ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?

OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?

Hi,

nachdem mein TDI jetzt seit ein Paar Wochen im autoscout steht, habe ich neben vielen Händleranfragen nun eine "scheinbare" Privatanfrage mit für meine Begriffe viel zu offensichtlichen Interesse an meinem Allerwelts TDI (09/94, 90PS, TÜV,AU neu mit gesamt 375.000 Km, AT-Motor). Sein erster Vorschlag war, den Wagen nach München zu bringen (ich wohne in der Nähe von Frankfurt/Main). Als ich dem ablehnend gegenüberstand, meinte er (ang. Bauing. mit sehr wenig Zeit, etc. pp.), dass er dann eben mit bekanntem nach Frankfurt käme und mir Scheck, oder wenn gewünscht Bargeld für den Wagen gibt. Kommt mir alles sehr dubios vor, da der Wagen relativ hoch (3500.--) angesetzt wurde und der Käufer für so ein Auto nicht erst 500 KM fahren müsste, um einen vergleichbaren zu bekommen. Habe den Mann jetzt erst mal wegen Zahnriemenwechsel auf nächsten Montag vertröstet.

Wenn der tatsächlich aus München kommt, wie wird sich wohl das Verkaufsgespräch gestalten? Mir ist deswegen etwas flau im Magen.

Klaus

Ähnliche Themen
42 Antworten

@ FettesBruder:

Ich bin kein Jurist und kann daher nur wiedergeben was ich höre bzw. sehe. Bin aber schon der Meinung, dass es für Privatverkäufer eine Gewährleistung gibt.

Bei ebay geben sich natürlich einige nur zum Schein als Privatverkäufer aus und wollen so die Gewährleistung ausschließen. Allerdings gibt es auch echte Privatleute, die keinen Bock auf Nachbesserung, Rücknahme o.ä. haben.

Wenn ein Mangl besteht und der Verkäufer hat Kenntnis davon, verschweigt ihn aber ist das natürlich Betrug und hat mit Gewährleistung eh nichts mehr zu tun. Das ist ne ganz andere Sache.

Zitat:

Glaub mir ich muß das Wissen

Woher bist Du Dir eigentlich so sicher, dass es die Gewährleistung für Private nicht gibt? Bist Du Jurist? Wenn dem so ist weißt Du es wohl wirklich und der Rest hier liegt falsch.

Gruß

Tobi

@FettesBruder:

Dieser Link sollte Dich nun überzeugen. Lies den zweiten Absatz zum Thema Gebrauche Fahrzeuge:

Zitat:

Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen „Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ soll nach der neuen Gesetzeslage nur noch für Privatleute untereinander und beim Handel unter Gewerbetreibenden möglich sein.

Klaus

@ FettesBruder:

Zitat:

Ein Privater Verkäufer kann Eigenschaften zusichern oder ausschließen, dies muß wahrheitsgemäß erfolgen, aber niemals muß ich als Privatmann eine Gewährleistung übernehmen.

Auch als Privatmann musst Du Gewährleistung geben.

Ließ Dir doch mal die §§ 434, 437, 438 BGB durch.

Ansonsten frag mal einen Anwalt Deines Vertrauens! Wenn Du bei einem Privatverkauf auf die Gewährleistung nicht eingehst, gibst Du dem Käufer 12 bzw. 24 Monate Gewährleistung. Allerdings gilt für den privaten Verkäufer NICHT die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate.

Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennst Du aber schon?

Du haftest auch als privater Verkäufer dem Käufer gegenüber für Mängel, die zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Auch wenn Du diese nicht kanntest. Allerdings muss der Käufer Dir nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war (und genau das ist häufig schwierig!).

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Auch als Privatmann musst Du Gewährleistung geben.

Ließ Dir doch mal die §§ 434, 437, 438 BGB durch.

Ansonsten frag mal einen Anwalt Deines Vertrauens! Wenn Du bei einem Privatverkauf auf die Gewährleistung nicht eingehst, gibst Du dem Käufer 12 bzw. 24 Monate Gewährleistung. Allerdings gilt für den privaten Verkäufer NICHT die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate.

Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennst Du aber schon?

Du haftest auch als privater Verkäufer dem Käufer gegenüber für Mängel, die zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Auch wenn Du diese nicht kanntest. Allerdings muss der Käufer Dir nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war (und genau das ist häufig schwierig!).

So ein Käse!!! Nix iss mit Gewährleistung bei Kauf von privat an privat. Das einzige, was man gegen einen privaten unredlichen Verkäufer unternehmen kann, ist die Klage wegen arglistiger Täuschung (z.B. bei verschwiegenem Unfallschaden oder manipuliertem Tacho).

Der Passus "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" spricht einen privaten Autoverkäufer wie in alten Zeiten von Gewährleistungsansprüchen des Käufers frei.

Gruß, Wolf (Autohändler)

AutoMensch, es ging nicht um die Möglichkeit, ob man Gewährleistung ausschließen kann oder nicht!

Es ging darum, ob man als Privatverkäufer automatisch Gewährleistung gibt, wenn man im Vertrag nicht weiter darauf eingeht.

Oder anders gesagt: Ob es sinnvoll ist, die Gewährleistung als Privatverkäufer auszuschließen!

am 6. November 2003 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von FettesBruder

Servus,

Übrigends, es gibt kein EU Recht das besagt das ein Privatmann Garantie geben muß.

Einer hat sich den Text ausgedacht und tausend andere haben ihn abgekupfert.

Als Privatverkäufer schließt man Mängel aus, wer aber offentsichtliche bekannte Mängel verschweigt, macht sich der Täuschung strafbar, außer man hat den Käufer darauf hingewiesen.

Als Beispiel:

Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue Besitzer hat nach 1000km einen Motorschaden, kann er vom Käufer nichts verlangen, da mit Übergabe des Wagens das Risiko auf den Käufer übergeht.

Wenn ich aber vor dem Verkauf gewußt habe das der Motor einen defekt hat und es nicht mehr lange macht, habe ich den Käufer getäuscht.

Hier kann der Käufer, den Kaufvertrag rückgängig machen aufgrund Täuschung, er kann aber keine Reparatur auf kosten des Verkäufers verlangen.

Ein Privater Verkäufer kann Eigenschaften zusichern oder ausschließen, dies muß wahrheitsgemäß erfolgen, aber niemals muß ich als Privatmann eine Gewährleistung übernehmen.

Hier ist aber der Tatbestand der arglistigen Täuschung gegeben, und bei Nachweis desselbigen kann man seine Ansprüche bis zu 30 Jahre lang geltend machen, was nicht heißt das man 30 Jahre warten kann sondern bei bekannt werden des Tatbestandes sollte man schon rechtlich aktiv werden.

Ich verstehe nicht, warum sich im TV diverse Verbraucher- und Wirtschaftssendungen sowie auch Verbraucherzentralen mit der privaten Gewährleistung so intensiv auseinandergesetzt haben und auf das neue geltende Recht hingewiesen haben. Nur weil "sich einer den Text ausgedacht" hat???? Das glaube ich beim besten Willen nicht!

12 Monate Gewährleistung bei Gebrauchtkauf, nur der Privatmann darf dieses ausschließen, muß es aber auch tun sonst siehe oben. Ein gewerblicher darf die Gewährleistung nicht ausschließen, tut er das, ist es unwirksam. Verkauft einer bei Ebay so oder sooft, das es gewerblichen Anschein hat, fällt er unter die entsprechenden Regelungen (auch steuerlich).

Ciao!

@ Gnubbel

Jo, so ist es.

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

AutoMensch, es ging nicht um die Möglichkeit, ob man Gewährleistung ausschließen kann oder nicht!

Es ging darum, ob man als Privatverkäufer automatisch Gewährleistung gibt, wenn man im Vertrag nicht weiter darauf eingeht.

Oder anders gesagt: Ob es sinnvoll ist, die Gewährleistung als Privatverkäufer auszuschließen!

Jooo, da hab ich wohl ein paar Beiträge überlesen...

Aber gibt es heutzutage tatsächlich noch Menschen, die den Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf "vergessen", obwohl man gerade in diesen Zeiten derartig viele Informationsmöglichkeiten hat und selbst auf den zu kaufenden Vertragsformularen im Schreibwarenhandel schon dieser Passus vorgedruckt ist? Man muss sich ja regelrecht anstrengen, um in die "Falle" mit der Gewährleistung bei nicht ausdrücklichem Ausschluss derselben zu tappen.

Gruß, Wolf.

AutoMensch,

Ja, die Leute scheint es zu geben... :-/

Ähhhm, sind wir eingentlich ein "Bisschen" in's Off-topic gegangen? :D

Okay, okay, ich hör' jetzt auch auf...

am 6. November 2003 um 22:22

nochmal eben ne frage zu ebay ab wann man versteuern muss, also ab wann man sozusagen geschäfts mann ist. Ist man das erst, wenn man waren kauft um sie mit gewinn zu verkaufen oder ist man das auch wenn man 100 auktionen startet, damit der dachboden wieder leer wird?

am 6. November 2003 um 22:44

Weiß ich nicht, habe nur gehört das sich einige Finanzämter für diverse Verkäufer interessieren die sehr oft verkaufen. Bin kein Zahlenfresser (Steuermensch). Mußt Du wohl Fachmann fragen. Denke mir aber wenns so ist wie Du schreibst ist es ok.

Ist aber kein Steuerthread...

Ciao!

Wenn Du Deinen Dachboden entrümpelst, wirst Du wohl ein sehr breites Warensortiment an Gebrauchtwaren anbieten.

Von der Seite her ist der Privatverkauf noch nachvollziehbar.

Ein Gewerbe muss immer eine Voraussetzung erfüllen:

Die Gewinnabsicht!

Wenn Du alle Artikel mit Verlust verkaufst, würde das Fi-Amt Dir sogar Dein Gewerbe "aberkennen"

Schreib doch einfach in die Artikelbeschreibung rein: "Bitte nicht wundern, warum ich so viele Artikel anbiete: ich entrümple meinen Dachboden!"

Bitte achte auf ausreichende Bewertungen. Wenn Du 13 Bewertungen hast und plötzlich 172 Artikel reinstellt, wirkt das Ganze ein Wenig unseriös!

am 7. November 2003 um 12:09

haha... woher weißt du das ich 13 bewertungen habe??? was ein zufall

mfg jan

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?