Ortsschild zu spät gesehen - Blitzer?

Hallo,

ich hatte heute morgen eine ziemlich doofe Situation... Und zwar war ich auf einer Bundesstraße unterwegs und fuhr mit vielleicht 107 (Tacho) bei erlaubten 100 auf eine Ortsschaft zu.
Diese hat allerdings keinen klar erkennbaren Ortseingang sondern ist eigentlich ein Gewerbegebiet wo nur an der Tankstelle in der Mitte und der danach folgenden Kurve eine 50er Zone mit Ortsschildern ist. Ich bewegte mich also auf diese gelbe (Italienische) Tankstelle zu und habe das das Ortsschild (steht ca. 80m davor) erst ca. 25m davor gesehen und stärker abgebremst so dass ich bei der Tankstelle fast bei 50 war.

Nun meine Frage - könnte hier zwischen Ortsschild und Tankstelle ein Blitzer gestanden haben oder gilt immer noch in Bayern die 200m Regelung? (Also dass 200m nach einem Schild kein Blitzer stehen darf?) Und wenn, habe ich mich korrekt verhalten oder hätte ich voll in die Eisen steigen müssen?
Im worst case kann es doch sein dass ich am Schild noch 83kmh drauf hatte, geblitzt wurde und irgendwann in den nächsten Wochen ein Fahrverbot erhalte? (Habe den FS jetzt 18 Jahre, bin noch nie geblitzt worden und habe auch noch nie einen Punkt kassiert)

Ach ja, Blitzer habe ich keinen gesehen und auch nichts wahrgenommen, aber es gibt ja inzwischen unsichtbare, daher meine Befürchtungen.

Beste Antwort im Thema

meine glaskugel ist kaputt sorry
warum wartest du nicht einfach ab, ob post kommt,
was sollen wir hier rumraten?
keiner von uns war dabei

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Die paar Jahre schaffen wir noch bis das autonome Fahren sich durchgesetzt hat. Und ab dann gehen die Knöllchen an den Softwareentwickler/ Hersteller des Fahrzeuges. Was kann der hinterm Lenkrad dafür das die Karre die Verkehrszeichen nicht korrekt erkennt.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. Januar 2020 um 11:08:01 Uhr:


Warum müsst ihr jetzt eigentlich meine Frage nach den TL-Vorankündigungen so ins Lächerliche ziehen?

Sehe ich genau so. Auf Autobahnen gehört bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit (wenn nicht durch andere Umstände erkennbar) eine Information vor das eigentliche Limit.
z.B. 120 in 2km. So kann man sich bis zum TL rollen lassen und ggfs. schon einbremsen.
Gibt ja auch die Schilder 134 (welches einen Fußgängerüberweg ankündigt) oder auch Vorfahrt gewähren/Stopp-Schilder mit dem Zusatz "in X Metern".
Die würde man ja auch nicht benötigen, wenn man aufmerksam und den Gegebenheiten entsprechend fährt.
Und 200km/h kann man wohl als geübter Fahrer locker fahren. Ein TL kann man aber nicht immer so zweifelsfrei und zügig identifizieren.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. Januar 2020 um 15:00:06 Uhr:


....
Und 200km/h kann man wohl als geübter Fahrer locker fahren. Ein TL kann man aber nicht immer so zweifelsfrei und zügig identifizieren.

Eine der grundlegenden Regeln besagt das man nicht schneller fahren sollte als man im ersichtlichen Bereich anhalten könnte. Und hier geht es nicht ums Anhalten sonder nur ums Runterbremsen auf 120. Was wenn dort anstelle eines TL Schildchens ein Hindernis auf der Fahrbahn ist?

Besser als extra Schilder währe wenn erst 200 Meter auf der Autobahn geblitzt werden würde.
Da währen keine extra Schilder fällig und solche Probleme wie wenn jemand drängeld und man muss stark bremsen das der hinten drauf fährt währe auch geringer (ich weiß der Hintere ist für den Abstand verantwortlich) zudem könnten die Bremsen etwas geschont werden (Ökologischer).
Problem ist wenn paar stärker bremsen und manche weit ausrollen lassen (unflüssiger Verkehrsfluss)

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Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. Januar 2020 um 15:00:06 Uhr:



Sehe ich genau so. Auf Autobahnen gehört bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit (wenn nicht durch andere Umstände erkennbar) eine Information vor das eigentliche Limit.
z.B. 120 in 2km. So kann man sich bis zum TL rollen lassen und ggfs. schon einbremsen.
Gibt ja auch die Schilder 134 (welches einen Fußgängerüberweg ankündigt) oder auch Vorfahrt gewähren/Stopp-Schilder mit dem Zusatz "in X Metern".
Die würde man ja auch nicht benötigen, wenn man aufmerksam und den Gegebenheiten entsprechend fährt.
Und 200km/h kann man wohl als geübter Fahrer locker fahren. Ein TL kann man aber nicht immer so zweifelsfrei und zügig identifizieren.

Auch wenn das jetzt immer zu einer Grundsatzdiskussion ausartet finde ich den Vorschlag zu Vorankündigungen, besonders auf der Autobahn, auch gut. Ich meine aber dort auf einem Verkehrsleitsystem schon mal eine Ankündigung gesehen zu haben.

Je länger ich aber über Ortsschilder und deren Position nachdenke um so mehr kommt mir, dass diese sehr oft einige dutzend Meter vor dem Ort stehen bzw. auf jeden Fall so weit vor der ersten Einmündung, Geschäft etc. dass man da schon langsam ist.
Es konnte demnach also gut sein, dass bei deren Aufstellung berücksichtigt wird dass man erst am Schild bremst bzw. sichergestellt wird dass man auf jeden Fall am ersten wichtigen Punkt die 50 erreicht hat?

Genauso ist es z.B. vor unübersichtlichen Einmündungen, da stehen die TL-Schilder auch nicht erst an der Einmündung selbst sondern immer ein ganzes Stück davor.

Klar, dass das natürlich niemand kommuniziert weil man es ja ausnutzen könnte, aber Sinn würde es machen.
Dahingegen wäre es wirklich pure Abzocke direkt am Schild zu blitzen (egal ob Ortseingang oder sonstwo), weil hier ja noch gar kein Gefahrenbereich ist. Und Blitzerpositionen "sollen" ja an Unfallschwerpunkten bzw. Gefahrenbereichen aufgestellt werden.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. Januar 2020 um 15:00:06 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. Januar 2020 um 11:08:01 Uhr:


Warum müsst ihr jetzt eigentlich meine Frage nach den TL-Vorankündigungen so ins Lächerliche ziehen?

Sehe ich genau so. Auf Autobahnen gehört bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit (wenn nicht durch andere Umstände erkennbar) eine Information vor das eigentliche Limit.
z.B. 120 in 2km. So kann man sich bis zum TL rollen lassen und ggfs. schon einbremsen.
Gibt ja auch die Schilder 134 (welches einen Fußgängerüberweg ankündigt) oder auch Vorfahrt gewähren/Stopp-Schilder mit dem Zusatz "in X Metern".
Die würde man ja auch nicht benötigen, wenn man aufmerksam und den Gegebenheiten entsprechend fährt.
Und 200km/h kann man wohl als geübter Fahrer locker fahren. Ein TL kann man aber nicht immer so zweifelsfrei und zügig identifizieren.

In der STVO ist alles schon geregelt.

Zitat:

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Geübte Fahrer schaffen das auch, zumal Du hier ja nur langsamer werden musst.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. Januar 2020 um 15:00:06 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. Januar 2020 um 11:08:01 Uhr:


Warum müsst ihr jetzt eigentlich meine Frage nach den TL-Vorankündigungen so ins Lächerliche ziehen?

Sehe ich genau so. Auf Autobahnen gehört bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit (wenn nicht durch andere Umstände erkennbar) eine Information vor das eigentliche Limit.
z.B. 120 in 2km. So kann man sich bis zum TL rollen lassen und ggfs. schon einbremsen.
Gibt ja auch die Schilder 134 (welches einen Fußgängerüberweg ankündigt) oder auch Vorfahrt gewähren/Stopp-Schilder mit dem Zusatz "in X Metern".
Die würde man ja auch nicht benötigen, wenn man aufmerksam und den Gegebenheiten entsprechend fährt.
Und 200km/h kann man wohl als geübter Fahrer locker fahren. Ein TL kann man aber nicht immer so zweifelsfrei und zügig identifizieren.

Dein Beitrag ist nicht als ironisch gekennzeichnet - trag das bitte nach...

Vollbremsungen sind nicht gerade wirtschaftlich mal so ausgedrückt.
Klar kann ich von 200 auf 120 runterbremsen sogar vor dem Schild aber meist sieht das der Hintermann nicht ganz so zudem ist es Energieverschwendung.
Bei Elektroautos merkt man es deutlicher durch die Rekoperation was man an Energie verschwendet.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:18:48 Uhr:



Zitat:

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Geübte Fahrer schaffen das auch, zumal Du hier ja nur langsamer werden musst.

Und was ist mit Tempolimits auf der Autobahn die rein gar nichts mit der übersehbaren Strecke zutun haben? Das sind schließlich dort die meisten... Lärmschutz, Umweltschutz, Verkehrsfluss, einfach aus Prinzip etc....

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:24:31 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:18:48 Uhr:


Geübte Fahrer schaffen das auch, zumal Du hier ja nur langsamer werden musst.

Und was ist mit Tempolimits auf der Autobahn die rein gar nichts mit der übersehbaren Strecke zutun haben? Das sind schließlich dort die meisten... Lärmschutz, Umweltschutz, Verkehrsfluss, einfach aus Prinzip etc....

Häää? 😕😕😕

Zitat:

@BK30nP schrieb am 28. Januar 2020 um 15:23:37 Uhr:


Vollbremsungen sind nicht gerade wirtschaftlich mal so ausgedrückt.
....

Wer wirtschaftlich fährt ist vom thread ja nicht betroffen, denn der fährt irgendwas zwischen 90 und 130km/h.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 28. Januar 2020 um 15:23:37 Uhr:


.....
Klar kann ich von 200 auf 120 runterbremsen sogar vor dem Schild aber meist sieht das der Hintermann nicht ganz so zudem ist es Energieverschwendung.
.....

Auch wenn Windschattenfahren "wirtschaftlich" ist verträgt sich das nicht wirklich mit den anderen Regeln im Strassenverkehr. Und da ein TL Schild am Ende eines freigegebenen Bereiches einen legitimen Grund darstellt zu verzögern ist die Schuldfrage auch recht klar.

Wir hatten das Thema schon einmal . 😁

Klick

Aber mein Gott, wenn der geübte Fahrer von heute noch ein Schild zu Ankündigung für das eigentliche Schild braucht....passt doch, die Menschheit verblödet.

Ich fände eine App etwas zeitgemäßer, aber Vorankündigungsschilder täten es auch. Vielleicht irgendwas mit QR Code!?

Ein Schild vor dem Schild währe nicht gerade gut (alleine was das kosten würde).

Die Schuldfrage ist klar geklärt aber das kaputte Auto hab ich trotzdem noch und den Neuwagenpreis bekomm ich auch nicht mehr (weiß nicht wie lange man den bekommt)

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