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Unfall

Themenstarteram 22. Juni 2015 um 11:49

Hallo,

ich habe einem Wagen (der parkte und unverhofft die Autotür öffnete)

als ich vorbei fahren wollte die Autotür abgefahren.

Wer bitte hat Schuld?

Muß ich so Fahren, dass ich jedezeit rechtzeitig bremsen kann - das sowie so.

(Fährt man aber an geparkten Autos vorbei ist es so gut wie unmöglich

rechtzeitig zu bremsen)

Oder muss der aussteigende Fahre darauf achten, dass man nicht in seine Tür fährt???

Gruß Rogertim

Beste Antwort im Thema

Ich denke auch, dass derjenige, welchem die Tür abgefahren wurde, hier in der Pflicht ist. Er hat eine Sorgfaltspflicht, mit einem abrupten Tür öffnen niemanden zu gefährden. Radfahrer können da ein Lied von singen. Und die sind noch langsamer unterwegs.

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am 22. Juni 2015 um 11:54

Beide hätten aufpassen müssen, wird also auf eine Teilschuld für beide hinauslaufen.

Urteile dafür und dagegen finden sich hier: http://www.verkehrslexikon.de//Module/TuerOeffner.php

am 22. Juni 2015 um 11:55

Normalerweise hat der aussteigende Fahrer darauf zu achten.

Was hat denn die Polizei gesagt?

Gbit eine besondere Sorgfaltspflicht (StVO) beim Ein- und Aussteigen. Hat kürzlich erst ein Oberlandesgericht noch mal bestätigt und dem "Türöffner" die alleinige Schuld zugewiesen. Kommt aber (vermutlich, wie so oft) immer auf den Einzelfall an. Bei deiner Beschreibung eher Alleinschuld des Türöffners.

 

Gruß

Peter

Ja also das fände ich aber nun auch echt bescheuert ich wohne in der Innenstadt soll ich nun also permanent auf der Hut sein fahre ja ständig an parkenden vorbei

Derjenige der die Tür öffnet muss darauf achten das eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Juni 2015 um 13:54:17 Uhr:

Beide hätten aufpassen müssen, wird also auf eine Teilschuld für beide hinauslaufen.

Urteile dafür und dagegen finden sich hier: http://www.verkehrslexikon.de//Module/TuerOeffner.php

Kannst Du ein Beispiel einer Schuldzuweisung nennen, wenn unverhofft die Tür geöffnet wurde ?

Und nicht nur eine Schuldzuweisung wenn die Tür bereits schon eine Weile geöffnet war.

Ich denke auch, dass derjenige, welchem die Tür abgefahren wurde, hier in der Pflicht ist. Er hat eine Sorgfaltspflicht, mit einem abrupten Tür öffnen niemanden zu gefährden. Radfahrer können da ein Lied von singen. Und die sind noch langsamer unterwegs.

am 22. Juni 2015 um 12:48

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. Juni 2015 um 14:27:00 Uhr:

Kannst Du ein Beispiel einer Schuldzuweisung nennen, wenn unverhofft die Tür geöffnet wurde ?

Nachdem ich beim Unfall nicht dabei war und der Gegner höchstwahrscheinlich seine eigene Version erzählt, nämlich dass die Tür schon lange offen war:

AG Kiel v. 07.01.1997:

Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang zwischen Türöffner und Vorbeifahrendem

Zitat:

@timroger schrieb am 22. Juni 2015 um 13:49:22 Uhr:

Hallo,

ich habe einem Wagen (der parkte und unverhofft die Autotür öffnete)

als ich vorbei fahren wollte die Autotür abgefahren.

Herrlich. Das muss ziemlich gescheppert haben. :D

Der der die Tür aufmacht muss sehen das er keinen behindert. Wie meine Vorredner schon sagten.

Andy

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Juni 2015 um 14:48:48 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. Juni 2015 um 14:27:00 Uhr:

Kannst Du ein Beispiel einer Schuldzuweisung nennen, wenn unverhofft die Tür geöffnet wurde ?

Nachdem ich beim Unfall nicht dabei war und der Gegner höchstwahrscheinlich seine eigene Version erzählt, nämlich dass die Tür schon lange offen war:

AG Kiel v. 07.01.1997:

Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang zwischen Türöffner und Vorbeifahrendem

Also kein Beispiel dafür das beide hätten aufpassen müssen wie Du ursprünglich geschrieben hast ;)

am 22. Juni 2015 um 13:29

Soweit ich weiß wird verlangt, beim Fahren einen "Sicherheitsabstand" zu parkenden Fahrzeugen zu halten. Ich kenne aber keine Quelle, die diesen SA in (Zenti)meter verbindlich festlegt und würde vermuten, dass dies in den Entscheidungsspielraum des Richters fällt. Da ich auch mal radfahre kenne ich diese Situationen nur allzu gut, mir hilft da meist erhöhte Aufmerksamkeit und ein 7. Sinn.

Du hast sicher Fotos vom Unfallort gemacht aus denen gut erkennbar ist, wie eng/breit es an der Stelle zugeht, wo du die Tür gerammt hast. Zeugen wären sicher hilfreich um zu bestätigen, wie der Unfall zeitlich ablief, dh ob du hättest ausweichen können oder per Notbremse noch rechtzeitig anhalten.

Wenn du die hintere Tür (nicht Fahrertür) erwischt hast könnte den Fahrzeugführer eine Schuld treffen wenn er seine Mitfahrer nicht vor vorbeifahrendem Verkehrt gewarnt hat. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, und der Schaden an beiden PKWs deine Portokasse ;-) weit übersteigt, würde ich mich beraten lassen.

am 22. Juni 2015 um 13:46

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. Juni 2015 um 15:20:29 Uhr:

Also kein Beispiel dafür das beide hätten aufpassen müssen wie Du ursprünglich geschrieben hast ;)

Die Schadensteilung ist Beispiel dafür, dass beide Schuld sind. Der eine hat die Tür geöffnet, der andere ist zu nah daran vorbeigefahren …

Ohne Nachweis durch Zeugen, dass die Tür wirklich plötzlich geöffnet wurde, wird es schwer, eine 100%ge Unschuld beim TE zu finden. Wenn Aussage gegen Aussage steht, läuft’s auf eine Teilschuld hinaus.

Hast Du Rechtschutz? Wenn ja unbedingt einen Anwalt nehmen. Wenn nein wäre es trotzdem zu überlegen.

 

Viele Grüße

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Juni 2015 um 15:46:43 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. Juni 2015 um 15:20:29 Uhr:

Also kein Beispiel dafür das beide hätten aufpassen müssen wie Du ursprünglich geschrieben hast ;)

Die Schadensteilung ist Beispiel dafür, dass beide Schuld sind. Der eine hat die Tür geöffnet, der andere ist zu nah daran vorbeigefahren …

Ohne Nachweis durch Zeugen, dass die Tür wirklich plötzlich geöffnet wurde, wird es schwer, eine 100%ge Unschuld beim TE zu finden. Wenn Aussage gegen Aussage steht, läuft’s auf eine Teilschuld hinaus.

..aber nicht bei unverhoffter Türöffnung, in der geht es in der gestellten Frage und dort trifft allein die Schuld denjenigen der die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen außer Acht gelassen hat und nicht beide.

Wenn die Tür nun bereits schon länger offen war, oder der Verursacher lügt und dies als Schutzbehauptung sagt, liegen doch völlig andere Tatsachen zugrunde als in der Frage gefragt wurde ;)

am 22. Juni 2015 um 14:01

Ist vor einigen Jahren meinem Vater passiert. Er hatte damals die Tür geöffnet. Obwohl bei ihm an der Tür nur ein Schaden an der Türkante vorhanden war, was darauf schließen könnte das nur einige cm die Tür auf war, war die Schuldfrage völlig klar. Wer die Tür öffnet, trägt die alleinige Schuld.

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