ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV etwas überziehen und Versicherung

TÜV etwas überziehen und Versicherung

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 18:32

Hallo,

man darf ja 2 Monate den TÜV überziehen. Was ist wenn man in dieser Zeit Unfall haben sollte. Stellt sich die Versicherung dann quer oder wäre es in den 2 Monaten geduldet und würde ohne Weiteres bezahlt werden weil es ja sozusagen "erlaubt" ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Gleich geht hier der Moralsturm los. Lass Dich nicht irritieren.

So lange die Ursache für den Unfall nicht ein Mangel ist, der nachweisbar bei der HU aufgefallen wäre, ist das kein Problem.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Ich würde das als Grauzone ansehen. Speziell wenn ein Unfall auf Gebrechen des Fahrzeugs zurückzuführen wäre, dann hätte man als Versicherter ein Problem.

http://news.toptarif.de/.../

Zitat:

Der Versicherungsschutz ohne TÜV liegt im Ermessen der Kfz-Versicherung.

Du mußt selbst entscheiden, ob Du dich dem Ermessen der Versicherung ausliefern willst.

Gleich geht hier der Moralsturm los. Lass Dich nicht irritieren.

So lange die Ursache für den Unfall nicht ein Mangel ist, der nachweisbar bei der HU aufgefallen wäre, ist das kein Problem.

Hallo, nur weil zwei Monate Überziehung nicht bestraft werden ist Es noch lange nicht erlaubt.

Wenn es in der Überziehungszeit zu einem Unfall kommt und ein Gutachter rausfindet das zb die Bremsen am Arsch sind und es bei funktionierenden Bremsen keinen Unfall gegeben hätte kannst Du einen darauf lassen das die Versicherung Zicken macht. Sie werden zwar dem Gegner den Schaden zahlen wenn Du Schuld bist aber möglicherwiese Regress verlangen.

Bist Du Unschuldig macht es normalerweise nichts Aus, außer wieder das Problem wenn der Unfall mit einem intakten Auto hätte verhindert werden können = Beispiel mit den Bremsen.

Es hat seinen Grund weswegen Polizei und Gutachter sich die HU-Plakette näher anschauen.

Aber kurz, die Versicherung wird Zickig wenn ein Gutachter Mängel findet die sich in Zusammenhang mit dem Unfall bringen lassen.

Wenn Du an einer roten Ampel stehst und Dir rauscht Einer ins Heck wird es keine Rolle spielen, außer beim Wiederbeschaffungswert für das Gutachten. Wenn aber Du einem Stehenden ins Heck rumpelst und es stellt sich raus das die Bremsen defekt sind hast Du die Arschkarte.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. Juni 2015 um 20:42:38 Uhr:

Wenn es in der Überziehungszeit zu einem Unfall kommt und ein Gutachter rausfindet das zb die Bremsen am Arsch sind und es bei funktionierenden Bremsen keinen Unfall gegeben hätte kannst Du einen darauf lassen das die Versicherung Zicken macht.

Dies wäre auch der Fall bei einer noch gültigen HU.

Drehe einfach mal Deinen letzten Bericht herum. Dort findest Du Hinweise wie Du Dich im Straßenverkehr ohne einer gültigen HU zu verhalten hast.

Leider greift eine Owig erst wenn Du länger als 2 Monate über den letzten HU Termin bist. Aus meiner Sicht sehr schade.

Nein, da liegt gar nichts in der Hand der Versicherung!

Die Haftpflicht zahlt "immer"!

Wenn das nicht so wäre, dann gäbe es nicht nur ein paar Euro Strafe für das überziehen, weil das fahren ohne Hafptpflichtversicherung rein von der Rechtsgebung so das "unmöglichste" sein soll was möglich ist!

Es ist doch immer wieder interessant, wenn Leute irgendwelche Laien fragen, anstatt sich die Antwort selbst herauszusuchen. Selbst wenn alle Forenmitglieder nach bestem Gewissen antworten, kommt viel Murx bei rum. Ich selbst hätte fast geschrieben, das man sich mehr Sorgen vor der Polizei machen sollte, als später von der Versicherrung. Aber bevor ich was behaupte lese ich es noch ein mal nach und habe festgestellt, das es bei der 2 Monatsfrist ganz anders aussieht.

http://themen.autoscout24.de/.../hauptuntersuchung-ueberschreitung

Zitat:

@MvM schrieb am 16. Juni 2015 um 09:35:42 Uhr:

 

http://themen.autoscout24.de/.../hauptuntersuchung-ueberschreitung

unglaublich, der zweite Satz bei der Erklärung ist schon falsch.

"ausgebildete Beamte".... Beim TÜV hat noch nie ein einziger Beamter gearbeitet.

Die Prüfer oder Sachverständigen, die bei der TP arbeiten, sind vom Land betraut worden. Sind aber keine Beamte.

Prüfingenieure, welche immer bei einer ÜO arbeiten, sind sogar nicht einmal vom Land betraut.

Zitat:

@MvM schrieb am 16. Juni 2015 um 09:35:42 Uhr:

 

Aber bevor ich was behaupte lese ich es noch ein mal nach

http://themen.autoscout24.de/.../hauptuntersuchung-ueberschreitung

aber bitte nicht dort!

Der Artikel hat mehr falsche Inhalte als jede Stammtischdiskussion zum Thema...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juni 2015 um 20:40:39 Uhr:

Gleich geht hier der Moralsturm los. Lass Dich nicht irritieren.

So lange die Ursache für den Unfall nicht ein Mangel ist, der nachweisbar bei der HU aufgefallen wäre, ist das kein Problem.

So und nicht anders ist es!

Eine abgelaufene HU macht ein FZG nicht automatisch verkehrsunsicher. Eine HU ist eine (sicht) Prüfung, wenn du da vom Hof fährst und wegen defekter Bremse einen Unfall baust, bist du schuld , nicht die Prüforga .

Beim meinem "neuen" Auto das ich im Feb. mit frischen TÜV (ohne erkennbare Mängel !) vom Händler erworben hab, hab ich vor der Anmeldung die Bremsen hinten komplett getauscht weil Beläge runter und Scheiben unter Mindeststärke. Für mich ging das gar nicht. Scheckheft, TÜV und Co sind manchmal nicht das Papier wert, aber in DE stehen ja fast alle auf "Bescheinigungen"... Für Leute die sich auf sowas verlassen müssen ist das schon echt übel.

am 16. Juni 2015 um 23:34

Die HU hat eh keinen Wert. Fällt die Karre 5m später auseinander, kann man die Prüfer trotzdem nicht belangen. Insofern interessiert die Versicherung nur, ob ein sicherheitsrelevantes Teil, das dem Verschleiß unterliegt, nicht getauscht wurde.

Die Chancen das du eienn Nachteil hast stehen 1:1.000.000.000

Ich bin auch gerade dabei meinen TÜV zu überziehen. Muss eigentlich diesen Monat ran aber mach es erst im September und in 2 Jahren dass erst im JAnuar. Ich finde nämlich auch die Plaketten aus den geraden Jahren schöner :P

Zitat:

@pico24229 schrieb am 18. Juni 2015 um 11:11:16 Uhr:

Die Chancen das du eienn Nachteil hast stehen 1:1.000.000.000

Ich sehe regelmäßig Leute, die Scherereien haben weil sie die HU-Frist überzogen haben.

Nicht unbedingt weltbewegende, aber z.B. schon ein verlorener Fahrzeugschein wird gleich viel komplizierter, wenn die HU abgelaufen ist.

Insofern meine ich, dass du da ein paar Nullen zu viel eingesetzt hast.

Zitat:

Ich bin auch gerade dabei meinen TÜV zu überziehen. Muss eigentlich diesen Monat ran aber mach es erst im September

20% mehr zahlen für 12,5% mehr Frist.

Das ist aber schon rein rechnerisch ein Nachteil ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV etwas überziehen und Versicherung