Parken im Wendehammer mit Unfall (Versicherung will nur 75% übernehmen)
Moin,
ich würde gerne mal eure Meinungen hören. Unser Haus steht an einem Wendehammer und haben auf unserem Grundstück nur einen Parkplatz aber 2 Fahrzeuge. Habe also über Nacht mein Fahrzeug im Wendehammer abgestellt und morgens ist jemand vom Pflegedienst beim ausparken gegen meine Stoßstange gestoßen. Gutachter hat den Schaden auf 4000€ geschätzt. Habe nun Post bekommen, dass die Versicherung nur 75% übernimmt, da ich im Halteverbot geparkt habe. Ist das aus eurer Sicht rechtens? Denn ich habe mit meiner Versicherung (Allianz) telefoniert und die meinten, dass ist nicht rechtens und würden die nicht so machen.
Danke für eure Rückmeldungen ä!
85 Antworten
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 28. Mai 2024 um 17:02:58 Uhr:
Von welchem Wendehammer halluzinierst du hier, das ist eine Sackgasse!
Ganz viele Männer dort
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 15:34:15 Uhr:
Behinderung: $1 Absatz 2 StVo:
"... 2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. ..."Ein geparktes Fahrzeug im Wendehammer ist aber eine vermeidbare Behinderung.
Nach der Definition ist jedes auf der Straße geparkte Fahrzeug eine vermeidbare Behinderung...
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Prinzipiell schon.
Aber, du darfst mit Autos ja auch nur an den Stellen parken, an denen die Strasse trotzdem nutzbar bleibt.
Blockierst du mit deinem Auto den Feldweg, ist auch schnell Schluss mit Lustig.
Und so auch beim Wendehammer. Machst du ihn mit deinem geparktem Auto unbenutzbar, ist das was?
Einen Wendehammer gibt es in der StVO nicht. Daher ist das eine ganz normale Straße, deren Nutzung durch ein normales Parken am Straßenrand nicht behindert wird. Wendende Fahrzeuge müssen dann halt notfalls ein bisschen rangieren - damit wird doch aber die Nutzung nicht verhindert
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Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 17:24:25 Uhr:
Und so auch beim Wendehammer. Machst du ihn mit deinem geparktem Auto unbenutzbar, ist das was?
Dann wäre es verboten. Da das aber hier nicht der Fall war, ist es unerheblich.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. Mai 2024 um 19:04:19 Uhr:
... Da das aber hier nicht der Fall war, ist es unerheblich.
Und da bist du dir sicher?
Edit: @franneck1989 Und nicht nur von PKW ausgehen...
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 17:24:25 Uhr:
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]Aber, du darfst mit Autos ja auch nur an den Stellen parken, an denen die Strasse trotzdem nutzbar bleibt.
Blockierst du mit deinem Auto den Feldweg, ist auch schnell Schluss mit Lustig
Es ist in der StVO genau geregelt, wie viel Platz sein muss, zur durchgezogenen Mittellinie oder zur anderen Straßenseite. Sodass man den Verkehr nicht blockiert.
Und der beträgt wieviel, wenn du schon darauf hinweist?
Ja, ich weiß die Zahl.
Der TE kann nachmessen, ob er mit seinem Parken die vorgeschriebene Restbreite unterschritten hat und somit ein Parken dort nicht gestattet ist.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 17:06:54 Uhr:
Vielleicht von dem, von welchem im Eröffnungsbeitrag die Rede ist?
Ich weiß was ein Wendehammer oder Wendekreis ist, du offenbar nicht.
Da gibt es Nachhilfe von dritter Stelle: https://www.adac.de/.../
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 28. Mai 2024 um 21:58:02 Uhr:
Ich weiß was ein Wendehammer oder Wendekreis ist, du offenbar nicht.Da gibt es Nachhilfe von dritter Stelle: https://www.adac.de/.../
Wie kommst du darauf, ich wüßte nicht, was ein Wendehammer ist?
@Luke1637
Das weißt du ganz offensichtlich nicht!
Ohne Verbotsbeschilderung muss man da nur 3,5 m zum Durchfahren freilassen, 3,05m gegenüber von Ausfahrten, so wie man keine abgesenkten Bordsteine zuparken darf, aber da muss keiner wenden können!
Das Ding ist verkehrsrechtlich eine Sackgasse, egal ob es im Volksmund Wendehammer oder Wendekreis heißt.
@Standspurpirat anscheinend ist ein "Wendehammer" mitnichten nur ein umgangssprachlicher Begriff für das Ende einer Sackgasse, sondern erfüllt durchaus einen besonderen verkehrsrechtlichen Zweck.
Oder wie erklärst du ansonsten z B. dieses Urteil? https://www.ra-kotz.de/...es-absoluten-haltverbots-auf-wendehammer.htm
Edit: Alternativ darfst du dir auch gern hier https://www.bussgeldkataloge.de/wendehammer/
noch die Besonderheiten zum Wendehammer erklären lassen.
Dann wird dir vielleicht noch klar, dass er eben NICHT nur eine Sackgasse ist.
Edit 2: Und ein weiterer Link https://www.juraforum.de/lexikon/wendehammer
Darin wird dir dann noch erklärt, dass die Größe des Wendehammers mit den Fahrzeugen, die dort wenden können sollen korreliert.
Wenn diese Fläche aber dann anschließend zugeparkt wird, wie sollen denn die entsprechenden Fahrzeuge dort noch wenden können?
Und welche Besonderheiten sind das nun konkret? Dass die normalen Regeln für das Halten und Parken gelten, so wie in deinem verlinkten Text erwähnt wird, kann es ja nicht sein…
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 29. Mai 2024 um 00:18:27 Uhr:
Und welche Besonderheiten sind das nun konkret? ...
Lass dir den Begriff Wendehammer noch einmal durch den Kopf gehen, dann wirst du die Besonderheit schon noch erfassen.
Und doch, genau die normalen Park- und Halteregeln gelten dort.
Deshalb bin ich ja der Meinung, dass man dort auch ohne Beschilderung in den meisten Fällen (eigentlich immer?) nicht parken darf.
Insbesondere ist es Quatsch an einer solchen Stelle von der normalen Restbreite von 3m ausgehen zu wollen. Weil die Fahrzeuge (max 2,50 breit) dort eben nicht nur geradeaus vorbeifahren sollen, sondern womöglich eine Breite von 16m benötigen, weil sie im Zuge des Wendens quer stehen.
Es mag ja auch noch möglich sein, trotz eines geparkten Wagens dort zu drehen. Aber oft bleibt es ja nicht bei einem Parker. Ganz im Gegenteil. Fängt einer an, steht ganz schnell ein ganzes Rudel dort. Und spätestens dann ist der Wendehammer kein Wendehammer mehr.
Edit: Ich würde einen Wendehammer im Hinblick auf das Parken -trotz seiner Größe- durchaus mit einer Engstelle gleichsetzen wollen.
@Luke1637 hast du dir deine Links auch angeschaut?
Hier wurde explizit ein absolutes Halteverbot beschildert, weil es ja ohne Beschilderung nicht gegolten hätte, https://www.ra-kotz.de/...es-absoluten-haltverbots-auf-wendehammer.htm
Zitat von dieser Seite https://www.bussgeldkataloge.de/wendehammer/:
"Darf man im Wendehammer parken?
Das Parken in einem Wendehammer ist nicht grundsätzlich verboten. Daher gelten normalerweise die üblichen Vorschriften zum Parken und Halten. Sollte jedoch ein entsprechendes Verkehrszeichen ein Parkverbot vorschreiben, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in einem Wendehammer abstellen."