PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 17:09:17 Uhr:
Es gilt, dass die Forderung an den Fahrer gehen muss.
Das geht aus dem mehrfach verlinkten BGH Urteil eindeutig hervor.
Ich verstehe nicht, wie man das Urteil derart falsch verstehen kann. Schon der Beginn des Leitsatzes "Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf erhöhtes Parkentgelt haften" zeigt doch, dass du falsch liegst. Und unter welchen Voraussetzungen das gilt, geht aus dem Volltext hervor.
na wenigstens kann er anscheinend Spaß vertragen, immerhin etwas.🙂
Auch wenn ich seine sonstigen Einlassungen keineswegs teile.
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Ich habe mich schon immer gefragt, wie das beim Motorrad ist. Da kann ich ja schlecht eine Parkscheibe oder ein Ticket hinlegen ohne, dass es geklaut wird / wegfliegt.
Eigentlich ganz simpel….
Da gelten in ausgewiesenen Zonen die gleichen Anforderungen wie für PKW.
Gegen‘s klauen oder wegfliegen hast du „geeignete“ Maßnahmen zu treffen….
„echte Biker können das“ 😎
Früher(TM), zu meiner Moped-Zeit, habe ich immer die Parkscheibe aus dem Seitenfach oder das Parkticket unter den Sitzriemen auf der Sitzbank geklemmt.
Bei Wind und Wetter ist es mir nicht einmal abhanden gekommen. Auch nicht durch Diebstahl.
Soll nicht heißen, dass es nicht immer so ist und Bekloppte gibt es nunmal überall - aber ein Beweisfoto, wie es der ADAC, aus dem Link über mir, empfiehlt ist auch schnell gemacht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 22:15:11 Uhr:
Ich verstehe nicht, wie man das Urteil derart falsch verstehen kann.
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.
Der BGH hat in der Sache gar kein Urteil gesprochen, sondern den Fall zurück an das Landgericht verwiesen. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.
Der BGH hat mit der Zurückweisung folgendes festgestellt:
Eine pauschale Forderung an den Halter ist nicht zulässig.
Dadurch hat der BGH das Urteil des Landgericht bestätigt.
und
Eine Benennung des Fahrers ist für den Halter zumutbar.
Dies ist aber für das Landgericht nicht bindend. Es kann die Benennung des Fahrers einfordern, muss das aber nicht.
Wie der konkrete Fall ausgegangen ist, wissen wir nicht.
Was bedeutet das nun für den Bewirtschafter?
Er darf nach wie vor keine Forderung an den Halter richten.
Wenn er im Falle eines Widerspruchs den Klageweg wählt, ist der Ausgang höchst ungewiss.
Erstens muss die Klage zugelassen werden, was bei Bagatellen beileibe nicht immer der Fall ist.
Zweitens muss der Richter die Benennung des Fahrers einfordern, was er aber nicht muss.
Drittens muss, falls der Richter die Benennung des Fahrers einfordert, diese auch verwertbar sein.
Wenn der Halter beispielsweise aussagt, er wäre zum fraglichen Zeitpunkt außer Landes gewesen und es könne entweder seine Frau oder seine Tochter gewesen sein, dann ist er seiner Auskunftspflicht nachgekommen, aber der Fahrer steht halt immer noch nicht fest.
Mir ist klar, dass du den dritten Punkt als moralisch verwerflich betrachtest, was ich in Teilen nachvollziehen kann.
Aber das spielt keine Rolle. Denn auch wenn der Richter dies ebenfalls so sieht, sind ihm die Hände gebunden.
Sippenhaft ist bei uns zurecht nicht zulässig.
@Melosine
Deine ganzen Ausführungen haben doch nur ein Ziel - gegen Regeln verstoßen ohne dafür haftbar zu sein. Wie schon vorher gesagt wurde, weißt Du idR wer in frage kommt. Und wenn es entweder Deine Frau oder Deine Tochter gewesen sein könnte, Du das aber nicht näher benennen "kannst", so hat das nur einen Grund: nicht zahlen zu wollen. Und ja, ich finde das moralisch verwerflich (was nett formuliert ist). Wenn irgendwo 50 Personen mit der Karre fahren - ok, dass man da nicht unbedingt scharf drauf ist zu zahlen verstehe ich uU noch. Aber in jeder halbwegs normalen Familie gibt es idR nur 2-3 Personen die gefahren sein könnten. Meist ist es noch so (in den meisten Familien die ich kenne), dass Mama immer nur ihren Wagen fährt und Papa immer nur seinen, Töchterchen immer nur den von Mama. Und dann kommst Du mit dieser blöden Nummer, die nur ein Ziel hat: eine berechtigte Vertragsstrafe nicht zu zahlen. Das mag Dein Recht sein - ich finde es eben wie viele andere auch "moralisch verwerflich".
Vielleicht bin ich auch etwas empfindlicher, ich wohne in der Nähe eines Veranstaltungsortes. Was meinst Du, was hier manchmal los ist ... fährst mal kurz weg, hast das Hoftor offen, kommst wieder = steht ein fremdes Auto auf Deinem Hof mit dem Zettel "bin in 2h wieder zurück". Wer braucht solche Arschlöcher, die sich nicht drum scheren was privates Gelände ist?
Der Richter wird das nicht erst müssen am Ende. Sondern der Parkplatzbetreiber fordert das ein - zwingen kann einen dann nur der Richter, bis dahin hätte man kostenmäßig die Parkzeit noch einige Male überschreiten können. Wenn man den Fahrer angeben muss, dann hat der Parkplatzbetreiber eben ein Recht auf Nennung desselben.
Es gibt da einen Ausweg. Man benennt mehrere mögliche Fahrer oder man benennt den einen und der behauptet auch wieder, das Auto weiterverliehen zu haben. Ob das sich lohnt für 20,- Euro sei dahingestellt.
Ich bin da gespaltener Meinung. Einerseits ja, die Regeln... Andererseits basiert das System auf den Strafgebühren, teilweise wird mit Abschleppdiensten zusammengearbeitet oder es sind sogar dubios verschachtelte Firmen. Ohne Bewachung wird andererseits der Parkplatz von Nichtkunden ausgenutzt - und offen gestehen muss man, dass erst diese Unart der Menschen zur Notwendigkeit von Bewachung führt und das dann eben solch unseriösen Geschäften Tür und Tor öffnet.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 8. April 2024 um 09:54:53 Uhr:
[...] und das dann eben solch unseriösen Geschäften Tür und Tor öffnet.
Wobei sich dann aber in diesem und anderen ähnlichen Threads herausstellt, dass die Forderung durchaus berechtigt war. Dann kommen aber jede Menge Beiträge um die Ecke "dem Cousin eines Schwagers unseres Hausmeisters ist es passiert, dass...".
Wie gesagt. Ich halte die Stories, dass es massenhaft Forderungen gibt weil die Parkscheibe zwei mm zu schmal war, weil der Parkende sein Ticket erhalten hat, während der gerade den Parkschein gezogen hat, weil das Auto 5 cm neben der Mitte zwischen den Linien stand, für Scheißhausparolen. Komischerweise ist das nie einem hier schreibenden direkt passiert, immer nur anderen vom Hörensagen. Ein Beleg dazu wurde auch noch nie erbracht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. April 2024 um 10:11:17 Uhr:
Ich halte die Stories, dass es massenhaft Forderungen gibt weil die Parkscheibe zwei mm zu schmal war, weil der Parkende sein Ticket erhalten hat, während der gerade den Parkschein gezogen hat, weil das Auto 5 cm neben der Mitte zwischen den Linien stand, für Scheißhausparolen. Komischerweise ist das nie einem hier schreibenden direkt passiert, immer nur anderen vom Hörensagen. Ein Beleg dazu wurde auch noch nie erbracht.
So sehe ich das auch. Ich bin manchmal auch eher "großzügig" was Parken anbelangt, meine Frau eh. Wir haben die letzten Jahre (und damit meine ich nicht 2-3, sondern deutlich mehr) 2x so einen Schrieb von der Parkplatzbewirtschaftung erhalten. 1x war es klar - um die zeit an dem Ort konnte es nur meine Frau gewesen sein, beim anderen Mal war es klar ich war es.
wenn alle sich an Regeln halten würden bräuchte man keine Gefängnisse, kein Ordnungsamt, keine Blitzer...