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Parken "mit Parkschein" und "Anwohner frei"

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 18:55

bei angefügter Parkregelung darf parken, wer einen gültigen Parkschein hat oder berechtigte Anwohner (für die gilt die Parkscheinpflicht nicht)

d.h. ich bin kein Anwohner, also brauche ich einen Parkschein

am Parkscheinautomaten ist die Parkscheinausgabe nur von Mo. - Fr. angegeben, d.h. Sa. bekommt man keinen Parkschein.

bedeutet das, dass samstags

a) ausschließlich Anwohner parken dürfen

b) Alle dürfen parken

Parken mit Parkschein, Anwohner frei
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73 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 06. Jan. 2022 um 21:52:11 Uhr:

Da war mal was mit Parkscheibe auslegen wenn der Automat nichts ausspucken will ...

Aber nur, wenn es eine Höchstparkdauer gibt ;)

 

Ansonsten kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Automat kein Ticket druckt.

 

Ein Foto von dem Automaten wäre toll :)

 

Grüße

Steini

Zitat:

@bug99 schrieb am 6. Januar 2022 um 22:07:18 Uhr:

kann schon sein, dass er einen Zettel dann für den Montag auspucken würde, aber was sollte ich mit dem?

wenn ich doch samstags ankomme und sonntags abreise?

Nix, das ist klar, aber du hast behauptet daß der Automat da nix ausspuckt (und das ist, meiner Erfahrung nach, nicht der Fall).

Gruß Metalhead

B und wie steini schreibt. Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit benötigst du keinen Parkschein. Wenn du trotzdem Freitag Nacht Geld einwirfst, erhältst du einen Parkschein bis Montag Morgen für die erste Zeit der Parkscheinpflicht.

Zitat:

@bug99 schrieb am 06. Jan. 2022 um 22:7:18 Uhr:

kann schon sein, dass er einen Zettel dann für den Montag auspucken würde, aber was sollte ich mit dem?

wenn ich doch samstags ankomme und sonntags abreise?

Der Auflage durch das Zuzatzschild nachkommen ;)

 

Grüße

Steini

am 6. Januar 2022 um 21:12

Im Zweifel: Das zuständige Ordnungsamt sollte es wissen,

am 6. Januar 2022 um 21:16

Wenn der Automat am Wochenende überhaupt keinen Schein ausgibt, wäre das schon sehr dumm für den, der am Sonntag Mittag ankommt und bis Montag Mittag parken will, weil er dann Montag früh exakt 8:00 (?) wiederkommen müsste, um einen Schein zu ziehen.

Abgesehen davon stimme ich für b) ab. Der TE muß dann nur das Ergebnis der Abstimmung dem Ordnungdamt mitteilen.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 21:19

Zitat:

@steini111 schrieb am 6. Januar 2022 um 22:10:12 Uhr:

 

Der Auflage durch das Zuzatzschild nachkommen ;)

danach müsste ich das nur an einem WE machen, und an allen folg. Wochenenden immer den selben Zettel hinlegen :) :)

 

Nö, der Zeitraum muss schon aktuell passen.

Ich kann mir bei unserem Rechtsstaat auch eine andere Auslegungsvariante vorstellen. Und das vor dem Hintergrund, dass solche Anwohnerregelungen meist in Gebieten mit Parkraumnot getroffen werden, um den Anwohnern eine Chance auf einen Parkplatz zu ermöglichen. Und die Parkplatznot ist am Wochenende am größten, weil die allermeisten nicht arbeiten und die Fahrzeuge vor der Tür stehen.

Parken darf also, wer Anwohner ist oder einen Parkschein hat. Die Ausgabe der Parkscheine ist aber zeitlich befristet (aus vorgenannten Gründen) und man kann die Forderung nach einem Parkschein nicht erfüllen und damit den Parkraum nicht nutzen.

Nach meiner Kenntnis ist für die wirksame Anordnung einer Beschränkung der Parkdauer oder einer Kostenpflicht erforderlich, dass sie sich aus dem Verkehrsschild ergibt. Die Automaten sollen lediglich nachvollziehen, was sich aus den Verkehrsschildern ergibt, denn sie können nicht selbst rechtswirskame Anordnungen treffen.

Für diesen Fall beudetet es: Da die Beschilderung außer für den Fall des Anwohnerparkausweises keinerlei Einschränkung der Parkscheinpflicht vorsieht, muss stets einer eingelegt werden. Gibt der Automat keinen aus, ist er defekt und es tritt die Regel ein, wonach eine Parkuhr den Parkschein ersetzt (§ 13 I StVO).

am 7. Januar 2022 um 6:11

Parkuhr oder eher Parkscheibe?

Man kommt also am Sonntag Mittag an, bekommt keinen Parkschein und stellt daher seine Parkscheibe korrekt auf z.B. 12 Uhr. Aber wie lange man dann mit Parkscheibe parken darf, wird dann doch rechtswirksam durch den Automaten bzw. seine Beschriftung festgelegt?

Also ist doch die Variante wahrscheinlicher, dass der Automat immer Parkscheine ausgibt und man für den Mindestbetrag einen kaufen muss, obwohl man in der eigentlich bezahlten Zeit ab Montag früh gar nicht mehr dort steht?

Gelöscht

Zitat:

@motor_talking schrieb am 7. Januar 2022 um 07:11:37 Uhr:

Also ist doch die Variante wahrscheinlicher, dass der Automat immer Parkscheine ausgibt und man für den Mindestbetrag einen kaufen muss, obwohl man in der eigentlich bezahlten Zeit ab Montag früh gar nicht mehr dort steht?

Das wäre ja völlig absurd.

EDID: Ich war jetzt gedanklich bei einem Schild daß die Parkzeit angibt. Aber da steht ja nur "mit Parkschein" und "Mit Anwohnerausweis frei". Das ist dann tatsächlich merkwürdig und man bräuchte immer einen Parkschein.

Wenn der Automat dann keinen ausgibt ist da was faul (wäre interessant was da rauskommt wenn man am WE den Minimalbetrag einwirft). Da müsste man mal am zuständigen Amt nachfragen was sich der Erfinder dabei gedacht hat.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 7:32

werde bei Gelegenheit prüfen, wie sich der Parkscheinautomat verhält, wenn man samstags versucht einen Parkschein (also außerhalb der auf dem Automaten angegebenen Zeit der Zahlungspflicht) zu erhalten.

Hallo.

Nach gängigem Verständnis dürfen am We alle parken.

Ansonsten lege doch einfach einen alten Parkschein ins Auto. Von „gültigen“ Parkschein steht ja auch nichts. Das hast du beim Lesen des Schildes hinein interpretiert (wie man auch das We Parken hinein interpretiert).

Gruß

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