OT: Anhörungsbogen von der Polizei !!!

BMW 3er E36

Hallo,

ich habe heute einen Anhörungsbogen der Polizei bekommen darin wird mir vorgeworfen das ich jemanden auf einer Sperrfläche überholt haben soll.

Zeuge war ein Polizist, ich kann mich aber nicht mehr erinnern.
Das ganze soll am 03.02 in der Nähe von mir passiert sind, und zwar auf einer Ortsausfahrt wo man auch nach rechts abbiegen kann, da befindet sich auf der Gegenseite dann auch eine Abbiegespur, und der jenige der vor mir rechts abbiegen wollte bog ab und ich muss dann wohl über diese Abbiegespur gefahren sein.

Anders kann ich mir das nicht erklären.
Was hab ich jetzt zu erwarten, weiss das jemand.

gruss
Marco

17 Antworten

ja und wenn er antwortet was ist dann? nix..

einspruch erheben kann er immer noch wenn der bescheid kommt um kohlen locker zu machen. erst dann würde ich mich zu sache äußern..

also warum so viel hektik machen

erst mal abwarten und wenn dann doch was kommt kann sich der type eh nicht mehr erinnern wie der fahrer ausgesehen hat...

Hallo,

ok danke euch erstmal für die vielen Antworten.
Werde das am Montag mal mit meinem Anwalt abklären was jetzt zu tun ist.

Aber ich werde mich glaub ich nicht schuldig bekennen da ich es nicht mehr weiss und es quasi auch nur einen Zeugen gibt, und der ist auch noch ohne tatkräftige Beweise. ( Da kann ja jeder kommen ).

Gruss
Marco 😉

Wenn es nur einen Zeugen gibt, kein Video und keine sonstigen Beweise, dann gib auf gar keinen Fall was zu!!!! Hab vor ca 3 Monaten auch nen Polizisten in ner 70er Überholverbotszone mit 120 überholt! War zwar blödheit, aber ich kanns net mehr ändern! Der hat mich dann angehalten und gesagt ich soll am nächsten Tag auf die Wache kommen! Dort hab ich mich dann erkundigt ob er ein Video hätte, und als er das verneinte hab ich gesagt ich habe ihn weder überholt noch bin ich zu schnell gefahren! Er müsse sich einfach geirrt haben! Er war zwar dementsprechend sauer, aber wenns Aussage gegen Aussage steht, kann er dir nix machen, egal ob er Polizist oder Bundeskanzler ist!!! Und er darf auch nicht den Polizeicomputer benutzen um anhand von Nummernschildern weitere Zeugen zu finden!! Wenn es allerdings 2 echte Zeugen gibt, hast du ein Problem!! Aber ich denke auch nicht dass da die Strafe so hoch sein wird!!!

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