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OT: REchtfrage

Themenstarteram 10. März 2005 um 13:37

Hallo Leute!

Mir ist was passiert und vielleicht könnt ihr mir helfen: haben vor ca. 2 Monaten das Auto von meinem Bruder bei ebay angeboten und es wurde ersteigert. Der Käufer kam aus Lautern hier hoch nach Flensburg und hat sich ohne sich das Auto anzusehen es mitgenommen. NAch 30 min rief an, er sei bei einer Werkstatt, ich solle vorbei kommen. Es kam raus dass der Auspuff kaputt war (wurde paar mal geschweißt) und laut war. Ausserdem hätte der Wagen einen LAgerschaden, das war uns bis dato nicht bekannt, und da wir kulant waren haben wir das Auto zurückgenommen. Macht nicht jeder. Er fuhr wieder zurück nach Lautern, und er war aber nicht alleine da, Freundin + Kind waren auch mit. Nach dem das Auto überprüft wurde hatte der Wagen keine LAgerschaden, war auch vorher bekannt. Aber uns war es egal, wenn er ihn nicht haben will dann eben nicht.

Nun hat er mir geschrieben, dass er die Rückfahrkosten zurück nach Kaiserslautern haben will, 250 € ... und wenn wir nicht zahlen kommt er mit dem Anwalt. Kommt er damit durch? Es ist kein VErtrag zustande gekommen, nichts, Auto ist hier bei uns und die Anfahrtsgeschichte ist ja wohl nicht mein Ding oder? Kommt er damit durch? Er meint er hat noch einen Vertrag!? Es ist nichts zustande gekommen und das hat ja damit nichts zu tun...

Danke, Baba

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27 Antworten
am 10. März 2005 um 18:57

Hast du mal den Ebay-Link des Wagens parat?

wenn alles so ist wie du beschreibst also

!ihr im recht seit!

verklag du ihn wegen vertragsbruch

durch das mitbieten ist er ein rechtsgültigen vertrag eingegangen

damit der ar...hflattern bekommt

was soll das wenn du schon so korrekt warst

soll er das auch sein und sich bei dir bedanken

weil du das fzg zurück nimmst

wenn du rechtschutz hast nutz es aus!!

am 10. März 2005 um 19:48

Was ist mit den Ebay Gebühren? Die musst du ja auch bezahlen oder?

Ich würde nichts zahlen......

Der Wagen ist so verkauft worden... ohne bekannte Mängel (es sei denn, du hast was arglistig verschwiegen!).

Normalerweise sind Schäden nach dem Kauf vom Käufer zutragen, es sei denn, der Schaden hat bereits bei Gefahrenübergang bestanden !!

Und da der schaden nun wieder verschwunden ist, erscheint mir das alles sehr dubios !!

Stell Dir mal vor er wäre mit seiner ganzen Sippe gekommen.....

Dann wären ja schnell mal 5000Euro Reisekosten entstanden ;)

Ne.... nicht zahlen !

Wenn er wieder von sich hören lässt, erzähl ihm einfach du hättest mit deinem Anwalt gesprochen und er solle ruhig klagen. Dein Anwalt würde sich schon drauf freuen... !

Themenstarteram 11. März 2005 um 7:10

Schäden die bekannt waren wurden auf dem Vertrag notiert ( Warnblinkschalter defekt, Riß an der Stoßstange). Auspuff hat er beim starten des Motors gehört. Der wurde ja auch geschweißt aber das ist ja nicht der Weltuntergang, nur das hätte ihm gleich auffallen müssen und ist auch kein Schaden/Mangel.

Ich habe über 60 € eBay zahlen müssen und hab auch nichts gesagt. Vertrag wurde gebrochen, bin ruhig geblieben und bin possitiv auf ihn zugegangen.

Also ich halte sowieso 250 € für die Strecke Flensburg-Kaiserslautern (ca. 750 km) für leicht übertrieben. Die alleinigen Spritkosten lägen bei einem Durchnittsvrbrauch von 10 l bei ca. 86 €! Oder meint er mit Übernachtung...?

Außerdem ist es nicht dein Problem wo der Käufer herkommt.

am 11. März 2005 um 8:41

Da würd ich mir mal überhaupt keine Gedanken machen... Wenn alles genau so stimmt wie du es beschrieben hast bist wird dir jeder Richter mit ziemlicher Sicherheit recht geben. Sein Risiko wenn er den Weg auf sich nimmt. Du bist ja kein Profi, also keine Werkstatt, d.h. sowas wie ein Lagerschaden muss dir nicht auffallen. Wenn du Händler bist und ne Werkstatt hast bist du verpflichtet das Auto vor dem Verkauf durchzuchecken und über evtl auftretende Mängel auskunft zu geben und zwar ohne dass der Kunde nachfragt. Aber in deinem Fall würd ich locker bleiben, ich denk der versuchts nur und denkt er kann dich mürbe machen wenn er mitm Anwalt droht. Meistens nur heiße Luft

am 11. März 2005 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von kingbo

Aber in deinem Fall würd ich locker bleiben, ich denk der versuchts nur und denkt er kann dich mürbe machen wenn er mitm Anwalt droht. Meistens nur heiße Luft

Gar nicht mehr reagieren. Anwalt erst nehmen, wenn Gerichtstermin kommt. Er muss für Gericht etc. in Vorkasse treten, dass überlegt er sich dann nochmal;)

am 11. März 2005 um 9:10

Viele vergessen, dass es sich bei Ebay um eine VERSTEIGERUNG handelt. Zwar dürften auch die Vertragsregeln des bürgerlichen Rechts gelten, jedoch sollte sich der Käufer VOR Abgabe eines Gebotes über den Zustand informieren, ggf. den Auktionsgegenstand vor Abgabe eines Gebotes selbst in Augenschein nehmen....

Wenn er dir jetzt so kommt verlang' doch ganz einfach die Abnahme des Gegenstands oder fordere alternativ bei ihm Schadenersatz für den Kostenaufwand aus dem Vertragsbruch seiner Seite heraus.

Wichtig wäre, dass du nur noch schriftlich mit ihm in Verbindung trittst.

Hat er dir eigentlich eine Frist gesetzt?

 

***das hier ist freie Meinungsäußerung gestützt auf Art. 5 GG***

Wenn der Wagen keinen Lagerschaden hat und nur der Auspuff undicht ist (was er auch erst in der Werkstatt feststellen konnte und außerdem ein Verschleißteil ist) würde ich ihn auffordern sich an den Kaufvertrag zu halten und den Wagen abzuholen! Wenn er sich nicht dran hält solltest DU einen Anwalt einschalten.Und deinen Anwalt wird er dann auch bezahlen müssen!

Bei solchen Ebayern könnte ich kotzen.Da ist man schon so kulant und die wollen einem noch eine reinwürgen.

Ich habe eher das Gefühl,daß er es sich mit dem Wagen anders überlegt hat,aus welchen Gründen auch immer, und jetzt ohne irgendwelche Kosten aus dem Vertrag aussteigen will.

Also setzt ihm per Einschreiben eine Frist den Wagen abzuholen.Was meinst du wie doof er guckt,wenn er nochmal die Strecke fahren muß.

PS: was ist hier mit Lagerschaden gemeint?Ich hoffe wohl kein Radlager,da sowas auch ein Verschleißteil ist!

ne... ist so nicht mehr ganz richtig !!

ebay zählt nicht wirklich mehr als versteigerung im sinne des bgb !!

sondern als "normaler" kaufvertrag der zwischen den 2 Parteien vereinbart wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66

Viele vergessen, dass es sich bei Ebay um eine VERSTEIGERUNG handelt. Zwar dürften auch die Vertragsregeln des bürgerlichen Rechts gelten, jedoch sollte sich der Käufer VOR Abgabe eines Gebotes über den Zustand informieren, ggf. den Auktionsgegenstand vor Abgabe eines Gebotes selbst in Augenschein nehmen....

Wenn er dir jetzt so kommt verlang' doch ganz einfach die Abnahme des Gegenstands oder fordere alternativ bei ihm Schadenersatz für den Kostenaufwand aus dem Vertragsbruch seiner Seite heraus.

Wichtig wäre, dass du nur noch schriftlich mit ihm in Verbindung trittst.

Hat er dir eigentlich eine Frist gesetzt?

 

***das hier ist freie Meinungsäußerung gestützt auf Art. 5 GG***

am 11. März 2005 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von Marcelmarc

ne... ist so nicht mehr ganz richtig !!

ebay zählt nicht wirklich mehr als versteigerung im sinne des bgb !!

sondern als "normaler" kaufvertrag der zwischen den 2 Parteien vereinbart wird.

Ich denke, sowiet es sich um sogenannte NEUwarenversteigerungen(verkauf) handelt ist das zutreffend.

am 11. März 2005 um 23:15

reicht man eine hand dann reissen manche gleich am arm, also kulanz ist immer so ne sache manchmal wirft man dabei leider perlen vor die säue habe gerade geschäftlich einen ähnlichen fall ...

naja money comey money goes, aber in deinem fall würde ich cool bleiben, die vorredner haben da ja schon schön die entsprechenden passagen von bgb & hgb rausgesucht :)

viele kaufen bei ebay schon im vorherein mit schlechtem gefühl ein weil sie zb. von den medien laufend die bösen ebaybetrüger vorgeführt bekommen aber letztendlich bieten sie dann doch wegen den oft verlockenden preisen aber danach wird dann genörgelt und gewandelt was das zeug hält und die käufer sind die vermeintlich belogenen und betrogenen ... pack!

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