OT: Anzeige berechtigt?
Moin moin,
folgendes Problem...
ich habe in meinem Wagen ein Blinkermodul mit Chirper eingebaut. Ein Nachbar hat mir nun gedroht mich anzuzeigen, da ich jeden Tag um 04.00 Uhr morgens zur Arbeit fahre und das Chirpen ihn jedesmal aus dem Bett holt. Es sei denn ich baue das Ding wieder aus.
Was meint ihr dazu?
70 Antworten
hehe....das wär ja stark. Einer versucht dein Auto zu klauen, die Alarmanlage geht an und der Täter läuft daraufhin weg. Kaum aus dem Fenster geguckt warum das Auto piept, kommt auch schon der Nachbar mit einem Backstein in der Hand rausgelaufen und schmeißt das Ding in deine Windschutzscheibe... 😁
Vielleicht gibt es einen kleinen (aber feinen) Unterschied wenn mein Auto geklaut wird und die Anlage lärmt oder wenn der Wagen sinnentleert in der Gegend rumquäkt nur damit ich vorm Cafe dick einen raushängen lassen kann (geschweige denn das ich damit morgens schwachfugigerweise meine halbe Nachbarschaft aufwecke).
Denkt mal drüber nach *ohmanohman*
Re: OT: Anzeige berechtigt?
Zitat:
Original geschrieben von devil mania
Moin moin,
folgendes Problem...
ich habe in meinem Wagen ein Blinkermodul mit Chirper eingebaut. Ein Nachbar hat mir nun gedroht mich anzuzeigen, da ich jeden Tag um 04.00 Uhr morgens zur Arbeit fahre und das Chirpen ihn jedesmal aus dem Bett holt. Es sei denn ich baue das Ding wieder aus.
Was meint ihr dazu?
Sag ihm er solls Fenster zu machen..
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Zitat:
Original geschrieben von Sciromo
Vielleicht gibt es einen kleinen (aber feinen) Unterschied wenn mein Auto geklaut wird und die Anlage lärmt oder wenn der Wagen sinnentleert in der Gegend rumquäkt nur damit ich vorm Cafe dick einen raushängen lassen kann (geschweige denn das ich damit morgens schwachfugigerweise meine halbe Nachbarschaft aufwecke).
Denkt mal drüber nach *ohmanohman*
Also,sollte ich nach deiner Meinung nach meine Alarmanlage deaktiviert lassen,nur damit mein Nachbar ruhig schlafen kann und wenn se mir dann is Auto knacken würden bezahlt er mir bestimmt dann den schaden!! 🙄
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Sciromo
Vielleicht gibt es einen kleinen (aber feinen) Unterschied wenn mein Auto geklaut wird und die Anlage lärmt oder wenn der Wagen sinnentleert in der Gegend rumquäkt nur damit ich vorm Cafe dick einen raushängen lassen kann (geschweige denn das ich damit morgens schwachfugigerweise meine halbe Nachbarschaft aufwecke).
Denkt mal drüber nach *ohmanohman*
Wie gut das Du Hellsehn kannst!😁
Es geht um das Pipen allgemein😉 Oder willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen,das Du ein Chirp Modul von einer AA unterscheiden kannst???
Deine Aussage stützt sich jetzt doch bloß darauf,weil Du weist was er drinn hat!
Also bei AAs dürfte das eigentlich auch net erlaubt sein beim (ent-)schärfen zu piepsen?
Zitat:
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Damit dürfte klar sein dass außer der Hupe nix schallen darf...
Zitat:
Original geschrieben von agentdark
Also bei AAs dürfte das eigentlich auch net erlaubt sein beim (ent-)schärfen zu piepsen?
Damit dürfte klar sein dass außer der Hupe nix schallen darf...
Die AA läuft über die Hupe 🙄
Und nu?😁
Äh hallo ? Es geht hier um den geschilderten Fall und nicht um irgendeine pseudo Situation die ihr euch ausdenkt (es gibt tatsächlich auch Alarmanlagen die nicht beim öffnen lärmen und trotzdem dann, wenn das Auto geklaut wird ... TATSÄCHLICH !!! OHNE FLAX !!! Woahaha ...) ... vielleicht sollte man sich mal ein vernünftiges Modul kaufen wo man
a. Das vollkommen sinnfreie Chirpen deaktivieren kann
oder
b. es erst gar nicht mit eingebaut ist
aber ja ich weis ich bin im e36 Forum (danke für die PN) ich gebs lieber auf, wie konnte ich nur !??
Am besten ihr verbindet das Ding noch mit eurem Subwoofer, das macht am meisten Sinn ...
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Die AA läuft über die Hupe 🙄
Und nu?😁
Die Alarmalage darf ja auch laut §38b die Hupe für 30 Sekunden als Warnzeichen benutzten, aber ein Chirpmodul ist ne zusätzliche "Einrichtung für Schallzeichen" und die darfs net...
Zitat:
Original geschrieben von agentdark
Die Alarmalage darf ja auch laut §38b die Hupe für 30 Sekunden als Warnzeichen benutzten, aber ein Chirpmodul ist ne zusätzliche "Einrichtung für Schallzeichen" und die darfs net...
Ja,weis ich!
Ging mir jetzt nur mehr darum,das es doch egal ist was da Piept😉
Hätte er nämlich geschrieben das er eine AA hat,hätten hier gewisse Leute anders geschrieben 🙄
Egal!
Zitat:
Original geschrieben von Sciromo
Äh hallo ? Es geht hier um den geschilderten Fall und nicht um irgendeine pseudo Situation die ihr euch ausdenkt (es gibt tatsächlich auch Alarmanlagen die nicht beim öffnen lärmen und trotzdem dann, wenn das Auto geklaut wird ... TATSÄCHLICH !!! OHNE FLAX !!! Woahaha ...) ... vielleicht sollte man sich mal ein vernünftiges Modul kaufen wo man
a. Das vollkommen sinnfreie Chirpen deaktivieren kann
oder
b. es erst gar nicht mit eingebaut istaber ja ich weis ich bin im e36 Forum (danke für die PN) ich gebs lieber auf, wie konnte ich nur !??
Am besten ihr verbindet das Ding noch mit eurem Subwoofer, das macht am meisten Sinn ...
Na dann 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Sciromo
Äh hallo ? Es geht hier um den geschilderten Fall und nicht um irgendeine pseudo Situation die ihr euch ausdenkt (es gibt tatsächlich auch Alarmanlagen die nicht beim öffnen lärmen und trotzdem dann, wenn das Auto geklaut wird ... TATSÄCHLICH !!! OHNE FLAX !!! Woahaha ...) ... vielleicht sollte man sich mal ein vernünftiges Modul kaufen wo man
a. Das vollkommen sinnfreie Chirpen deaktivieren kann
oder
b. es erst gar nicht mit eingebaut istaber ja ich weis ich bin im e36 Forum (danke für die PN) ich gebs lieber auf, wie konnte ich nur !??
Am besten ihr verbindet das Ding noch mit eurem Subwoofer, das macht am meisten Sinn ...
Es gibt auch garantiert,solche Alarmanlagen für andere Fabrikate,aber mir ist das egal,meine hat ne Zulassung von TÜV,Post usw.und kann beim zu und aufmachen piepen und das auch noch legal!!!
MFG
Wo steht denn bitte das ich meine das das illegal ist ? Ich meine das es Schwachsinn ist und sinnentleert andere mit Geräuschen zu nerven die vollkommen unsinnig sind, man kann mir da gerne widersprechen aber mit Argumenten der Marke :
"Ich hab das auch und deswegen ist das ok egal was andere davon halten, sollen sie sich doch Schallschutzfenster kaufen"
sollte man das wohl nicht versuchen. Btw. ging es auch gar nicht um das Fabrikat sondern ehr um den "Einbauer".
Zitat:
Original geschrieben von Sciromo
Wo steht denn bitte das ich meine das das illegal ist ? Ich meine das es Schwachsinn ist und sinnentleert andere mit Geräuschen zu nerven die vollkommen unsinnig sind, man kann mir da gerne widersprechen aber mit Argumenten der Marke :
"Ich hab das auch und deswegen ist das ok egal was andere davon halten, sollen sie sich doch Schallschutzfenster kaufen"
sollte man das wohl nicht versuchen. Btw. ging es auch gar nicht um das Fabrikat sondern ehr um den "Einbauer".
Wie kann er dann aber eine Anzeige stellen,gegen was was nicht verboten ist??Er kann maximal was dagegen sagen,wenn das Geräusch lauter ist als was vom Gesetz für diese Uhrzeit erlaubt ist!!!
MFG