PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. April 2024 um 09:46:12 Uhr:
Aber in jeder halbwegs normalen Familie gibt es idR nur 2-3 Personen die gefahren sein könnten. Meist ist es noch so (in den meisten Familien die ich kenne), dass Mama immer nur ihren Wagen fährt und Papa immer nur seinen, Töchterchen immer nur den von Mama.
Die Selbstverständlichkeit mit der du davon ausgehst, dass es in einem 3 Personen Haushalt zwei Autos gibt, erstaunt mich. Das ist in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 8. April 2024 um 10:41:12 Uhr:
Wenn ab morgen alle 100% richtig parken, sind die Firmen ratzfatz pleite,oder ?
Und wenn ab morgen jeder, der ein entsprechendes Schreiben bekommt, Widerspruch einlegt auch. Was eindrucksvoll belegt, auf welch tönernen Säulen das Ganze steht.
Man sollte aufpassen und sich nicht nur die genehmen "Rosinen" aus dem Urteil picken.
U.a. wird dort ja begründet dass der "Halter" die Quelle der Besitzstandsstörung beherrscht.
Usw.
Auch wird dort ja klipp und klar aufgeführt dass der (ein) Vertrag zustande kommt (gekommen is) in dem Moment wo de Fahrzeugführer das Fahrzeug abstellt.
Ach ja.... und das wesentliche: Natürlich wurde eindeutig bejaht dass die Unterlassungserklärung und die damit verbundenen Kosten bei Zuwiderhandlung zulässig ist.
Ergo: Viel Spaß damit :-)
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. April 2024 um 10:55:54 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. April 2024 um 09:46:12 Uhr:
Aber in jeder halbwegs normalen Familie gibt es idR nur 2-3 Personen die gefahren sein könnten. Meist ist es noch so (in den meisten Familien die ich kenne), dass Mama immer nur ihren Wagen fährt und Papa immer nur seinen, Töchterchen immer nur den von Mama.Die Selbstverständlichkeit mit der du davon ausgehst, dass es in einem 3 Personen Haushalt zwei Autos gibt, erstaunt mich. Das ist in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel.
In meinem Umfeld ist das so. Sogar oft mehr als 2. Aber selbst wenn es nur 1 ist - bei 3 Personen die Zugriff haben weiß man eben, der Schuldige ist innerhalb dieser 3 Personen. Da ist es für mich echt nur Drückebergerei wenn drauf herum reitet nicht zu wissen wer gefahren sein. Sorry, das ist halt ...
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. April 2024 um 10:38:09 Uhr:
Und? Auch mit Händen und Füßen gewehrt und gesagt 'ichnnix wissen '? Ich habe ein Auto?😉
Tatsächlich nein. Geärgert? Ja, tierisch! Aber es war letztlich bei meiner Frau sehr klar, weil die tw nicht mal eine Parkscheibe im Wagen hatte und auf einen Schmierzettel Zeiten drauf schreibt. Warum sollen wir uns da drücken? Und bei mir war es auch klar, ich wars. Da reiße ich mich nicht herum damit, irgendwelchen Schmu zu betreiben um die 25€ nicht zahlen zu müssen.
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 08. Apr. 2024 um 09:46:12 Uhr:
steht ein fremdes Auto auf Deinem Hof mit dem Zettel "bin in 2h wieder zurück".
Haha, machst Tor zu und hängst nen Zettel dran..."öffnet in 2h". 😁
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 8. April 2024 um 12:05:17 Uhr:
Haha, machst Tor zu und hängst nen Zettel dran..."öffnet in 2h". 😁
Gruß jaro
Keine so gute Idee.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. April 2024 um 09:15:54 Uhr:
Zitat:
@Avimld schrieb am 31. März 2024 um 21:58:38 Uhr:
Möchte der Grundstückseigentümer etwas verbieten, muss er dies entsprechend informieren.Also kann ich frei auf jedem privaten Grundstück und vor jeder Garage parken, wo kein "Parken verboten" Schild dran steht? Gehts noch?
Eigentlich ist es genau anders rum: wenn etwas nicht per Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist, dann ist Privatgrund grundsätzlich Tabu. Und auch ein Supermarktparkplatz ist ein Privatgrundstück.
Seien Sie dann nicht überrascht, wenn auch Sie von diesem wunderbaren Unternehmen eine Geldstrafe erhalten. Wenn Sie beispielsweise einen Brief von ihnen erhalten, dass der Eigentümer des Parkplatzes die Marke Mercedes nicht mag und Sie daher gegen die Vertragsbedingungen verstoßen haben, indem Sie Ihren Mercedes auf einem Privatparkplatz abgestellt haben. Über das Mercedes-Verbot wird natürlich nirgends geschrieben. Nach Ihrer Logik muss dieser Zustand nicht angezeigt werden; er sollte für eine so unglaublich verantwortungsbewusste Person wie Sie offensichtlich sein.
Halten Sie es nicht für Unsinn, eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen zu verhängen, wenn der Gegenpartei nicht alle diese Bedingungen mitgeteilt werden?
Es gibt nichts Einfacheres, solche Schilder anzubringen und alles wird klar und verständlich sein. Doch offenbar benötigt die Parkraumüberwachungsgesellschaft etwas anderes als einen Parkplatz, der während der Geschäftszeiten nicht voll belegt ist. Nämlich Geld. Darüber hinaus weiß der Eigentümer des Parkplatzes offenbar nicht einmal, dass die Firma ParkDepot Geldstrafen für das Parken außerhalb der Geschäftszeiten verhängt, denn für Aldi ist das nicht wichtig, sie haben es nicht verboten. Sobald ich eine Antwort von ihnen erhalte, werde ich sie posten.
Die Frage würde ich aber nicht unbedingt Aldi stellen, da oft der entsprechende Markt gar nicht Besitzer des Grundstücks ist. Die Frage müsste an die Partei gehen, welche die Parkraumüberwachungsgesellschaft beauftragt hat. Wie gesagt muss dies nicht unbedingt der angrenzende Markt sein 😉
Edit - wurde zwar schon alles genannt aber ich finde der ADAC fasst es inkl. der Urteile hier sehr gut zusammen (kamm ggf. auch schon): https://www.adac.de/.../
Zitat:
@real_Base schrieb am 8. April 2024 um 15:11:44 Uhr:
Die Frage würde ich aber nicht unbedingt Aldi stellen, da oft der entsprechende Markt gar nicht Besitzer des Grundstücks ist. Die Frage müsste an die Partei gehen, welche die Parkraumüberwachungsgesellschaft beauftragt hat. Wie gesagt muss dies nicht unbedingt der angrenzende Markt sein 😉
Es könnte interessant sein zu sehen, was sie sagen. Ich denke, es ist ohnehin wichtig, dass sie darüber Bescheid wissen. Es liegt wahrscheinlich immer noch in ihrem Interesse, nicht alles in den Wahnsinn zu treiben.
Zitat:
@marakuhja schrieb am 7. April 2024 um 23:30:34 Uhr:
Ich habe mich schon immer gefragt, wie das beim Motorrad ist. Da kann ich ja schlecht eine Parkscheibe oder ein Ticket hinlegen ohne, dass es geklaut wird / wegfliegt.
In Google einfach "Parkscheibe Motorrad" oder "Parkschein Motorrad" eingeben.
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. April 2024 um 09:15:36 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 22:15:11 Uhr:
Ich verstehe nicht, wie man das Urteil derart falsch verstehen kann.Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.
Ich glaube eher, dass wir das Urteil unterschiedlich lesen. In so einem hartnäckigen Fall wie bei dir sollte man als Parkraumbewirtschafter aber tatsächlich von einer Vertragsstrafe absehen und gleich eine Unterlassungserklärung verlangen. Die ist nämlich zweifelsfrei auch gegenüber dem Halter durchsetzbar und mit deutlich höheren Kosten verbunden - vor allem nach einer erneuten Zuwiderhandlung.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. April 2024 um 18:02:07 Uhr:
Ich glaube eher, dass wir das Urteil unterschiedlich lesen. In so einem hartnäckigen Fall wie bei dir sollte man als Parkraumbewirtschafter aber tatsächlich von einer Vertragsstrafe absehen und gleich eine Unterlassungserklärung verlangen. Die ist nämlich zweifelsfrei auch gegenüber dem Halter durchsetzbar und mit deutlich höheren Kosten verbunden - vor allem nach einer erneuten Zuwiderhandlung.
Lieber Rockville, bitte sei doch so nett, und erkläre dem Forum, was an meiner Erläuterung nicht korrekt ist. Das ist vollkommen unmissverständlich. Sieh das doch einfach mal ein.
Und zum Thema Unterlassungserklärung:
Erstens kostet mich das erst mal exakt 0€ wenn eine solche von mir verlangt wird.
Zweitens muss ich das nicht unterschreiben.
Drittens wird der Marktbetreiber hoch erfreut sein, wenn der Bewirtschafter Kunden aussperrt.
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. April 2024 um 18:22:12 Uhr:
bitte sei doch so nett, und erkläre dem Forum, was an meiner Erläuterung nicht korrekt ist. Das ist vollkommen unmissverständlich. Sieh das doch einfach mal ein.
Es hätte schon vor 10 Seiten geklärt sein können, wenn du dann nicht wieder etwas falsches behauptet hättest. Interpretiere meinetwegen die Rechtsprechung so, wie du es für richtig hältst.
Auch deine Ausführungen zur Unterlassungserklärung stimmen wieder nicht. Du kannst dir ja zu dem Thema auch wieder Rechtsprechung heraussuchen. Ich glaube nicht, dass die Diskussion hier im Forum noch etwas bringt, weil du einfach zu falschen Schlussfolgerungen kommst.
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. April 2024 um 18:22:12 Uhr:
Und zum Thema Unterlassungserklärung:
Erstens kostet mich das erst mal exakt 0€ wenn eine solche von mir verlangt wird.
Zweitens muss ich das nicht unterschreiben.
Drittens wird der Marktbetreiber hoch erfreut sein, wenn der Bewirtschafter Kunden aussperrt.
Uh, also in dem Urteil wird ja der Unterlassungserklärung mit Androhung einer Vertragsstrafe bei Wiederholung stattgegeben.
Demnach handelt es sich um eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung.
Ich weis ja nicht wie du da auf den Trichter kommst dass dich diese nix kostet ?!
Klar, die Vertragsstrafe wird nur bei Wiederholung fällig. Aber alleine für die mit der Unterlassungserklärung i.d.R. verbundene Abmahnung (die dann wiederum die Anwaltskosten beinhaltet) wirst du erheblich mehr zahlen müssen als die vorige, zu Recht erhobene, Vertragsstrafe.
Also auch hier dann: Viel Spaß!
Noch mehr Spaß dann wenn du dich weigerst die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Dann dürfte eine Unterlassungsklage erfolgen.
Da fann noch mehr Spaß:-)
Und wenn der/die Marktbetreiber derart viele (angebliche) Kunden verlieren würden kannst dir sicher sein dass die Parkraumbewirtschaftung schon längst obsolet wäre.
Also können all die infantilen "Mimimi... dann kauf ich woanders ein. Äääätsch" wohl weder in der Mehrzahl sein noch die tollen Umsatzbringer die sich irgendwo im Umsatz merkbar niederschlagen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. April 2024 um 18:26:33 Uhr:
Ich glaube nicht, dass die Diskussion hier im Forum noch etwas bringt, weil du einfach zu falschen Schlussfolgerungen kommst.
Ich finde die Diskussion sehr interessant. Noch interessanter wäre sie, wenn du so nett wärst, die falschen Schlussfolgerungen zu benennen.
Bisher kam von dir nämlich nichts konkretes, was ich etwas schade finde.