OT Reparaturen in der Garage

BMW 3er E36

Hallo,

Jungs

Ich glaube das betrieft so einige von uns hier..

habe heute ein Brief von meinem Vermieter
bekommen wo grob steht das ich mein Fahrzeug in meiner
Garage jetzt nach über 10 Jahren nicht mehr reparieren darf.
Nach §3 bla.bla..

Nehme an das sich jemand aus Neid beschwert hat
weil ich selber repariere und die in die wekstatt müssen weil sie nicht gebacken bekommen..

Darf das der vermieter überhaupt..
Welches Gesetzt darf mir den Mein Hobby verbieten ?
Belästigen tue ich keinen.

Bitte nicht sofort Löschen.

Es geht um die Zukunft meiner BMW 🙁

Ciao

42 Antworten

*lol*, ne garagenordnung ist gut.....!!!!!!!!!!!! *sehrlautlach*

solange du die Mittagszeit einhällst und nicht jeden Tag am Hammern und Flexen bist, kann er Dir gar nichts.

Aber achte drauf, das kein Öl oder ähnliches auf den Boden tropft beim basteln, lieber was drunterlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Marco325i


*lol*, ne garagenordnung ist gut.....!!!!!!!!!!!! *sehrlautlach*

Das gibts sogar wirklich 🙂

Einfach mal gegoogelt 🙂

😁 😁

Theoretisch ist das schon denkbar...

Die Garagenordnung ist so eine Art AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). In dem Mietvertrag über Deine Garage wird dann hierauf Bezug genommen.

1. Schau in den Mietvertrag
2. Frage: Hast Du diese Garagenordnung? Solltest Du eigentlich. Wenn nicht, finde heraus, was drin steht.

Reparaturverbote werden dort aufgenommen, weil die Vermieter sicherstellen wollen, dass es nicht zu Umweltbelstungen oder Emissionen (Geräusche, Abgase) kommt und anderer Mieter beeinträchtigt werden.

Du kannst Dich mal beim Mieterschutzbund schlau machen..

Zitat:

Original geschrieben von drmulthc


2. Frage: Hast Du diese Garagenordnung? Solltest Du eigentlich. Wenn nicht, finde heraus, was drin steht.

wenn er sie nicht hat und auch nicht unterschrieben hat, dann ist die sache sowieso erledigt.. denn dann ist er auch nicht daran gebunden. hat er diese garagenordnung jedoch unterschrieben, bin ich mir relativ sicher, dass er sich auch an die anweisung halten muss. sowas wie "gewohnheitsrecht" wird es da vermutl nicht geben... aber das könnte im zweifel wohl nur ein anwalt klären

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Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


wenn er sie nicht hat und auch nicht unterschrieben hat, dann ist die sache sowieso erledigt.. denn dann ist er auch nicht daran gebunden. hat er diese garagenordnung jedoch unterschrieben, bin ich mir relativ sicher, dass er sich auch an die anweisung halten muss. sowas wie "gewohnheitsrecht" wird es da vermutl nicht geben... aber das könnte im zweifel wohl nur ein anwalt klären

Das er sie nicht hat, muss leider noch Nichts bedeuten. In einer Klausel des Mietvertrages über die Garage bzw. der Wohnung könnte darauf hingewiesen worden sein. Es liegt ja gerade im Wesen von allgemeinen Vertragsbedingungen, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen gelten und nicht bei jedem Vertragsschluss neu ausgehandelt werden müssen.

Abweichungen im Bereich des Mietrechts kann ich gerde nicht so aus der Hüfte schütteln. Ich sehe das Nachher mal nach. Im Übrigen hat sich im Mietrecht im Jahre 2001 Einiges geändert. Es ist also auch von Interesse, wann der Mietvertrag unterzeichnet worden ist.

Ein ganz und gar unjuristischer Vorschlag ist aber: Hat es der Threadersteller schonmal auf die freundliche Art beim Vermieter oder den möglicherweise "mitverantwortlichen" Nachbarn probiert. Dies führt häufig zu einem positiven Ergebnis. Eine anwaltliche Beratung schadet hier nie, so dass man sich mit Argumenten ausstatten kann. Ein freundliches Gespräche wirkt aber häufig wunder. Niemand macht das gerne - aber "ein bisschen buckeln" kann helfen.

Zitat:

Original geschrieben von drmulthc


In einer Klausel des Mietvertrages über die Garage bzw. der Wohnung könnte darauf hingewiesen worden sein.

das war für mich gleichbedeutend mit "er hat es unterschrieben" - denn wenns im mietvertrag erwähnt wird und er den mitvertrag unterschreibt, akzeptiert er die zugehörigen nebenvereinbarungen ja automatisch mit.

@Galaxis
Bitte bedenke aber, dass du hier auf MT keine Rechtsberatung bekommen kannst / wirst. Eine verlässliche Aussage zu dem Thema wird dir also nur ein Anwalt geben können.

Hi,

Ich danke allen für die Vielen Antworten..

Ich werde mal schuen ob ich den Garagen Mietvertrag finde..

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das es ein gesetz
gibt was mir verbietet an meinem eigenen Wagen zu reparieren. oder eine Anlage zu bauen.

Vielleicht kann ich mir ja die Reparatur in einer Werkstatt gar nicht leisten..Das Auto ist alt und eben reparatur bedürftig.

Hätte ich das Geld würde ich mir nur noch neue Autos kaufen..
Somit würde das Reparieren ausfallen..

Vielleicht habe ich Glück und die Nachbarschaft sammelt für mich für ein neues Auto 😉

Das mit den Hunden war schon ein gutes Beispiel.
Im Haus sind Tiere nicht erlaubt aber trotzdem gibt es Tierhaltung..
Werde den mal schreiben das ich so lange weiter schrube wie auch Tierhaltung erlaubt ist..

Suche mal jetzt..

Ciao

Hi,

Habe es gerade gefunden..

Unter § 3 steht

"Mietzins-Nebenkosten-Abbuchungsermächtigung "

Also nichts zu tun mit "Reparatur nicht erlaubt oder der gleichen..

Auf der Rückseite vom Vertrag sind die

GARAGEN-ORDNUNG Aufgelistet.

Unter Punkt 4 steht folgendes

4. Die Fahrzeuge dürfen in den Einstellräumen nicht gewaschen werden. Hierfür steht folgender Platz zur verfügung:
Die Vornahme von reparaturen ist weder in den Einstellräumen noch auf dem übrigen garagengelände gestattet.

5. Die in der Nr. 4 bezeichneten Arbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen.Anschließend sind gebrauchte Putzwolle und sonstige umherliegende Gegenstände sofort zu entfernen.Flüssigkeitsreste und sonstige Verunreinigungen der benutzten Flächen sind sorgfältig zu beseitigen.Danach ist der benutzte Platz unverzüglich frei zu machen..

Wiederspricht jetzt nicht Nr5 dem Zuvor aufgelistete Nr 4 ??

Jetzt seit ihr dran.

Ciao

Die Angaben unter Nr. 5 beziehen sich auf das unter Nr.4 aufgelistete Waschen.

EDIT:
Im Ernstfalle würde ich übrigens erstmal argumentieren, daß es sich bei meinen Arbeiten am Fahrzeug nicht um Reparaturen sondern um Umbauten bzw. Tuningmaßnahmen handelt, die sind ja laut Verordnung nicht verboten. Außerdem würde ich einfach mal einen Anwalt prüfen lassen, ob diese Klausel zulässig ist, oder aber ohnehin wegen Unzulässigkeit hinfällig ist.

Natürlich sind die zulässig, der Vermieter ist der Eigentümer der Räumlichkeiten. Durch den Mietvertrag geht die Garage zwar in den "Besitz" des Mieters über, aber zu welchen Bedingungen ist Sache des Vermieters. Generell ist eine Garage ein Abstellplatz für das Fahrzeug. Es dürfen auch auf öffentlichen Parkplätzen keine Reparaturen ausgeführt werden, es sei denn diese dienen dazu das Fahrzeug von diesem zu entfernen.

Ich würd den Mieterbund anrufen und nachfragen. Die wissen bescheid und die Beratung ist, bei Mitgliedschaft, kostenfrei. Ein Anwalt nimmt schon ca. 30€ nur für diese kleine Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


das war für mich gleichbedeutend mit "er hat es unterschrieben" - denn wenns im mietvertrag erwähnt wird und er den mitvertrag unterschreibt, akzeptiert er die zugehörigen nebenvereinbarungen ja automatisch mit.

Ist bei mir änlich!

Aber da ich in meiner Garage sowieso nichts machen kann,ist mir das sowieso egal.

gruß

ruf doch endlich mal deinen Vermieter an! dann brauchst du hier keine "ich-mach-mir-solche-sorgenshow" abziehen.

Zitat:

Original geschrieben von MECHMET


ruf doch endlich mal deinen Vermieter an! dann brauchst du hier keine "ich-mach-mir-solche-sorgenshow" abziehen.

also für nen newbie gleich einen auf großes schnauze machen kommt hier nicht gut.

Ich darf laut meinem Mietvertrag auch nicht hinterm Haus auf meinem Stellplatz schrauben.Aber das machen hier alle und es stört sich niemand daran.Selbst Sonntags geht das wenn es nicht zu oft und zu laut ist.Haben hier eine sehr gute Nachbarschaft.

Gruß Enzo

Also es ist wie immer Auslegungssache, was dort in deiner Garagenordnung drinsteht. Du hast ja keine Fahrbare Hebebühne oder so dort aufgebaut oder? Und es kann Dir keiner verbieten ein Autoradio einzubauen, den Scheinwerfer auszutauschen, den Ölwechsel eben schnell zu machen. Solltest du allerdings das AUto halb auseinandernehmen und z.B das Getriebe oder den Motor oder alle Sitze ausbauen und 2h vor die Garage legen wirds vielleicht kritisch. Letzten Endes will der Eigentümer/Vermieter ja nur verhindern, das Alle Deine Nachbarn das bald machen könnten und der Garagenhof zur Automeile wird. Aber für mich ist die Verordnung ungültig. Zumal ja sich an das Verbot der Tierhaltung wohl auch der eine oder andere nicht hält. So Klauseln beim Mieterbund überprüfen lassen. Aber ich denke er wird sagen machen sie es eben nicht mehr so offensichtlich und lassen sie sich nicht weiter von beeindrucken. Die Scheisse ist natürlich immer der Ärger mit dem Vermieter dann, der hat dich dann aufm Kicker. Wohnt er den selber auch da? Also der Vermieter?

Ich würd auf alle Dinge da am Haus hinweisen die nicht ok sind und ihm dann weiss machen das Du Dein Auto nicht reparierst sondern nur wartest. Solltest du das vor Gericht geltend machen das du das so handhabst , weil zu wenig Geld etc wird der der Richter sicherlicher recht geben. Wir sind doch ein Sozialstaat jungens. Im Zweifel immer für den Schwächeren.

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