Verwarngeld wegen Falsch Parken????
Schönen guten tag,
Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.
Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.
Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:
Was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Polizei um den Namen der anzeigenden Privat-Person bitten, notfalls mit Anwalt.
Mit welcher Begründung denn? Der Verstoß ist offensichtlich, das Ticket rechtlich sauber, wo soll denn hier üble Nachrede (oder was dir sonst so entfallen ist) stattgefunden haben?
Jeder darf einen Verkehrsverstoß anzeigen, ob das nun ein Privatmensch, eine städtische Hilfskraft, ein Polizist oder der Pfarrer ist.
Normalerweise steht als Zeuge für den Verstoß die ausstellende Person, die kannst du natürlich wegen was auch immer anzeigen. Oder der Nachbar selbst hat angezeigt (wie Knöllchen-Horst), dann steht dessen Name in den Akten und ein Anwalt kann sicher Einsicht nehmen. Wegen eines solchen offensichtlichen Verstoßes aber dem guten Geld auch noch schlechtes hinterherwerfen ist sicher nicht anzuraten.
41 Antworten
Wenn du einen Brief bekommen hast mit Verwarngeld, wird dort Parken verboten sein, fertig.
Du kannst aus Prinzip natürlich dem Volkssport "Anwalt-Jogging" ausüben. Ist ja voll angesagt auch wenn es nur 5€ sind, zahlen wirst du eh.
Ich sehe da schon einen asphaltierten Teil, auf dem du stehst. Das kann man auch mit wenig Phantasie als Gehweg interpretieren. Und da stehst du zumindest mit 2 Rädern drauf. Da ist es auch egal, ob du jemanden direkt oder indirekt oder gar nicht behinderst. Dort ist Parken untersagt.
Zudem gehe ich davon aus, dass wenigstens dieser Teil öffentliche Fläche ist.
Beim nächsten Mal informieren, wo der öffentliche Grund anfängt und im Zweifel näher am Haus parken.
Ich wuerde da auch nicht Parken. Was fuer ein Brief war das?
Zitat:
@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:
Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.
- Ich sehe da sogar einen Geh- und Fahrradweg.
- Wurde dir denn Behinderung vorgeworfen?
- Ist egal, das ist ein Weg für Fußgänger, es sei denn Parken wäre da ausdrücklich erlaubt.
Zitat:
@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:
Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Du kannst Widerspruch einlegen, lohnt aber nicht. Der Weg ist als Gehweg gut zu erkennen, sachlich kannst du wenig argumentieren.
Bei 25 Euro lohnt auch kein Heckmeck, wenn man sich nicht zu 100 % sicher sein kann, dass man obsiegt. Hier würde ich deine Erfolgsaussichten im niedrigen einstelligen Prozentbereich schätzen. Oder noch weniger.
Auf dem Foto sehe ich mehrere Fahrzeuge parken, es wäre vielleicht interessant, ob die Nachbarn auch mit einer Knolle beglückt wurden. Vielleicht bekommt man ja heraus, wer da die Behörden informiert hat.
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Wenns Dir nur ums Prinzip ginge, würdest Du über der Sache stehen, bezahlen und dort nicht mehr parken.
Scheinbar wurmt es Dich aber, dass Du für etwas bezahlen sollst, was Du nicht einsiehst aber im Grunde schon als Verstoß kapiert hast.
Diese Art von Straßen ist typisch für ländliche Gebiete, sieht man vor allem im Osten oft. Und ja, das ist ein Gehweg, auch wenn es nicht so aussieht. Und der "blöde Nachbar" hat vielleicht auch einen Rollator oder gar Rollstuhl und kann wegen Deiner Karre eben dort nicht durch.
Denk bitte nicht nur an Deine Bedürfnisse und deine körperliche Verfassung, es gibt andere, für die sowas eine echte Behinderung darstellt.
Ich bin körperlich noch voll "funktionsfähig", rege mich aber auch immer auf wenn ich sehe, dass ausgerechnet an den Stellen, wo der Bordstein zum leichteren Auffahren für Rollstuhlfahrer abgesenkt wurde der Bordstein von Autos zugeparkt wird.
Für unsereins kein Problem, geht man halt 2 Meter weiter. Für Rollstuhlfahrer kann das unüberwindlich sein.
Klar ist das Gehweg.
Und so stehst du natürlich mitten drauf. Näher an der Straße oder näher am Haus ... wäre zielführender gewesen.
Zahl es und lass gut sein. Der Fehler lag bei dir.
ok verstanden. habe ich mir so gedacht.
und ja der silberne im hintergrund hat auch ein knöllchen bekommen, was ja noch lustiger ist, da er komplett woanders steht. dieses ganze gelände gehört aber immer nch mit zur auffahrt zum grundstück, also das man überhaubt parken kann.
Befahren darf man diese Auffahrt sicher auch, aber eben nicht drauf parken, da es primär ein Gehweg ist.
Klar hat dich da wahrscheinlich jemand blöd von der Seite angemacht, aber es hilft nichts, das ist und bleibt Gehweg.
Zitat:
@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:
Schönen guten tag,Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.
Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Alleine schon bei der Tatsache, das du falsch rum auf dem Gehweg stehst, ist ein Bußgeld fällig, aber auch wenn da kein Gehweg wäre...du stehst noch immer falsch rum.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 8. Juli 2015 um 21:49:32 Uhr:
Alleine schon bei der Tatsache, das du falsch rum auf dem Gehweg stehst, ist ein Bußgeld fällig, aber auch wenn da kein Gehweg wäre...du stehst noch immer falsch rum.Zitat:
@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:
Schönen guten tag,Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.
Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Das scheint nur nicht wirklich viele zu interessieren.
Ich wohne hier in einer großen Kleinstadt (also unter 100.000 Einwohner) und hier ist es so ziemlich überall gang und gäbe, entgegen der Fahrtrichtung zu stehen. Ein Ticket habe ich noch bei keinem gesehen. Aufgeregt habe ich mich darüber schon, weil die Schnapsnasen jedesmal schon halb auf der Fahrbahn stehen, weil sie sonst nichts sehen. Außerdem kreuzen sie dann regelmäßig die Gegenspur.
Zitat:
@kerberos schrieb am 8. Juli 2015 um 21:53:09 Uhr:
Das scheint nur nicht wirklich viele zu interessieren.Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 8. Juli 2015 um 21:49:32 Uhr:
Alleine schon bei der Tatsache, das du falsch rum auf dem Gehweg stehst, ist ein Bußgeld fällig, aber auch wenn da kein Gehweg wäre...du stehst noch immer falsch rum.
Ich wohne hier in einer großen Kleinstadt (also unter 100.000 Einwohner) und hier ist es so ziemlich überall gang und gäbe, entgegen der Fahrtrichtung zu stehen. Ein Ticket habe ich noch bei keinem gesehen. Aufgeregt habe ich mich darüber schon, weil die Schnapsnasen jedesmal schon halb auf der Fahrbahn stehen, weil sie sonst nichts sehen. Außerdem kreuzen sie dann regelmäßig die Gegenspur.
Hängt wohl auch immer von der Kraft ab, welche das Ticket ausstellt...und wie man sich ihr gegenüber verhält 😉
Die "Kraft" hier cruist lieber mit blau-silbernen Autos auf denen lustige blaue Lämpchen monntiert sind umher. Mir ist es aber lieber, wenn sie gelegentlich durch unsere Straßen fahren als irgendwo Falschparker aufzuschreiben. Dafür könnte man die (hier offenbar nicht existenten) Kräfte einsetzen die den ruhenden Verkehr überwachen sollen.
Mir widerstrebt es jedenfalls, falsch herum zu parken, da dreh ich lieber um, auch wenn ich Gefahr llaufe, dass mein Hintermann das anders sieht und mir den Parkplatz wegschnappt.
Was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Polizei um den Namen der anzeigenden Privat-Person bitten, notfalls mit Anwalt.
Diese Person wegen Verleumdung, übler Nachrede und (mir leider entfallen wie der heisst wegen illegaler Verwendung von Fotos und Nummernschildern oder so) anzeigen. In D mache ich das grundsätzlich immer mit den Hobbypolizisten. 2mal wurden diese zu einer Busse + Verfahrenskosten verurteilt. Die machen das nicht mehr.
Du scheinst ja nicht der einzige "Falschparker" zu sein wie auf dem Foto zu sehen.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:
Was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Polizei um den Namen der anzeigenden Privat-Person bitten, notfalls mit Anwalt.
Mit welcher Begründung denn? Der Verstoß ist offensichtlich, das Ticket rechtlich sauber, wo soll denn hier üble Nachrede (oder was dir sonst so entfallen ist) stattgefunden haben?
Jeder darf einen Verkehrsverstoß anzeigen, ob das nun ein Privatmensch, eine städtische Hilfskraft, ein Polizist oder der Pfarrer ist.
Normalerweise steht als Zeuge für den Verstoß die ausstellende Person, die kannst du natürlich wegen was auch immer anzeigen. Oder der Nachbar selbst hat angezeigt (wie Knöllchen-Horst), dann steht dessen Name in den Akten und ein Anwalt kann sicher Einsicht nehmen. Wegen eines solchen offensichtlichen Verstoßes aber dem guten Geld auch noch schlechtes hinterherwerfen ist sicher nicht anzuraten.