OSRAM Night Breaker LED

In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.

Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.

Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.

Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.

Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.

Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:


Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.

Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.

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Klasse Antwort, WOW!

In wessen Papierkorb der gelandet ist, weiß nur der, der ihn gelöscht hat
Wenn's der Poster nicht selber war, musst die Mods anschreiben. Ob die den Dir dann schicken,wage ich zu bezweifeln.

Es ist nun mal so, dass illegale Lösung hier nicht geduldet werden. Das ist auch (fast) jedem bekannt und somit ist es folgerichtig logisch, dass Links zu Produkten, die hier nicht legal verwendet werden dürfen, keine lange Verweildauer haben.

Gruß

Uwe

ich suche jetzt bestimmt keine 35 Seiten durch, wo was gelöscht wurde.
Kleiner Tipp: war vermutlich illegal.😉

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Ja, war illegal.

Gruß

Uwe

... eine Suchmaschiene der Wahl zu nutzen ist bisher aber legal ... nein, ich werde mich nicht bemühen das zu tun!

Osram hat die 2. Generation der H7 LED mit Straßenzulassung raus gebracht.
Jetzt mit 16W (vorher 19W) und mit 230% (vorher 220%) auch etwas heller.

https://www.osram.de/.../...%20BREAKER%20H7-LED%20GEN2-LED%20Lampen%20(stra%C3%9Fenzugelassen)-Autobeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_4064891/ZMP_4064703/

Die W5W LED ist auch neu und hat jetzt eine allgemeine Zulassung für alle Autos. Eine Fahrzeug gebundene Zulassung ist nicht mehr notwendig.

https://www.osram.de/ecat/NIGHT%20BREAKER%20LED%20W5W-LED%20Lampen%20(stra%C3%9Fenzugelassen)-Autobeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_4069841/ZMP_4064718/

Zitat:

@A-punkt schrieb am 5. Februar 2024 um 16:27:06 Uhr:



Die W5W LED ist auch neu und hat jetzt eine allgemeine Zulassung für alle Autos. Eine Fahrzeug gebundene Zulassung ist nicht mehr notwendig.

Jetzt wird es interessant:

Offensichtlich hat Osram es geschafft, durch dieses rundliche LED-Modul die Wendel einer Glühlampe so gut nachzubilden, dass sie eine ABG mit sehr weit gefasstem Verwendungsbereich erhalten haben.

Leider scheint die noch nicht in der Datenbank zu sein, ich würde sie gerne lesen...

Zitat:

Jetzt wird es interessant:

Offensichtlich hat Osram es geschafft, durch dieses rundliche LED-Modul die Wendel einer Glühlampe so gut nachzubilden, dass sie eine ABG mit sehr weit gefasstem Verwendungsbereich erhalten haben.

Leider scheint die noch nicht in der Datenbank zu sein, ich würde sie gerne lesen...

Die Gedanken hatte ich auch gerade. Ich dachte immer die Glühwendel wäre eine feste Bedingung in der ECE und diese mit einer nationalen ABG zu überlagern ohne Verwendungbereich scheint doch dann irgendwie möglich zu sein. Interessant

Ein kleine Einschränkung gibt es.
Die allgemeine AGB gilt nur für weißes Licht. zB. Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung. Für Seitenblinker nicht.

Zitat:

@ThePet schrieb am 4. Februar 2024 um 16:11:46 Uhr:


Wo ist denn der Link zu den LEDs aus den USA hin?

Das war mein Link. Wurde halt gelöscht, weil ich in H7 natürlich keine LEDs einbauen darf.
Daher kann ich den Link nicht hier posten, sondern nur Privat als Nachricht verschicken.
Ich muss aber sagen, dass es für mein Modell keine Osram LEDs gibt. Diese H7 Halogen Hochleistungsfunzeln, die ich ewig kaufte, sind mit den 1500 Lumen allesamt nur Kerzenlichter.

Zitat:

@A-punkt schrieb am 5. Februar 2024 um 21:51:46 Uhr:


Ein kleine Einschränkung gibt es.
Die allgemeine AGB gilt nur für weißes Licht. zB. Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung. Für Seitenblinker nicht.

Um es mit den Worten des Herstellers wiederzugeben... Sie dürfen nur hinter weißem Glas eingesetzt werden...

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Februar 2024 um 20:24:24 Uhr:


Jetzt wird es interessant:

Offensichtlich hat Osram es geschafft, durch dieses rundliche LED-Modul die Wendel einer Glühlampe so gut nachzubilden, dass sie eine ABG mit sehr weit gefasstem Verwendungsbereich erhalten haben.

Öhm, es gilt hier für Anwendungen wo "Rundstrahler" kein Problem sind. Mit tollen Abblendlichtersatz, ohne weitere Bedingungen, hat das nichts zu tun. insofern sehe ich da keinen Quantensprung.

Könnten wir bitte mal Klartext reden und zwar ohne jegliches vermeindliches technisches "Erklären" drum rum?!

Ich verstehe nach dem Link von @A-punkt das PDF-File von Osram mit der Liste derjenigen Wagen, bei dem die neuen H7-LEDs der "zweiten Generation" ohne "Wenn und Aber" als Nachrüstung mit staatlichem Segen zu kaufen und einzubauen und zu betreiben sind, dass nun endlich auch die VFL-Versionen des A6 4F zum erlauchten Kreis der legalen LED-Nachrüstung gehören.

Kurz: jetzt dürfen wir! So richtig?

Diese kathegorische Nachfrage scheint mir nötig, weil...., nach all dem Trouble bisher mag ich es kaum glauben.
Grüße, lippe1audi

Zitat:

@lippe1audi schrieb am 6. Februar 2024 um 10:22:27 Uhr:


Kurz: jetzt dürfen wir! So richtig?

Der Vergleich mit der 1. und 2. Generation ist vergleichbar, wie die Leuchtmittel von Osram (NIGHT BREAKER LED) und Philips (Ultinon Pro6000 LED). Beide haben ihre eigenen Kompatibilitätslisten. Was bei Osram nicht geht, könnte mit Philips erlaubt sein, und umgekehrt.

Wenn für die 2.Generation eine Freigabe erfolgt ist, darf diese im Fahrzeug verwendet werden, auch wenn es für die 1.Generation keine freigabe gibt. Die 1.Generation darf bei Nicht-Freigabe weiterhin nicht verwendet werden.

Die 2.Generation ist rechtlich kein Update/Upgrade-Produkt. Fehlt das Fahrzeug in dessen Kompatibilitätsliste, obwohl es bei der 1.Generation aufgelistet ist, darf die 2.Generation nicht verwendet werden.

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