OT Geldwerter Vorteil

Volvo

Vielleicht nicht 100% Volvo-spezifisch. Ich habe aber den EIndruck, daß hier viele posten, die wie ich ein Geschäftsfahrzeug pilotieren. Aber zum Thema:

Um dem ganzen Finanzchaos die Krone aufzusetzen wird der Prozentsatz für den zu versteuernden geldwerten Vorteil des Privatanteiles an einem Geschäftsfahrzeug von 1% auf 1,5% pro Monat angehoben. Dazu dann noch die nächste Ökosteuerrunde.

Ich bitte um euere Meinung.
Meine Formulierung wiederspricht den Forumregeln und würde wohl wegen unpassender Wortwahl nur kurz zu lesen sein.

Grüße vom XC70-er (in spe), der überlegt ob er sich den Wagen überhaupt noch leisten kann, bevor er ihn überhaupt hat.

36 Antworten

Es gibt duchaus eine möglichkeit die Besteuerung zu umgehen !Kauft euch noch ein nettes Hobby Auto zb.C70 Cabrio und verkauft das Ding dem Finanzamt als 100% privat und schon seit ihr aus der Nummer raus und der C70 ist fast umsonst.Ich habe das bei meinem Finanzamt duchbekommen !

na, hoffentlich ist dein sachbearbeiter kein volvofahrer. das koennte dann jetzt etwas unangenehm werden =;^) aber ansonsten hat auch euer steuerberater sicherlich noch den einen oder anderen tip auf lager.

Hallo zusammen,

ich weiß nicht wei es bei GmbH's idt, aber mein Steuerberater sagt, daß nur noch die halbe Mehrwertsteuer beim Finanzamt wiedergeholt werden kann. Das bedeutet, daß zumindest bei Personengesellschaften nochmal ca. 2.500,-- bis 3.000,-- € als zu Einkommensteuer des betreffenden Jahres hinzugerechnet werden müssen.

Das macht es auch nicht billiger.

... aber das mit der halben mehrwertsteuer ist nicht ganz so neu. gilt - soweit ich weiss - fuer alle firmenwagen, die privat genutzt werden (koennen). egal ob personen- oder kapitalgesellschaft.

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Moin Moin

Schöne Diskussion

Die dem Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist bei privater Nutzung nur zu 50% als Vorsteuer abziehbar.(Und auch bei allen anderen Rechnungen, die mit diesem PKW zu tun haben-Kraftstoff,Rep,...)
Die NICHTabziehbaren 50% werden zu den Anschaffungskosten des PKW's addiert und somit erhöht sich geringfügig die Abschreibung.
Sollte aber am Ende festgestellt werden, das der PKW unter 10% private Nutzung (aufgrund von Fahrtenbuch) aufweist, kann dann der Rest (50% der nicht abziebahren Vorsteuer) jedoch auch nachträglich abziehen.
Der 50%ige-Vorsteuerabzug betrifft nur die Handhabung der Umsatzsteuer bei privater Nutzung.
Die 1%-Regelung die Besteuerung bei der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Zwei unterschiedliche Bereiche.

Muß man trennen. Ist nicht einfach zu verstehen.

Re: also mal ehrlich

Zitat:

Original geschrieben von murcs


hoere ich da schon wieder "klagen auf hohem niveau"? unabhaengig davon, dass ich mich auch darueber aergern wuerde, aber - ob des zu erwartenden widerstandes im bundesrat - nicht wirklich mit einer umsetzung dieses vorschlages rechne. aber selbst, wenn das so durchginge: es trifft doch nun echt nicht die armen. oder? ausserdem ist doch letztlich die gesamte besteuerung von kraftfahrzeugen in deutschland eine grosse veralberung der einfachen, abhaengig beschaeftigten steuerzahler (ohne anspruch auf einen dienstwagen!) und eine ziemlich unverbluemte subventionierung der automobilhersteller und -verkaeufer. sorry, aber das musste raus!

Tja Nu,

Aber denk mal darüber nach, daß mehr als 50% unserer Volkswirtschaft direkt oder indirekt mit dem Automobil zu tun habe.

Obs dir schmeckt oder nicht, ist nun mal so. Also ohne Auto auch keine zu verstuernden Einkommen (z.B. bei der Vermarktung von guftgrünen Möhrchen)

Re: Re: also mal ehrlich

Zitat:

Original geschrieben von FBlaesing


Tja Nu,
Aber denk mal darüber nach, daß mehr als 50% unserer Volkswirtschaft direkt oder indirekt mit dem Automobil zu tun habe.
Obs dir schmeckt oder nicht, ist nun mal so. Also ohne Auto auch keine zu verstuernden Einkommen (z.B. bei der Vermarktung von guftgrünen Möhrchen)

tach auch.

das mit den "mehr als 50%" wuerde ich fuer LEICHT uebertrieben halten. (wo hast'n das her?) es sei denn, du zaehlst wirklich JEDEN automobil zurueckgelegten kilometer mit rein. ... oder die unfallopfer. ... oder jede erdenkliche warenlieferung. ... jeden weg zur arbeit. etc. pp. dann muessten wir jedoch gleichzeitig anfangen, neben den viel beschworenen arbeitsplaetzen etc. auch den volkswirtschaftlichen schaden gegenzurechnen, der mit unserer heissgeliebten automobilitaet verbunden ist. das lassen wir aber besser, denn letztlich ging es hier um die steuerliche benachteiligung bzw. bevorzugung von firmenwagenbesitzern und nicht um den vermeindlichen wirtschaftsmotor automobilbranche.

Hallo zusammen,

ich denke auch, erstmal alle Mann wieder zurück auf Anfang, da die Diskussion die eigentliche Frage sonst vergisst.

Also:
1. Dienstwagen für Arbeitnehmer gibt es meist als Alternative zu Gehaltserhöhungen und ähnlichem. Also stellt sich der PKW auch nicht als Geschenk vom Himmel dar.
These: jeder Arbeitnehmer könnte einen PKW bekommen, wenn er auf entsprechendes Gehalt verzichtet. Daß dies nicht immer geht, ist mir auch klar, sollte auch nur zur Abgrenzung dienen.
2. Dienstwagen für Unternehmer werden von diesen in der Regel für das Unternehmen benötigt und auch bezahlt. Also auch kein Geschenk.

Sollten durch abweichende Gestaltungen andere Ergebnisse eintreten (doch "Steuer-Geschenke"😉, dann sind diese Ergebnisse meist nicht korrekt erzielt. Aber dies trifft ja für das ganze Steuerrecht zu.

Umsatzsteuerliche Fragen bei FirmenPKW stellen kein gutes Thema dar, weil wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen Finanzministerium und EU diese Fragen für den Normalbürger zur Zeit nicht mehr durchschaubar sind.

Grüsse

Hi,

ich als KM-Geschädigter besitze den S60 privat und rechne die Kilometer ab. Ist wesentlich günstiger für mich.

Zum Glück hat Maci den pferdefuss der Sache, nämlich den 0,03% Regel angefürt.

Mein persönliches Rechenbeispiel:

Auto-Preis: 36.000Euro
1%: 360%/Monat
Entfernung zur Arbeitsstätte: 130KM. 0,03%Regel: 3,9% nochmal: 1404 Euor
Zusammen: 1.764 Euro, Grenzsteuerstatz: 35%: Realpreis an Steuer als Dienstwage; 617 Euro. Addiert man dazu nochmals die Sozialversicherungsausgaben, Kirchensteuer., etc. kommen noch mals runde: 135,74 Euro hinzu.

Schade, dass sich mien GEsamt-Steuersatz durch diese 1764 Euro von 35 auf 38% Prozent erhöht, mach nochmals in etwa denselben Betrag dazu.

Also kostet mich ein S60D5 in meiner deruzeitigen Ausstattung als Firmenwagen monatlich runden 890Euro!!!!!!!

Das niedeliche "halbe Prozent mehr" schlägt dann nochmals mit runden 220 Gesamt-Euro (Direkte Versteuerung, erhöhung des Grenzsteuersatzes, Sozialversicherungsabgaben, kirchensteur, etc.) zu.

Fazit: einen Dienstwagen kann ich mir nicht leisten.

Ich klage nicht auf hoherm Niveau. Aber meine Fahrten sind nicht freiwillig, sondern zu 98% dienstlich und durch Kunden bedingt.

Schön, dass unsere Blöd**** in Berlin immer wieder vergessen, dass man die Leute, die das BSP erwirtschaften, nur noch bedingt ausquetschen kann. Ich jedenfalls fühle mich zunehmend ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Wer, wenn nicht wir, junge Leute mit Kindern hält denn die Wirtschaft am Leben? und wenn ich mien Geld in Steuern investieren muss, dann kann ich halt real weniger konsumieren.

Jürgen

16% als Tippfehler gehören dem Bundesauspressminister (ich weiss von keinem Haushaltsloch-) Eichel.

Jürgen

sag mal, juergen, bei 98% dienstfahrten wuerde sich doch ein fahrtenbuch rentieren. oder? ansonsten bist du - glaube ich - echt der spezialfall. in der regel handelt es sich beim firmenwagen doch - wie schon erwaehnt - um eine art gehaltsaufbesserung. zu 90% privat genutzt. was soll's. letztendlich wird das halbe prozent mehr im bundesrat hoffentlich keine mehrheit finden.

HAllo Jürgen

das Problem bei die sind die Fahrten zur Arbeit (130 KM - nichgt schlecht).
Allerdings können diese ja vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, so daß die Belastung wieder fallen müßte (müßte - zum REchnen hab ich heute keine Lust)
Allerdings kannst due dann die Werbungskosten nicht mehr ansetzen.

Frage: als Dienstwagen: müßtest du da die laufenden Betriebskosten selbst zahlen oder werden die von der Firma übernommen ?
Wenn du die Kilometergelderstattung wählst, trägst du ja alle Kosten selbst und auch den Refinanzierungsaufwand des PKW. Das kann auch teuerer sein.

Alles ein Rechenexempel.

Ob 1,0 % oder 1,5%, Eigenheimzulage und Sozialversicherung. Diese Regierung weiß leider nicht so ganz was sie tut.

@murcs:
Fahrtenbuch ist immer besser, aber auch nervig und zeitaufwendig.
Aber wer was will, muß auch was tun

Grüsse

Moinsen

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5


Zum Glück hat Maci den pferdefuss der Sache, nämlich den 0,03% Regel angefürt.

Mein persönliches Rechenbeispiel:

Auto-Preis: 36.000Euro
1%: 360%/Monat
Entfernung zur Arbeitsstätte: 130KM. 0,03%Regel: 3,9% nochmal: 1404 Euor
Zusammen: 1.764 Euro, Grenzsteuerstatz: 35%: Realpreis an Steuer als Dienstwage; 617 Euro. Addiert man dazu nochmals die Sozialversicherungsausgaben, Kirchensteuer., etc. kommen noch mals runde: 135,74 Euro hinzu.

Es werden eigentlich die Werbungskosten, die Du bei Deiner Jahreserklärung ansetzt, bei der 0,03%-Berechnung wieder abgezogen. Wenn aufgrund der KM die Werbungskosten die 0,03% übersteigen, dann brauch der 0,03%-Betrag nicht hinzugerechnet werden!

Fahrtenbuch

Hallo zusammen

Dies ist mein erster Beitrag. Ich verfolge die verschiedenen Diskussionen schon ein paar Wochen. Ich werde meinen V70D5 erst in drei Wochen erhalten und freue mich schon riesig.

Ich nutze mein Auto überwiegend beruflich (80-90%) und das Fahrtenbuch ist steuerlich gesehen die günstigere Möglichkeit. Leider macht es nicht immer Spass das Fahrtenbuch zu führen und manchmal kommt es dem Ausfüllen eines Lottoscheins recht ähnlich. Dies kann jedoch beim Finanzamt zu Problemen führen, wenn man z.B. an einem Tag in Kassel getankt hat aber gemäß Fahrtenbauch an diesem Tag gar nicht dort war.

Ich suche daher z.Z. eine Möglichkeit die Daten elektronisch zu erfassen. Entweder mit Palm oder separatem Gerät. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich?

Kann das GPS vom Navi genutzt werden? oder gibt es andere Möglichkeiten?

Es würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruss an alle

Hallo Nydegger,

elektronische Systeme sind erlaubt, wenn sie nachträglich nicht mehr verändert werden können.

dies ist bei einer einfachen Excel-Tabelle nicht der Fall, damit scheidet diese aus. (gilt nicht, wenn jeder Tag separat geischert und aufbewahrt wird - viel Spass)
es gibt aber excel-basierte Programme, die die Vorgaben erfüllen.

Ansonsten viel Spaß mit volvo

Grüsse

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