Parken "mit Parkschein" und "Anwohner frei"
bei angefügter Parkregelung darf parken, wer einen gültigen Parkschein hat oder berechtigte Anwohner (für die gilt die Parkscheinpflicht nicht)
d.h. ich bin kein Anwohner, also brauche ich einen Parkschein
am Parkscheinautomaten ist die Parkscheinausgabe nur von Mo. - Fr. angegeben, d.h. Sa. bekommt man keinen Parkschein.
bedeutet das, dass samstags
a) ausschließlich Anwohner parken dürfen
b) Alle dürfen parken
73 Antworten
Die Parkzeit ist nur für die Wochentage Parkscheinpflichtig,außerhalb der auf dem Parkscheinautomaten angegebenen Zeiten,gilt auch das Zusatzschild nicht.
Das wird ja zeitlich durch den Parkscheinautomaten eingeschränkt.
Genauso gut könnte ein Zusatzschild angebracht sein auf dem die Zeiten angegeben sind,ist das gleiche.
Dann kommt aber der Knackpunkt,sobald die Parkscheinpflicht wegfällt gilt immer noch das Zusatzzeichen mit Parkausweis.
Also darf dort am Wochenende ohne Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden.
Ohne das Zusatzschild für die Anwohner wäre das Parken am Wochenende frei.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Januar 2022 um 15:56:53 Uhr:
Weil man dann weiß, was Sache ist- - so zu sagen schwarz auf weiß (wenn es doch so fürchterliche Unklarheit gibt und der TE nicht weiß, was Sache ist).
Keine Ahnung was da so Unklar sein soll, bzw. was man da schwarz auf weiß braucht ?!
Schilder werden von oben nach unten gelesen.
In der Zeit, wo kein Ticket gezogen werden kann gilt "Parken nur für Anwohner"
Blöd halt nur wenn der Parkende davon erst am Automat erfährt dass er gerade kein Ticket ziehen kann und wieder weg fahren müsste....
Seltsame Regelung....
Grüße
Steini
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Januar 2022 um 16:36:46 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 7. Januar 2022 um 15:56:53 Uhr:
Weil man dann weiß, was Sache ist- - so zu sagen schwarz auf weiß (wenn es doch so fürchterliche Unklarheit gibt und der TE nicht weiß, was Sache ist).Keine Ahnung was da so Unklar sein soll, bzw. was man da schwarz auf weiß braucht ?!
Schilder werden von oben nach unten gelesen.
In der Zeit, wo kein Ticket gezogen werden kann gilt "Parken nur für Anwohner"
Du musst das Geschriebene nicht verstehen, wenn du das nicht möchtest.
Die Frage der Unklarheit geht an den TE. Ich vermute weiterhin, dass ihm was nicht klar war/ist.
Ähnliche Themen
Eins sollte ihm dann mittlerweile klar sein.
Gibt es mehrere Zusatzschilder,und eins davon verliert seine Gültigkeit durch zeitliche Einschränkung,gelten immer noch die anderen.
In diesem Fall eindeutig das Schild das nur Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen dort parken dürfen.
Zitat:
@bug99 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:24:22 Uhr:
heißt kostenlos dann ohne Parkschein?
Hallo.
Bitte, bitte frage bei der Behörde nach welche das Schild aufgestellt hat und lass uns wissen wie es gemeint ist.
Gruß
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 7. Januar 2022 um 17:03:42 Uhr:
Eins sollte ihm dann mittlerweile klar sein.
Gibt es mehrere Zusatzschilder,und eins davon verliert seine Gültigkeit durch zeitliche Einschränkung,gelten immer noch die anderen.
In diesem Fall eindeutig das Schild das nur Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen dort parken dürfen.
Die Schilder bauen aufeinander auf.
Fällt das Parkschein-Schild weg, verliert auch die darauf aufbauende Ausnahme "Anwohner frei" weg.
Ausserhalb der Betriebszeiten des Parkautomaten darf dort jeder parken!
Das deckt sich ja mit der Mehrheitsmeinung "b" hier.
Wobei diese Regelung verwundert. Üblicherweise werden die Parkmöglichkeiten für die Anwohner geschützt, wenn sie nicht zur Arbeit gefahren sind. Also abends/nachts und an Wochenenden.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 07. Jan 2022 um 14:58:02 Uhr:
Dann kommt aber der Knackpunkt,sobald die Parkscheinpflicht wegfällt gilt immer noch das Zusatzzeichen mit Parkausweis.
Also darf dort am Wochenende ohne Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden.
Das gibt doch keinen Sinn. Dann hätten wir ein Parkplatzschild un ein Zusatzzeichen "Anwohner (mit Parkausweis...) frei".
Frei von was? Parkplätzen? 😁
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 7. Januar 2022 um 19:10:49 Uhr:
Frei von was? Parkplätzen? 😁
Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Parkstein....ähh schein.
Zitat:
@bug99 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:58:36 Uhr:
hatte die "Diskussion" mit einem Freund, der beim letzten Parken Beifahrer war und mich irritierte 🙂Verkehrsschilder mit Zusatzschildern werden grundsätzlich von oben nach unten gelesen,
1. Parkplatz/Parken erlaubt,
2. aber nur mit Parkschein
3. aber Anlieger sind frei/benötigen keinen Parkscheinund für zwei gilt grundsätzlich die Zeitangaben auf dem Parkscheinautomaten
natürlich ist die Sache inzwischen geklärt,
war es eigentlich schon zuvor, aber wie oben angesprochen hat mich ein Freund verunsichert,
deshalb ja meine o.g. Reihenfolge
b) (aus Eröffnungsposting) ist die richtige Lösung 🙂
Jetzt machst Du hier aber den Quizmaster!
Es gibt doch verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Wichtig ist doch, welcher genaue Text auf dem Parlkautomaten steht. Am Kölner Ring gab (oder gibt ???) es z.B. die Regelung, dass ab 16.00 Uhr die vierte Fahrspur, die mit aufgezeichneten Parkbuchten und Parkuhren versehen war, nicht mehr beparkt werden durfte. Eine tolle Einnahmequelle, weil ab 16.00 Uhr die Abschlepper Schlange standen, um in der Regel unkundige Auswärtige abzuschleppen. Stand aber alles an der Parkuhr.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Januar 2022 um 16:48:58 Uhr:
Du musst das Geschriebene nicht verstehen, wenn du das nicht möchtest.
Die Frage der Unklarheit geht an den TE. Ich vermute weiterhin, dass ihm was nicht klar war/ist.
Mir ging es hier lediglich um den Parkscheinautomat, den man außerhalb der Betriebszeiten versuchen wollte irgendwie doch mit Geld zu füttern.
Soviel zum Thema "Lesen und Verstehen" 🙄