Parken im PKW gekennzeichneten Bereich mit einem Transporter

Renault Master II

Guten Tag zusammen,

meine Freundin wurde heute von einer Anwohnerin auf's Übelste beleidigt und drohte ihr mit der Polizei, weil wir unseren Transporter (Renault Master, 2,6 Tonnen) ja an der Straße geparkt haben, obwohl hier nur PKW's stehen dürfen (Siehe Bild).
Ich selbst habe mir mal die StVo dazu durchgelesen und habe im §12 nichts gegenteiliges gelesen. Kurz und knapp gefragt, hat die Frau Recht, und wir dürfen hier nicht stehen, oder liegt sie im Unrecht?

Ps.: Es wurde keine Einfahrt oder der Gleichen blockiert.

Vielen Dank !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Juli 2020 um 15:28:44 Uhr:



Zitat:

@rosi03677 schrieb am 18. Juli 2020 um 14:22:47 Uhr:


Ein WOMO mit der Eintragung Sonder KFZ Wohnmobil darf da nicht stehen.

Diese Eintragung gibt es sowieso nicht. Wenn, dann gab es Sonst. Kfz Wohnmobil.

Aber die neueren Wohnmobile sind auch geschlüsselt nach der EU-Fzg.-Klasse M1 (Personenbeförderung)

Wie ein Fahrzeug geschlüsselt ist, ist zwar steuerlich relevant, aber für die StVO völlig egal.

Ein Auto, das nicht in erster Linie zum Personentransport ausgelegt ist, sondern auch Umbauten für Übernachtungen hat, ist verkehrsrechtlich ein Wohnmobil - und damit kein Pkw.

Wenn da tatsächlich der Parkplatz nur für Pkw ausgewiesen ist, darf man da mit so einem Fahrzeug nicht parken, egal was im Fahrzeugschein steht.

edit: birscherl war schneller, ich hätte vor dem Antworten vllt mal erst den ganzen Thread lesen sollen

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Hier noch ein Scan des Bescheids

Ccf-000001-li

Die "Sonstigen Erläuterungen" zeigen ja, dass du einen Pkw hast, auch wenn dieser als Lkw zugelassen ist.
Noch ein bisschen was zum Lesen: https://www.kanzlei-voigt.de/.../...-koblenz-vom-28092016-az-10-u-5316

Nur das der PKW eine Ladefläche hat die um etliches länger ist als der Innenraum, habe das fahrzeug als LKW gekauft, es steht LKW in ZB I und ZB II und die Versicherung will auch eine LKW Versicherung verkaufen.
Nicht zuletzt wollte auch ich einen LKW

Nach Widerspruch, Fotos, nachweis des Nutzungszwecks bekam ich auch problemlos dann die LKW Besteuerung.

Und es ist kein Pickup, sondern ein Doppelkabiner LKW mit einer Ladefläche von über 3 Meter

Das ist dann aber wirklich ein Grenzfall.

Grundsätzlich gilt aber schon: Ob man auf einem Parkplatz, der nur für Pkw zugelassen ist, mit einem bestimmten Auto parken kann oder nicht, ist NICHT aus der Zulassung ersichtlich. Dass ein Auto verkehrsrechtlich ein Lkw, steuerrechtlich aber ein Pkw ist, ist ohne weiteres möglich.

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