Parkknöllchen, Strafzettel Niederlande zu unrecht
Hallo,
Wir waren heute am Strand und die Parkplätze kosten Geld. Wir waren heute das dritte mal schon dort. Ich ging an den Automaten und zahlte mit Karte.
Es kam leider kein Ticket heraus, aber ich habe mir zum Glück die Quittung ausdrucken lassen. Diese legte ich dann in die Scheibe. Nun bekam ich aber trotzdem ein knöllchen über 60 Euro.
Auf der Quittung steht die Uhrzeit wann und wieviel ich gezahlt habe. Dieses ging bis 17:58. Das Knöllchen wurde um 15:32 ausgestellt.
Auf Holländisch steht auf der Quittung, dass diese nicht als Parkticket zählt. Auf der Rückseite jedoch, dass man es in die Scheibe legen sollte.
Also ich habe ja einen Beweis, dass ich gezahlt habe. Was muss ich nun tun? Auf dem Knöllchen steht auch, dass ich wohl Post bekommen würde.
Habe jetzt ein Bild von der Quittung per E-Mail hin geschickt und der Forderung widersprochen. Hat jemand einen Rat, wo ich mich noch hinwenden könnte? Gehört wohl zu Rotterdamm.
Beste Antwort im Thema
Dumm gelaufen. Wer sagt, dass du nicht jemanden den Parkschein gegeben hast und dir selbst die Quittung hinter die Scheibe gelegt hast, um 2 Fahrzeuge damit parken zu dürfen? Mit Glück stellen die aber einen Defekt am Gerät fest oder die Pappen für die Tickets waren leer und es ist somit nachvollziehbar.
43 Antworten
Schildere denen einfach den Sachverhalt und vielleicht hast du Glück, dass ein Problem mit dem Automaten bekannt war, ansonsten ist es vermutlich besser, wenn du zahlst und es als dumm gelaufen abstempelst.
Ruf da am besten einfach an keine Angst viele Niederländer können Deutsch. Und Eigentlich kenne ich die auch als relativ gechillt :-)
Da gibt es ja nicht mal eine Telefonnummer. Kannst vergessen. Ich lasse das regeln. Keine Lust mehr, mich damit weiter rum zu ärgern.
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Du schriebst erst gestern davon, heute hast du schon keine Lust mehr dich selbst darum zu kümmern, obwohl du nicht einmal Post bekommen hast und nur ein unleserliches Knöllchen? Heißt, dass du jetzt schon beschlossen hast dieses an einen Anwalt abzugeben, um die Versicherungsbeiträge noch weiter in die Höhe zu treiben? Anscheinend sind die Zeiten vorbei, in denen man miteinander redet...
Mir fehlt die Zeit und Lust, mich mit solchen Abzockern abzugeben. Die Infos von hier und dem Netz reichen mir.
Und keine Angst, werde keinerlei Versicherung in Anspruch nehmen müssen.
Verfahrenskosten für (vermeintliche) Parkverstöße wären in einer Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht abgedeckt. Es würden also weder die armen Versicherungen noch deren bereits abgeschröpfte Kundschaft auf die Currywurst verzichten müssen.
Zitat:
@joerg78 schrieb am 6. September 2018 um 17:04:11 Uhr:
Ruf da am besten einfach an keine Angst viele Niederländer können Deutsch. Und Eigentlich kenne ich die auch als relativ gechillt :-)
Vergiss es, genau in dieser Situation verstehen die kein Deutsch. Da gehts nicht um Recht und Unrecht. Hier wird einfach nur versucht Geld zu verdienen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 06. Sep. 2018 um 18:10:08 Uhr:
Verfahrenskosten für (vermeintliche) Parkverstöße wären in einer Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht abgedeckt.
Sehr gut, ich hatte schon Angst, dass ich mir aufgrund steigender Beiträge bald keine Currywurst mehr leisten kann.
Zitat:
@Mobileme schrieb am 5. September 2018 um 20:34:03 Uhr:
Es kam leider kein Ticket heraus, aber ich habe mir zum Glück die Quittung ausdrucken lassen. Diese legte ich dann in die Scheibe.
Auf Holländisch steht auf der Quittung, dass diese nicht als Parkticket zählt. Auf der Rückseite jedoch, dass man es in die Scheibe legen sollte.
Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet.
So leid es mir auch tut: Du hast einfach nur Pech gehabt. Zahlen und gut ist...
Bestimmt tue ich das nicht! Das einzig deutsche was auf der Quittung steht ist übrigens, dass man diese gut sichtbar hinter die Scheibe legen soll🙂.ja was denn jetzt? Da wird man sogar noch auf die falsche Fährte gelockt-🙂.
Aus meiner Sicht hast du 3 Möglichkeiten.
1. Einspruch und da bekannt ist, dass der Automat keine Tickets ausgespuckt hat, brauchst du nichts zahlen.
2. Nach erfolglosem Einspruch zahlen oder vor dem Einspruch zahlen, aber das lassen wir mal außer acht, da es sonst 4 Möglichkeiten wären.
3. Nach erfolglosem Einspruch weiterhin nicht zahlen und gegen an gehen und am Ende mehr zahlen.
Zitat:
@Mobileme schrieb am 7. September 2018 um 08:30:32 Uhr:
Bestimmt tue ich das nicht! Das einzig deutsche was auf der Quittung steht ist übrigens, dass man diese gut sichtbar hinter die Scheibe legen soll🙂.ja was denn jetzt? Da wird man sogar noch auf die falsche Fährte gelockt-🙂.
Das einzig deutsche was auf der Quittung steht ist übrigens, dass man diese gut sichtbar hinter die Scheibe legen soll
Das steht wahrscheinlich sowohl auf dem Parkschein als auch auf der Quittung, da es automatisch auf dem Papier schon vorhanden (vorgedruckt) ist.