PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
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Zitat:
@Bytemaster schrieb am 29. März 2024 um 20:47:43 Uhr:
Zitat:
@Avimld schrieb am 29. März 2024 um 19:09:30 Uhr:
Wenn es verboten ist und deutlich sichtbar ist, dann ist es natürlich unmoralisch; wenn es kein Verbot gibt, dann ist es unmoralisch, dafür eine Geldstrafe zu verhängen.
Achso, nur weil etwas nicht explizit verboten wird, ist es automatisch erlaubt? Wozu ist ein Supermarktparkplatz wohl da? Das die Leute die Einkaufen gehen da parken können, oder das die Besucher und Anwohner der Nachbarschaft dort parken können? Sonst wird immer danach gerufen, das man den Leuten mehr Eigenverantwortung usw geben und nicht alles haarklein regeln soll. Leider gibt es in unserer Gesellschaft immer mehr Asoziale, die sowas dann ausnutzen. Das sind aber genau die gleichen, die dann rum schreien, bzw. Forenbeiträge erstellen und meinen sie wurden abgezockt oder sich dann beschweren, wenn es auf Parkplätzen ohne eine solche Regelung für sie keinen freien Parkplatz mehr hat.
Möchte der Grundstückseigentümer etwas verbieten, muss er dies entsprechend informieren. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es bei Privatgrundstücken keine allgemeinen Regeln gibt, die für jedermann verständlich sind, wie zum Beispiel StVO, und jeder Eigentümer beliebige Regeln festlegen kann. Sie können kein Bußgeld für Verstöße gegen die Vertragsregeln erheben, wenn im Vertrag nichts über 24 Stunden am Tag steht. Es handelt sich dann nicht um eine Geldbuße der Ordnung halber, sondern um eine Geldstrafe um der Geldstrafe willen. Was soll mir diese Geldbuße lehren, dass Regelverstöße verboten sind? Ich weiß das bereits und halte mich an die Regeln, das ist die einzige Geldstrafe seit 5 Jahren und es ist irgendwie seltsam. Aber ich komme definitiv zu dem Schluss, dass dieses Unternehmen seinen Fehler nicht eingestehen kann. Ich werde in Zukunft jeglichen Kontakt zu ihr und den von ihr verwalteten Parkplätzen meiden. Denn es ist nicht klar, was ihnen beim nächsten Mal sonst noch ein Bußgeld einfallen wird.
Ich achte immer sehr genau darauf, wo ich parke, und dieses Mal war da keine Ausnahme. Nachdem ich mich vergewissert hatte, dass es am Sonntagnachmittag kein Stehverbot gab, traf ich diese Entscheidung; ein paar Dutzend andere dort geparkte Autos sprachen über die Richtigkeit. Ich habe auch dafür gesorgt, dass der Bäckerei nicht mehr geöffnet hat (beim Aldi war schon klar, dass er sonntags geschlossen hat)
@Avimld …Naja….“DAS Unternehmen“ und DER Grundstückseigentümer werden über deine Sanktionen hinwegkommen.
Und dazu….
Zitat:
… …… Ich habe auch dafür gesorgt, dass der Bäckerei nicht mehr geöffnet hat, (beim Aldi war schon klar, dass er sonntags geschlossen hat)
ich bin beeindruckt…..
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 31. März 2024 um 17:09:59 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 31. März 2024 um 08:17:16 Uhr:
Dafür gibt es aber,wie bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldbescheiden,die Möglichkeiten des schriftlichen Widerspruchs.
Aber hier immer verallgemeinernd von Raubrittertum und Abzocke zu schreiben zeigt doch mittlerweile echt den moralischen Verfall unserer Gesellschaft.
...
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Bist du diesen Weg mal gegangen ? Hm, ist ne dumme Frage - natürlich nicht.
Ich bin es aber mal. Das ist ein langer, steiniger, beschwerlicher Weg, der noch dazu durchaus teuer werden kann. Was meinst du wieviel andere diesen Weg gehen ? Ich sage dir: Wenige. Warum ? Weil sie lieber frustriert die Strafe zahlen, anstatt den anderen Weg zu gehen.Das "Raubrittertum" ist nicht verallgemeinert, sondern bezieht sich auf ganz genau sowas. Heckenschützen, die dich auflauern. Einfach, sicher und ergiebig. Sich einfach nur hinsetzen, auf Opfer warten, und kassieren. Es ist die Art des machens, was Worte wie Abzocke mit sich bringen.
Und jetzt komm mir nicht mit "Vertragseinhaltung"
Natürlich muss man seinen Vertrag einhalten. Ich denke, dass weiß auch jeder der hier tippt.Gruß Jörg.
Dem TE war wohl nicht so wirklich klar das er seine Seite des Vertrages einzuhalten hat.
Stimmt,ich habe noch nie widersprochen,hatte bisher auch keinen Grund dazu.
Den einzigen Brief,den ich bisher erhalten habe,war wegen meiner Frau.
Sie hat diesen Fehler begangen,ich bin dafür eingestanden und habe bezahlt.
Danach habe ich mir eine elektronische Parkuhr gekauft,meiner Frau geraten etwas besser auf die Schilder zu achten,mache selbst immer ein Foto vom Fahrzeug in der Parkbucht und habe nie mehr etwas von solchen Bewirtschaftern gehört.
Auch das mit den Heckenschützen ist doch kein Argument,selbst das Ordnungsamt lauert doch teilweise Sündern auf die nur wenige Minuten überziehen oder auf der weisen Linie stehen.
Ist scheiße,Aber dummerweise legitim.
„Abzocken“ kann man ja auch nur Leute die sich nicht an die Regeln gehalten haben.
Was mir da viel eher auf den Sack geht ist die Vermarktung mancher Plätze wo es gar nicht nötig wäre,aber das ist nun mal so.
Das Wasser gräbt man denen halt nur ab wenn man denen die Grundlage entzieht,also dafür sorgt das sie nichts verdienen können.
Ich trage dazu bei indem ich mich an die Regeln halte,wegen mir wären die dann bald pleite.
Können ja alle mitmachen,dann wäre das Thema bald durch.
Ich glaube doch das der Anteil derer die zu unrecht einen Brief bekommen haben sehr sehr klein ist.
Und einige davon haben sich sehr erfolgreich gewehrt,so z.B. das die meisten Betreiber ihre komplette Beschilderungen ändern mussten.
Es geht also,auch wenn es der steinige Weg ist.
Das ist er rechtlich woanders aber meist auch.
Zitat:
@Avimld schrieb am 31. März 2024 um 21:58:38 Uhr:
Möchte der Grundstückseigentümer etwas verbieten, muss er dies entsprechend informieren.
Also kann ich frei auf jedem privaten Grundstück und vor jeder Garage parken, wo kein "Parken verboten" Schild dran steht? Gehts noch?
Eigentlich ist es genau anders rum: wenn etwas nicht per Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist, dann ist Privatgrund grundsätzlich Tabu. Und auch ein Supermarktparkplatz ist ein Privatgrundstück.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 31. März 2024 um 17:09:59 Uhr:
...
Das "Raubrittertum" ist nicht verallgemeinert, sondern bezieht sich auf ganz genau sowas. Heckenschützen, die dich auflauern. Einfach, sicher und ergiebig. Sich einfach nur hinsetzen, auf Opfer warten, und kassieren. Es ist die Art des machens, was Worte wie Abzocke mit sich bringen.Und jetzt komm mir nicht mit "Vertragseinhaltung"
Natürlich muss man seinen Vertrag einhalten. Ich denke, dass weiß auch jeder der hier tippt.Gruß Jörg.
Warum dann deine Verbitterung gegenüber denjenigen, die dafür sorgen, dass der Vertrag eingehalten wird?
Deine Bezeichnung ist vollends daneben.
Deren Gebahren mag nicht schön sein, aber es ist rechtens. Schließlich verpflichtet sich der Parkende zu einer bestimmten Zeit wieder weg zu sein bzw. nachzuzahlen.
Einfach an die Regeln halten und das von dir abwertend bezeichnete Verhalten geht nicht.
Jeder ist da seines Glückes Schmied
Die Akademiker von heute sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.
Jetzt muss ich für mein Privatgrundstück erstmal Schilder parken verboten besorgen.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 1. April 2024 um 09:29:06 Uhr:
Deren Gebahren mag nicht schön sein, aber es ist rechtens.
Es mag rechtens sein, aber ich sehe das so, dass die von mir verlangen, dass ich mich korrekt verhalte. Das ist legitim (dass die sich das genaue Gegenteil wünschen, steht auf einem anderen Blatt).
Im Gegenzug verlange ich ebenso ein korrektes Verhalten, indem diese Leute sich an den Fahrer und nicht pauschal an den Halter wenden. Wenn die den Fahrer nicht ermitteln können, ist das am allerwenigsten mein Problem.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ja, eben. Und auf die Halterhaftung dürfen sie auch nicht zurück greifen.
Das Ganze funktioniert nur durch Einschüchterung.
So funktioniert das System von Strafen. Manche brauchen das bis zum Ende, anderen reicht die Androhung.
Da gibt es nur eines.
Einfach an die Vorgaben halten.
Sehe da das Problem nicht.
Das angeprangerte Problem ist doch ein selbst geschaffenes. Wir hätten das Problem nicht, wenn die Egoisten nicht wären.
Ich bin mir sicher, dass es unattraktiv wird, wenn keiner mehr falsch parkt.
@Melosine
Falsch.
Laut BGH muss der Halter im Rahmen der „sekundären Darlegungslast“ vortragen, wer als Nutzer des Pkw im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kam.
Der Halter ist heute eben nicht pauschal aus der Nummer raus.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 1. April 2024 um 10:47:29 Uhr:
Ich bin mir sicher, dass es unattraktiv wird, wenn keiner mehr falsch parkt.
Das wird immer so sein. Oder werden Blitzer abgebaut, weil keiner mehr zu schnell fährt?
Bei Geschwindigkeitskontrollen sieht die Sache aber aus zwei Gründen etwas anders aus:
Erstens birgt zu hohe Geschwindigkeit immer ein Gefahrenpotential und zweitens fließen die Einnahmen in den Säckel der Kommunen, was wiederum indirekt der Allgemeinheit zu Gute kommt.
Beim System der Parkraumbewirtschaftung profitiert nur eine Partei.
Eine Partei verliert, nämlich die Kunden, die dort parken.
Eine Partei merkt von der ganzen Sache nichts, nämlich der Marktbetreiber. Denn es wird ja nach wie vor „falsch“ geparkt, sonst wären die Bewirtschafter nicht zu gegen.
Gut, der Marktleiter muss sich evtl. um aufgebrachte Kundschaft kümmern.
Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass ohne zweifelsfreie Ermittlung des Fahrers keinerlei rechtliche Grundlage für irgendwelche Forderungen besteht und Zahlungen häufig durch Vollstreckungsdrohungen erwirkt werden, muss man sich zwangsläufig fragen, wie man solche Praktiken für gut heißen kann.
Vielleicht führst Du Dir mal die Rechtmäßigkeit des BGH Urteils vor Augen.
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2019164.html
Ist nichts anderes als im öffentlichen Raum.
Du zahlst ohne Zicken als Halter,oder nennst den Fahrer der dann Post bekommt,widersprichst und hast Glück das nichts mehr kommt oder bekommst den nächsten Brief.
Und als Kunde kann ich,je nach Standort, nur gewinnen.
Nämlich die Wahrscheinlichkeit das es dort einen freien Parkplatz gibt.