OSRAM Night Breaker LED
In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.
Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.
Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.
Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.
Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:
Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.
Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.
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Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. September 2023 um 22:27:55 Uhr:
H7 gegen die LED getauscht . Woooooooooow
Das Foto erscheint mir aber doch etwas zu professionell.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. September 2023 um 22:27:55 Uhr:
H7 gegen die LED getauscht . Woooooooooow
Leider schreibst du nicht, in welchem Wagen die Nachrüstung erfolgte. Bitte hole das nach, denn für den - unwahrscheinlichen - Fall der Nachrüstung in einem A6 4F wäre das natürlich interessant.
Grüße, lippe1audi
Moin,
eigentlich ist das Beispielfahrzeug uninteressant, da es eine Kompatibilitätsliste, der für eine Umrüstung zugelassenen Fahrzeuge, von den Lampenherstellern gibt. (Die übrigens ständig erweitert wird)
Darin ist „mein“ Fahrzeug enthalten oder eben nicht. Schau also einfach nach ob dein „A6 4F“ aufgeführt ist.
Ist es enthalten muss man sich, über einen QR Code auf der Verpackung, die „Bauartgenehmigung“ der LED für Dein Fahrzeug von der Herstellerseite herunterladen und mitführen.
Es gibt ja gelegentlich auch sonst gleiche Fahrzeugtypen, die aber unterschiedliche Lampenausführungen verbaut haben.
Da kann der LED Umbau bei der einen Lampe zulässig sein, bei der anderen Ausführung nicht.
Passt das wäre dann auch der TÜV oder die Rennleitung zufriedengestellt.
Und der „Wouw-Effekt“ nach dem Umbau wird bei jedem Fahrzeug ähnlich sein.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 16. September 2023 um 08:42:57 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. September 2023 um 22:27:55 Uhr:
H7 gegen die LED getauscht . WoooooooooowDas Foto erscheint mir aber doch etwas zu professionell.
Professionell fotografiert hintern steuer bei einer nicht beleuchteten strasse .. Das ist kein fake 😁
In einen hyundai ix20 mit ehemals halogen h7
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Abblendlicht oder Fernlicht?
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Ohne Vergleich ist das per Foto oft schlecht zu beurteilen, wieviel die LED-Leuchtmittel bringen, weil die Lichtempfindlichkeit der Kamera eine Rolle spielt und diese dann fehlende Helligkeit ausgleicht. Was man sieht, ist die höhere Farbtemperatur, das sagt aber nichts über Helligkeit im Vergleich zum normalen Halogenlicht aus.
Ich möchte jetzt nicht sagen, dass LED-Leuchtmittel nichts bringen, eher wird das Gegenteil der Fall sein. Ich möchte halt nur betonen, dass ein Foto der Ausleuchtung nur des mit LED-Leuchtmittel bestückten Scheinwerfers ohne ein Vergleichsfoto mit einem herkömmlich bestückten Scheinwerfer nicht viel aussagt.
Gruß
Uwe
Abblendlicht. Vorher waren Standart leuchtmittel drin, kaum was gesehen.
Abblendlicht ergibt doch aber immer eine Abgrenzungslinie auf der Straße, hinter der es dunkler ist und da es sich um asymmetrisches Abblendlicht handelt muss der Lichtkegel rechts deutlich weiter gehen als links. Das sehe ich beiden auf dem Foto nicht.
Anders kann es bei adaptiven LED-Scheinwerfern aussehen, aber nicht bei Standardhalogenscheinwerfern, die nur mit dem für das Fahrzeug zugelassenen LED-Leuchtmittel bestückt sind.
Gruß
Uwe
Liegt wahrscheinlich daran das rechts das Gestrüpp ist.
Das sind normale Standart halogenscheinerfer
Nun, dann empfehle ich, mal eine 10 m entfernte Wand anzuleuchten. Es muss eine waagerechte Hell-Dunkel-Trennung zu sehen sein, die rechts hochgezogen ist. Die waagerechte Linie muss 10 cm tiefer sein als die Höhe der Scheinwerfer. Weniger als 10 cm sind nicht erlaubt. Auf dem Foto wirkt das halt so, als ob etwas nicht stimmt und daher würde ich das überprüfen, damit sichergestellt ist, dass du Fahrer(innen) entgegenkommender Fahrzeuge nicht blendest.
Gruß
Uwe
Hab gestern eine Nacht testfahrt gemacht , war gut was los und es hat keiner eine lichthupe gemacht . Man sieht aber auf den Bild das rechts der Kegel höher ist als links , würde meinen da ist alles Rodger.
Nicht jeder betätigt die Lichthupe, wenn er von einem entgegenkommenden Fahrzeug geblendet, insbesondere dann nicht, wenn gut etwas los ist, denn dann werden ja auch die anderen Fahrer(innen) der entgegenkommenden Fahrzeuge durch die Lichthupe geblendet.
Laut dem Lichtkegel auf dem Foto hätte ich eher nicht zugelassenes LED-Leuchtmittel vermutet. Die haben die LEDs oft so angeordnet, dass es eben diese Hell-Dunkel-Abgrenzung nicht gibt.
Ich schätze dich aber so ein, dass du so etwas nicht verwendest, eben damit andere nicht geblendet werden. Diesem deinem Verantwortungsbewusstsein folgend solltest du die Scheinwerfer überprüfen, ob sie korrekt funktionieren. Der einfachste Test ist der von mir vorgeschlagene.
Gruß
Uwe
Ich habe im Clio zugelassene LED Nachrüstdinger drin.
Vor kurzem war TÜV Termin und ich habe die Einstellung grob auf 10m überprüft.
Eine klare Abgrenzung hell zu dunkel in Form einer Linie habe ich nicht bemerkt.
Beim TÜV mit dem Rollwagen keine Beandandung gehabt.
Die Abgrenzung zwischen hell und dunkel ist natürlich kein scharfer Schnitt, sondern etwas verwaschen, aber dennoch deutlich zu sehen.
Genau ob diese Abgrenzung im Toleranzbereich liegt, überprüft auch der TÜV mit seinem Scheinwerferprüfgerät und somit war sie bei deinen Schweinwerfern vorhanden.
Gruß
Uwe
Also,
die Zulassung des LED Leuchtmittel ist auf den Scheinwerfer bezogen in den es eingebaut werden darf gemäß Kompatibilitätsliste.
Ich denke das kann dann auch bedeuten das sich der Lichtkegel, aus dem für Glühlampe konstruierten Scheinwerfer, mit LED Bestückung in der Form schon verändern darf.
Allerdings dürfte wohl bei der Zulassung dann schon geprüft werden, das es eine eindeutige Hell/Dunkel Grenze gibt, die den Gegenverkehr bei korrekter Einstellung nicht blendet.
Ob die „Asymetrie“ des Lichtkegels dabei dann zwingend eingehalten werden MUSS denke ich eher nicht.
Die Kombination aus Scheinwerfer UND Leuchtmittel darf in keinem Fall blenden und genau das wird bei der Zulassung wohl überprüft.
Der rechts weiter reichende Lichtarm mit Glühlampen Bestückung, ist eher ein „Komfort-Feature“ für den Fahrer und das kann die helle, gleichmäßige Ausleuchtung des zugelassenen LED Lichts dann sicher kompensieren.
Aber…..das ist meine Vermutung, wer es besser weiß korrigiere mich bitte und ich gehe natürlich davon aus das die Kombination des TE, über die wir hier reden, auch zugelassen ist.
Das kann schon sein, dass der rechte Lichtkegel deutlich tiefer liegen darf. Trotzdem muss eine Hell-Dunkel-Grenze im parallelen Teil des Lichtkegels vorhanden sein, auch bei LED-Leuchtmitteln. Diese Hell-Dunkelgrenze sieht man auch bei der Ausleuchtung auf der Straße, aber komischerweise nicht auf dem Foto von vanguardboy.
Gruß
Uwe