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Panorama-Schiebedach. Erfahrungen?

VW CrossTouran (1T), VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 23. Dezember 2013 um 9:30

Hallo Zusammen.

Wer so ein Panorama-Schiebedach hat, wuerden sie es weiterempfehlen bzw. beim naechsten Fahrzeug kaufen?

Vom Raumgefuehl gefaellt mit Panoramadach super, was mich aber verunsichert sind "zahlreiche" Forum-Topics wie "undichtes Schiebedach"/"das Dach klemmet"/ etc. Sind solche Probleme eher Ausnahmefaelle? Oder wenn man es orderntlich pflegt (z.B. Dichtungen), dann ist alles in Ordnung?

Gruesse,

A.

Beste Antwort im Thema

Mann Braucht auch keinen Anlasser. Früher gab es eine Kurbel!

Mfg und allen einen guten Rutsch Karsten

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am 8. April 2015 um 2:13

Zitat:

@memmert schrieb am 5. April 2015 um 22:45:32 Uhr:

Triumph,

nichts anderes habe ich doch geschrieben. Das Autohaus hat einem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zugestimmt (weil VW diesem Rücktritt nicht zugestimmt hat). Dies ändert an der Sachlage für mich aber nichts. Aufgrund eines doch vorhandenen Risikos (und einem unbekannten Faktor Zeit) habe ich das Autohaus nicht verklagt.

Das Risiko eines Rücktritts trägt das Autohaus; da sich aber VW an den Kosten beteiligt handelt ein Autohaus nach Vorgabe von VW.

Zurück zum Panoramadach: Wenn es dumm läuft, ist auch nach mehrmaliger Undichtigkeit ein Rücktritt trotz dieses erheblichen Mangels nicht einfach. Problematisch wird es, wenn keine Garantieverlängerung zur Reparaturkostenübernahme besteht.

Naja, und genau das stimmt eben nicht!!

VW hat damit absolut gar nichts zu tun!

Sehen wir das mal aus Sicht des Händlers:

Wenn Du Apple iPhones in Deutschland an Privat verkaufen würdest, dann wärst Du bei Problemen (die es da ja derzeit ganz massiv gibt) in der Pflicht, und nicht Apple selbst. Du kannst höchstens versuchen, als "Vertragshändler" Dein Geld von Apple im Rahmen der von Apple gewährten Garantie zurückzubekommen!! Doch als Händler hast Du da schon von Anfang an schlechte Karten!

Du bist halt das Risiko eingegangen, ein Produkt in den sogenannten "Verkehr" zu bringen. Deswegen bist Du in dem Fall auch derjenige, der die Sachmängelhaftung nach deutschem Recht zu leisten hat!

Was der Hersteller dazu sagen will, ist vollkommen irrelevant! Diese gesetzliche Gewährleistung bezieht sich immer auf den Übergang vom letzten gewerblichen Verkäufer auf den ersten privaten Kunden!!!!!

Das nennt sich "Unternehmerisches Risiko", wenn ein Händler ein Produkt verkauft, das eben nicht so gut funktioniert!

Und dieses Risiko trägt der nach dem Gesetz erst mal ganz alleine!

Ob VW was dagegen hat, dass Du wandeln willst, kann Dir vollkommen egal sein, denn VW geht das gar nichts an! Die haben ja auch keinerlei Geschäftsbeziehung mit Dir!!

Du hast einen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen, und genau der ist derjenige, der da laut Gesetz in der Pflicht steht!! VW ist da nur ein Lieferant von vielen. Doch VW hat Dir nicht das Auto verkauft, sondern der Händler!

Ich muss mich immer wieder wundern, wie wenig die Menschen bei uns über ihre Rechte, und unser recht sicheres Gewährleistungsrecht wissen, und dann sich so leicht abwimmeln lassen...

So Long...

Zitat:

@Triumph BGH 125 schrieb am 8. April 2015 um 04:13:33 Uhr:

Zitat:

...

Ob VW was dagegen hat, dass Du wandeln willst, kann Dir vollkommen egal sein, denn VW geht das gar nichts an! Die haben ja auch keinerlei Geschäftsbeziehung mit Dir!!

Du hast einen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen, und genau der ist derjenige, der da laut Gesetz in der Pflicht steht!! VW ist da nur ein Lieferant von vielen. Doch VW hat Dir nicht das Auto verkauft, sondern der Händler!

Ich muss mich immer wieder wundern, wie wenig die Menschen bei uns über ihre Rechte, und unser recht sicheres Gewährleistungsrecht wissen, und dann sich so leicht abwimmeln lassen...

So Long...

Triumph,

ich schreibe es ungern noch einmal ...

Ja, das Autohaus ist mein Vertragspartner und steht rechtlich in der Pflicht. Das AH lässt sich aber von VW beraten (da sich VW auch an den Kosten einer Wandlung beteiligt); somit ist das Votum von VW entscheidend.

Was macht das für mich für einen Unterschied?

Das AH wird nicht anders als VW entscheiden, das ist Fakt und so hinzunehmen. Was hilft mir hier das Gewährleistungsecht, wenn ich mein Recht mit einem hohen Kostenrisiko einklagen muss?

Lies Dir mal einschlägige erstinstanzliche Urteile zu undichten Schiebedächen durch ... einfach unfassbar, was Richter völlig weltfremd entscheiden.

Ohne Rechtsschutz war es mir dieses Risiko nicht wert, mein Gewährleistungsrecht hin oder her.

am 9. April 2015 um 3:00

Und ich sage es auch nochmal:

Geht es um "Gewährleistung", also: Du hast das Fahrzeug neu gekauft, dann geht das VW gar nichts an!

Haftpflichtig ist da immer erst mal derjenige, der Dir das Fahrzeug verkauft hat!! Wo der sein Geld letztlich herbekommt, kann Dir so was von Schei....-egal sein!!

Er hat Dir eine (angeblich) Mängelfreie Ware verkauft! Das war ein Versprechen, für das er geradestehen muss, auch, wenn Volkswagen das ganz anders sieht!

Deinen Vertrag hast Du ja nicht mit der Volkswagen AG geschlossen, sondern mit dem Händler...

Wäre ich Bäcker, hätte ein eingetragenes Unternehmen, hätte gute Drähte zu Volkswagen, die würden mir Fahrzeuge zum Verkauf auf den Hof liefern, und ich hätte Dir das Fahrzeug verkauft, dann wäre ich, und nur ich, erst mal für Dein Problem verantwortlich, und sonst niemand!!! Denn ich wäre der letzte gewerbliche Verkäufer! Ich wäre da gewährleistungspflichtig!!

Ich würde da natürlich an Volkswagen herantreten, und denen sagen: Was habt Ihr mir da für einen Scheiß verkauft??

Und ich würde von Volkswagen da vielleicht einen Teil des Gelds zurückbekommen. Doch Dich als Kunden braucht das gar nicht zu interessieren!!

Wenn der Händler Dir sagt, er hätte mit VW gesprochen, "und die hätten gesagt....", Dann kannst Du getrost sagen: Was geht mich das an??

Ihr habt mir das Auto verkauft, also seid Ihr auch erst mal verantwortlich, egal, was VW sagt!!

Ist das so schwer zu verstehen???

Ich würde an Deiner Stelle mal einen Anwalt einschalten, insofern das alles so stimmt, was Du erzählt hast...

Zum Abschluss: Lies Dir das doch mal bitte durch...

So Long...

 

am 19. Januar 2016 um 9:10

Rückmeldung wie die letzten Jahre zum Thema.Touri ist nun 2,5 Jahre alt und der 3.Winter.Keine Geräusche und keine Probleme mit Wasser.Windschott nie abgesaugt oder Laufschienen gewartet, quasi nichts gemacht und alles gut.

am 25. Januar 2017 um 14:18

Und wieder ein Jahr älter, der Touri! Rückmeldung siehe wie letztes Jahr.

PS.: Selbst in der Mittagssonne bei -14°C keine Probleme mit Auf & Zu!!! Nur mit Mütze, Schaaaal und Handschuhe sag blöd aus.

am 3. April 2017 um 9:17

Auto mußte nach 3 Jahren und 9 Monaten zu einer Inspektion wo der Hauptbestandteil die Wartung des Panodachs war. Warum auch immer.

Wie hat sich das denn bei den Kosten bemerkbar gemacht?

am 3. April 2017 um 11:08

Garnicht. Ich habe so einen Wartungsvertrag über 4 Jahre abgeschlossen. In 2 Monaten geht der Touri eh raus.

Wer hier glaubt das er ein Panoramadach hat das dicht ist und bleibt, der irrt. Bis vor acht Wochen habe ich auch geglaubt das ich ein dichtes Dach habe. Weit gefehlt! Die Konstruktion kann nicht dauerhaft dicht sein und auch bei mir ist vorn rechts der Himmel nass geworden. Erst habe ich gehofft das nur die Abläufe verstopft sind. Dann habe ich das Leck ermittelt. Die seitlichen Aluschienen in denen das Glasdach läuft sind an den Ecken mit den Kopfteilen aus Kunststoff verklebt. Die ganze Konstruktion arbeitet und bewegt sich. Irgendwann bildet sich ein Haarriss in der Klebestelle und Wasser sickert ein. Da die Konstruktion vom Hersteller noch nicht modifiziert worden ist, nutzt der Austausch des Rahmens nur temporär. (Siehe: Die Autodoktoren)

Ich habe mich daher um eine alternative Lösung gekümmert und bin fündig geworden.

Capt. Tolley`s!

Mit einer Injetionsnadel ca. 10ml in die Übergänge geträufelt und trocknen lassen. Ein Kinderspiel!

Das Dach ist seit dem dicht. Wenn es so bleibt habe ich 2000.- € gespart.

Hab einen 2012er Sky, bisher keinerlei Probleme mit dem Panorama Dach. Funktioniert perfekt & würde es einfach aufgrund der Helligkeit im Fahrzeug wieder nehmen. Vor allem in Reihe 2 sorgt es immer wieder für Erstaunen ob des positiven Raumgefühls.

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