OT: Nachträgliche Probleme mit Händler nach Gebrauchtwagenankauf
Hallo Insignia Community,
da ich kein passendes Forum für meine Frage gefunden habe, frag ich mal hier frei in die Runde:
Ich bin seit Jahren Kunde bei einem FOH. Meine Frau fuhr einen Fiat Punto. Nun musste ein neues Fahrzeug her und wir entschieden uns für einen Astra bei selbigem FOH wobei dieser den Fiat ankaufte.
Der frische gewaschene Fiat wurde vor Ort beim FOH fachmännisch begutachtet. Ein entspr. Formular wurde ausgefülllt. Es wurde nach Unfallschäden/Vorschäden gefragt. Diese Frage wurde von uns mit Nein beantwortet. Der Wagen war Unfallfrei. Bei der Begutachtung wurde folgendes Festgestellt: Zahnriemenwechsel fällig, Endtopf fällig, 2 Dellen (Motorhaube, Hecktür). Man einigte sich auf 2.300€ Ankauf mit Verrechung beim Jahreswagen Astra, der 15.990€ kostet. Es wurde nicht mehr gehandelt. Anzahlung 5.000€, rest finanziert.
Nun nach 5 Wochen kommt ein schrieben des (F)OH, es wurde ein leichter Hagelschaden festgestellt bei der Wiederaufbereitung. Dies sei ein Vorschaden, wie hätten mit nein geantwortet. Das sei falsch gewesen. Um die Sache abzuschließen sollen wir 900€ nachzahlen.
Ist sowas denn rechtens??? 😰😰😰
Beste Antwort im Thema
So, um hier dann einen Abschluss zu finden:
Nach eingehender Rechtsberatung (ich habe keine RSV) wurde mir zu einem außergerichtlichen Vergleich geraten. Hier haben wir uns mit dem (F)OH auf eine Zahlung von 300€ bei einem Hagelschaden von 900€ geeinigt. Die Prozesskosten und die Anwaltskosten wären - bei einem verlorenen Verfahren bei diesem Streitwert - rund 2000€ mit Abschluss in 1. Instanz gewesen
Der Händler konnte beim Treffen beweisen (Video- und Bildaufnahme), dass der Schaden nicht während der Standzeit aufgetreten sein kann. Entgegen erster Aussagen wurde der Schaden durch einen Drittanbieter lediglich auf Gutachterbasis geschätzt aber nicht reguliert. Somit wurde der Wagen bei Inzahlungnahme mit diesem Schaden von uns abgegeben (auch wenn wir davon nichts wussten). Hingegen haben wir bei "Vorschäden" *nein* angekreuzt. Es wurde mir von einer Anwältin erklärt, dass hiermit Unfallschäden und alle anderen allgemeinen Schäden zu nennen sind.
Im Endeffekt hat sie mir geraten, eher die schmerzlichen 300€ zu zahlen, weil sie sowohl Gerichtsentscheidungen für, aber auch gegen den Endverbraucher/Kunden kennt. Das Risiko sei zu hoch, es gäbe Richter die verweisen auf die Sorgfaltspflicht des Inzahlungnehmenden Händlers und hätten für uns entschieden, sie kennt aber auch Richter, die auf das Ausgefüllte Formular und die Bild-"Beweise" hin, gegen uns entschieden hätten.
Mit den 300,- € kann ich leben. Die Telefonische Rechtsberatung war umsonst. Mit einer RSV hätte ich es definitiv vor Gericht gebracht. Ohne mussten wir also zahlen 😠🙁
25 Antworten
Zitat:
Ich hoffe für dich, dass du auch einen FOH in Reichweite hast, denn dieser Blödmann würde mich nicht mehr auf seinem Hof sehen.
Schrotti_999 - das wird schwierig mit einem geeigneten FOH in der Nähe, alles die selbe Gruppe... 🙄 Aber zu "nicht mehr auf dem Hof sehen" - das wurde ihm in meinem ersten Anschreiben schon unmissverständlich kommuniziert!
RSV hab ich nicht, aber bevor ich dem OH die 900,- quasi kampflos überweise, zahl ich lieber noch privat den RA samt Verfahren oben drauf. 😮
Schreib dem FOH doch mal, daß der Hagelschaden in den fünf Wochen passiert sein kann, in denen der Wagen in seinem Besitz war.
Und teile ihm mit, daß du den Prozess annehmen wirst und er wenn er verliert auch noch deine Anwaltkosten bezahlen muß, neben seinen eigenen.
casabinse
Zitat:
@Insignia_2.0 schrieb am 23. März 2015 um 16:03:53 Uhr:
.... das wird schwierig mit einem geeigneten FOH in der Nähe, alles die selbe Gruppe... 🙄 ......
Mal interessehalber: Handelt es sich um die B...s-Gruppe?
Gruss
RD
Zitat:
@TDI forever schrieb am 23. März 2015 um 16:27:03 Uhr:
Mal interessehalber: Handelt es sich um die B...s-Gruppe?
Nope, geht nicht um die B...s-Gruppe!
UPDATE: Es wird sich am Samstag vor Ort außergerichtlich geeinigt nach ausgiebiger Rechtsberatung! 🙂
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Ist nicht auch deine Haftpflichtversicherung dafür da, unberechtigte Ansprüche Dir gegenüber abzuwehren?
du reagierst ja nur
Ich bin zu 100% kein Streithansel, aber die bekämen von mir freiwillig keinen Cent. Meine RV musste schon jahrelang nix leisten, aber hier schon.
Na er hat ja nicht gesagt, dass er jetzt etwas zahlt!? Vielleicht lässt er uns ja nächste Woche am Ergebnis teilhaben?
Zitat:
@Letar schrieb am 25. März 2015 um 10:35:18 Uhr:
Ist nicht auch deine Haftpflichtversicherung dafür da, unberechtigte Ansprüche Dir gegenüber abzuwehren?
du reagierst ja nur
du meinst Rechtschutz, oder? HP ist: du machst nen Schaden, deine Versicherung zahlt ihn
So, um hier dann einen Abschluss zu finden:
Nach eingehender Rechtsberatung (ich habe keine RSV) wurde mir zu einem außergerichtlichen Vergleich geraten. Hier haben wir uns mit dem (F)OH auf eine Zahlung von 300€ bei einem Hagelschaden von 900€ geeinigt. Die Prozesskosten und die Anwaltskosten wären - bei einem verlorenen Verfahren bei diesem Streitwert - rund 2000€ mit Abschluss in 1. Instanz gewesen
Der Händler konnte beim Treffen beweisen (Video- und Bildaufnahme), dass der Schaden nicht während der Standzeit aufgetreten sein kann. Entgegen erster Aussagen wurde der Schaden durch einen Drittanbieter lediglich auf Gutachterbasis geschätzt aber nicht reguliert. Somit wurde der Wagen bei Inzahlungnahme mit diesem Schaden von uns abgegeben (auch wenn wir davon nichts wussten). Hingegen haben wir bei "Vorschäden" *nein* angekreuzt. Es wurde mir von einer Anwältin erklärt, dass hiermit Unfallschäden und alle anderen allgemeinen Schäden zu nennen sind.
Im Endeffekt hat sie mir geraten, eher die schmerzlichen 300€ zu zahlen, weil sie sowohl Gerichtsentscheidungen für, aber auch gegen den Endverbraucher/Kunden kennt. Das Risiko sei zu hoch, es gäbe Richter die verweisen auf die Sorgfaltspflicht des Inzahlungnehmenden Händlers und hätten für uns entschieden, sie kennt aber auch Richter, die auf das Ausgefüllte Formular und die Bild-"Beweise" hin, gegen uns entschieden hätten.
Mit den 300,- € kann ich leben. Die Telefonische Rechtsberatung war umsonst. Mit einer RSV hätte ich es definitiv vor Gericht gebracht. Ohne mussten wir also zahlen 😠🙁
Danke für deine Rückmeldung, bei mir stand damals sowas nicht im Ankaufvertrag des Händlers nur ob er unfallfrei ist.
Ja, diese Info ist recht interessant.
Man darf also als Privatmann das Kreuzchen eigentlich nicht mehr ohne Zusatz setzen, sonst ist man wie es aussieht bei einem verdeckten Schaden der Blöde.