OT Geldwerter Vorteil

Volvo

Vielleicht nicht 100% Volvo-spezifisch. Ich habe aber den EIndruck, daß hier viele posten, die wie ich ein Geschäftsfahrzeug pilotieren. Aber zum Thema:

Um dem ganzen Finanzchaos die Krone aufzusetzen wird der Prozentsatz für den zu versteuernden geldwerten Vorteil des Privatanteiles an einem Geschäftsfahrzeug von 1% auf 1,5% pro Monat angehoben. Dazu dann noch die nächste Ökosteuerrunde.

Ich bitte um euere Meinung.
Meine Formulierung wiederspricht den Forumregeln und würde wohl wegen unpassender Wortwahl nur kurz zu lesen sein.

Grüße vom XC70-er (in spe), der überlegt ob er sich den Wagen überhaupt noch leisten kann, bevor er ihn überhaupt hat.

36 Antworten

Tja.....

Mir ist klar, das ich mich jetzt bei vielen von Euch unbeliebt mache, aber ich kann die Maßnahme der Erhöhung auf 1,5% verstehen.

Mal ganz ehrlich :

1 % zu versteuernder Vorteil vom Anschaffungspreis war in meinen Augen zu wenig. Auch in unserem Unternehmen haben sich viele Angestellte Wagen geordert, die sie sich privat niemals leisten konnten. Für die Betroffenen mag das ziemlich hart klingen, das ist für mich nachvollziehbar, aber ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe es für mich abgelehnt, einen Geschäftswagen zu nehmen. Denn erstens war ich in der Marke und Ausstattung reglemtiert, und zweitens wollte ich unbedingt ein Coupe, und das hätte ich mir sowieso nicht ordern dürfen. Müsst ihr euch mal vorstellen, so bescheuert sind die bei uns....... 😉

Naja, es ist für die Betroffenen ganz schön hart und bei uns sind auch alle auf Rot/Grün am schimpfen. Ich für meinen Teil bin nur froh das ich keinen FiFi (so heissen die Dienstwagen bei uns) genommen habe. Die 1% Regelung hat objektiv gesehen, dem der sie nutzen konnte ohnehin einen Vorteil dem gegenüber geschaffen, der seinen PKW selber kaufen/finanzieren muss. Wer das abstreitet ist wirklich jetzt nur sauer.

Tja, es gibt aber auch Leute, die en KFZ zu mehr als 70% geschäftlich nutzen, so wie ich.

Und die hat der Staat nun nun am A...

Grüße

Ja XC70 ich kann Dich auch wirklich verstehen:

Aber bei uns ist das z.B. so: Es gibt einen bestimmten Personenkreis, der an der sogenannten "Dienstwagenregelung" partizipieren kann/darf. In der Regel wurde diese Regelung auch stark in Anspruch genommen, ob die jenigen nun Vielfahrer sind, oder nicht. Ist eine Sache des Arbeitsvertages.

Es gibt auch Leute bei uns, die haben auch ständig wechselnde Einsatzorte, und haben Anfahrtswege zur Arbeit von einer Strecke bis zu 80 km und müssen mit ihrem Privat-PKW kommen. Wenn dann noch Besprechungen hinzu kommen kommt man im Jahr auch locker auf 40-50TKM. Klar lachen jetzt die Jungs sich ins Fäustchen, den viele von Ihnen müssen mit Alt-PKWs rumgurken und können nicht firmenfinanzierte Wagen in Anspruch nehmen. Sie waren also stark benachteiligt.

Das der Personenkreis der Dienstwagennutzer jetzt stark verärgert ist kann ich verstehen, aber die Besteuerung des geldwerten Vorteil in Höhe von 1% war zu niedrig. In meinen Augen in jedem Fall zu niedrig, um den Vorteil gegenüber dem Normalarbeitnehmer aufzuwiegen.

So eindimensional

, XC70, sollte man die Sache nicht sehen und ist sie im übrigen auch nicht.

Rede da mal mit Deinem Steuerberater drüber. Es gibt Möglichkeiten einen geldwerten Vorteil auf die tatsächliche private Nutzung zu betimmen. Ist aber super aufwendig.

Aber egal, was passiert, teurer wirds.

Und ich bin für die Ökosteuer.
Der Liter Sprit sollte EU weit schon so 2 Euro kosten.
Das gilt auch und jetzt haltet Euch fest für LKW.

CU

BK

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Hallo zusammen,

als zufällig vom Fach ein paar Anmerkungen:

zum einen ist das alles noch nicht Gesetz und bei den Mehrheitsverteilungen.....
zum anderen sollte man sich dann mal mehr dem guten alten Fahrtenbuch zuwenden, wenn es denn eine korrekte Kostenabrechnung sein soll.
Mehr Geld kann man nicht verdienen bzw. an Steuerbelastung wieder einsparen.

mit steuerlichen Grüßen

hjp

Eben hjp xc70, es sind in erster Linie die in den Allerwertesten gebissen, die den Dienstwagen überwiegend privat nutzen, der Threadstarter, der seinen PKW zu 70% dienstlich nutzt, wird dann um das Fahrtenbuch nicht umher kommen.

Bin da nicht so bewandert, aber ist das mit der Dienstwagenregelung denn im Bundesrat zustimmungspflichtig? Bzw. ist das nicht eine reine Bundessteuer, oder partizipieren auch die Länder von einer Erhöhung? Denn nur dann muss dieser Teil des Gesetzes durch den Bundesrat wenn ich mich nicht irre.

Hallo Eierfanta,

es handelt sich um Änderungen des Einkommensteuergesetzes und damit gilt das volle parlamentarische Programm.
Und deshalb erst einmal abwarten, was am Ende übrig bleibt.
Der Steuerchaotismus der letzten Jahre spricht hierzu Bände.
zwei Schritte vor und einen zurück.....

es mag eine dumme frage sein, aber macht ein halbes prozent so viel aus!? ansonsten schließe ich mich bkhenkel an.

lieb gruß,
oli

Also, du nutzt kein Fahrtenbuch und nimmst die 1% Regelung.

Ein Beispiel in DM für 2001: (hab im Netz auf die schnellen keinen Online Euro Rechner gefunden 😉 )

Kaufpreis des Dienstwagens: DM 75.000, davon 1% = DM750 (1)

Achja, hab die Steuerklasse 3 genommen, bei 1 oder 4 (ledige oder zwei Einkommen) siehts echt krasser aus, also noch teurer.

Monatsverdienst: 9.000,00 DM
zu versteuern: 9.750,00 DM (1)

Steuer: 1.797.16 DM (Steuer ohne Dienstwagen = DM 1554,83, nämlich von DM 9.000 berechnet)

Also kostet den Nutzer der Dienstwagen = DM 242,33. Ich finde das wenig, denn er braucht sich ja privat keinen PKW zu kaufen und kann diesen auch privat nutzen. Der Wagen gehört ihm zwar nicht, aber egal. 😉 🙂

Jetzt mit 1,5% (der geplanten Erhöhung) vom Kaufpreis des Dienstwagens = DM 1.125 (2)

Monatsverdienst: 9.000,00 DM
zuversteuern: 10.125,00 DM (2)

Steuer: 1.923,50 DM (Steuer ohne Dienstwagen immer noch DM 1554,83 😉

Jetzt kostet den Nutzer der Dienstwagen = DM 368,67.

Differenz: 126,34 DM im Monat Mehraufwendungen nur für die Lohnsteuer .

Auf diesen Betrag käme dann noch 8 oder 9% Kirchensteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ca. 20% Sozialversicherungsabzüge, das man insgesamt eine monatliche Mehrbelastung von ca. DM 170,00 hätte. Bei ledigen ist die monatliche Mehrbelastung bei diesem Beispiel ca. DM 245,00.

@Jürgen: Ich finde, man darrf bei dieser ganzen Geschichte eines nicht vergessen. Die DWs sind de fakto ein Teil des Einkommens. Wenn deine Firma dir am Ende das gleiche Geld wie vorher lassen will, müssten sie mit der neuen Verordnung eine Gehaltserhöhung einführen, um den Nachteil, den der Staat dir wegnimmt, wieder auszugleichen. Ich kenne die Situation mit den DWs außerdem so, dass ab einer gewissen Hierarchie in der Firma ein DW vorgesehen ist. Dieser wird dankend angenommen, weil es eben ein Teil des Gehalts ist.

Stimmt Ransom, ab einer gewissen Hierarchie wird das so sein, und das trifft in der Regel sowieso keine Armen 😉. Aber ich kenne auch Funktionen (wie meine, die beileibe keine leitenden Angestellten sind und bei denen der Wagen nicht bestandteil des Gehaltes ist), denen lediglich ein Angebot gemacht wird, bestimmte PKWs als Dienstfahrzeug zur Verfügung zu bekommen (kann man nehmen oder nicht).

Ich glaube nicht, das mein Chef den Kollegen eine versteckte Lohnerhöhung geben wird, die Netto sagen wie mal rund 200 MArk ausmacht, er müsste das ja auch wiederum versteuern (revolvierend) und müsste dafür das ca. doppelte bis zweieinhalbfache brutto aufwenden. Er würde meine Kollegen ein Fahrtenbuch in die Hand drücken denke ich mal. 😉

Naja, da die Sache ohnehin durch den Bundesrat muss, denke ich mal man kann sich getrost zurücklehen, wird ohnehin boykottiert. 😉 🙂

...eins noch zur Berechnung von EierFanta

Die 1 oder nun 1.5% Regel ist die eine Sache. Dazu kommt noch die 0,03% Regel ! Nämlich 0,03% vom LP des Wagens pro km (einfacher Weg) Arbeit - Wohnsitz. Hat zwar mit der Erhöung nichts zu tun, kann aber ganz schnell mehr sein, als die 1% Regel. BEIDES zusammen muss versteuert werden. Also, bei 75.000.- DM und 25 Km nochmal 562,50 DM dazu rechnen !
Das nur für die, die denken, boa, ist das günstig... , was wiederum nicht heissen soll, dass man so ein Auto für den "Preis" auch so unterhalten kann. Aber jetzt kann man schon mal überlegen, ob ein vielleicht doch günstigerer eigener Wagen und dann eine Strecken bezogene Km Abrechnung mit der Pauschale (ich weiss im Moment nicht wo sie so liegt, aber war mal so bei 0,80 DM pro Km) eine günstigere Alternative wäre...

Gruss, Maci

Stimmt Maci, hab ich ganz vergessen. Klar muss man das noch dabeirechnen, die Pferde sind mir durchgegangen und habe nur die nominale Erhöhung dieses Gesetzesvorschlages von 0,5% gerechnet. 😉

Das mit den 0,03% soll ja nicht geändert werden. Wenn man also die 567,5 auch noch mit versteuern würde, denke ich mal (bin jetzt zu faul den Onlinerechner wieder zu suchen) das die Mehrbelastung progressionsbedingt bei Steuerklasse 3 von DM 170 auf ca. DM 200 geht und bei Steuerklasse 1 von ca. DM 245 auf ca. DM 290.

also mal ehrlich

hoere ich da schon wieder "klagen auf hohem niveau"? unabhaengig davon, dass ich mich auch darueber aergern wuerde, aber - ob des zu erwartenden widerstandes im bundesrat - nicht wirklich mit einer umsetzung dieses vorschlages rechne. aber selbst, wenn das so durchginge: es trifft doch nun echt nicht die armen. oder? ausserdem ist doch letztlich die gesamte besteuerung von kraftfahrzeugen in deutschland eine grosse veralberung der einfachen, abhaengig beschaeftigten steuerzahler (ohne anspruch auf einen dienstwagen!) und eine ziemlich unverbluemte subventionierung der automobilhersteller und -verkaeufer. sorry, aber das musste raus!

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