Parken im Wendehammer mit Unfall (Versicherung will nur 75% übernehmen)

Moin,

ich würde gerne mal eure Meinungen hören. Unser Haus steht an einem Wendehammer und haben auf unserem Grundstück nur einen Parkplatz aber 2 Fahrzeuge. Habe also über Nacht mein Fahrzeug im Wendehammer abgestellt und morgens ist jemand vom Pflegedienst beim ausparken gegen meine Stoßstange gestoßen. Gutachter hat den Schaden auf 4000€ geschätzt. Habe nun Post bekommen, dass die Versicherung nur 75% übernimmt, da ich im Halteverbot geparkt habe. Ist das aus eurer Sicht rechtens? Denn ich habe mit meiner Versicherung (Allianz) telefoniert und die meinten, dass ist nicht rechtens und würden die nicht so machen.

Danke für eure Rückmeldungen ä!

Schreiben Versicherung
85 Antworten

zumal Pflegedienste selten mit 5m-Karossen unterwegs sind. und ich frage mich gerade wo der Pflegedienst *ausgeparkt* hat

Ich finde das interessant:
"Unser Haus steht an einem Wendehammer und haben auf unserem Grundstück nur einen Parkplatz aber 2 Fahrzeuge. Habe also über Nacht mein Fahrzeug im Wendehammer abgestellt ... " ... und damit die Benutzung der Vorrichtung Wendehammer im Sinne der Vorrichtung erschwert.
Kauf Dir noch ein Auto, dann "musst" du nach deiner Logik zwei Fahrzeuge verkehrsbehindernd abstellen? Das Problem, Fahrzeug und wo parken, hast ja du zu verantworten. Die naheliegende Lösung, ich parke wo es stört, weil es für mich bequemer ist, als einen freien öffentlichen Parkplatz zu suchen, ist eine Lösung auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer.
Das gibt einem anderen noch nicht das Recht, dein Fahrzeug zu rammen, aber eine Mitschuld scheint mir nicht abwegig zu sein.
Ich mag es auch so besonders, wenn nicht mit Parkverbot beschilderte Ausweichstellen an engen Bergstrassen zugeparkt werden. Das ist einfach nur grob unhöflich gegenüber den anderen.

Zitat:

@emil17 schrieb am 24. Mai 2024 um 13:23:08 Uhr:


Die naheliegende Lösung, ich parke wo es stört, weil es für mich bequemer ist, als einen freien öffentlichen Parkplatz zu suchen, ist eine Lösung auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer.

An besagter Stelle ist das Parken erlaubt, Punkt. Das Freihalten des Wendehammers ist wahrscheinlich schon durch die ganzen Einfahrten gewährleistet, vor denen man ohnehin nicht parken darf. Wieso muss man da jetzt noch mit viel Fantasie und unpassenden Beispielen eine Behinderung zusammen konstruieren?

Zitat:

@emil17 schrieb am 24. Mai 2024 um 13:23:08 Uhr:


Das Problem, Fahrzeug und wo parken, hast ja du zu verantworten. Die naheliegende Lösung, ich parke wo es stört, weil es für mich bequemer ist, als einen freien öffentlichen Parkplatz zu suchen, ist eine Lösung auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer.

Solange das nicht anders ausgeschildert ist, ist das ein öffentlicher Parkplatz.

Grundsätzlich bin ich auch ein Freund der Betrachtungsweise, dass es nicht das Problem der Allgemeinheit ist, wo die Leute ihre privaten Fahrzeuge unterbringen. Aber wenn jemand sein Auto legal parkt, gibt es da nichts auszusetzen. Wenn es da regelmäßig Probleme gibt, z.B. weil der Müllwagen nicht wenden kann, müssten halt Schilder aufgestellt werden. Wenn das nicht geschieht, kann es ja so schlimm nicht sein.

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Zitat:

@franneck1989 schrieb am 24. Mai 2024 um 13:29:50 Uhr:



An besagter Stelle ist das Parken erlaubt, Punkt. Das Freihalten des Wendehammers ist wahrscheinlich schon durch die ganzen Einfahrten gewährleistet, vor denen man ohnehin nicht parken darf. Wieso muss man da jetzt noch mit viel Fantasie und unpassenden Beispielen eine Behinderung zusammen konstruieren?

Na dann ist es ja gut, dann kann man die Teilschadensübernahme bestreiten.

Ich weiß ja nicht was ihr alles so seht, aber nach dem google-maps Bild ist das für mich eindeutig parken mit Behinderung, ein normaler PKW kann auf dem Wendeplatz nicht mehr ohne rangieren drehen. Frag mal Pflegedienste, Lieferdienste, Post usw.. wie toll die ganzen zugeparkten Wendeplätze sind ... 😉

Allerdings ist das alles andere als unübersichtlich, ein großer freier Platz. Unabhängig von erlaubt oder nicht dort zu parken (ich käme nie auf die Idee einen Wendeplatz zu blockieren) sehe ich da trotzdem keine Mitschuld des TE.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Mai 2024 um 14:34:10 Uhr:


...nach dem google-maps Bild ist das für mich eindeutig parken mit Behinderung, ein normaler PKW kann auf dem Wendeplatz nicht mehr ohne rangieren drehen...

Das wird kein Wendeplatz sein, sondern eine Sackgasse "mit dickem Ende".

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 26. Mai 2024 um 16:16:14 Uhr:


... sondern eine Sackgasse "mit dickem Ende".

...ja das gab es jetzt ja nun.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 23. Mai 2024 um 11:34:29 Uhr:


Aus meiner Sicht okay.
Denn Du hattest im Haltverbot geparkt und somit Teilschuld.
Einen ähnlichen Fall hatte ich selber vor ein paar Jahren, und da war die Teilschuld nach meinem Gedächtnis sogar 30 oder 50 %

Das ist Unsinn. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Wenn jemand falsch parkt und jemand fährt rein, ist es zu 100% dessen Schuld.
Ich habe es selbst schon erlebt, als ich vor einem Wohnblock stand (ohne Behinderung) und mir ein Krankenwagen rückwärts in die Front gefahren ist. Das übernahm die gegnerische Versicherung 100%.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 24. Mai 2024 um 13:29:50 Uhr:



An besagter Stelle ist das Parken erlaubt, Punkt. Das Freihalten des Wendehammers ist wahrscheinlich schon durch die ganzen Einfahrten gewährleistet, vor denen man ohnehin nicht parken darf. Wieso muss man da jetzt noch mit viel Fantasie und unpassenden Beispielen eine Behinderung zusammen konstruieren?

Ist das Parken noch erlaubt? Wenn ich mit dem Parken die Funktion des Wendehammers störe?
Ich möchte dich z.B. mal sehen, wie du mit 'nem LKW in einer Grundstückseinfahrt drehst.

Der Wendehammer ist doch nur in der Größe dort, damit dort gewendet werden kann. Wäre das unnötig, gäbe es ihn nicht. Damit ist jedes parkende Fahrzeug dort eine Behinderung.

Du bist doch bei der Allianz versichert. Ich habe schon viele Unfälle gehabt und ich weiß, das die Allianz ihre eigene vorab bezahlte Anwälte haben. Da sie jeden Penny einsparen möchten, und wenn sie ein hauch einer Chance sehen was zu gewinnen, gehen sie auch bis vors Gericht.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 13:54:24 Uhr:



Der Wendehammer ist doch nur in der Größe dort, damit dort gewendet werden kann. Wäre das unnötig, gäbe es ihn nicht. Damit ist jedes parkende Fahrzeug dort eine Behinderung.

Dann mal her mit der passenden Passage aus der StVO.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Mai 2024 um 15:13:40 Uhr:



Dann mal her mit der passenden Passage aus der StVO.

Wozu genau? Zum Zweck des Wendehammers oder der Behinderung?

Behinderung: $1 Absatz 2 StVo:
"... 2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. ..."

Ein geparktes Fahrzeug im Wendehammer ist aber eine vermeidbare Behinderung.

Wobei ich mich sowieso gerade vergeblich versuche zu erinnern, in welchem Wendehammer ich mal KEIN Parkverbot gesehen habe...

Von welchem Wendehammer halluzinierst du hier, das ist eine Sackgasse!

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Vielleicht von dem, von welchem im Eröffnungsbeitrag die Rede ist? "...Unser Haus steht an einem Wendehammer ..."

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