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HU zu unrecht erhalten

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 17:53

Hallo liebe MT-Gemeinde,

ich glaube kaum, dass sich jemand beschwert, wenn sein Fahrzeug TÜV bzw. die Hauptuntersuchung besteht.

Mir geht es jedoch anders, ich habe mein Auto (ohne Garantie und Gewährleistung [bitte keinen Kommentar]) am 29.04. bei einem "Ostblock"-Händler hier in der Stadt gekauft.

Im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug mit neuem Tüv verkauft wurde.

Die HU wurde beim Kauf in einer vermutlich befreundeten Werkstatt ohne Rechnung gemacht.

Folgende Mängel:

Zitat:

-408 G Schlussleuchte - rechts - eine leuchtet nicht >beseitigt

-515 E M+S Reifen - Geschwindigkeitsschild fehlt >beseitigt

-840 E Kraftstoffleitung - mittig, leicht korrodiert >beseitigt

Mängelerkennung: 09.25Uhr

Mängelbeseitigung: 09.38Uhr

Alleine die Beseitigung der korrodierten Kraftstoffleitung nach 13 Minuten grenzt schon an Rekordzeit zumal das Teil in einer freien Werkstatt nicht einfach so rumliegt.

Von den trüben Scheinwerfern hat die Prüforganisation auch kein Wort erwähnt.

Soweit dachte ich mir, die Scheinwerfer mach ich halt selbst, die Kraftstoffleitung beobachte ich und damit hat es sich.

Heute war ich bei der Inspektion und durfte mir anhören, dass die Bremsleitungen und -schläuche hinten ersetzt werden müssen (erheblicher Mangel), die Handbremse links überhaupt nicht zieht (erheblicher Mangel) und Bremsscheiben und Klötze ringsum stark abgefahren sein sollen.

 

Nun zu meiner Frage:

1. Wenn der Händler mir ein Fahrzeug mit neuem TÜV verspricht, muss das Fahrzeug von ihm auch TÜV-fähig gemacht werden, richtig?

2. Wenn ich den Sachverhalt der Prüforganisation nenne, muss ich damit rechnen, dass die Plakette für ungültig erklärt wird?

3. Kann ich die fälligen Reparaturen im nachhinein von einem der (Betrüger darf ich nicht sagen, ne?) Mitwirkenden zurückverlangen?

4. Kann mir die Verbraucherzentrale, bei sowas Unterstützung geben, oder soll ich mir nen Anwalt besorgen?

Der Händler wird sich sicher nicht auf eine Reparatur auf seine Kosten einlassen.

Beste Grüße

Crys

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2014 um 3:09

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Ich mache mir da immer wieder nen Spaß, wenn mich jemand z.B. fragt, ob ich ihm sagen kann, wie spät es ist. Die Antwort ist kurz ja und dann gehe ich weiter. Die Gesichter sind dann immer sehr interessant anzusehen.

Nun ja, Spass ist das nicht. Was die Fragenden von dir halten ist klar. Verstehe ich auch.

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Zitat:

Original geschrieben von warthogchief117

Heute war ich bei der Inspektion und durfte mir anhören, dass die Bremsleitungen und -schläuche hinten ersetzt werden müssen (erheblicher Mangel), die Handbremse links überhaupt nicht zieht (erheblicher Mangel) und Bremsscheiben und Klötze ringsum stark abgefahren sein sollen.

Lass mich raten, du warst bei Arrogant Teuer Unfähig, die angeblich auch unter Amateure Treiben Unfug auf Dummenfang sind?

Zitat:

Original geschrieben von warthogchief117

2. Wenn ich den Sachverhalt der Prüforganisation nenne, muss ich damit rechnen, dass die Plakette für ungültig erklärt wird?

3. Kann ich die fälligen Reparaturen im nachhinein von einem der (Betrüger darf ich nicht sagen, ne?) Mitwirkenden zurückverlangen?

Zu 2: Ja.

Zu 3: Ja, denn du hast 24 Monate Gewährleistung, denn diese kann der Händler nicht ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von warthogchief117

Der Händler wird sich sicher nicht auf eine Reparatur auf seine Kosten einlassen.

Wenn er die Reparatur nicht selbst durchführen möchte, ist das sein gutes Recht.

Er muß lediglich für die Kosten aufkommen, wenn du auf Grund seiner Entscheidung eine andere Werkstatt damit beauftragen mußt.

am 14. Mai 2014 um 18:10

Glühlampe ist in 2min reingedreht genauso lange dauert es einen Aufkleber an den Tacho zu kleben, bei der Bremsleitung kommt das Auto auf die Bühne, wenn der nicht eh schon für die Untersuchung drauf ist, dann nimmt man eine Drahtbürste um den Rost zu beseitigen und haut nen schwung Farbe auf die Leitung schon das repariert ;)

@1a2b3c

Solche "Reparaturen" braucht der Kunde nicht zu akzeptieren. Er kann verlangen, daß nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet wird.

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

...dann nimmt man eine Drahtbürste um den Rost zu beseitigen und haut nen schwung Farbe auf die Leitung schon das repariert ;)

Das repariert keine Bremsleitung, sondern verdeckt den Schaden und just das ist, was geschehen sein muss...vor den Augen des Prüfers.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zu 3: Ja, denn du hast 24 Monate Gewährleistung, denn diese kann der Händler nicht ausschließen.

Es sei denn er hat im Kaufvertrag nicht die Firma, sondern sich angegeben.

 

(An sich wird das kein erschreckend hoher Betrag, wenn das genannte gemacht wird, aber es geht ums Prinzip.)

am 14. Mai 2014 um 18:15

Würdest du bei leichten Flugrost gleich komplett die Bremsleitung wechseln? Das machen die wenigsten doch aus Kostengründen nicht.

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 18:16

Flugrost ist kein erheblicher Mangel

Zitat:

-840 E Kraftstoffleitung - mittig, leicht korrodiert >beseitigtert >beseitigt

Zitat:

Original geschrieben von warthogchief117

Es sei denn er hat im Kaufvertrag nicht die Firma, sondern sich angegeben.

Wenn das Fahrzeug als Händler angeboten hat, würde dieser Umstand als Gewährleistungsumgehungstatbestand gewertet, wenn es zum Rechtstreit kommen sollte. Dann wäre er wieder voll in der Gewährleistungspflicht.

am 14. Mai 2014 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von warthogchief117

2. Wenn ich den Sachverhalt der Prüforganisation nenne, muss ich damit rechnen, dass die Plakette für ungültig erklärt wird?

3. Kann ich die fälligen Reparaturen im nachhinein von einem der (Betrüger darf ich nicht sagen, ne?) Mitwirkenden zurückverlangen?

Zu 2: Ja.

Zu 3: Ja, denn du hast 24 Monate Gewährleistung, denn diese kann der Händler nicht ausschließen.

Eine Gewährleistung kann ein Händler ausschließen, darf er aber nicht und dieser Gewährleistungsausschluß ist dann natürlich auch unwirksam.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Eine Gewährleistung kann ein Händler ausschließen, darf er aber nicht und dieser Gewährleistungsausschluß ist dann natürlich auch unwirksam.

Ja, so meinte ich das auch. Habe es nur etwas unglücklich formuliert. ;)

Das sind alles Verschleissmängel, darauf gibt es keine Gewährleistung.

Hi,

die genannten Mängel sind überwiegend Verschleiß der nicht unter Gewährleistung fällt.

Das der Prüfer da unter umständen 2 Augen zugedrückt hat ist ein anderes Thema.

Das die Breme hinten einseitig nicht funzt kann von heute auf morgen passieren, ob die Bremsen Verschlissen sind oder für den Tüv gerade noch akzeptabel ist liegt teilweise durchaus im ermessen des Prüfers.

Das entfernen von Rost an Bremsleistungen mit anschließdener Konservierung ist vollkommen normal und ok solange das material noch nicht geschädigt ist.

Was will ich damit sagen, ich persönlich sehe deine Chancen ziemlich gering. Natürlich ist der Händler ein Gauner und der Prüfer bekommt wahrscheinlich öfter mal ein Bier ausgegeben. Aber ob du eine Chance hast dagegen anzugehen ist fraglich.

Gruß Tobias

am 14. Mai 2014 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Eine Gewährleistung kann ein Händler ausschließen, darf er aber nicht und dieser Gewährleistungsausschluß ist dann natürlich auch unwirksam.

Ja, so meinte ich das auch. Habe es nur etwas unglücklich formuliert. ;)

Null Problemo. Das mit dem kann und darf haben viele nicht drauf, bzw. hat sich das leider falsch etabliert. Man braucht sich nur mal die Bundestagsdebatten ansehen, oder wenn es mal wieder ein Vorkommnis gab und dann jemand von der Opposition im FS ein Interview gibt. Da reden die Politiker z.B. ... es kann doch nicht sein ... obwohl es da ... es darf doch nicht sein ... heißen müßte.

Doch wie sollen es die Schüler richtig lernen, wenn es ihnen immer wieder täglich falsch präsentiert wird.

Ich mache mir da immer wieder nen Spaß, wenn mich jemand z.B. fragt, ob ich ihm sagen kann, wie spät es ist. Die Antwort ist kurz ja und dann gehe ich weiter. Die Gesichter sind dann immer sehr interessant anzusehen.

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