Ottopartikelfilter nachrüstbar?
Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
Derzeit überlege ich, wie ich meinen Euro-5-Diesel-Touareg gegen ein Fahrzeug ersetzen kann, welches in den kommenden fünf bis sechs Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von Fahrverboten betroffen sein wird. In Frage kommen nur große Kombis. Favorit ist der Octavia mit Erdgasantrieb, aufgrund der guten Ökobilanz. Aber da wird es noch etliche Monate dauern, bis die ersten Jahreswagen auf den Markt kommen, und ich bin mir auch immer noch nicht so ganz sicher, ob ich mit 200 bar im Tank durch die Gegend fahren möchte.
Der Superb Kombi ist für mich aufgrund seines megagroßen Laderaumes hochinteressant, und mit dem 1,4 TSI scheint sich der Benzinverbrauch auch in Grenzen zu halten, so dass ich mich beim Tanken nicht zu sehr ärgern würde. Da wären schon einige gut ausgestattete Jahreswagen zu kriegen.
Was mir dabei aber Sorgen bereitet: Wenn die Diesel abgeräumt sind, und dann Messungen ergeben, dass die Feinstaubbelastung nicht weit genug zurückgegangen ist, wird es wohl den Direkteinspritzer-Benzinern an den Kragen gehen, sofern die keinen Ottopartikelfilter haben oder nicht von Hause aus sauber sind.
Weiß jemand, bei welchen aktuell am Markt verfügbaren Benzin-Superbs es vielleicht immerhin eine Vorbereitung für eine spätere Nachrüstung gibt? Oder gibt es belastbare Untersuchungen über das tatsächliche Feinstaubverhalten dieser Motoren? Ich möchte das Thema ein für alle Mal vom Tisch haben...
Matthias
60 Antworten
6d (temp) meinst du, oder?
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 22. März 2018 um 09:50:16 Uhr:
Fakt ist nur, dass die Wahrscheinlichkeit in näherer Zukunft eventuell von einem Fahrverbot betroffen zu sein, mit einem neuen Benziner mit Partikelfilter und EURO 6D (TEMP) signifikant geringer ist also mit einem älteren Benziner, der nur die EURO 6B Norm erfüllt. (Für Diesel gilt das gleiche)
Oder noch schlechter. Vor allem die Benziner mit Direkteinspritzung und Euro 5 sind ja bei manchen Herstellern echte Rußschleudern.
Ja - klar... je schlechter die Abgasnorm, desto wahrscheinlicher ein Fahrverbot in Ballungsräumen. Das dürfte klar sein.
Wo genau ist da jetzt der Unterschied? Also zwischen EURO 6D (TEMP) und Euro 6d (temp)
Du hattest weiter oben mal 6B-temp geschrieben, das war sicher nur ein Vertupper.
Matthias
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Das war dann wohl nur ein Tippfehler.
Denke ich auch. Mein Superb hat 6b und ist steuerlich nicht teurer bzw. kann es nicht sein, da ja noch nicht nach WLTP geprüft.
Entschuldigt Bitte... war ein Tippfehler... ich meinte natürlich, das auf absehbare Zeit nur Fahrzeuge mit Euro 6D (temp) vor einem Fahrverbot sicher sind, diese aufgrund des neuen Prüfzyklus aber etwas teurer in der KFZ Steuer sein werden...
THX für den Hinweis!
Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch, wie die Erdgasfahrzeuge bewertet werden. Das sind ja letztendlich auch nur Benzin-Direkteinspritzer ohne Filter, die jedoch im Erdgasbetrieb keinerlei Feinstaubproblem haben. Man darf wohl davon ausgehen, dass Erdgasfahrer den Ehrgeiz haben, möglichst überhaupt kein Benzin zu verbrennen.
Vom UBA habe ich neulich die Auskunft erhalten, dass Erdgasfahrzeuge wohl auf jeden Fall die dunkelblaue Plakette bekämen, wenn man sich denn zu einer solchen Lösung durchringt. Somit wäre die Filterfrage da nicht relevant.
Matthias
Das Gleiche gilt wohl auch für LPG.
Zitat:
@Markus15282 schrieb am 23. März 2018 um 08:54:09 Uhr:
Das Gleiche gilt wohl auch für LPG.
Wobei das ja rein rechtlich nur für Fahrzeuge ab Werk gilt, die quasi monovalent mit LPG betrieben werden. Gibt es das überhaupt?
Die Frage ist, woran die Plaketten (und damit auch die Fahrverbote) geknüpft werden:
An die EU-Norm? Dann wären auch LPG-Fahrzeuge drann
An den realen Ausstoß? Dann müsste man JEDEN Fahrzeugtyp neu "bewerten"
Auch wenn letzteres "fair" wäre, es wird wohl auf ersteres hinauslaufen... (Meine Vermutung)
Ich glaube bei Erdgasfahrzeugen, die auch über einen Benzintank verfügen, nicht daran, dass die anders behandelt werden als die zugrunde liegenden Benzinfahrzeuge. Solange die Möglichkeit besteht, dass ein Gasfahrzeug auch mit Benzin betrieben wird, muss es sich wohl auch immer als Benziner behandeln lassen.
Ansonsten würden Benzinerfahrer wohl die berechtigte Frage stellen, warum Gasfahrzeuge auch ohne Filter eine Plakette bekommen, obwohl das Fahrzeug auch mit Benzin betrieben werden kann und damit genauso rußt wie jeder andere Benziner ohne Filter auch...
An irgendein Privileg für LPG-Fahrzeuge mag ich auch nicht glauben, zumal da das Gleiche gilt wie für die Erdgasfahrzeuge. 206Driver hat es schon angesprochen.
Zitat:
@206driver schrieb am 23. März 2018 um 09:07:39 Uhr:
Zitat:
@Markus15282 schrieb am 23. März 2018 um 08:54:09 Uhr:
Das Gleiche gilt wohl auch für LPG.
Wobei das ja rein rechtlich nur für Fahrzeuge ab Werk gilt, die quasi monovalent mit LPG betrieben werden. Gibt es das überhaupt?
Gibt es monovalente CNG Fahrzeuge? Die sind doch auch bivalent.
Ich wollte damit lediglich ausdrücken das dieses Befreiungsgerücht für CNG und LPG zu lesen war. Wobei es ja aufgrund des möglichen Benzinbetriebes wie von hoinzi schon erwähnt, Quatsch wäre.
Zitat:
@Markus15282 schrieb am 23. März 2018 um 13:07:30 Uhr:
Gibt es monovalente CNG Fahrzeuge? Die sind doch auch bivalent.
Ich wollte damit lediglich ausdrücken das dieses Befreiungsgerücht für CNG und LPG zu lesen war. Wobei es ja aufgrund des möglichen Benzinbetriebes wie von hoinzi schon erwähnt, Quatsch wäre.
Also ich hab schon öfters von monovalenten Erdgasfahrzeugen gelesen. Da muss es also Vorgaben geben, wie groß der Benzintank maximal sein darf. In einer News hier zu Fiat war von 15 Litern die Rede.
Solange der Scheurer dran ist, wird es keine blaue Plakette geben, heute Rede im Reichstag