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Originale VW Räder in 17 oder 18" auf dem Caddy eintragen

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 22. Juni 2010 um 20:52

Hallo

Bei ebay werden ja viele Radsätze Original VW Angeboten.

Wie sieht es da denn mit der Eintragung auf einem Caddy Life TDI aus ?

Gibt es von VW irgendwelche Freigaben für Räder aus dem eigenen Haus ?

Bisher kenne ich es so, das die Händler ihre Originalräder so anbieten können wie es vom Werk aus geplant ist, also keine 17" für den Caddy

Kann man die 225/45R17 auch in 91T Fahren, oder braucht man eine höhere Traglast ?

Uns die wichtigste Frage:

Gibt es durch Reifen mit 225er Breite ein Sicherheitsrisiko

->z.B. wenn der Caddy eine sehr gute Bodenhaftung hat, und dann in der Kruve umzukippen droht, hingegen er mit 195ern eher wegrutschen würde. Bei meiner Probefahrt im Kreisverkehr mit 195ern hat vorher das ESP die Geschwindigkeit weggenommen, weil die Reifen die Haftung verloren haben.

Vielen Dank für eure Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Caddy4x4

... aber der Tuev sagt was legal ist und was nicht. ...

Das musst Du aber anders formulieren!

So ist es jedenfalls falsch!

Vielleicht:"Der TÜV trägt ein, ob legal oder nicht!" ;)

Angebaut und eingetragen heißt noch nicht "legal".

Der nächste Prüfer/Sachverständige/Gutachter kann Dir das jederzeit "austragen".

Gruß Ulf

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25 Antworten
Themenstarteram 25. Juni 2010 um 9:42

**Push**

Hat denn keiner Original VW Felgen (z.B. vom Passat o.ä.)

z.B. sowas hier:

http://cgi.ebay.de/.../230488501423?...

 

Die Zubehörfelgen haben ja eine Gutachten zum Eintragen, das sollte das ja auch klappen

 

Gruß

am 25. Juni 2010 um 10:28

Ich frage immer bei meinem jeweiligen Tuev nach, mit den Felgendaten die ich haben will. Wenn es orig. Felgen vom Fahrzeughersteller sind, die Traglast stimmt, traegt er die problemlos ein :-).

Der TÜV übernimmt keine Garantie. :(

Schau doch mal in die FAQ. Und im Zweifelsfall frag bei Sir CaddyHood nach, der ist da 100%ig der Auskenner in der Materie. In seinem Blog kannst du auch den Unterschied zwischen TÜV-"Genehmigungen" und gesetzlichen Bestimmungen nachlesen.

am 25. Juni 2010 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von MaCaddyGyver

Der TÜV übernimmt keine Garantie. :(

Schau doch mal in die FAQ. Und im Zweifelsfall frag bei Sir CaddyHood nach, der ist da 100%ig der Auskenner in der Materie. In seinem Blog kannst du auch den Unterschied zwischen TÜV-"Genehmigungen" und gesetzlichen Bestimmungen nachlesen.

...Garantie ??? Wenn es der Tuev eintraegt, hat man das Seine getan und gut ist. Nix gg. Mister CaddyHood, aber der Tuev sagt was legal ist und was nicht.

Zu dem Thema fällt mir folgende Geschichte ein:

Buttermann hat beim Tüv gefragt ob er die 18er vom Golf fahren darf, was bejaht wurde. Dann hat er sie gekauft und der Tüv-Mann konnte sie plötzlich doch nicht mehr eintragen weil eben Traglast beim PKW nicht gleich Traglast beim Nutzfahrzeug ist und mit der ET war (glaube ich) auch noch was nicht ok. Caddyhood hat ihm dann irgendwie aus der Patsche geholfen und die Räder gegen andere getauscht (glaube ich).

Im Zweifel lieber mal Caddyhood fragen. Der kennt sich aus.

Grüße

Heiner

Schau mal hier rein! ;) :D

am 25. Juni 2010 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life

Zu dem Thema fällt mir folgende Geschichte ein:

 

Buttermann hat beim Tüv gefragt ob er die 18er vom Golf fahren darf, was bejaht wurde. Dann hat er sie gekauft und der Tüv-Mann konnte sie plötzlich doch nicht mehr eintragen weil eben Traglast beim PKW nicht gleich Traglast beim Nutzfahrzeug ist und mit der ET war (glaube ich) auch noch was nicht ok. Caddyhood hat ihm dann irgendwie aus der Patsche geholfen und die Räder gegen andere getauscht (glaube ich).

 

Im Zweifel lieber mal Caddyhood fragen. Der kennt sich aus.

 

Grüße

Heiner

Das ist natuerlich nicht gut gelaufen... Ich kann nur von meinem Pruefer reden, da gibt es solche "Missverstaendnisse" nicht. So oder so ist jedenfalls der Pruefer derjenige, der es absegnet oder nicht, das es "amtlich" und legal ist.

am 25. Juni 2010 um 11:54

Zitat:

weil eben Traglast beim PKW nicht gleich Traglast beim Nutzfahrzeug ist und mit der ET war (glaube ich) auch noch was nicht ok

Das fällt dann aber wohl eher unter persönliche Dummheit, wenn man nicht alle Daten mitbringt/abfragt. Dem TÜVler sind vermutlich nicht alle Daten so vorgelegt worden wie es für diese Paragraphenreiter notwendig ist. Und TÜVler geben vorher keine Aussagen, erst bei der eigentlichen Begutachtung heißt es ja/nein - selbstverständlich gegen Gebühr und mit/ohne Zertifikat.

Bei meinen 18"ern habe ich VORHER die Traglasten, Einpresstiefen, Zulassungen, Voraussetzungen verglichen und DANACH gekauft.

Zur Not gibt es auch noch Spezialbetriebe namens "Reifenhändler", die solcherlei Dinge gewerbsmäßig betreiben und dann dafür auch haftbar gemacht werden können, wenn es hinterher nicht stimmen sollte. Das kommt dann in etwa einer Garantie gleich ;)

Grüße

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Caddy4x4

... aber der Tuev sagt was legal ist und was nicht. ...

Das musst Du aber anders formulieren!

So ist es jedenfalls falsch!

Vielleicht:"Der TÜV trägt ein, ob legal oder nicht!" ;)

Angebaut und eingetragen heißt noch nicht "legal".

Der nächste Prüfer/Sachverständige/Gutachter kann Dir das jederzeit "austragen".

Gruß Ulf

am 25. Juni 2010 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von blue daddy

Zitat:

Original geschrieben von Caddy4x4

... aber der Tuev sagt was legal ist und was nicht. ...

Das musst Du aber anders formulieren!

So ist es jedenfalls falsch!

 

Vielleicht:"Der TÜV trägt ein, ob legal oder nicht!" ;)

 

Angebaut und eingetragen heißt noch nicht "legal".

Der nächste Prüfer/Sachverständige/Gutachter kann Dir das jederzeit "austragen".

 

Gruß Ulf

Hallo Ulf !

Also ich weiss ja nicht was ihr fuer einen Tuev habt, aber bei uns laeuft alles korrekt ab. Und einmal eingetragen ist eingetragen. Rausstehende Reifen, extreme Tieferlegungen wo das Auto garnicht mehr auf die Buehne kommt usw., traegt unser Tuev auch nicht ein; es muss schon alles im "Rahmen" bleiben...

 

Aber ich klink mich hier mal aus; leidiges Thema. Fakt ist, es gibt Regelungen und Gesetze, und da haelt sich unser Tuev dran. Und es ist viel machbar, aber eben nicht alles und das ist auch gut so, wenn es z.B. um die Sicherheit geht.

 

Gruesse, Patrick.

am 25. Juni 2010 um 14:47

Zitat:

Aber ich klink mich hier mal aus; leidiges Thema.

Sehe ich genauso; es gibt halt immer Spezialisten, die alles besser wissen ;)

Eingetragen ist eingetragen, von ausgetragen habe ich noch nie etwas gehört.

Grüße

Jörg

am 25. Juni 2010 um 14:49

Zitat:

aber bei uns laeuft alles korrekt ab. Und einmal eingetragen ist eingetragen

Dann schau mal hier hinein.

da schreibt der TE ( am 21.06. - dritter Beitrag ) auch das die Kombination eingetragen ist. Frage: eingetragen ja, aber legal? Kann garnicht sein, denn die Schiebetüren gehen nicht mehr auf. Wer hat das geprüft vor dem Eintragen?

Sicher bin ich nicht ganz so firm in der Angelegenheit :D aber sowas sollte zu denken geben.

Gruss Mario

am 25. Juni 2010 um 14:50

Eine kleine Anekdote:

Motorrad gekauft Suzuki GS40X(D)

Umgemeldet

Reifen Hinten waren runter also

per Fahrzeugschein Reifen angefragt und bestellt

Felge ausgebaut

Reifenhändler gebracht

Abends die Abholung!!

Der Reifen war nicht montiert also ich zum Meister hej mann brauchst du immer so lang?

Antwort kommt darauf an: bei 18 Zoll Reifen auf 16 Zoll Felgen dauert es immer etwas länger!

Nach Recherche stellte sich raus, daß ich die Softchopper Suzuki GS40X(D) und nicht die

Suzuki GS40X fahre also 16 Zoll statt 18 Zoll

Ich also zur Zulassungsstelle und gefragt, was da schief gelaufen ist

Beamter: ach da haben wir bei der Eingabe das (D) vergessen!

und warum Kopiert ihr dann nicht wie früher??

KEine Antwort!

Wer ist jetzt haftbar

Antwort der Halter

Begründung der ist bei Ausstellung verpflichtet die Daten zu Prüfen!!!

Jetzt stell Dir mal vor du kommst in eine Polizeikontrolle und die überprüfen Deine Räder....

gruß Alex

Ps ich würde auch lieber Caddyhood fragen wie einen Tüvler der in 2 Jahren vielleicht versetzt ist

oder ein Kleines Alzheimer Problem hat

PPS Meinem Nachredner möchte ich nur zu bedenken geben:

ein kleines Versehen, daß bei einem Unfall im Ausland viel Spaß bereiten kann!

am 25. Juni 2010 um 15:02

Kleiner Nachtrag meinerseits:

 

Das mit dem Motorrad ist doch wohl etwas weit weg, von dem, um das es hier geht... Das ist schlicht weg ein Versehen gewesen. 

 

Mit den 18" und den Schiebetueren kann ich nur sagen, das waere bei meinem Tuev nicht passiert. Will heissen, es gibt gewissenhafte Pruefer und auch eben keine.

 

(Ich koennte nun auch sagen, selber Schuld. Mussten es denn auch 18" sein... ging nicht noch breiter ??? Ich konnte es mir nicht verkneifen, sorry.)

 

Wie gesagt, leidiges Thema...und daher soll einfach jeder selber mit seinem Anliegen bei Tuev nachfragen und dann ist es erstmals gut beraten.

Und ja, schwarze Schafe gibt es ueberall...

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