Parken "mit Parkschein" und "Anwohner frei"
bei angefügter Parkregelung darf parken, wer einen gültigen Parkschein hat oder berechtigte Anwohner (für die gilt die Parkscheinpflicht nicht)
d.h. ich bin kein Anwohner, also brauche ich einen Parkschein
am Parkscheinautomaten ist die Parkscheinausgabe nur von Mo. - Fr. angegeben, d.h. Sa. bekommt man keinen Parkschein.
bedeutet das, dass samstags
a) ausschließlich Anwohner parken dürfen
b) Alle dürfen parken
73 Antworten
Stell doch mal Original-Fotos ein, damit wir uns sprichwörtlich ein Bild von der Situation machen können.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:34:12 Uhr:
Nach gängigem Verständnis dürfen am We alle parken.
Vermutlich ist das so gedacht, aber wenn ich nach kostenlosen Parkmöglichkeiten suchen würde, würde ich da vorbei fahren da es laut Schild ja immer kostet.
Gruß Metalhead
Alle mit Parkausweis dürfen mit gültigem Parkausweis jederzeit kostenlos Parken, alle anderen mit Parkschein innerhalb der auf dem Parkautomaten angegeben Zeit.
Wenn am Parkscheinautomaten die Parkscheinausgabe nur von Mo. - Fr. angegeben ist kann man von Sa 0 Uhr bis So 24 Uhr kostenlos parken
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 7. Januar 2022 um 12:01:26 Uhr:
Alle mit Parkausweis dürfen mit gültigem Parkausweis jederzeit kostenlos Parken, alle anderen mit Parkschein innerhalb der auf dem Parkautomaten angegeben Zeit.Wenn am Parkscheinautomaten die Parkscheinausgabe nur von Mo. - Fr. angegeben ist kann man von Sa 0 Uhr bis So 24 Uhr kostenlos parken
So und nicht anders!
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Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 7. Januar 2022 um 01:23:59 Uhr:
Ich kann mir bei unserem Rechtsstaat auch eine andere Auslegungsvariante vorstellen. Und das vor dem Hintergrund, dass solche Anwohnerregelungen meist in Gebieten mit Parkraumnot getroffen werden, um den Anwohnern eine Chance auf einen Parkplatz zu ermöglichen. Und die Parkplatznot ist am Wochenende am größten,
.... ich hätte eher gesagt zu Geschäftszeiten wenn z.B. eine Einkaufsstraße in der Nähe ist.
Zitat:
@bug99 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:24:22 Uhr:
heißt kostenlos dann ohne Parkschein?
So wie auf jedem anderen Parkplatz auch, wo der Automat eingeschränkte Ausgabezeiten hat. Das Anwohnerparken ist von der Parkschein-Situation völlig unabhängig.
Diese müssen übrigens auch nicht auf dem Schild stehen. Es gilt die Angabe am Automaten. Auf die kann man sich dann auch berufen.
so sehe ich das auch, und so habe ich das auch immer gehandhabt,
außerhalb der angegebenen Zeiten ist "Parken frei" und ganz ohne Parkschein
Meiner Meinung nach: Nein
Du brauchst lt Beschilderung entweder einen Parkschein oder einen Anwohner Parkausweis.
Steht auf dem Ticket Automaten "kein Ausdruck" in der Zeit von xx bis xx, dann kannst du die Auflagen durch die Beschilderung nicht erfüllen und darfst nicht Parken.
Das ist zwar eine völlig unlogische Regelung, aber das ist dann mal eine Frage an die Behörde wert.
Gibt es auch am WE ein Ticket vom Automaten, dann sollte das auch gezogen werden.
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:36:14 Uhr:
Du brauchst lt Beschilderung entweder einen Parkschein oder einen Anwohner Parkausweis.Steht auf dem Ticket Automaten "kein Ausdruck" in der Zeit von xx bis xx, dann kannst du die Auflagen durch die Beschilderung nicht erfüllen und darfst nicht Parken.
Lass den Anwohnerteil mal weg. Der ist nur eine Ausnahme zur Parkscheinregelung und spielt für die restliche Betrachtung keine Rolle.
Die Spielregeln wann man ein kostenpflichtiges Ticket ziehen muss ergeben sich aus den Nutzungszeiten des jeweiligen Automaten. Diese sind am Automaten schriftlich festgehalten und ersetzen zeitliche Angaben auf dem Schild.
hatte die "Diskussion" mit einem Freund, der beim letzten Parken Beifahrer war und mich irritierte 🙂
Verkehrsschilder mit Zusatzschildern werden grundsätzlich von oben nach unten gelesen,
1. Parkplatz/Parken erlaubt,
2. aber nur mit Parkschein
3. aber Anlieger sind frei/benötigen keinen Parkschein
und für zwei gilt grundsätzlich die Zeitangaben auf dem Parkscheinautomaten
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 7. Januar 2022 um 12:47:57 Uhr:
...
Die Spielregeln wann man ein kostenpflichtiges Ticket ziehen muss ergeben sich aus den Nutzungszeiten des jeweiligen Automaten. Diese sind am Automaten schriftlich festgehalten und ersetzen zeitliche Angaben auf dem Schild.
Das wäre dann das Gegenteil von dem, was @NOMON schrieb am 7. Januar 2022 um 03:22:45 Uhr.
Für die Kommune angenehmer wäre eine Vorgabe der Zeiten nur über den Automaten statt über die Beschilderung, weil dann bei Änderungen nur der neu beschriftet oder programmiert werden muss und nicht das Schild ausgetauscht werden muss.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 7. Januar 2022 um 13:03:05 Uhr:
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 7. Januar 2022 um 12:47:57 Uhr:
...
Die Spielregeln wann man ein kostenpflichtiges Ticket ziehen muss ergeben sich aus den Nutzungszeiten des jeweiligen Automaten. Diese sind am Automaten schriftlich festgehalten und ersetzen zeitliche Angaben auf dem Schild.Das wäre dann das Gegenteil von dem, was @NOMON schrieb am 7. Januar 2022 um 03:22:45 Uhr.
Das ist ja nicht schlimm. Andere User dürfen gerne dazulernen.
Zitat:
@situ schrieb am 6. Januar 2022 um 22:02:49 Uhr:
Man kann ihn also nicht dazu bewegen, auf eingeworfene Münzen irgendwie zu reagieren. Sie fallen ohne jede Reaktion durch. Ist das so?
Wozu sollte man das tun ?!
Wenn die Betriebszeit des Parkscheinautomat von Mo bis Fr angegeben ist, warum sollte man am Sa. dann vergeblich versuchen Geld einzuwerfen ?
Weil man dann weiß, was Sache ist- - so zu sagen schwarz auf weiß (wenn es doch so fürchterliche Unklarheit gibt und der TE nicht weiß, was Sache ist).