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Parklicht Pflicht?

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 11:34

Hallo Zusammen!

Ich hätte gerne gewußt, ob das sogenannte "Parklicht" Pflicht ist. Nicht zu verwechseln mit Standlicht. Das Parklicht wird bei ausgeschaltener Zündung und Lichtschalter auf aus aktiviert, indem man den Blinkerhebel entweder nach oben oder unten drückt. Dann leuchtet entweder die linke oder rechte Seite. Ich habe *das hier* gefunden. Demnach ist es theoretisch so, das es keine Pflicht ist und somit vom Tüv auch nicht beanstandet werden kann. Oder hab ich das falsch verstanden?

Weis jemand mehr?

Grüße

-dodo-

Beste Antwort im Thema

Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss. Bloß weil es Autos ohne Nebelscheinwerfer gibt darf ich nicht mit kaputten rumfahren.

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Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss. Bloß weil es Autos ohne Nebelscheinwerfer gibt darf ich nicht mit kaputten rumfahren.

Zitat:

Original geschrieben von worldedit

Also meine Auffassung war immer,

...

Gut zu wissen ;). Vielleicht meldet sich aber auch mal einer der TÜV-Prüfer, die hier mitlesen.

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 12:11

Ich sitze gerade am Kabelbaum, daher die Frage. Ein Anruf bei einer Prüfstelle brachte gerade eben Klarheit: es ist keine Pflicht. Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht und bei neuen Fahrzeugen auch das Tagfahrlicht.

am 27. Januar 2012 um 12:12

Die Auffassung von worldedit ist richtig. Wenn es da ist, muß es funktionieren und wenn es nicht da ist, dann halt nicht. Pflicht war und ist es nicht.

Geht wohl nicht um den TÜV, sondern um das Nutzen, beim Abstellen des Wagen. 

MfG aus Bremen

Wie nutzt ihr eigentlich das Parklicht? Wenn z. B. das Fahrzeug am rechten Straßenrand steht, könnte man ja den Blinker auf links schalten oder Standlicht anlassen ...

 

Gruß DVE

Entscheident sind für mich die Lichtverhätnisse. Parke ich, in einer dunklen Straße unter einer Laterne, kein Licht. Keine Laterne, Parklicht. ;)

MfG aus Bremen

Mal dazu eine Frage:

Wenn ich am rechten Fahrbahnrand stehe muss ich

dann das Rechte oder das Linke parlicht anmachen?

Nach Gefühl das Linke als Außenbegrenzung,

aber ist es evtl. doch das innere, der Fahrbahn

zugeneigte Licht?

MfG

Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

aber ist es evtl. doch das innere, der Fahrbahn zugeneigte Licht?

ist das nicht auch das linke :confused:

Hi,

man macht dann das an das auf der Fahrbahnseite ist, also links.

 

 

Gruß

Malfe

für welchen Fall macht man beide an, also links und rechts? Wäre das im Fall am Straßenrand parken auch erlaubt?

@dodo32

das Parklicht ist indirekt für den TÜV wichtig. Den das Parklicht ist Standlicht nur auf einer Seite, und das Stand- und Rücklicht muß beim TÜV ja auch gehen. Geprüft wird es nicht extra, da er bei normalen durchgehen der Lampen ja sieht ob es geht oder nicht.

@DVE

du machst das Parklicht auf einer Seite an damit nachfolgende Fahrzeuge sehen das du da stehst. Wenn beide Rückleuchten an sind stellt sich zum Schluß noch einer hinten an und wundert sich warum es nicht weitergeht.

Hab das am Tag schon mal live gesehen. Da hat sich einer hinten an einem Parkstreifen angestellt wo man parallel zur Straße parkt. Irgendwann hat er es dann gemerkt und ist den anderen gefolgt die immer vorbeigefahren sind.

 

Gruß

Malfe

Zitat:

Original geschrieben von DVE

für welchen Fall macht man beide an, also linke und rechte? Wäre das im Fall am Straßenrand parken auch erlaubt?

Wie willst du beide Parklichtpaare zur gleichen Zeit einschalten? :confused: Das rechte Parklicht ist eigentlich eh sinnfrei, weil es kaum bis gar nicht gebraucht wird.

Parklicht generell Pflicht? Ich glaube kaum, sonst hätte es vielleicht schon mal einer bei der HU kontrolliert?! Oder bei einer Verkehrskontrolle: "Führerschein, Fahrzeugschein und Parklicht einschalten bitte!" :D

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie willst du beide Parklichtpaare zur gleichen Zeit einschalten?

Mit dem Standlicht. Ist doch nichts anderes wie linkes und rechtes Parklicht gleichzeitig ...

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