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OSRAM Night Breaker LED

Themenstarteram 2. Oktober 2020 um 3:57

In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.

 

Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.

 

Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.

 

Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.

 

Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.

 

Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:

Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.

Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.

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Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 8. Januar 2021 um 13:17:03 Uhr:

Die normalen LEDs haben eine doppelt so hohe Lichtstärke. Das merkt man natürlich.

Ich bin aber der Meinung, dass die besten + 130 Lampen bei korrekt eingestellten Scheinwerfern mit ihren 80 m Sichtweite (ADAC Test)völlig ausreichend sind.

1000mm oder mehr von der Quelle entfernt?

Das wäre dann nicht mit der StvZo konform.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 31. Dezember 2020 um 21:18:31 Uhr:

Wie oft sieht du den dein Auto von außen wenn’s fährt ;)

Wenn ich hinter einem anderen Auto an der Ampel stehe, sieht es einfach doof aus. Kommen einem einige mit H7 / LED Tagfahrlicht entgegen und ich denke jedesmal: ist das hässlich.

Die Welt ist eben bunt ---> wußte schon Pippi Langstrumpf :D

Und ich hab auch gelbe Nebelscheinwerfer :p

Aber solange die Leute keine anderen Sorgen haben . . . kann's ja soo schlimm nicht sein ;-)

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Januar 2021 um 14:09:43 Uhr:

 

1000mm oder mehr von der Quelle entfernt?

Das wäre dann nicht mit der StvZo konform.

Der Lichtstrom bei LEDs ist etwa 3000 Lumen. Da hat man bei der 75R-Messung auch noch was davon.

Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 9. Januar 2021 um 00:53:36 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Januar 2021 um 14:09:43 Uhr:

 

1000mm oder mehr von der Quelle entfernt?

Das wäre dann nicht mit der StvZo konform.

Der Lichtstrom bei LEDs ist etwa 3000 Lumen. Da hat man bei der 75R-Messung auch noch was davon.

Ich Rede nicht vom Lichtstrom, sonder von der Stärke.

Lumen und Lux sind zwei unterschiedliche Sachen.

Und die Stärke ist auf 1lx bei 1000mm limitiert.

Ich finde es unverständlich, dass das alles so langsam voran geht. Die Schuldigen sind nicht die Hersteller, sondern die EU. Wie kann es sein, dass man überall Energie sparen soll aber retrofit LED weiterhin (bis auf die neue Osram) illegal sind??? Würde man es wie in den USA erlauben, würden Osram, Philips, Bosch, usw. im Handumdrehen zugelassene LEDs für w5w, H7, H4, H11, P21/5w,... herstellen, die ein gleiches Lichtbild abgeben und weder blenden noch andere Probleme erzeugen. Bescheuerte Bürokraten und Politiker

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. Januar 2021 um 01:00:52 Uhr:

 

Ich Rede nicht vom Lichtstrom, sonder von der Stärke.

Lumen und Lux sind zwei unterschiedliche Sachen.

Und die Stärke ist auf 1lx bei 1000mm limitiert.

Keine Ahnung, was du mit dem letzten Satz meinst. Lux steht für die Leuchtstärke auf einem m² und ist garantiert nicht auf 1 lx bei 1000 mm Entfernung limitiert.

Zitat:

@courroie schrieb am 9. Januar 2021 um 23:28:47 Uhr:

Bescheuerte Bürokraten und Politiker

Es ist falsch, wie du dich ausdrückst!:mad:

So wäre es angemessener:

Bescheuerte Bürokraten und Politiker

;)

Grüße, lippe1audi

 

Naja, schon weit vor "EG" und "EU" durfte man nicht einfach alles ans Auto schrauben was man wollte...

Gruss

Jürgen

Es ist die überbordende Bürokratie gemeint und zum Beispiel, dass in Amerika Politiker dafür sorgten, dass dort "Diesel-Geschädigte" entschädigt wurden, während "unsere" Politiker sich erst weg duckten und danach mehr durch Schonung der Auto-Industrie sich bemerkbar machten.

Grüße, lippe1audi

Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 10. Januar 2021 um 07:10:35 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. Januar 2021 um 01:00:52 Uhr:

 

Ich Rede nicht vom Lichtstrom, sonder von der Stärke.

Lumen und Lux sind zwei unterschiedliche Sachen.

Und die Stärke ist auf 1lx bei 1000mm limitiert.

Keine Ahnung, was du mit dem letzten Satz meinst. Lux steht für die Leuchtstärke auf einem m² und ist garantiert nicht auf 1 lx bei 1000 mm Entfernung limitiert.

Ließ die StvZo da steht alles zum Thema Beleuchtung!

Kleine Korrektur. Es sind je nach Abstand und Höhe der Scheinwerfer 25m bzw 15m, nicht 1m. Das bezieht die Höhe ein.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. Januar 2021 um 10:37:45 Uhr:

 

Ließ die StvZo da steht alles zum Thema Beleuchtung!

:):D

der war gut!

In der StVZO steht so gut wie nichts über die technische Ausführung. Da wird die Pflicht zur Bauartgenehmigung aufgestellt, dann muss man in der Fahrzeugteileverordnung nachlesen wie man an so eine Bauartgenehmigung kommt und landet schließlich bei den technischen Anforderungen.

Und wenn man das alles durchgelesen hat stellt man fest, dass eigentlich in §49a die Anwendung der ECE-R48 vorgeschrieben wird, die dann wiederum auf andere ECE-Regelungen für die technische Ausführung der Einrichtungen verweist...

Oder kurz gesagt: Für PKW, LKW und deren Anhänger wird in Sachen Beleuchtung praktisch nichts mehr in der StVZO geregelt. (Ausnahmen sind die Kennleuchten für gelbes bzw. blaues Blinklicht)

Paragraph 50.

Ablend- und Fernlicht.

Dort wird auf das von mir genannte Limit von 1lx bei 25m bzw 15m eingegangen.

Diese Vorschrift spielt für aktuelle PKW und LKW aber keine Rolle mehr, weil deren Beleuchtung nach EG bzw ECE Vorschriften genehmigt wird...

Also Fehlinfo. Hatte mich schon gewundert, was diese ominöse 1000 mm Angabe bei einem Wert pro Fläche zu suchen hat

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