Osram H7 LED jetzt für den E36 zugelassen
Wenn ich es richtig sehe, dann gilt das nur für die H7-Scheinwerfer von Bosch.
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kann man so nicht wirklich sagen, man schaue mal in die Listen ... da stehen Toyota aus den 1970er drin ... ich hab weder ein Bild von den Typen vor Augen, noch habe ich die Namen jemals gehört ... und wieviele wird es davon noch auf der Straße in DE geben 2 stück?? Meine einzige Erklärung .. ein Osram Ing .. hat selbst einen Toyota Oldi...😁😁
Ja ist mir auch schon aufgefallen und wirkt teilweise etwas willkürlich.
Kann mir kaum vorstellen das es mehr Toyis aus den 70ern als BMW aus den späten 80ern bis Mitte 90er auf den Markt sind
Aber es ist so wie es ist.
Es gab halt früher viele Autos mit Standardscheinwerfern, die dann in verschiedenen Modellen und auch Marken eingebaut wurden. Gibt es dann die Zulassung für solch einen Scheinwerfer, hat man gleich einiges abgedeckt und auch ein paar Exoten dabei. Gut sichtbar ist das z.B. bei den alten Engländern, die in den Listen auch überproportional vertreten sind.
Trotzdem ärgert mich diese Art der Zulassung, jede noch so schlechte Halogenbirne mit CE Zeichen (das niemand technisch geprüft hat) darf man sich in jeden Schweinwerfer nageln…
Viele Grüße
Savik
Das liegt daran, dass der TÜV oder wer auch immer das für legal oder illegal hält, einfach nicht ganz klar im Kopf ist.
Wenn du irgendeine H7-Halogenbirne kaufst, ist das absolut okay. Die funktioniert problemlos in jedem H7-Scheinwerfer. Der Birne ist es völlig egal, in welchem Gehäuse sie steckt. H7 ist H7.
Nur weil du den Typ H7 änderst (also von Halogen zu LED), macht das technisch gesehen keinen Unterschied. Es ist immer noch eine H7-Birne und die funktioniert genauso in jeder Fassung. Auch die H7-LED weiß nicht, in welcher Marke sie steckt.
Noch ein Schritt weiter: Die Bosch-Scheinwerfer gibt's so ja gar nicht mehr, die heißen jetzt AL. Willst du mir sagen, dass es legal ist, eine LED-Birne im BOSCH-Gehäuse zu verwenden, aber nicht im AL-Gehäuse, nur weil ein anderer Name draufsteht?
Das Problem liegt hier ganz klar bei der Zulassungsstelle. Aber hey – wenn’s in Deutschland illegal ist, dann lass es halt. Aber technisch gesehen gibt’s dafür keinen echten Grund. Einfach nur kurzsichtig.
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Die Bosch-Scheinwerfer gibt es außerdem von Magneti Marelli. Im Idealfall ist die selbe Nummer darauf. Die H11-Lampen gibt es mit einer generellen Zulassung. Vielleicht kommt das bei den H7 auch noch.
Was sind denn H11 Lampen, hab ich bisher noch nie gehört. Muss ich mal Googeln
Edit: Ok, schmeißt jede Menge Glühobst raus aber wo kommen die denn rein?
Im Osram LED Threat war das kürzlich Thema mit den H11 und der generellen Zulassung, dann kam die Ernüchterung ... kurz zusammengefasst in ganz wenigen Fahrzeugen findet man die H11 als Abblendlicht, bei Neblern scheint es ein paar mehr zu geben...ok wer da dann die Kohle investieren möchte damit die Nebelscheinwerfer bestückt sind?
Immerhin kann man mit https://www.amazon.de/.../B0CT3S695D die Standlichtringe der Depo-Scheinwerfer inzwischen legal ausstatten. Das sieht vermutlich sogar ganz ordentlich aus. Ich hatte testweise LED-Lampen in einen Depo-SW eingesetzt, aber die SW nie verbaut.
Oh nee, nicht noch mehr blendender LED Mist im Straßenverkehr.
Wieso will man im E36 überhaupt LED haben? Das sieht nachher aus wie ne Kirmesbude.
Und bevor einer auf dumme Ideen kommt. Die Freigabe bezieht sich nur auf Original Bosch Scheinwerfer. Die Dinger in irgendwelchen Aftermarket Scheinwerfern die als "Ersatz" für die Bosch verkauft werden, könnt ihr vergessen.
Das wäre illegal. Zu Recht.
@bfg45
Keine vorgeschriebene automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) und Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) im Gegensatz zu den wenigen Xenon-SW die es legal für den E36 gab um nachts auch LICHT vorm Auto zu haben.
Auch wenn es genug gibt,die sagen ihnen reicht ihr Halogen.....
Ich hatte den Vergleich und selbst die H7 Halogen sind gegen Xenon einfach nur Teelichter.....
Wenn man selbst mit hellerem Licht herumfährt merkt man auch nix von den ach so bösen Xenon- und LED-Scheinis.....wobei ich hier etwas differenzieren muß denn durch die fehlende Vorschrift bei LED-Technik bezüglich ALWR und SWRA können beladene LED-Kisten auch blenden wenn man selbst mit einem Fahrzeug mit dieser Technik unterwegs ist......
Was sich der Gesetzgeber hier wieder nicht gedacht hat,verstehe ich wirklich nicht......Xenon soll blenden weshalb es diesen vorgeschriebenen Kram gibt und bei LED isses dann in Ordnung?
Entweder gleiches Recht für alle oder abschaffen der Vorschrift bei Xenon......
Greetz
Cap
Zitat:
Auch wenn es genug gibt,die sagen ihnen reicht ihr Halogen.....
Hast du Angst, dass du wie die Titanic gegen einen Eisberg fährst, oder wozu musst du die ganze Straße ausleuchten, dass es den Gegenverkehr blendet?
Zitat:
Ich hatte den Vergleich und selbst die H7 Halogen sind gegen Xenon einfach nur Teelichter.....
Sag ja keiner, dass Xenon nicht heller ist, aber wofür? Xenon blendet übrigens auch.
Die Halogen leuchten die Straße völlig ausreichend aus.
Zitat:
Wenn man selbst mit hellerem Licht herumfährt merkt man auch nix von den ach so bösen Xenon- und LED-Scheinis.....
Warum sollte der Gegenverkehr mit seinen LED-Scheinwerfern weniger blenden, wenn man selber den Verkehr mit seinem LED-Kram blendet?
Dieser LED-Kram blendet selbst bei viele Fahrzeugen, bei denen LED-Scheinwerfer ab Werk schon verbaut sind. Ich höre das sehr oft von Leuten. Von den SUV Fahrern vielleicht abgesehen, aber die sitzen auch viel höher als ein normaler Autofahrer.
Hier ist Handeln des Gesetzgebers längst überfällig. Die Lichtstärke muss gesetzlich begrenzt werden. Am besten auch eine Tönung bzw. einen Filter ab Werk vorschreiben, die den Blauanteil rausfiltert, da Kaltweißes LED-Licht nicht nur extrem blendet, sondern auf Dauer auch schädlich für die Augen ist. Die Leuchtstärke von so einem LED-Scheinwerfer geht nämlich weit über die typische Haushalts LED hinaus, bzw. diese sind bei Modellen mit hoher Lichtstärke, matt, um das Licht zu streuen, während es bei Scheinwerfern auch noch absichtlich gebündelt wird.
Auf LED Taschenlampen Warnhinweise, dass man nicht direkt reinschauen darf, aber im Verkehr strahlt man den Leuten damit direkt ins Gesicht. Dagegen sind Taschenlampen ein Witz.
Ist wie mit Asbest. Jahrzehntelang hat man den Dreck überall verbaut, bis irgendwann auch der letzte verstanden hat, dass das keine so geile Idee war.
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 12. Mai 2025 um 06:02:12 Uhr:
..........Xenon soll blenden weshalb es diesen vorgeschriebenen Kram gibt und bei LED isses dann in Ordnung?
Entweder gleiches Recht für alle oder abschaffen der Vorschrift bei Xenon......Greetz
Cap
Das hat was mit der Leuchtkraft zu tun, Licht Ing´s mögen mir verzeihen wenn ich nicht die korrekte Bezeihnung gewählt habe...😁
Die zugelassenen LED haben wohl auch nicht mehr wie Halogen, ist nur zielgerichteter, womit mehr Licht im gewünschten Bereich ankommt... damit kann man die in Halogenscheinis ohne weitere Nachrüstungen genehmigen
Bin zum Ford Lager gewechselt und da gibt es für eine Focusversion legale Osram Xenon Nachrüstscheinis, xenarc oder so ähnlich..., ganz ohne das man LWR oder SWRA nachrüsten müsste, der Trick auch da, die Leuchtkraft ist nicht größer als von Halogen...da scheinen Xenon light Brenner drin zu stecken ..😁
Zitat:
@bfg45 schrieb am 12. Mai 2025 um 06:49:36 Uhr:
Zitat:
Ich hatte den Vergleich und selbst die H7 Halogen sind gegen Xenon einfach nur Teelichter.....
Die Halogen leuchten die Straße völlig ausreichend aus.
Mal gut, dass das jeder selber entscheiden kann, was für einen ausreichend ist und was nicht! 🙄😁