Parken im PKW gekennzeichneten Bereich mit einem Transporter
Guten Tag zusammen,
meine Freundin wurde heute von einer Anwohnerin auf's Übelste beleidigt und drohte ihr mit der Polizei, weil wir unseren Transporter (Renault Master, 2,6 Tonnen) ja an der Straße geparkt haben, obwohl hier nur PKW's stehen dürfen (Siehe Bild).
Ich selbst habe mir mal die StVo dazu durchgelesen und habe im §12 nichts gegenteiliges gelesen. Kurz und knapp gefragt, hat die Frau Recht, und wir dürfen hier nicht stehen, oder liegt sie im Unrecht?
Ps.: Es wurde keine Einfahrt oder der Gleichen blockiert.
Vielen Dank !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Juli 2020 um 15:28:44 Uhr:
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 18. Juli 2020 um 14:22:47 Uhr:
Ein WOMO mit der Eintragung Sonder KFZ Wohnmobil darf da nicht stehen.
Diese Eintragung gibt es sowieso nicht. Wenn, dann gab es Sonst. Kfz Wohnmobil.
Aber die neueren Wohnmobile sind auch geschlüsselt nach der EU-Fzg.-Klasse M1 (Personenbeförderung)
Wie ein Fahrzeug geschlüsselt ist, ist zwar steuerlich relevant, aber für die StVO völlig egal.
Ein Auto, das nicht in erster Linie zum Personentransport ausgelegt ist, sondern auch Umbauten für Übernachtungen hat, ist verkehrsrechtlich ein Wohnmobil - und damit kein Pkw.
Wenn da tatsächlich der Parkplatz nur für Pkw ausgewiesen ist, darf man da mit so einem Fahrzeug nicht parken, egal was im Fahrzeugschein steht.
edit: birscherl war schneller, ich hätte vor dem Antworten vllt mal erst den ganzen Thread lesen sollen
33 Antworten
Den Renault Master gibt es auch als 9-Sitzer, damit ist er ein Pkw.
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Juli 2020 um 10:32:30 Uhr:
Den Renault Master gibt es auch als 9-Sitzer, damit ist er ein Pkw.
Ja den gibt es. Trotzdem ist er als Nutzfahrzeug deklariert und weiterhin gibt es den dann nur als 3,5to und der TE spricht von 2,6to
Ein Renault Master kann
ein PKW sein oder ein Nutzfahrzeug!
Geht aus der VIN hervor,
da der Master sowohl
Über die Matchboxschiene und auch
Über die Truckschiene verkauft wird!
VIN war irgendwas mit VF1... und VF6...!
MFG
Wenn ihr den thread nochmal aufmerksam lest, werdet ihr feststellen, dass die Art der Zulassung völlig egal ist. Allein der Bestimmungszweck ist entscheidend. Wenn 9 Sitze eingebaut ist, ist’s ein Pkw, egal wieviel Tonnen und egal welche VIN.
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Zitat:
@ktown schrieb am 22. Juli 2020 um 10:03:58 Uhr:
Wieso wird hier beim dem vom TE beschriebenen Fahrzeug plötzlich von einem Wohnmobile bzw. 8-Sitzer gesprochen?
Der TE hat doch eindeutig von einem Transporter gesprochen und damit ist der Käse gegessen.Der Wagen wird übrigens bei Renault rein als Nutzfahrzeug deklariert.
Weil es der TE selbst geschrieben hat:😉
Zitat:
@PhiI9493 schrieb am 18. Juli 2020 um 14:48:21 Uhr:
Zitat:
Ein WOMO mit der Eintragung Sonder KFZ Wohnmobil darf da nicht stehen.
Das sollte ein wichtiger Zusatz sein, das hat unser Fahrzeug nämlich. Gibt es da in der StVo einen Passus dafür, den ich überlesen haben?
Letztlich kommt es nicht darauf an, weil auch ein Wohnmobil dort nicht geparkt werden darf.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Juli 2020 um 11:09:33 Uhr:
Wenn ihr den thread nochmal aufmerksam lest, werdet ihr feststellen, dass die Art der Zulassung völlig egal ist. Allein der Bestimmungszweck ist entscheidend. Wenn 9 Sitze eingebaut ist, ist’s ein Pkw, egal wieviel Tonnen und egal welche VIN.
Wie kommst du darauf, mein Ford pritsche hat auch 7 Sitze und ist ein LKW und kein PKW
Nochmal: Als was ein Fahrzeug zugelassen ist, hat nichts mit dem Parken beim Schild "Pkw" zu tun. Allein der Verwendungszweck ist ausschlaggebend. Wenn dein Ford Pritsche 7 Sitze hat und vorrangig zur Beförderung von Personen und nicht zur Beförderung von Gütern vorgesehen ist, ist er beim Parken ebenfalls als Pkw zu werten. Mit Pritsche wird die Argumentation allerdings ein wenig schwierig, die müsste dann vermutlich dauerhaft abgedeckt sein.
Und bei Nutzung als LKW die Sitze?? (abgedeckt)
Ob der vorrangig für was auch immer benutzt wird, ist doch nicht erkenntlich??
Wenn beispielsweise die Pritsche nicht nutzbar ist, weil abgedeckt, ist der Zweck der Personenbeförderung schon erkennbar. Liegen aber noch Bauschuttreste auf der Pritsche, wird’s schwierig mit der Argumentation.
Es ist doch aber zu einfach das an der Anzahl der Sitze fest zu machen.
Was wäre wenn Bauschuttreste drauf sind und sieben Leute aus dem Wagen aussteigen.
Aber der Zoll macht sich das mit der KFZ Steuer auch so leicht, mehr als drei Sitze = PKW, da kann die Pritsche noch so lang sein.
Geht nur mit Widerspruch, Fahrzeug vorstellen, Fotos einreichen etc.
Dabei steht im Brief eindeutig LKW zum Transport von Gütern.
Aber ist ein anderes Thema
Im § 4 Abs. 4 PBefG steht:
Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.
"Bauart und Ausstattung" mit nutzbarer Pritsche widersprechen dem §4.
Mit gesundem Menschenverstand hat das alles nichts zu tun, es geht hier um Vorschriften.
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Juli 2020 um 12:01:54 Uhr:
Im § 4 Abs. 4 PBefG steht:
Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.
"Bauart und Ausstattung" mit nutzbarer Pritsche widersprechen dem §4.Mit gesundem Menschenverstand hat das alles nichts zu tun, es geht hier um Vorschriften.
Ich weiß, und je nach dem welche Behörde legt das dann gerne so aus wie sie es braucht.
Zitat:
@Gururom schrieb am 22. Juli 2020 um 12:00:20 Uhr:
Aber der Zoll macht sich das mit der KFZ Steuer auch so leicht, mehr als drei Sitze = PKW, da kann die Pritsche noch so lang sein.
Geht nur mit Widerspruch, Fahrzeug vorstellen, Fotos einreichen etc.
Dabei steht im Brief eindeutig LKW zum Transport von Gütern.Aber ist ein anderes Thema
Nein, das WAR ein anderes Thema.
Mittlerweile ist der Zoll bei der Besteuerung daran gebunden, wie die verkehrsrechtliche Beschreibung, also der Eintrag im Fzg.-Schein lautet.
Zitat:
@nogel schrieb am 22. Juli 2020 um 13:24:53 Uhr:
Zitat:
@Gururom schrieb am 22. Juli 2020 um 12:00:20 Uhr:
Aber der Zoll macht sich das mit der KFZ Steuer auch so leicht, mehr als drei Sitze = PKW, da kann die Pritsche noch so lang sein.
Geht nur mit Widerspruch, Fahrzeug vorstellen, Fotos einreichen etc.
Dabei steht im Brief eindeutig LKW zum Transport von Gütern.Aber ist ein anderes Thema
Nein, das WAR ein anderes Thema.
Mittlerweile ist der Zoll bei der Besteuerung daran gebunden, wie die verkehrsrechtliche Beschreibung, also der Eintrag im Fzg.-Schein lautet.
Seit wann??
Ich habe im Ende Mai gerade wieder einen Ford Transit L4 Doppelkabiner zugelassen und bekam genau dieses Argument nur PKW Versteuerung