paar macken am TT
Hi,
Habe mein TT nun seit ca 5 Wochen und 4000km und nun hätte ich auch paar Fragen zu den bekannten Macken.
1. Beim FIS habe ich ein schwarzen ca 2mm dicken Balken. Da dieser aber bei keiner Anzeige stört bin ich mir nicht sicher ob das normal ist.
Weiß da einer mehr bzw könnte bei sich selber nachschauen ?
2. Wie leicht muss der Kofferraumdeckel zu gehen wenn ich den komischen Griff von innen benütze ?
Beim a6 von meinem Vater braucht man sich absolut nicht anstrengen. Im TT hingegen muss man wirklich sehr kräftig anziehen damit der Kofferraumdeckel schließt
3. Einige haben ja ein Pfeifen ab ca 120km/h welches ich bis jetzt zum glück nicht habe. Jedoch pfeift es ganz leicht ab ca 200km/h und bei bestimmten Fahrbahnbelägen ab ca 180km/h sehr extrem
4. Obwohl ich beim ein und aussteigen sehr aufpasse, haben meine Sitzwangen mittlerweile extreme Falten bekommen.
Da schon einige Forumuser neue Sitze bekommen haben würde ich gerne wissen wie ich da am besten vor gehe.
5. Eine etwas komische Frage aber wie bedient man den Regensensor ?
Am Anfang war ich sehr überrascht das ich bei einem Automaticsystem trotzdem noch 4 Verstellmöglichkeiten habe. Nun 5 Wochen später komme ich mit dem Teil noch immer nicht zu recht.
Mal wischt das teil viel zu viel dann wieder viel zu wenig also meiner Meinung absolut unbrauchbar 🙁
Ansonsten bis jetzt ein top Auto!
Das einzige was mich stört ist, das tatsächlich für kürzere Strecken Leute bis 175cm hinten locker Platz finden und nun jeder mit mir fahren will 🙁 🙁
mfg Gregor
Beste Antwort im Thema
Das ist so das Problem von einigen hier.
Gefährliches Halbwissen und die eigene Vorstellungskraft verbunden mit starkem Glauben helfen vielleicht in der Kirche aber nicht vor Gericht. Dort zählen Fakten und keine schwachsinnigen Vergleiche mit Babys im heißen Auto.
Wenn ein Fahrzeug für vier Personen zugelassen ist, ist das so und wenn auf diesen Plätzen Menschen vorschriftsmäßig sitzen können (angeschnallt) wird dort niemals ein Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen werden können. Auch dann nicht, wenn sich jemand ein wenig verbiegen muß, um auf diesen Platz zu passen. Es gibt keine Haftung für Unbequemlichkeit. Auch in früheren Autos saßen große Leute unbequem (Käfer) und wurden in Unfälle verwickelt, ohne daß jemand haftbar (außer der Unfallverursacher) gemacht werden konnte.
Also hört mit dem dummen Geschwätz auf und zitiert nicht irgendwelchen unrelevanten Schwachsinn von wegen Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit.
Ich bin Anwalt und benötige da keine Nachhilfe von Amateuren. 😁
Die Kernaussage ist eindeutig und steht. Wenn die Beschränkung der Körpergröße auf den hinteren Sitzen nicht in offiziellen Fahrzeugpapieren oder Zusatzpapieren steht, existiert sie nicht. Auch eine Bedienungsanleitung ist rechtlich nicht verbindlich (wäre bei den Fehlern und diversen geänderten Auflagen auch noch schöner). Ende der Durchsage.
Irgendwelches Forumsgeschwätz von Leuten, die etwas glauben oder meinen etwas gehört oder gelesen zu haben, ist völlig uninteressant. Auf dem Platz zählt.
58 Antworten
Ich glaube, ich habe auch das Bose-Rauschen. Ist mir heute aufgefallen, als ich die Musik ziemlich leise gestellt hatte. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es nicht am MP3-Betrieb und der beschränkten Qualität der Aufnahmen liegt. Werde morgen nochmal eine Testfahrt mit CD durchführen.
Das einzige was mich zur Zeit richtig ankotzt beim TT
ist das Eindringen von Wasser beim Öffnen von Kofferraum und Türen... 😠
Jedesmal wenns geregnet hat und ich den Kofferraumdeckel öffne,
läuft das Wasser schön an der Seite in den Kofferraum und auf die hinteren Sitze....
Türe auf und wieder läuft schön die ganze Scheisse ins Auto...
Meine Fresse...das hatte ich auch noch nie an einem Auto gehabt
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Das einzige was mich zur Zeit richtig ankotzt beim TT
ist das Eindringen von Wasser beim Öffnen von Kofferraum und Türen... 😠Jedesmal wenns geregnet hat und ich den Kofferraumdeckel öffne,
läuft das Wasser schön an der Seite in den Kofferraum und auf die hinteren Sitze....Türe auf und wieder läuft schön die ganze Scheisse ins Auto...
Meine Fresse...das hatte ich auch noch nie an einem Auto gehabt
Das ist ja richtig übel. Das ist mir bis jetzt ja noch nicht mal beim Roadster passiert wo ich das eher erwarten würde.
Was ich etwas eigenartig finde ist, dass der Wagen (Federn?)beim Aussteigen manchmal ächzt und knarrt als wäre ich ein Sumoringer (@Sumo: hat nichts mit Dir zu tun). Während der Fahrt merke ich nichts.
Ansonsten bin ich (noch) mehr als zufrieden mit meinem Wagen. Selbst die Sitze sind noch top in Schuss (eigentlich eine Selbstverständlichkeit)
Zitat:
Original geschrieben von gandalf1068
Was ich etwas eigenartig finde ist, dass der Wagen (Federn?)beim Aussteigen manchmal ächzt und knarrt als wäre ich ein Sumoringer (@Sumo: hat nichts mit Dir zu tun).
Hast du Sline Fahrwerk?
Hatte dieses Knacken beim EInsteigen bei meinem Sline A3...
P.S:
Sumo hat ja nichts mit Dick und Japan zutun 🙂
Sumo steht für Supermoto ....
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Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Das einzige was mich zur Zeit richtig ankotzt beim TT
ist das Eindringen von Wasser beim Öffnen von Kofferraum und Türen... 😠Jedesmal wenns geregnet hat und ich den Kofferraumdeckel öffne,
läuft das Wasser schön an der Seite in den Kofferraum und auf die hinteren Sitze....Türe auf und wieder läuft schön die ganze Scheisse ins Auto...
Meine Fresse...das hatte ich auch noch nie an einem Auto gehabt
Ich glaub ja schon das dich das ankotzt, nur hast Du das Auto doch betimmt probegefahren und gesehen, dass dies ein Problem sein könnte.
Da kann man sich auch über fehlende seitliche Schutzplanken aufregen.
Das Auto hat halt duch sein Design einige Schwächen.
Aber das sind doch Punkte die man vor dem Kauf feststellt oder feststellen kann.
Wenn es mir nach dem praktischeren Wagen gegangen wäre, hätte ich mir zb. einen S 3 kaufen können.
Zitat:
Original geschrieben von TT320
...
Aber das sind doch Punkte die man vor dem Kauf feststellt oder feststellen kann.
...
Wenn es während der Probefahrt geregnet hat, dann schon, aber sonst denkt man ja nicht unbedingt über so etwas nach. Doch offensichtlich fanden die Testfahrten mit dem Wagen vor der Markteinführung ja auch ausschließlich während einer extremen Dürreperiode statt. Regen und erst recht Frost hat es damals wohl nicht gegeben. Denn dann wäre dieser Mangel wohl noch viel früher aufgefallen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Wenn es während der Probefahrt geregnet hat, dann schon, aber sonst denkt man ja nicht unbedingt über so etwas nach. Doch offensichtlich fanden die Testfahrten mit dem Wagen vor der Markteinführung ja auch ausschließlich während einer extremen Dürreperiode statt. Regen und erst recht Frost hat es damals wohl nicht gegeben. Denn dann wäre dieser Mangel wohl noch viel früher aufgefallen. 😉
Na Na also das halte ich jetzt für eine schlechte Ausrede.
Die Form des 8 N war ja ähnlich und dort gab es die " Probleme " auch.
Nur weil es oft trocken war, kann ich ja trotzdem einen " Mangel " erkennen.
Wenn man die Heckklappe aufmacht und sich das Bild des Wagens anschaut kann man sich doch ausmalen was nach einer Regenfahrt passiert.
Man kann sich ja auch bei einem neuen hellen Leder ausmalen, das es mehr Pflege bedarf als ein dunkles Leder.
Und dies nicht erst nach vielen Wochen bemerkt.
Bei vielen Leuten die meckern frage ich mich, haben die das Auto richtig getestet.
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Hast du Sline Fahrwerk?
Hatte dieses Knacken beim EInsteigen bei meinem Sline A3...
P.S:
Sumo hat ja nichts mit Dick und Japan zutun 🙂Sumo steht für Supermoto ....
Nein, habe kein Sline. Mal sehen wie sich das entwickelt. Sonst werde ich mal den 🙂 bei Gelegenheit fragen. Ist ja nicht wirklich schlimm, klingt bloß etwas übel ....... oder wie onkel sagen würde, nicht premiumgerecht 😁
Zitat:
Original geschrieben von TT320
Na Na also das halte ich jetzt für eine schlechte Ausrede.
...
Na ja, Ausrede. Man muss sich ja nicht vor sich selbst rechtfertigen in so einer Situation. Wenn sich die Niagara Fälle über den Einkäufen ergossen haben , macht man schnell den Kofferraum wieder zu und hofft, dass es keiner gesehen hat. 😉
Man kann sicherlich über einiges nachdenken, bevor man ein Auto kauft, aber vieles stellt sich eben erst im Nachhinein heraus. Selbst wenn man den selbst-flutenden Kofferraum als solchen vorab identifiziert hat, so gibt es einige Mängel, bzw. Eigenschaften, die erst im Laufe der Zeit auffallen.
Sind die Sitze Langstrecken-tauglich? Wie hoch ist der Verbrauch im Alltag wirklich? Und so weiter. Ich denke, dass wenn man eine Probefahrt bei strahlendem Sonnenschein gemacht hat und auf Basis dieser seine Kaufentscheidung fällt, dann denkt man nicht unbedingt über Regen nach. Man sollte es zwar, wie wir nun gelernt haben, aber viele tun es einfach nicht.
Als ich den TT Probe fuhr waren 25 Grad und Sonnenschein...
Nach der Abholung waren es noch 3 Wochen bis zum ersten Schauer...
Zitat:
Original geschrieben von TT320
Na Na also das halte ich jetzt für eine schlechte Ausrede.
Die Form des 8 N war ja ähnlich und dort gab es die " Probleme " auch.
Nur weil es oft trocken war, kann ich ja trotzdem einen " Mangel " erkennen.
Wenn man die Heckklappe aufmacht und sich das Bild des Wagens anschaut kann man sich doch ausmalen was nach einer Regenfahrt passiert.
Man kann sich ja auch bei einem neuen hellen Leder ausmalen, das es mehr Pflege bedarf als ein dunkles Leder.
Und dies nicht erst nach vielen Wochen bemerkt.
Bei vielen Leuten die meckern frage ich mich, haben die das Auto richtig getestet.
So ein Blödsinn.
Die wenigsten haben Gelegenheit ein Fahrzeug über mehrere Tage zu testen.
Und selbst die, die das können, dürften Schwierigkeiten haben alle vier Jahreszeiten in diese Tage zu packen.
Daß man vom Design eines Autos zwingend auf Wassereinbrüche schließen muß, halte ich für ausgemachten Quatsch.
Noch sehe ich es als Aufgabe des Herstellers an, bei einem 50.000 Euro-Fahrzeug mittels Tests bei der Entwicklung ärgerliche Schwachstellen zu vermeiden.
Wenn es den TT eines Tages für 120 Euro gibt, sehe ich das vielleicht so kritiklos wie du. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Nein, kann ich in diesem Zusammenhang nicht erkennen. Ein Auto hat vier Sitze oder nicht, es hat schriftlich fixierte Einschränkungen oder nicht.
Prospekte, dummes Gesabbel in Foren von keiner Sachkenntnis getrübt, zählen rechtlich nicht.
Ich erkenne hier nicht einmal den Ansatz der Fahrlässigkeit, von grober Fahrlässigkeit ganz zu schweigen.Übrigens ist Dir offensichtlich der Begriff von Groß- und Kleinschreibung nicht vertraut. 😁
Deine von großer Sachkenntnis tieftrübe Antwort ist mir bisher entgangen, deshalb möchte ich noch ein paar Punkte zur Verdeutlichung nachreichen:
Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt" (§ 276 BGB).
Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!". Dies wird jeder Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter tun, der bei einem Unfall einen bedauernswerten Erwachsenen auf dem Zwergensitz vorfindet.
Der Gesetzgeber ist schlichtweg nicht in der Lage, jedem Idioten alles gesetzlich vorformuliert zu erklären, was der gesunde Menschenverstand (und in diesem Fall nicht nur Gesabbel und Prospekte, sondern auch die Betriebsanleitung) diktiert.
Ein Beispiel: Lass ein Baby in praller Sonne im Auto zurück und es stirbt - was glaubst du, wer haftbar gemacht wird? Obwohl nix in der Zulassung über Benutzung bei bestimmten Temperaturbereichen vermerkt ist. Oder du bollerst bei Regen mit 200 über die Autobahn und hast einen Unfall mit Todesfolge. Da wirst Du Dich in beiden Fällen unter der Rubrik "Fahrlässige Tötung" vor Gericht wiederfinden.
Ausserdem kannst Du Dich auch nicht auf "selber schuld" rausreden, wenn in Deinem Fahrzeug hinten ein Erwachsener sitzt - es heißt schliesslich "Fahrzeugführer" und dies impliziert Verantwortung.
PS: Damit du nicht wieder (nach eigener Aussage) Schwierigkeiten mit dem Lesen meiner Posts hast, gibt es ihn diesmal mit Großbuchstaben.
...auch wenn die "Höhenbegrenzung" auf den hinteren Sitzen bis 1,5m in meinen Augen keine "Macke" darstellt sondern eine im Vorfeld bekannte Einschränkung, mische ich mich mal in dieses "Offtopic" ein.
Zitat:
Original geschrieben von waxx
[...] sondern auch die Betriebsanleitung diktiert.[...]
Habe keine BA zur Hand - aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass genau dieser Punkt darin vermerkt ist. Kann das einer bestätigen? Ich denke das wird mit "ja" beantwortet. Und wenn es so geschrieben steht, ist der Fall eindeutig, was die Schuldfrage angeht. Ob es dann als fahrlässig, grob fahrlässig (vermutlich) oder vorsätzlich angesehen wird, wirkt sich nur auf die Höhe des Strafmasses aus. Ich würde es daher auf alle Fälle lassen, auch wenn es "nur ein paar Meter" sind.
Zitat:
Original geschrieben von waxx
PS: Damit du nicht wieder (nach eigener Aussage) Schwierigkeiten mit dem Lesen meiner Posts hast, gibt es ihn diesmal mit Großbuchstaben.
Auch für mich sehr angenehm 😉
Grüße
EarlFred
Das ist so das Problem von einigen hier.
Gefährliches Halbwissen und die eigene Vorstellungskraft verbunden mit starkem Glauben helfen vielleicht in der Kirche aber nicht vor Gericht. Dort zählen Fakten und keine schwachsinnigen Vergleiche mit Babys im heißen Auto.
Wenn ein Fahrzeug für vier Personen zugelassen ist, ist das so und wenn auf diesen Plätzen Menschen vorschriftsmäßig sitzen können (angeschnallt) wird dort niemals ein Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen werden können. Auch dann nicht, wenn sich jemand ein wenig verbiegen muß, um auf diesen Platz zu passen. Es gibt keine Haftung für Unbequemlichkeit. Auch in früheren Autos saßen große Leute unbequem (Käfer) und wurden in Unfälle verwickelt, ohne daß jemand haftbar (außer der Unfallverursacher) gemacht werden konnte.
Also hört mit dem dummen Geschwätz auf und zitiert nicht irgendwelchen unrelevanten Schwachsinn von wegen Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit.
Ich bin Anwalt und benötige da keine Nachhilfe von Amateuren. 😁
Die Kernaussage ist eindeutig und steht. Wenn die Beschränkung der Körpergröße auf den hinteren Sitzen nicht in offiziellen Fahrzeugpapieren oder Zusatzpapieren steht, existiert sie nicht. Auch eine Bedienungsanleitung ist rechtlich nicht verbindlich (wäre bei den Fehlern und diversen geänderten Auflagen auch noch schöner). Ende der Durchsage.
Irgendwelches Forumsgeschwätz von Leuten, die etwas glauben oder meinen etwas gehört oder gelesen zu haben, ist völlig uninteressant. Auf dem Platz zählt.
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Ich bin Anwalt und benötige da keine Nachhilfe von Amateuren. 😁
Heisst ja nichts, ich kenn einen Haufen Anwälte ohne jegliche Ahnung 😁
Grundsätzlich gebe ich dir ja recht , es steht ja nirgendwo in den Papieren , also Arschlecken...
Aber beantworte mir doch mal folgendes :
Ein Kumpel wurde von der Rennleitung angehalten mit dem Motorrad, bereift mit Michelin Pilot Power...
Das Motorrad hat Sichtbar keine Reifenbeschränkung,
aber ganz klein in der Bedienungsanleitung steht :
Freigegebene Reifen :Pirelli Supercorsa,Dunlop 208RR, Pirelli Scorpion.
Der Polizist(der die Bereifung überprüfen lies) sagte dass die Bedienungsanleitung der rechtliche Rückhalt für den Hersteller und die Versicherungen im Falle eines Unfalles sind...
3 Punkte und 75 Euro...wegen Verkehrsgefährdung....
Und bei einem Unfall wäre er sicher ,der Blöde und auf allen Kosten sitzen geblieben + evtl. fahrlässige Körperverletzung,Tötung etc.
Was sagst du dazu ? 😉
Ist das gleiche wie mit 1,50 beim TT...
Es gibt ja auch diese schönen Aufkleber ....
" Vor der ersten Fahrt die Bedienungsanleitung lesen "
Ich bin nicht so sicher ob man bei einem Todesfall einer Person die hinten sitzt, so einfach aus der Sache rauskommt...