ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?

OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?

Hi,

nachdem mein TDI jetzt seit ein Paar Wochen im autoscout steht, habe ich neben vielen Händleranfragen nun eine "scheinbare" Privatanfrage mit für meine Begriffe viel zu offensichtlichen Interesse an meinem Allerwelts TDI (09/94, 90PS, TÜV,AU neu mit gesamt 375.000 Km, AT-Motor). Sein erster Vorschlag war, den Wagen nach München zu bringen (ich wohne in der Nähe von Frankfurt/Main). Als ich dem ablehnend gegenüberstand, meinte er (ang. Bauing. mit sehr wenig Zeit, etc. pp.), dass er dann eben mit bekanntem nach Frankfurt käme und mir Scheck, oder wenn gewünscht Bargeld für den Wagen gibt. Kommt mir alles sehr dubios vor, da der Wagen relativ hoch (3500.--) angesetzt wurde und der Käufer für so ein Auto nicht erst 500 KM fahren müsste, um einen vergleichbaren zu bekommen. Habe den Mann jetzt erst mal wegen Zahnriemenwechsel auf nächsten Montag vertröstet.

Wenn der tatsächlich aus München kommt, wie wird sich wohl das Verkaufsgespräch gestalten? Mir ist deswegen etwas flau im Magen.

Klaus

Ähnliche Themen
42 Antworten
am 4. November 2003 um 13:37

...

am 4. November 2003 um 13:39

jupp würde das auch so machen. als ich meine beiden motorroller verkaufte, war das auch n bisschen komisch. also mein erster hatte nen motorschaden und da kamen zwei griechen an und die hatten den in einzelteilen (weil ich ihn zerlegt hatte) mitgenommen. Hab dann aber doch meine 400€ bekommen ohne vertrag einfach so bar auf die kralle.. Die wollten zwar verhandeln, und wurden aufdringlich, hätte gut ne 2. person gebraucht, war aber leider keiner zu hause, hatten aber dann doch nachgegeben als ich ihnen erzählte, dass ich auch noch andere käufer habe die 400€ bezahlen würden, und ich nicht auf sie angewiesen wäre. N bisschen mulmig war mir schon, weil keiner zu hause war. Und ich ganz alleine das erste mal n Fahrzeug verkaufte. Den zweiten roller hatte ich dann über meine eltern verkauft, weil ich nicht da war... kab wohl keine großen probs. war ne mutter mit ihrer tochter... thats life...

mfg jan

@ timon:

Das Auto abzumelden ist zwar das Beste, aber bringt auch Probleme. Wie soll der Interessent dann eine Probefahrt machen? Auf dem Parkplatz vor und zurück? Oder willst Du für jeden Interessenten "rote" Kennzeichen holen?

Wenn Du das Auto verkaufst und nicht abmeldest empfehle ich Dir folgendes:

1. Lass Dir auf dem Kaufvertrag unterschreiben, dass der Käufer sich verpflichtet das Auto innerhalb von 3 Tagen umzumelden.

2. Notiere auf dem Kaufvertrag den genauen Zeitpkt. der Fahrzeugübergabe.

3. Fax eine Mitteilung über den Verkauf, inklusive Daten des neuen Besitzers (z.B. Kopie Kaufvertrag), an die Zulassungsstelle und Deine Versicherung. Das Finanzamt interessiert das nicht und ist für Deine Sicherheit auch nicht von Bedeutung.

Noch was timon:

Zitat:

an und für sich wollte ich den Wagen nach ausführlicher Probefahrt verkaufen. Dann mit dem Käufer und Auto und Geld in die Bankfiliale, um das Geld einzuzahlen. Sichere Sache oder?

Was machst Du, wenn Du mit dem Käufer auf dem Weg zur Bank bist und er Dich unterwegs einfach rauswirft und Dir die Kohle wieder abnimmt? Er hat dann schon den Vertrag in der Tasche und Du hast ihm bestätigt, dass er bezahlt hat.

Ist zwar ein wenig weit hergeholt, aber man weiß ja nie. Hier wurden schon so einige Maschen der Betrüger aufgezeigt.

Zum Thema Falschgeld: Informier Dich über die Sicherheitsmerkmale der verschiedenen Banknoten und besorg Dir so'nen Teststift. Die kosten € 10,- oder so und tun's auch.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und Dir vielleicht Dein Misstrauen ein bißchen schmälern.

Gruß

Tobi

ich würde auch zu 2 oder 3 dort sein, nicht alleine, mit einer sich immer auf dessen freunde konzentrieren kann, und dann lass ihn den wagen genau anschauen stehe fragen nett und höfflich gegenüber.

probefahrt : erst nach einsicht der personalien/führerschein und dann nur mit begleidung von einen deiner freunde oder dir selber. nach der fahrt passt du auf das du den schlüssel hast. und dann sagt er entweder ja oder nein, soviel kann da nicht schief gehen, und achte drauf das du jetzt privat ein jahr garantie geben mußt, daher schreib in den vertrag das du das nicht machst, wenn du das nicht willst

am 5. November 2003 um 9:52

Und nicht zu vergessen: KFZ-Brief erst nach VOLLSTÄNDIGER Bezahlung übergeben! Vorher auf keinen Fall!

Ciao!

am 5. November 2003 um 16:55

was Wiz ansatzweise angedeutet hat und NIEMAND aber auch NIEMAND eine ahnung hat.

NIEMALS MIT DEM ANGEMELDETEN KENNZEICHEN VERKAUFEN UND DAVON FAHREN LASSEN!!! *stampfenddurchdiegegendspring*

DAS ist das gefährlichste! damit können die dann einen unfall bauen und die kohle abkassieren, versicherungen werden sich dann an dich wenden schliesslich ist das auto auf DICH zugelassen!!

keiner macht sich ausser Wiz gedanken dran. *kopfschüttel*

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von bRaX

...und achte drauf das du jetzt privat ein jahr garantie geben mußt, daher schreib in den vertrag das du das nicht machst, wenn du das nicht willst

wer hat Dir diesen Quatsch erzählt. Eine Privat Person braucht keine Garantie geben. Nur wenn man gewerblich mit Auto´s handelt.

Andere Sache ist man darf dem Käufer keine Unwahrheiten erzählen, da hier sonst eine Täuschung vorliegt und der Käufer vom Kauf im nachhinein zurücktreten kann.

Das besten ist, wenn man den Wagen Werktags verkauft, also Mo-Fr somit die Möglichkeit besteht das die Zulassungstelle offen hat.

Nach dem Verkauf mit dem Käufer zur Zulassungstelle fahren und den Wagen abmelden, mit den Kennzeichen kann der Wagen noch bis 24Uhr des Abmeldetages gefahren werden.

Man kann ihn auch mit angemeldeten Numernschild verkaufen , dann schreibt man halt in den Kaufvertrag dazu , dass der Wagen am folgenden Werktag umzumelden ist und das der Käufer in der Zwischenzeit die Haftung für etwaige Schäden/ Verkehrsverstöße/Ordnungswidrigkeiten übernimmt.

( Wer wenn nicht gerade ein Händler kommt den bitte schon mit roten Nummern zum Verkäufer , ich kenne keinen einzigen).

 

mfg

Wenn man ein angemeldetes Auto verkauft, geht mit der Unterschrift des Käufers und des Verkäufers die Versicherung auf den Käufer über (Punkt). So und nicht anders.

Im Vertrag muß stehen das der Käufer das Auto bis zu einem bestimmten Termin abmeldet. Man kann als Verkäufer mit dem Vertrag zur Versicherung gehen und den Vertrag kündigen. Wenn der Käufer also mit dem gekauften, noch angemeldeten KFZ einen Unfall baut, geht es an seine Prozente und Geld. Auch nachzulesen unter www.adac.de.

Ich hab bis jetzt immer mit Kennzeichen verkauft, auch nach Polen.

Wegen Falschgeld würd ich mir nicht so sehr einen Kopf machen. Wer dreht schon jemandem Blüten an, der seine Personalien hat. Dann doch lieber ne Bild-Zeitung mit nem Hunderter bezahlen, oder.

Auch als privater Verkäufer sollte man auf jeden Fall die Gewährleistung ausschließen. Sofern man dies gar nicht erwähnt, gibt man "automatisch" 24 Monate Gewährleistung. Wobei allerdings der Käufer nachweisen muss, dass ein Mangel, der innerhalb dieser 24 Monate auftritt, zum KAUFZEITPUNKT vorhanden WAR!

Stichwort: Schuldrechtsreform!

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Auch als privater Verkäufer sollte man auf jeden Fall die Gewährleistung ausschließen. Sofern man dies gar nicht erwähnt, gibt man "automatisch" 24 Monate Gewährleistung. Wobei allerdings der Käufer nachweisen muss, dass ein Mangel, der innerhalb dieser 24 Monate auftritt, zum KAUFZEITPUNKT vorhanden WAR!

Stichwort: Schuldrechtsreform!

Servus,

bei Verkauf Privat zu Privat, gibt es keine Gewährleistung, also gibt es auch nichts auszuschließen.

Glaub mir ich muß das Wissen :)

Hallo FettesBruder!

Gewährleistung gibt es auch von Privat zu Privat.

Vgl. §§ 434, 437, 438 BGB.

Lediglich einem Unternehmer ist der Ausschluss der Gewährleistung im Regelfall untersagt (§§ 474, 475).

Zitat:

Glaub mir ich muß das Wissen

Dann solltest Du Dich nochmal informieren! ;)

Themenstarteram 6. November 2003 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Hallo FettesBruder!

Gewährleistung gibt es auch von Privat zu Privat.

Vgl. §§ 434, 437, 438 BGB.

Lediglich einem Unternehmer ist der Ausschluss der Gewährleistung im Regelfall untersagt (§§ 474, 475).

DQ1 hat Recht. Ich denke, das ist seit diesem Jahr so.

Klaus

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Hallo FettesBruder!

Gewährleistung gibt es auch von Privat zu Privat.

Vgl. §§ 434, 437, 438 BGB.

Lediglich einem Unternehmer ist der Ausschluss der Gewährleistung im Regelfall untersagt (§§ 474, 475).

Das ist definitiv so! Warum schreibt denn sonst fast jeder Privatverkäufer bei ebay rein, dass er die Gewährleistung ausschließt?

Im KFZ-Kaufvertrag von ADAC steht es glaub ich auch drin.

@ .golfschrauber.:

Du hast schon Recht, dass man das Auto abmelden sollte. Das klappt aber nicht immer. Sagen wir mal Du willst Dein Auto verkaufen und setzt es samstags in die Zeitung, ins Netz o.ä.. Es meldet sich ein Interessent bei Dir, der 600 km entfernt wohnt. Er kommt am Sonntag, schaut sich das Auto an und will es kaufen. Wo meldest Du das Auto jetzt um oder ab? Wo bekommst Du jetzt rote Kennzeichen her? Das klappt halt nicht immer so perfekt. Sollte sich jeder der ein Auto kaufen will auf Verdacht rote Nummernschilder besorgen und eventl. Wochenlang bei sich haben? Das geht doch nicht!!!!

Wenn Du meine oben aufgeführten Punkte befolgst kann Dir eigentlich nichts passieren. Du kannst gegenüber Polizei, Versicherung usw. beweisen, dass Du das Auto verkauft hast und bist aus dem Schneider. Das ist definitiv so!!!

Gruß Tobi

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von Wiz

Das ist definitiv so! Warum schreibt denn sonst fast jeder Privatverkäufer bei ebay rein, dass er die Gewährleistung ausschließt?

Im KFZ-Kaufvertrag von ADAC steht es glaub ich auch drin.

weil sich bei Ebay gewerbliche Verkäufer vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken wollen und einfach so tun als wären sie ein Privatverkäufer.

Übrigends, es gibt kein EU Recht das besagt das ein Privatmann Garantie geben muß.

Einer hat sich den Text ausgedacht und tausend andere haben ihn abgekupfert.

Als Privatverkäufer schließt man Mängel aus, wer aber offentsichtliche bekannte Mängel verschweigt, macht sich der Täuschung strafbar, außer man hat den Käufer darauf hingewiesen.

Als Beispiel:

Wenn ich mein Auto verkaufe und der neue Besitzer hat nach 1000km einen Motorschaden, kann er vom Käufer nichts verlangen, da mit Übergabe des Wagens das Risiko auf den Käufer übergeht.

Wenn ich aber vor dem Verkauf gewußt habe das der Motor einen defekt hat und es nicht mehr lange macht, habe ich den Käufer getäuscht.

Hier kann der Käufer, den Kaufvertrag rückgängig machen aufgrund Täuschung, er kann aber keine Reparatur auf kosten des Verkäufers verlangen.

Ein Privater Verkäufer kann Eigenschaften zusichern oder ausschließen, dies muß wahrheitsgemäß erfolgen, aber niemals muß ich als Privatmann eine Gewährleistung übernehmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. OT: Dubioser Autoverkauf, Aufpassen?