Es gab wohl mal eine Vorschrift bei neuer HU den Bericht der vorherigen HU vorzulegen.

Zitat:

@HorstGr schrieb am 23. April 2021 um 11:45:38 Uhr:

Es gab wohl mal eine Vorschrift bei neuer HU den Bericht der vorherigen HU vorzulegen.

Das habe ich noch NIE gehört - und noch nie gemacht.

Ich gehe regelmäßig seit Jahrzehnten selbst mit 3 Autos zum TÜV. Niemand fragte da bisher nach dem Bericht von vor 2 jahren. Wozu auch? Das macht doch gar keinen Sinn.

Ich erinnere mich daran, dass man den AU-Bericht mitführen muss. Aber das ist eine Info von vor vielen Jahren, das muss nicht mehr stimmen.

Trotzdem liegen bei mir alle TÜV-Berichte im Handschuhfach. Für mich gehören die zum Auto, deshalb liegen sie da.

Themenstarteram 23. April 2021 um 10:01

Zitat:

@Dofel schrieb am 23. April 2021 um 11:51:30 Uhr:

...Aber das ist eine Info von vor vielen Jahren, das muss nicht mehr stimmen.

Genau darum geht es ;) Die AU - musste man meiner Meinung nach mitführen, da sie unabhängig von der HU durchgeführt werden konnte und nun (seit wann?) an die HU gekoppelt ist.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 23. Apr. 2021 um 11:44:17 Uhr:

Inzwischen ist eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ein erheblicher Mangel.

Auch das war Mal.;)

So, jetzt haben wir genügend Mutmaßungen und genügend Stories, wer es wie macht und warum.....

 

Fakt: der HU-Bericht ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen. Par 29 (10) StVZO.

Das begründet keine Mitführpflicht, der Bericht kann z.B. von zuhause geholt werden.

Ich bin seit über 20 Jahren beruflich damit befaßt und wüßte nicht, daß es je anders war.

Themenstarteram 23. April 2021 um 11:10

@nogel Danke

Ist wie beim Personalausweis.

Ich muss mich berechtigten Personen gegenüber ausweisen,muss den Personalausweis aber nicht mit mir führen.

Eigentlich Mummpizz.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. April 2021 um 12:19:54 Uhr:

 

Fakt: der HU-Bericht ist bis zur nächsten HU aufzubewahren ...

Ich hebe alle auf. Das war bei mir von Vorteil, als ich meinen 12 Jahren alten Smartie verkauft habe, der nur 50.000 km auf der Uhr hatte.

Mit den TÜV-Berichten war es sehr leicht glaubhaft zu machen, dass das Auto wirklich nur 4.000 km jährlich gefahren ist.

(Werkstattrechnungen können das auch nachweisen, weiß ich, da hatte ich aber keine, da ich alle Inspektionen über die Jahre selbst gemacht habe und auch keine Reparaturen angefallen sind.)

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